Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in Deutschland
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Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1101
21. Wahlperiode 01.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Thoden, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan
Köstering, Charlotte Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in
Deutschland
Die Grundlagen für den Aufenthalt von ausländischen Streitkräften in der
Bundesrepublik Deutschland sind in dem „Vertrag über den Aufenthalt
ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ (Aufenthaltsvertrag)
vom 23. Oktober 1954 und im NATO-Truppenstatut von 1951 geregelt. Beim
dauerhaften Aufenthalt von ausländischen Truppenverbänden auf deutschem
Hoheitsgebiet wird zwischen der Rechtsgrundlage der Truppenstationierung
(Recht zum Aufenthalt) und der Rechtsstellung der stationierten Truppen
(Recht des Aufenthalts) unterschieden. Darüber hinaus kann die
Bundesregierung auch dem vorübergehenden Aufenthalt ausländischer Streitkräfte, etwa zu
gemeinsamen Übungszwecken mit Beteiligung der Bundeswehr, zustimmen
(vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-or
dnung/voelkerrecht-internationales-recht/truppenstationierungsrecht-217066).
Nach Ansicht der Fragesteller zeigen sich in der Praxis Defizite bei der
Transparenz und Kontrolle der ausländischen Streitkräfte in Deutschland, wie
zahlreiche wiederholte Klagen von Anwohnenden von US-amerikanischen und
britischen Militärstandorten gegen massive Lärmbelästigungen und
Umweltschäden belegen. Hinzu kommt, dass die Militärbasen in Deutschland für die
Logistik auch von nicht UN-mandatierten Einsätzen des US-Militärs außerhalb des
NATO-Bündnisgebiets von entscheidender Bedeutung sind, was zentrale
Fragen des Völkerrechts berührt. Die Ramstein Air Base (RAB) ist als personell
größte Einrichtung der US-Luftstreitkräfte außerhalb der USA die zentrale
Drehscheibe für die Fracht- und Truppentransporte sowie gleichzeitig die
Flugleitzentrale für die völkerrechtlich umstrittenen Drohneneinsätze des US-
Militärs (vgl. www.dw.com/de/ramstein-air-base-strategisch-wichtig-f%C3%B
Cr-usa-und-nato/a-69569237).
Grundsätzlich kommen die Vertragspartnernationen für die Kosten der
Stationierung ihrer Truppen selbst auf. Hierzu zählen Sold und Bezüge für
Militärangehörige und „ziviles Gefolge“, aber ebenso die Kosten für Unterbringung und
Versorgung, für erforderliche Baumaßnahmen, für den Betrieb und die
Unterhaltung der genutzten Liegenschaften sowie für Löhne und Gehälter der zivilen
Arbeitskräfte. Allerdings beteiligt sich der Bund zugunsten der ausländischen
Streitkräfte an den Kosten für die Durchführung von Baumaßnahmen, die bis
dato den größten einzelnen Kostenposten ausmachen. Hinzu kommen
sogenannte Verteidigungsfolgekosten, wozu Steuerbefreiungen, Entschädigungen,
Restwertzahlungen sowie Überbrückungsbeihilfen für die ehemaligen
deutschen zivilen Arbeitskräfte der Streitkräfte gehören (vgl. Antworten zu
Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/12356 sowie zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5586).
Darüber hinaus werden auf deutschem Hoheitsgebiet auch Truppenteile anderer
NATO-Partner ausgebildet. Das Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) im
sachsen-anhaltischen Gardelegen/Altmark stellt nach den Angaben der
Bundeswehr mit seiner Kampfübungsstadt Schnöggersburg die modernste
Ausbildungseinrichtung für Streitkräfte in ganz Europa dar (www.bundeswehr.de/de/o
rganisation/heer/organisation/ausbildungskommando/
gefechtsuebungszentrumheer). Das GefÜbZH war in der Vergangenheit vor allem für die Vorbereitung
von UN-mandatierten Auslandseinsätzen der Bundeswehr außerhalb des
NATO-Bündnisgebiets von zentraler Bedeutung. Als Folge des
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine haben sich die
verteidigungspolitischen Prioritäten der Bundesregierung zugunsten der Landes- und
Bündnisverteidigung verschoben, um die Bundeswehr zur konventionell
stärksten Armee Europas zu ertüchtigen (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarc
hiv/2025/kw20-de-regierungserklaerung-merz-1064956).
Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich daraus Fragen nach der Bilanz und den
Perspektiven der ausländischen Streitkräfte in Deutschland. In Anbetracht des
Arbeitsumfangs erklären sie sich vorab mit einer Fristverlängerung für die
Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Bundesregierung einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartnernationen des
Aufenthaltsvertrages waren nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß den
Angaben der jeweiligen Militärattachés in den Botschaften der
Vertragspartnernationen zufolge im Jahr 2024 in der Bundesrepublik Deutschland
stationiert (bitte nach Truppenstärke pro Vertragspartnernation auflisten)?
2. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Deutschland
im Jahr 2024 stationierten Soldatinnen und Soldaten der
Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages auf die einzelnen Bundesländer (bitte
pro Bundesland ausweisen)?
3. Welchen Umfang hatte nach Kenntnis der Bundesregierung das zivile
Gefolge der Streitkräfte aus den Vertragspartnernationen des
Aufenthaltsvertrages, das im Zusammenhang mit der Stationierung der ausländischen
Streitkräfte 2024 in Deutschland aufhältig war (bitte pro
Vertragspartnernation ausweisen)?
4. Wie viele Soldatinnen und Soldaten aus welchen Drittstaaten außerhalb
des NATO-Bündnisses hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2019 für militärische Übungszwecke vorübergehend in welchen
deutschen Bundesländern auf (bitte getrennt nach Jahren, Streitkräfteanzahl
pro Drittstaat und pro Bundesland auflisten)?
5. Wie viele Soldatinnen und Soldaten aus welchen Staaten haben nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 Deutschland als Zwischenstopp
bzw. als Transitland genutzt (bitte getrennt nach Jahren und
Streitkräfteanzahl pro Staat auflisten)?
6. Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände,
Wohnareale, Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser etc.) werden nach
Kenntnis der Bundesregierung den ausländischen Streitkräften aktuell zur
dauerhaften Verfügung gestellt, und inwiefern haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung Änderungen im Liegenschaftsbestand gegenüber ihrer
Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/7303 ergeben (bitte nach Vertragspartnernation,
Liegenschaftsart unter Angabe des Bundeslandes, Landkreises und
Gesamtfläche der Liegenschaften aufschlüsseln)?
7. Welche Truppenübungsplätze wurden seit 2021 von den ausländischen
Streitkräften in Deutschland genutzt (bitte getrennt nach Jahren,
Übungsstandort, Vertragspartnernation und Nutzungshäufigkeit aufschlüsseln)?
8. Für wie viele militärische Übungen außerhalb der ihnen zur
ausschließlichen Nutzung überlassenen Liegenschaften haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen
des Aufenthaltsvertrages im Jahr 2024 um Zustimmung gebeten (bitte pro
Vertragspartnernation unter Angabe des Bundeslandes, des Landkreises,
der Truppenanzahl und des Übungszeitraums aufschlüsseln)?
9. Wie viele Grundstücke mit welcher Gesamtfläche werden nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit den ausländischen Streitkräften in
Deutschland zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten zur ausschließlichen
Nutzung überlassen (bitte nach Anzahl, Gesamtfläche pro
Vertragspartnernation auflisten)?
10. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024
Kosten für den Grundstückserwerb zur militärischen Bedarfsdeckung der
ausländischen Streitkräfte zulasten der Bundesrepublik Deutschland
angefallen?
11. Wie viele Wohnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
den Stationierungsstreitkräften der Vertragspartnernationen des
Aufenthaltsvertrages zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten zur
ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte nach Anzahl pro Vertragspartnernation
angeben)?
12. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bund im
Jahr 2024 Kosten für Baumaßnahmen für die Stationierungsstreitkräfte
der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages entstanden (bitte pro
Vertragspartnernation angeben)?
13. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024
Verteidigungsfolgekosten für ehemalige Arbeitskräfte der
Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages
angefallen (bitte pro Vertragspartnernation angeben)?
14. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung den
Stationierungsstreitkräften der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages
im Jahr 2024 als Verteidigungsfolgekosten Restwerte für die von ihnen
finanzierten Investitionen erstattet (bitte pro Vertragspartnernation
angeben)?
15. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2024
Sanierungskosten inklusive Erkundungen für öffentlich-rechtliche
Verpflichtungen nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) auf vormals von den
ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften angefallen (bitte
getrennt nach Bundesländern unter Angabe des Ortes und Bezeichnung der
Liegenschaft auflisten)?
16. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2024 welche
weiteren Verteidigungsfolgekosten gemäß der Erfassung im internen
Kassenwesen des Bundes für die Stationierungsstreitkräfte der
Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages angefallen (bitte nach Kostenart pro
Vertragspartnernation ausweisen)?
17. Wie viele Verstöße gegen die Einhaltung der gesetzlichen Umwelt- und
Lärmschutzbestimmungen in und um die Stationierungsstandorte und
Truppenplätze der ausländischen Streitkräfte sind der Bundesregierung
seit 2015 zur Kenntnis gelangt (bitte getrennt nach Jahren, Art des
Verstoßes und pro Vertragspartnernation auflisten)?
18. Wie viele umweltrelevante Untersuchungen bzw. Messungen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 an den von den ausländischen
Streitkräften genutzten Liegenschaften durchgeführt (bitte getrennt nach
Jahren, Art der Untersuchung bzw. Messung, Liegenschaftsstandort und
pro Vertragspartnernation auflisten)?
19. In wie vielen Fällen wurden an den von den ausländischen Streitkräften
genutzten Liegenschaften seit 2015 Überschreitungen der zulässigen
Grenzwerte festgestellt (bitte getrennt nach Jahren angeben)?
20. Wie viele Tatverdächtige aus dem Kreis der Stationierungsstreitkräfte und
ihrer Angehörigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst (vgl. Antwort zu
Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/5586; bitte getrennt nach Jahren und Deliktart ausweisen)?
21. Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020 zur Durchführung von welchen Tätigkeiten
Vergünstigungen auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-
Truppenstatut, u. a. durch Artikel 72 Absatz 4 des NATO-Truppenstatut-
Zusatzabkommens (ZA-TNS) eingeräumt (vgl. Antwort zu Frage 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/5586; bitte getrennt nach Jahren, Unternehmen, Tätigkeit sowie der
Dauer und Art der Vergünstigung auflisten)?
22. Welche Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen des
Aufenthaltsvertrages haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 das
Gefechtsübungszentrum (GefÜbZH) Gardelegen/Altmark zu militärischen
Übungszwecken genutzt (vgl. Antwort zu Frage 2a der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte
getrennt nach Jahren, Truppenanzahl pro Vertragspartnernation auflisten)?
23. Welche Streitkräfte „befreundeter Drittstaaten“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 das GefÜbZH Gardelegen/Altmark zu
militärischen Übungszwecken genutzt, und welche Einnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Vollkostenerstattung durch
die befreundeten Streitkräfte damit erzielt (vgl. Antwort zu Frage 2b der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/5025; bitte getrennt nach Jahren, Truppenanzahl pro befreundetem
Drittstaat sowie erzielten Einnahmen auflisten)?
24. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das GefÜbZH
Gardelegen/Altmark (inklusive der Kampfübungsstadt Schnöggersburg oder
Teilen davon) seit 2015 durch wen zur Erprobung von Prototypen von
Rüstungsgütern genutzt, und welche Einnahmen wurden damit nach
Kenntnis der Bundesregierung ggf. realisiert (vgl. Antwort zu Frage 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/5025; bitte getrennt nach Jahren, Nutzerangabe, Erprobungsobjekt
sowie erzielten Einnahmen auflisten)?
25. Welche nichtmilitärische „Dritte“ (z. B. Anbieter von privaten
Sicherheitsdienstleistungen) haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß
der bundeswehrinternen Zentralvorschrift A1-18000/0-6002 das
GefÜbZH Gardelegen/Altmark (inklusive der Kampfübungsstadt
Schnöggersburg oder Teilen davon) seit der Inbetriebnahme für welche Zwecke
genutzt, und welche Einnahmen wurden damit nach Kenntnis der
Bundesregierung erzielt (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte nach Jahren
getrennt mit Nutzerangaben, Nutzungszweck sowie erzielten Einnahmen
auflisten)?
26. Welche Gesamteinnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2015 mit dem Betrieb des GefÜbZH Gardelegen/Altmark erzielt, und
in welcher Höhe konnten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abzug
der Gesamtausgaben auch Überschüsse erwirtschaftet werden (vgl.
Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte getrennt nach Jahren,
Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben unter Angabe des Verwendungszwecks sowie
Gesamtsaldo aufschlüsseln)?
27. Für welche weiteren Staaten über Russland und die Vereinigten
Arabischen Emirate hinaus hat die Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort
zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5025 noch Ausfuhrgenehmigungen für mobile
Gefechtsübungszentren in welchem Gesamtwert erteilt (bitte getrennt nach
Jahren, Empfängerstaat und Gesamtwert angeben)?
28. Welche menschenrechtlichen und außenpolitischen Voraussetzungen
müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Empfängerstaaten für die
Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für mobile Gefechtsübungszentren
erfüllt sein, und welche Vorkehrungen wurden bislang seitens der
Bundesregierung getroffen, damit mögliche Empfängerstaaten, die insbesondere
in zwischen- oder innerstaatliche bewaffnete Konflikte involviert sind, die
erhaltenen Gefechtsübungszentren nicht für konfliktbezogene Zwecke
missbräuchlich nutzen (bitte erläutern)?
29. Welche weiteren militärischen Trainings – über diejenigen in den
Jahren 2012 und 2013 im Gefechtsübungszentrum Mulino/Russland hinaus
durchgeführten Trainings – hat die Bundeswehr seit ihrer Antwort zu
Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5025 noch in anderen Gefechtsübungszentren in welchen
Staaten absolviert (bitte getrennt nach Jahren, Anzahl des beteiligten
Bundeswehrpersonals sowie Staat auflisten)?
30. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung insbesondere der
Menschenrechtslage im jeweiligen Herkunftsland der ausländischen
Streitkräfte bei, die zum Beispiel im GefÜbZH Gardelegen/Altmark militärische
Übungen durchführen dürfen, und inwiefern finden nach Kenntnis der
Bundesregierung Folgeüberprüfungen statt, ob die bei den militärischen
Übungszwecken erworbenen Fähigkeiten der ausländischen Streitkräfte
im Herkunftsland ggf. gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden
(bitte erläutern)?
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen
Planungsstand innerhalb der NATO, was die zukünftige militärische
Truppenpräsenz der verbündeten Streitkräfte in Deutschland und die Entwicklung
ihrer Personalstärke betrifft (bitte detailliert erläutern)?
32. Welche Bedarfsanpassungsnotwendigkeiten resultieren daraus nach
Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Anzahl und die
Nutzungskapazitäten der Stationierungsstandorte der verbündeten Streitkräfte
in Deutschland (bitte detailliert erläutern)?
33. Sieht die Bundesregierung ihrerseits die Notwendigkeit, die militärische
Truppenpräsenz der verbündeten Streitkräfte in Deutschland zu
verstärken, und hat sie dies ggf. gegenüber den NATO-Partnern bereits
signalisiert (bitte mit Begründung ausführen)?
34. Welche Schlussfolgerungen hat die NATO nach Kenntnis der
Bundesregierung aus dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen
die Ukraine im Hinblick auf die zukünftige Ausstattung der NATO-
Streitkräfte mit konventionellen Waffensystemen gezogen, um gegenüber
Russland abschreckungsfähig zu sein, und welche Konsequenzen ergeben
sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung für die militärische
Ausstattung der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland (bitte erläutern)?
35. Wie definiert die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht in
einer aktuellen Entscheidung bestätigte Schutzpflicht Deutschlands
gegenüber ausländischen Staatsangehörigen im Hinblick auf die
Drohneneinsätze des US-Militärs in Drittstaaten, die über die Ramstein Air Base (RAB)
von deutschem Hoheitsgebiet aus gesteuert werden, und bei welchen
Anlässen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit völkerrechtliche
Bedenken gegenüber welchen betreffenden NATO-Partnern für ihr
militärisches Vorgehen gegen Drittstaaten geäußert, sofern hierbei auch deutsches
Hoheitsgebiet mitgenutzt wurde (vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/
SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?
nn=68112; bitte erläutern)?
36. Hält die Bundesregierung die Entscheidung zur Stationierung von neuen
US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland aufrecht, und wenn ja, inwiefern
und in welchem Ausmaß liegt dem welche militärische Fähigkeitslücke in
welchem realen Bedrohungsszenario zugrunde, die diese
verteidigungspolitische Notwendigkeit aus Sicht der Bundesregierung begründet und für
die bislang verfügbare Waffensysteme nicht ausreichen sollen (vgl. librar
y.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf; bitte erläutern)?
37. In welcher Gesamtstückzahl beabsichtigt die Bundesregierung, MRC
(Mid-Range Capability) „Typhon“-Lenkwaffensysteme als
Übergangslösung von den USA zu erwerben, die mit Marschflugkörpern vom Typ
„Tomahawk“ bestückt werden können, und welche exklusiven,
militärtechnisch relevanten Vorteile für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands
bietet dieses Waffensystem nach Ansicht der Bundesregierung gegenüber
anderweitigen oder ggf. bereits im Bundeswehrbestand befindlichen
Waffensystemen (vgl. www.morgenpost.de/politik/article409516802/typhon-f
uer-die-bundeswehr-was-der-raketenwerfer-kann.html, bitte erläutern)?
38. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
geplant, um die von den Stationierungsstreitkräften genutzten militärischen
Liegenschaften in Deutschland zukünftig besser gegen hybride Angriffe
und Ausspähversuche von Drittstaaten zu schützen (bitte erläutern)?
39. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die
Ukraine bereits hybride Angriffe, Sabotage- oder Ausspähversuche
gegenüber den Stationierungsstandorten der verbündeten Streitkräfte
stattgefunden, und in wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung
hierbei der Verursacher zweifelsfrei festgestellt werden (bitte erläutern)?
40. Welcher militärische Fähigkeitszuwachs im Bereich der konventionellen
Bündnisverteidigung ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
jüngst erfolgten Beitritte Schwedens und Finnlands für die NATO zu
verzeichnen (bitte erläutern)?
41. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich nichtmilitärischer Sicherheit
beabsichtigt die Bundesregierung in Deutschland durchzuführen, um die
zivilen Verteidigungsfähigkeiten und die Resilienz der Gesellschaft
nachhaltig zu stärken (bitte erläutern)?
Berlin, den 31. Juli 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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