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Schriftliche Frage 26/27 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wurde der U.S.-Militärstützpunkt in Ramstein nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vorbereitung des U.S.-amerikanischen Truppenaufmarsch…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 26/27 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wurde der U.S.-Militärstützpunkt in Ramstein nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vorbereitung des U.S.-amerikanischen Truppenaufmarsch… Frage 26 (Desiree Becker, Die Linke): Wurde der U.S.-Militärstützpunkt in Ramstein nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vorbereitung des U.S.-amerikanischen Truppenaufmarsches für den Angriff auf den Iran und/oder seitdem für die am 28. Februar 2026 begonnenen Angriffe genutzt, und wenn ja, wann wurde die Bunderegierung darüber von der U.S.-Regierung unterrichtet, und hat die Bundesregierung diesen Nutzungen zugestimmt? Frage 27 (Desiree Becker, Die Linke): Ist die Nutzung von U.S.-Militärstützpunkten in Deutschland und die Nutzung des deutschen Luftraums für die Vorbereitung und Durchführung der seit dem 28. Februar 2026 erfolgenden Angriffe auf den Iran nach Auffassung der Bundesregierung völkerrechtskonform, und wenn ja, aufgrund welcher völkerrechtlichen Verträge, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, welcher allgemeinen Rechtsgrundsätze und Aspekte des Völkergewohnheitsrechts ist die Bundesregierung zu dieser Auffassung gelangt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. März 2026: Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet: Die Bundesregierung steht in kontinuierlichem Austausch mit ihren Partnern und Verbündeten. Die USA sind an die für US-Basen in Deutschland geltenden Stationierungsabkommen gebunden, in denen die Nutzung geregelt ist. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 72 des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/4657.

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