Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1101)
Text
Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1101)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1447
21. Wahlperiode 11.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Thoden, Dr. Dietmar Bartsch,
Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1101 –
Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Grundlagen für den Aufenthalt von ausländischen Streitkräften in der
Bundesrepublik Deutschland sind in dem „Vertrag über den Aufenthalt
ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ (Aufenthaltsvertrag)
vom 23. Oktober 1954 und im NATO-Truppenstatut von 1951 geregelt. Beim
dauerhaften Aufenthalt von ausländischen Truppenverbänden auf deutschem
Hoheitsgebiet wird zwischen der Rechtsgrundlage der Truppenstationierung
(Recht zum Aufenthalt) und der Rechtsstellung der stationierten Truppen
(Recht des Aufenthalts) unterschieden. Darüber hinaus kann die
Bundesregierung auch dem vorübergehenden Aufenthalt ausländischer Streitkräfte, etwa
zu gemeinsamen Übungszwecken mit Beteiligung der Bundeswehr,
zustimmen (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internation
ale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/truppenstationierungsrecht-21
7066).
Nach Ansicht der Fragesteller zeigen sich in der Praxis Defizite bei der
Transparenz und Kontrolle der ausländischen Streitkräfte in Deutschland, wie
zahlreiche wiederholte Klagen von Anwohnenden von US-amerikanischen und
britischen Militärstandorten gegen massive Lärmbelästigungen und
Umweltschäden belegen. Hinzu kommt, dass die Militärbasen in Deutschland für die
Logistik auch von nicht UN-mandatierten Einsätzen des US-Militärs
außerhalb des NATO-Bündnisgebiets von entscheidender Bedeutung sind, was
zentrale Fragen des Völkerrechts berührt. Die Ramstein Air Base (RAB) ist als
personell größte Einrichtung der US-Luftstreitkräfte außerhalb der USA die
zentrale Drehscheibe für die Fracht- und Truppentransporte sowie gleichzeitig
die Flugleitzentrale für die völkerrechtlich umstrittenen Drohneneinsätze des
US-Militärs (vgl. www.dw.com/de/ramstein-air-base-strategisch-wichtig-f%C
3%BCr-usa-und-nato/a-69569237).
Grundsätzlich kommen die Vertragspartnernationen für die Kosten der
Stationierung ihrer Truppen selbst auf. Hierzu zählen Sold und Bezüge für
Militärangehörige und „ziviles Gefolge“, aber ebenso die Kosten für Unterbringung
und Versorgung, für erforderliche Baumaßnahmen, für den Betrieb und die
Unterhaltung der genutzten Liegenschaften sowie für Löhne und Gehälter der
zivilen Arbeitskräfte. Allerdings beteiligt sich der Bund zugunsten der auslän-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 1. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dischen Streitkräfte an den Kosten für die Durchführung von Baumaßnahmen,
die bis dato den größten einzelnen Kostenposten ausmachen. Hinzu kommen
sogenannte Verteidigungsfolgekosten, wozu Steuerbefreiungen,
Entschädigungen, Restwertzahlungen sowie Überbrückungsbeihilfen für die ehemaligen
deutschen zivilen Arbeitskräfte der Streitkräfte gehören (vgl. Antworten zu
Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/12356 sowie zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5586).
Darüber hinaus werden auf deutschem Hoheitsgebiet auch Truppenteile
anderer NATO-Partner ausgebildet. Das Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH)
im sachsen-anhaltischen Gardelegen/Altmark stellt nach den Angaben der
Bundeswehr mit seiner Kampfübungsstadt Schnöggersburg die modernste
Ausbildungseinrichtung für Streitkräfte in ganz Europa dar (www.bundesweh
r.de/de/organisation/heer/organisation/ausbildungskommando/gefechtsuebung
szentrum-heer). Das GefÜbZH war in der Vergangenheit vor allem für die
Vorbereitung von UN-mandatierten Auslandseinsätzen der Bundeswehr
außerhalb des NATO-Bündnisgebiets von zentraler Bedeutung. Als Folge des
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine haben sich die
verteidigungspolitischen Prioritäten der Bundesregierung zugunsten der
Landes- und Bündnisverteidigung verschoben, um die Bundeswehr zur
konventionell stärksten Armee Europas zu ertüchtigen (vgl. www.bundestag.de/d
okumente/textarchiv/2025/kw20-de-regierungserklaerung-merz-1064956).
Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich daraus Fragen nach der Bilanz und den
Perspektiven der ausländischen Streitkräfte in Deutschland. In Anbetracht des
Arbeitsumfangs erklären sie sich vorab mit einer Fristverlängerung für die
Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Bundesregierung einverstanden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen
Bundestag findet ihre Grenzen in dem Interesse der Bundesregierung an
funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung. Die
Bundesregierung kann eine parlamentarische Frage dann nicht beantworten, wenn gerade
durch die Beantwortung einer Frage die Bundesregierung in einer ihr
verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie
dadurch ihrer Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht
gerecht werden könnte.
Nach sorgfältiger Abwägung können entgegen der bisherigen Antwortpraxis
die Antworten zu den Fragen 6 bis 16, 18 und 22 bis 26 nicht offen erfolgen.
Aufgrund der Entwicklung des Ukrainekrieges und der damit einhergehenden
Sensibilität im Informationsumfeld sowie der Möglichkeit aus den wiederholt
abgefragten Informationen ein Lagebild zu erstellen, hat sich die Bewertung
der Einstufung geändert. Inhalte der Antwort können Rückschlüsse und
Ableitungen auf sensible Informationen zur militärischen Präsenz und den
Übungstätigkeiten der Partnernationen ermöglichen, deren Bekanntwerden für die
Interessen Deutschlands und seiner Bündnispartner schädlich sein könnte. Aus
ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf u. a. Arbeitsmethoden, Logistik,
Kräfteansatz und Vorgehensweisen der Bundesregierung bei der militärischen
Kooperation mit Partnernationen gezogen werden.
Aus diesem Grund sind die Antworten zu diesen Fragen gemäß § 2 Absatz 2
Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) als Verschlusssachen (VS) mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft.
1. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartnernationen des
Aufenthaltsvertrages waren nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß
den Angaben der jeweiligen Militärattachés in den Botschaften der
Vertragspartnernationen zufolge im Jahr 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland stationiert (bitte nach Truppenstärke pro
Vertragspartnernation auflisten)?
2. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in
Deutschland im Jahr 2024 stationierten Soldatinnen und Soldaten der
Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages auf die einzelnen Bundesländer
(bitte pro Bundesland ausweisen)?
3. Welchen Umfang hatte nach Kenntnis der Bundesregierung das zivile
Gefolge der Streitkräfte aus den Vertragspartnernationen des
Aufenthaltsvertrages, das im Zusammenhang mit der Stationierung der
ausländischen Streitkräfte 2024 in Deutschland aufhältig war (bitte pro
Vertragspartnernation ausweisen)?
4. Wie viele Soldatinnen und Soldaten aus welchen Drittstaaten außerhalb
des NATO-Bündnisses hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2019 für militärische Übungszwecke vorübergehend in welchen
deutschen Bundesländern auf (bitte getrennt nach Jahren,
Streitkräfteanzahl pro Drittstaat und pro Bundesland auflisten)?
5. Wie viele Soldatinnen und Soldaten aus welchen Staaten haben nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 Deutschland als Zwischenstopp
bzw. als Transitland genutzt (bitte getrennt nach Jahren und
Streitkräfteanzahl pro Staat auflisten)?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
6. Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände,
Wohnareale, Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser etc.) werden nach
Kenntnis der Bundesregierung den ausländischen Streitkräften aktuell
zur dauerhaften Verfügung gestellt, und inwiefern haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung Änderungen im Liegenschaftsbestand
gegenüber ihrer Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7303 ergeben (bitte nach
Vertragspartnernation, Liegenschaftsart unter Angabe des Bundeslandes,
Landkreises und Gesamtfläche der Liegenschaften aufschlüsseln)?
7. Welche Truppenübungsplätze wurden seit 2021 von den ausländischen
Streitkräften in Deutschland genutzt (bitte getrennt nach Jahren,
Übungsstandort, Vertragspartnernation und Nutzungshäufigkeit aufschlüsseln)?
8. Für wie viele militärische Übungen außerhalb der ihnen zur
ausschließlichen Nutzung überlassenen Liegenschaften haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Stationierungsstreitkräfte der
Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages im Jahr 2024 um Zustimmung gebeten
(bitte pro Vertragspartnernation unter Angabe des Bundeslandes, des
Landkreises, der Truppenanzahl und des Übungszeitraums
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Grundstücke mit welcher Gesamtfläche werden nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit den ausländischen Streitkräften in
Deutschland zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten zur ausschließlichen
Nutzung überlassen (bitte nach Anzahl, Gesamtfläche pro
Vertragspartnernation auflisten)?
10. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024
Kosten für den Grundstückserwerb zur militärischen Bedarfsdeckung der
ausländischen Streitkräfte zulasten der Bundesrepublik Deutschland
angefallen?
11. Wie viele Wohnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
den Stationierungsstreitkräften der Vertragspartnernationen des
Aufenthaltsvertrages zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten zur
ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte nach Anzahl pro Vertragspartnernation
angeben)?
12. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bund im
Jahr 2024 Kosten für Baumaßnahmen für die Stationierungsstreitkräfte
der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages entstanden (bitte
pro Vertragspartnernation angeben)?
13. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024
Verteidigungsfolgekosten für ehemalige Arbeitskräfte der
Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages
angefallen (bitte pro Vertragspartnernation angeben)?
14. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung den
Stationierungsstreitkräften der Vertragspartnernationen des
Aufenthaltsvertrages im Jahr 2024 als Verteidigungsfolgekosten Restwerte für die von
ihnen finanzierten Investitionen erstattet (bitte pro Vertragspartnernation
angeben)?
15. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2024
Sanierungskosten inklusive Erkundungen für öffentlich-rechtliche
Verpflichtungen nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) auf vormals von
den ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften angefallen
(bitte getrennt nach Bundesländern unter Angabe des Ortes und
Bezeichnung der Liegenschaft auflisten)?
16. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2024 welche
weiteren Verteidigungsfolgekosten gemäß der Erfassung im internen
Kassenwesen des Bundes für die Stationierungsstreitkräfte der
Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages angefallen (bitte nach
Kostenart pro Vertragspartnernation ausweisen)?
Die Fragen 6 bis 16 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die als „VS-Vertraulich“ eingestufte Anlage verwiesen.*
17. Wie viele Verstöße gegen die Einhaltung der gesetzlichen Umwelt- und
Lärmschutzbestimmungen in und um die Stationierungsstandorte und
Truppenplätze der ausländischen Streitkräfte sind der Bundesregierung
seit 2015 zur Kenntnis gelangt (bitte getrennt nach Jahren, Art des
Verstoßes und pro Vertragspartnernation auflisten)?
19. In wie vielen Fällen wurden an den von den ausländischen Streitkräften
genutzten Liegenschaften seit 2015 Überschreitungen der zulässigen
Grenzwerte festgestellt (bitte getrennt nach Jahren angeben)?
Die Fragen 17 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine Verstöße im Sinne der Fragestellung bekannt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
18. Wie viele umweltrelevante Untersuchungen bzw. Messungen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 an den von den
ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften durchgeführt (bitte getrennt
nach Jahren, Art der Untersuchung bzw. Messung, Liegenschaftsstandort
und pro Vertragspartnernation auflisten)?
Es wird auf die als „VS-Vertraulich“ eingestufte Anlage verwiesen.*
20. Wie viele Tatverdächtige aus dem Kreis der Stationierungsstreitkräfte
und ihrer Angehörigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst (vgl. Antwort zu
Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/5586; bitte getrennt nach Jahren und Deliktart
ausweisen)?
Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
21. Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020 zur Durchführung von welchen Tätigkeiten
Vergünstigungen auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-
Truppenstatut, u. a. durch Artikel 72 Absatz 4 des NATO-Truppenstatut-
Zusatzabkommens (ZA-TNS) eingeräumt (vgl. Antwort zu Frage 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/5586; bitte getrennt nach Jahren, Unternehmen, Tätigkeit sowie der
Dauer und Art der Vergünstigung auflisten)?
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestags gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl
begrenzt.
Nach sorgfältiger Abwägung kann die Beantwortung der Frage nicht in offener
Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Informationen preisgeben, die geeignet sind, das Vertrauen der
Vereinigten Staaten in Amerika in die Zuverlässigkeit der Bundesrepublik
Deutschland als Partner nachhaltig zu schädigen.
Es wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage
verwiesen.**
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
** Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parla-mentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
22. Welche Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen des
Aufenthaltsvertrages haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
das Gefechtsübungszentrum (GefÜbZH) Gardelegen/Altmark zu
militärischen Übungszwecken genutzt (vgl. Antwort zu Frage 2a der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025;
bitte getrennt nach Jahren, Truppenanzahl pro Vertragspartnernation
auflisten)?
23. Welche Streitkräfte „befreundeter Drittstaaten“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 das GefÜbZH Gardelegen/Altmark zu
militärischen Übungszwecken genutzt, und welche Einnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Vollkostenerstattung
durch die befreundeten Streitkräfte damit erzielt (vgl. Antwort zu
Frage 2b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte getrennt nach Jahren, Truppenanzahl pro
befreundetem Drittstaat sowie erzielten Einnahmen auflisten)?
24. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das GefÜbZH
Gardelegen/Altmark (inklusive der Kampfübungsstadt Schnöggersburg oder
Teilen davon) seit 2015 durch wen zur Erprobung von Prototypen von
Rüstungsgütern genutzt, und welche Einnahmen wurden damit nach
Kenntnis der Bundesregierung ggf. realisiert (vgl. Antwort zu Frage 3
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte getrennt nach Jahren, Nutzerangabe,
Erprobungsobjekt sowie erzielten Einnahmen auflisten)?
25. Welche nichtmilitärische „Dritte“ (z. B. Anbieter von privaten
Sicherheitsdienstleistungen) haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß
der bundeswehrinternen Zentralvorschrift A1-18000/0-6002 das
GefÜbZH Gardelegen/Altmark (inklusive der Kampfübungsstadt
Schnöggersburg oder Teilen davon) seit der Inbetriebnahme für welche Zwecke
genutzt, und welche Einnahmen wurden damit nach Kenntnis der
Bundesregierung erzielt (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte nach
Jahren getrennt mit Nutzerangaben, Nutzungszweck sowie erzielten
Einnahmen auflisten)?
26. Welche Gesamteinnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2015 mit dem Betrieb des GefÜbZH Gardelegen/Altmark erzielt,
und in welcher Höhe konnten nach Kenntnis der Bundesregierung nach
Abzug der Gesamtausgaben auch Überschüsse erwirtschaftet werden
(vgl. Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte getrennt nach Jahren,
Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben unter Angabe des Verwendungszwecks
sowie Gesamtsaldo aufschlüsseln)?
Die Fragen 22 bis 26 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die als „VS-Vertraulich“ eingestufte Anlage verwiesen.*
27. Für welche weiteren Staaten über Russland und die Vereinigten
Arabischen Emirate hinaus hat die Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort
zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5025 noch Ausfuhrgenehmigungen für mobile
Gefechtsübungszentren in welchem Gesamtwert erteilt (bitte getrennt nach
Jahren, Empfängerstaat und Gesamtwert angeben)?
Genehmigungen im Sinne der Fragestellung wurden nicht erteilt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
28. Welche menschenrechtlichen und außenpolitischen Voraussetzungen
müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Empfängerstaaten für
die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für mobile
Gefechtsübungszentren erfüllt sein, und welche Vorkehrungen wurden bislang seitens der
Bundesregierung getroffen, damit mögliche Empfängerstaaten, die
insbesondere in zwischen- oder innerstaatliche bewaffnete Konflikte
involviert sind, die erhaltenen Gefechtsübungszentren nicht für
konfliktbezogene Zwecke missbräuchlich nutzen (bitte erläutern)?
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben.
Grundlage hierfür sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über die
Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes
(AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen
Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025
(Gemeinsamer Standpunkt) und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade
Treaty – ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in
der Neufassung vom 26. Juni 2019.
Das gilt auch für Ausfuhrgenehmigungen für mobile Gefechtsübungszentren
entsprechend.
29. Welche weiteren militärischen Trainings – über diejenigen in den
Jahren 2012 und 2013 im Gefechtsübungszentrum Mulino/Russland hinaus
durchgeführten Trainings – hat die Bundeswehr seit ihrer Antwort zu
Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5025 noch in anderen Gefechtsübungszentren in welchen
Staaten absolviert (bitte getrennt nach Jahren, Anzahl des beteiligten
Bundeswehrpersonals sowie Staat auflisten)?
Keine.
30. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung insbesondere der
Menschenrechtslage im jeweiligen Herkunftsland der ausländischen
Streitkräfte bei, die zum Beispiel im GefÜbZH Gardelegen/Altmark
militärische Übungen durchführen dürfen, und inwiefern finden nach Kenntnis
der Bundesregierung Folgeüberprüfungen statt, ob die bei den
militärischen Übungszwecken erworbenen Fähigkeiten der ausländischen
Streitkräfte im Herkunftsland ggf. gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt
werden (bitte erläutern)?
Bei der Entscheidung zu gemeinsamen Übungs- und Ausbildungsvorhaben
spielt auch die Menschenrechtslage im Sinne der Fragestellung eine Rolle. Die
Betrachtung erfolgt fortlaufend.
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen
Planungsstand innerhalb der NATO, was die zukünftige militärische
Truppenpräsenz der verbündeten Streitkräfte in Deutschland und die
Entwicklung ihrer Personalstärke betrifft (bitte detailliert erläutern)?
32. Welche Bedarfsanpassungsnotwendigkeiten resultieren daraus nach
Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Anzahl und die
Nutzungskapazitäten der Stationierungsstandorte der verbündeten
Streitkräfte in Deutschland (bitte detailliert erläutern)?
33. Sieht die Bundesregierung ihrerseits die Notwendigkeit, die militärische
Truppenpräsenz der verbündeten Streitkräfte in Deutschland zu
verstärken, und hat sie dies ggf. gegenüber den NATO-Partnern bereits
signalisiert (bitte mit Begründung ausführen)?
34. Welche Schlussfolgerungen hat die NATO nach Kenntnis der
Bundesregierung aus dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen
die Ukraine im Hinblick auf die zukünftige Ausstattung der NATO-
Streitkräfte mit konventionellen Waffensystemen gezogen, um gegenüber
Russland abschreckungsfähig zu sein, und welche Konsequenzen
ergeben sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung für die militärische
Ausstattung der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland (bitte
erläutern)?
Die Fragen 31 bis 34 werden zusammen beantwortet.
Im Einklang mit ihrem Strategischen Konzept von 2022 hat die NATO nach
dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine umfassende,
bedrohungsabgeleitete Verteidigungspläne für das Bündnisgebiet erstellt und im
Zuge des NATO-Gipfels in Vilnius 2023 verabschiedet. Die resultierenden
operativen Bedarfe wurden bei Zuordnung der Fähigkeitsziele an die Alliierten
berücksichtigt.
Die Willensbildung zu künftigen Präsenzen dauert an. Daher können hierzu
derzeit keine Angaben gemacht werden.
35. Wie definiert die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht in
einer aktuellen Entscheidung bestätigte Schutzpflicht Deutschlands
gegenüber ausländischen Staatsangehörigen im Hinblick auf die
Drohneneinsätze des US-Militärs in Drittstaaten, die über die Ramstein Air Base
(RAB) von deutschem Hoheitsgebiet aus gesteuert werden, und bei
welchen Anlässen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit
völkerrechtliche Bedenken gegenüber welchen betreffenden NATO-Partnern
für ihr militärisches Vorgehen gegen Drittstaaten geäußert, sofern hierbei
auch deutsches Hoheitsgebiet mitgenutzt wurde (vgl. www.bundesverfas
sungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2
bvr050821.html?nn=68112; bitte erläutern)?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. Juli 2025
entschieden, dass auch grundrechtliche Schutzpflichten für ausländische
Staatangehörige im Ausland im Hinblick auf das Handeln von Drittstaaten bestehen können,
sofern ein hinreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt und die ernsthafte
Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts besteht.
Letzteres hat das Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf die
streitgegenständlichen US-Drohneneinsätze im Jemen verneint und damit die Rechtsauffassung
der Bundesregierung im Ergebnis bestätigt.
Innerhalb der NATO findet im Übrigen regelmäßig ein Austausch zu Fragen
des Einsatzes militärischer Gewalt statt, der auch völkerrechtliche Aspekte
umfasst.
36. Hält die Bundesregierung die Entscheidung zur Stationierung von neuen
US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland aufrecht, und wenn ja,
inwiefern und in welchem Ausmaß liegt dem welche militärische
Fähigkeitslücke in welchem realen Bedrohungsszenario zugrunde, die diese
verteidigungspolitische Notwendigkeit aus Sicht der Bundesregierung begründet
und für die bislang verfügbare Waffensysteme nicht ausreichen sollen
(vgl. library.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf; bitte erläutern)?
Die Bundesregierung hält an der geplanten Stationierung fest.
Die Stationierung ist eine Reaktion auf die Aufrüstung Russlands, Russlands
Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Bedrohung der euroatlantischen
Sicherheit.
Die US-Systeme tragen zu einer effektiven und glaubwürdigen Abschreckung
zum Schutz Deutschlands, seiner Bevölkerung und seiner Verbündeten bei.
37. In welcher Gesamtstückzahl beabsichtigt die Bundesregierung, MRC
(Mid-Range Capability) „Typhon“-Lenkwaffensysteme als
Übergangslösung von den USA zu erwerben, die mit Marschflugkörpern vom Typ
„Tomahawk“ bestückt werden können, und welche exklusiven,
militärtechnisch relevanten Vorteile für die Verteidigungsfähigkeit
Deutschlands bietet dieses Waffensystem nach Ansicht der Bundesregierung
gegenüber anderweitigen oder ggf. bereits im Bundeswehrbestand
befindlichen Waffensystemen (vgl. www.morgenpost.de/politik/article4095168
02/typhon-fuer-die-bundeswehr-was-der-raketenwerfer-kann.html, bitte
erläutern)?
Die Informationen, auf welche die Fragen abzielen, sind wegen des noch nicht
abgeschlossenen Willensbildungsprozess in der Bundesregierung nicht vom
Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst. Der Willensbildungsprozess in der
Regierung, der sich insbesondere auch in ressortübergreifenden und -internen
Abstimmungsprozessen vollzieht, gehört zum Kernbereich ihrer exekutiven
Eigenverantwortung.
38. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
geplant, um die von den Stationierungsstreitkräften genutzten militärischen
Liegenschaften in Deutschland zukünftig besser gegen hybride Angriffe
und Ausspähversuche von Drittstaaten zu schützen (bitte erläutern)?
Die Absicherungsmaßnahmen für diese Liegenschaften sind bei den
entsprechenden Nutzern verortet.
39. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die
Ukraine bereits hybride Angriffe, Sabotage- oder Ausspähversuche
gegenüber den Stationierungsstandorten der verbündeten Streitkräfte
stattgefunden, und in wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der
Bundesregierung hierbei der Verursacher zweifelsfrei festgestellt werden (bitte
erläutern)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
40. Welcher militärische Fähigkeitszuwachs im Bereich der konventionellen
Bündnisverteidigung ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
jüngst erfolgten Beitritte Schwedens und Finnlands für die NATO zu
verzeichnen (bitte erläutern)?
Zu konkreten Fähigkeiten von Partnern nimmt die Bundesregierung
grundsätzlich keine Stellung.
41. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich nichtmilitärischer Sicherheit
beabsichtigt die Bundesregierung in Deutschland durchzuführen, um die
zivilen Verteidigungsfähigkeiten und die Resilienz der Gesellschaft
nachhaltig zu stärken (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung misst der Stärkung der gesamtstaatlichen und
gesellschaftlichen Resilienz gegen hybride Bedrohungen einschließlich
Desinformation hohe Bedeutung bei. Um die gesellschaftliche Resilienz weiter zu stärken,
kommuniziert die Bundesregierung stets proaktiv, transparent und
faktenbasiert. Zur Erhöhung der gesellschaftlichen Resilienz gegen Desinformation
diente auch das vom BMI geförderte Projekt „Jahr der Nachricht 2024“ der
UseTheNews gGmbH, welches zur Stärkung der Medien- und
Nachrichtenkompetenz, gerade der jüngeren Bürgerinnen und Bürger, beigetragen hat. Die
Bundesregierung beabsichtigt, durch die im Koalitionsvertrag dargestellten
Maßnahmen zum Bürokratieabbau das ehrenamtliche Engagement in der
Gesellschaft strukturell zu stärken.
Die Zivile Verteidigung dient gemeinsam mit der militärischen Verteidigung
der Sicherheit unseres Landes und muss gleichfalls gestärkt werden. Nur mit
einer deutlich verbesserten Gesamtverteidigung (militärische und zivile
Verteidigung) kann die Bevölkerung ausreichend geschützt werden.
Um die Zivile Verteidigung Deutschlands wirksam zu stärken, plant die
Bundesregierung, insbesondere folgende Vorhaben umzusetzen:
• Ausweitung der ergänzenden Ausstattung sowie Zivilschutzkapazitäten im
Bereich Betreuung;
• systematische Stärkung des THW und des BBK;
• Verbesserung der Fähigkeit zur Warnung der Bevölkerung einschließlich
eines Ausbaus der Sireneninfrastruktur;
• Verbesserung der Selbstschutzfähigkeiten der Bevölkerung, um die
Resilienz der Gesellschaft zu erhöhen;
• Konzeption und Durchführung von ressort- und ebenenübergreifenden
Krisenmanagementübungen, wie der LÜKEX (Länder- und
Ressortübergreifende Krisenmanagementübung), um die Zusammenarbeit aller beteiligten
Akteure praxisnah zu erproben und zu verbessern;
• flankierend dazu die Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der rechtlichen
und strategischen Grundlagen, um auf hybride Bedrohungslagen und
komplexe Krisen noch effektiver reagieren zu können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in Deutschland (Antwort)