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Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1101)

dip / drucksache 11.09.2025 · WP 21 · 21/1447 · Antwort · Original ↗

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Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1101) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1447 21. Wahlperiode 11.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Thoden, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1101 – Bilanz und Perspektiven des Aufenthalts von ausländischen Streitkräften in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Grundlagen für den Aufenthalt von ausländischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland sind in dem „Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ (Aufenthaltsvertrag) vom 23. Oktober 1954 und im NATO-Truppenstatut von 1951 geregelt. Beim dauerhaften Aufenthalt von ausländischen Truppenverbänden auf deutschem Hoheitsgebiet wird zwischen der Rechtsgrundlage der Truppenstationierung (Recht zum Aufenthalt) und der Rechtsstellung der stationierten Truppen (Recht des Aufenthalts) unterschieden. Darüber hinaus kann die Bundesregierung auch dem vorübergehenden Aufenthalt ausländischer Streitkräfte, etwa zu gemeinsamen Übungszwecken mit Beteiligung der Bundeswehr, zustimmen (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internation ale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/truppenstationierungsrecht-21 7066). Nach Ansicht der Fragesteller zeigen sich in der Praxis Defizite bei der Transparenz und Kontrolle der ausländischen Streitkräfte in Deutschland, wie zahlreiche wiederholte Klagen von Anwohnenden von US-amerikanischen und britischen Militärstandorten gegen massive Lärmbelästigungen und Umweltschäden belegen. Hinzu kommt, dass die Militärbasen in Deutschland für die Logistik auch von nicht UN-mandatierten Einsätzen des US-Militärs außerhalb des NATO-Bündnisgebiets von entscheidender Bedeutung sind, was zentrale Fragen des Völkerrechts berührt. Die Ramstein Air Base (RAB) ist als personell größte Einrichtung der US-Luftstreitkräfte außerhalb der USA die zentrale Drehscheibe für die Fracht- und Truppentransporte sowie gleichzeitig die Flugleitzentrale für die völkerrechtlich umstrittenen Drohneneinsätze des US-Militärs (vgl. www.dw.com/de/ramstein-air-base-strategisch-wichtig-f%C 3%BCr-usa-und-nato/a-69569237). Grundsätzlich kommen die Vertragspartnernationen für die Kosten der Stationierung ihrer Truppen selbst auf. Hierzu zählen Sold und Bezüge für Militärangehörige und „ziviles Gefolge“, aber ebenso die Kosten für Unterbringung und Versorgung, für erforderliche Baumaßnahmen, für den Betrieb und die Unterhaltung der genutzten Liegenschaften sowie für Löhne und Gehälter der zivilen Arbeitskräfte. Allerdings beteiligt sich der Bund zugunsten der auslän- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dischen Streitkräfte an den Kosten für die Durchführung von Baumaßnahmen, die bis dato den größten einzelnen Kostenposten ausmachen. Hinzu kommen sogenannte Verteidigungsfolgekosten, wozu Steuerbefreiungen, Entschädigungen, Restwertzahlungen sowie Überbrückungsbeihilfen für die ehemaligen deutschen zivilen Arbeitskräfte der Streitkräfte gehören (vgl. Antworten zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/12356 sowie zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5586). Darüber hinaus werden auf deutschem Hoheitsgebiet auch Truppenteile anderer NATO-Partner ausgebildet. Das Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) im sachsen-anhaltischen Gardelegen/Altmark stellt nach den Angaben der Bundeswehr mit seiner Kampfübungsstadt Schnöggersburg die modernste Ausbildungseinrichtung für Streitkräfte in ganz Europa dar (www.bundesweh r.de/de/organisation/heer/organisation/ausbildungskommando/gefechtsuebung szentrum-heer). Das GefÜbZH war in der Vergangenheit vor allem für die Vorbereitung von UN-mandatierten Auslandseinsätzen der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bündnisgebiets von zentraler Bedeutung. Als Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine haben sich die verteidigungspolitischen Prioritäten der Bundesregierung zugunsten der Landes- und Bündnisverteidigung verschoben, um die Bundeswehr zur konventionell stärksten Armee Europas zu ertüchtigen (vgl. www.bundestag.de/d okumente/textarchiv/2025/kw20-de-regierungserklaerung-merz-1064956). Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich daraus Fragen nach der Bilanz und den Perspektiven der ausländischen Streitkräfte in Deutschland. In Anbetracht des Arbeitsumfangs erklären sie sich vorab mit einer Fristverlängerung für die Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Bundesregierung einverstanden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag findet ihre Grenzen in dem Interesse der Bundesregierung an funktionsgerechter und organadäquater Aufgabenwahrnehmung. Die Bundesregierung kann eine parlamentarische Frage dann nicht beantworten, wenn gerade durch die Beantwortung einer Frage die Bundesregierung in einer ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie dadurch ihrer Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht gerecht werden könnte. Nach sorgfältiger Abwägung können entgegen der bisherigen Antwortpraxis die Antworten zu den Fragen 6 bis 16, 18 und 22 bis 26 nicht offen erfolgen. Aufgrund der Entwicklung des Ukrainekrieges und der damit einhergehenden Sensibilität im Informationsumfeld sowie der Möglichkeit aus den wiederholt abgefragten Informationen ein Lagebild zu erstellen, hat sich die Bewertung der Einstufung geändert. Inhalte der Antwort können Rückschlüsse und Ableitungen auf sensible Informationen zur militärischen Präsenz und den Übungstätigkeiten der Partnernationen ermöglichen, deren Bekanntwerden für die Interessen Deutschlands und seiner Bündnispartner schädlich sein könnte. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf u. a. Arbeitsmethoden, Logistik, Kräfteansatz und Vorgehensweisen der Bundesregierung bei der militärischen Kooperation mit Partnernationen gezogen werden. Aus diesem Grund sind die Antworten zu diesen Fragen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) als Verschlusssachen (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft.  1. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages waren nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß den Angaben der jeweiligen Militärattachés in den Botschaften der Vertragspartnernationen zufolge im Jahr 2024 in der Bundesrepublik Deutschland stationiert (bitte nach Truppenstärke pro Vertragspartnernation auflisten)?  2. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Deutschland im Jahr 2024 stationierten Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages auf die einzelnen Bundesländer (bitte pro Bundesland ausweisen)?  3. Welchen Umfang hatte nach Kenntnis der Bundesregierung das zivile Gefolge der Streitkräfte aus den Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages, das im Zusammenhang mit der Stationierung der ausländischen Streitkräfte 2024 in Deutschland aufhältig war (bitte pro Vertragspartnernation ausweisen)?  4. Wie viele Soldatinnen und Soldaten aus welchen Drittstaaten außerhalb des NATO-Bündnisses hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 für militärische Übungszwecke vorübergehend in welchen deutschen Bundesländern auf (bitte getrennt nach Jahren, Streitkräfteanzahl pro Drittstaat und pro Bundesland auflisten)?  5. Wie viele Soldatinnen und Soldaten aus welchen Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 Deutschland als Zwischenstopp bzw. als Transitland genutzt (bitte getrennt nach Jahren und Streitkräfteanzahl pro Staat auflisten)? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  6. Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände, Wohnareale, Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung den ausländischen Streitkräften aktuell zur dauerhaften Verfügung gestellt, und inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Änderungen im Liegenschaftsbestand gegenüber ihrer Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7303 ergeben (bitte nach Vertragspartnernation, Liegenschaftsart unter Angabe des Bundeslandes, Landkreises und Gesamtfläche der Liegenschaften aufschlüsseln)?  7. Welche Truppenübungsplätze wurden seit 2021 von den ausländischen Streitkräften in Deutschland genutzt (bitte getrennt nach Jahren, Übungsstandort, Vertragspartnernation und Nutzungshäufigkeit aufschlüsseln)?  8. Für wie viele militärische Übungen außerhalb der ihnen zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Liegenschaften haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages im Jahr 2024 um Zustimmung gebeten (bitte pro Vertragspartnernation unter Angabe des Bundeslandes, des Landkreises, der Truppenanzahl und des Übungszeitraums aufschlüsseln)?  9. Wie viele Grundstücke mit welcher Gesamtfläche werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit den ausländischen Streitkräften in Deutschland zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten zur ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte nach Anzahl, Gesamtfläche pro Vertragspartnernation auflisten)? 10. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Kosten für den Grundstückserwerb zur militärischen Bedarfsdeckung der ausländischen Streitkräfte zulasten der Bundesrepublik Deutschland angefallen? 11. Wie viele Wohnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit den Stationierungsstreitkräften der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten zur ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte nach Anzahl pro Vertragspartnernation angeben)? 12. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bund im Jahr 2024 Kosten für Baumaßnahmen für die Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages entstanden (bitte pro Vertragspartnernation angeben)? 13. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Verteidigungsfolgekosten für ehemalige Arbeitskräfte der Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages angefallen (bitte pro Vertragspartnernation angeben)? 14. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung den Stationierungsstreitkräften der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages im Jahr 2024 als Verteidigungsfolgekosten Restwerte für die von ihnen finanzierten Investitionen erstattet (bitte pro Vertragspartnernation angeben)? 15. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2024 Sanierungskosten inklusive Erkundungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) auf vormals von den ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften angefallen (bitte getrennt nach Bundesländern unter Angabe des Ortes und Bezeichnung der Liegenschaft auflisten)? 16. In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2024 welche weiteren Verteidigungsfolgekosten gemäß der Erfassung im internen Kassenwesen des Bundes für die Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages angefallen (bitte nach Kostenart pro Vertragspartnernation ausweisen)? Die Fragen 6 bis 16 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die als „VS-Vertraulich“ eingestufte Anlage verwiesen.* 17. Wie viele Verstöße gegen die Einhaltung der gesetzlichen Umwelt- und Lärmschutzbestimmungen in und um die Stationierungsstandorte und Truppenplätze der ausländischen Streitkräfte sind der Bundesregierung seit 2015 zur Kenntnis gelangt (bitte getrennt nach Jahren, Art des Verstoßes und pro Vertragspartnernation auflisten)? 19. In wie vielen Fällen wurden an den von den ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften seit 2015 Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte festgestellt (bitte getrennt nach Jahren angeben)? Die Fragen 17 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind keine Verstöße im Sinne der Fragestellung bekannt. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 18. Wie viele umweltrelevante Untersuchungen bzw. Messungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 an den von den ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften durchgeführt (bitte getrennt nach Jahren, Art der Untersuchung bzw. Messung, Liegenschaftsstandort und pro Vertragspartnernation auflisten)? Es wird auf die als „VS-Vertraulich“ eingestufte Anlage verwiesen.* 20. Wie viele Tatverdächtige aus dem Kreis der Stationierungsstreitkräfte und ihrer Angehörigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst (vgl. Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5586; bitte getrennt nach Jahren und Deliktart ausweisen)? Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 21. Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 zur Durchführung von welchen Tätigkeiten Vergünstigungen auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO- Truppenstatut, u. a. durch Artikel 72 Absatz 4 des NATO-Truppenstatut- Zusatzabkommens (ZA-TNS) eingeräumt (vgl. Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5586; bitte getrennt nach Jahren, Unternehmen, Tätigkeit sowie der Dauer und Art der Vergünstigung auflisten)? Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestags gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Nach sorgfältiger Abwägung kann die Beantwortung der Frage nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen preisgeben, die geeignet sind, das Vertrauen der Vereinigten Staaten in Amerika in die Zuverlässigkeit der Bundesrepublik Deutschland als Partner nachhaltig zu schädigen. Es wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.** * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. ** Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parla-mentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 22. Welche Stationierungsstreitkräfte der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 das Gefechtsübungszentrum (GefÜbZH) Gardelegen/Altmark zu militärischen Übungszwecken genutzt (vgl. Antwort zu Frage 2a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte getrennt nach Jahren, Truppenanzahl pro Vertragspartnernation auflisten)? 23. Welche Streitkräfte „befreundeter Drittstaaten“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 das GefÜbZH Gardelegen/Altmark zu militärischen Übungszwecken genutzt, und welche Einnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Vollkostenerstattung durch die befreundeten Streitkräfte damit erzielt (vgl. Antwort zu Frage 2b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte getrennt nach Jahren, Truppenanzahl pro befreundetem Drittstaat sowie erzielten Einnahmen auflisten)? 24. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das GefÜbZH Gardelegen/Altmark (inklusive der Kampfübungsstadt Schnöggersburg oder Teilen davon) seit 2015 durch wen zur Erprobung von Prototypen von Rüstungsgütern genutzt, und welche Einnahmen wurden damit nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. realisiert (vgl. Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte getrennt nach Jahren, Nutzerangabe, Erprobungsobjekt sowie erzielten Einnahmen auflisten)? 25. Welche nichtmilitärische „Dritte“ (z. B. Anbieter von privaten Sicherheitsdienstleistungen) haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der bundeswehrinternen Zentralvorschrift A1-18000/0-6002 das GefÜbZH Gardelegen/Altmark (inklusive der Kampfübungsstadt Schnöggersburg oder Teilen davon) seit der Inbetriebnahme für welche Zwecke genutzt, und welche Einnahmen wurden damit nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte nach Jahren getrennt mit Nutzerangaben, Nutzungszweck sowie erzielten Einnahmen auflisten)? 26. Welche Gesamteinnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 mit dem Betrieb des GefÜbZH Gardelegen/Altmark erzielt, und in welcher Höhe konnten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abzug der Gesamtausgaben auch Überschüsse erwirtschaftet werden (vgl. Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte getrennt nach Jahren, Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben unter Angabe des Verwendungszwecks sowie Gesamtsaldo aufschlüsseln)? Die Fragen 22 bis 26 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die als „VS-Vertraulich“ eingestufte Anlage verwiesen.* 27. Für welche weiteren Staaten über Russland und die Vereinigten Arabischen Emirate hinaus hat die Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025 noch Ausfuhrgenehmigungen für mobile Gefechtsübungszentren in welchem Gesamtwert erteilt (bitte getrennt nach Jahren, Empfängerstaat und Gesamtwert angeben)? Genehmigungen im Sinne der Fragestellung wurden nicht erteilt. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 28. Welche menschenrechtlichen und außenpolitischen Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Empfängerstaaten für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für mobile Gefechtsübungszentren erfüllt sein, und welche Vorkehrungen wurden bislang seitens der Bundesregierung getroffen, damit mögliche Empfängerstaaten, die insbesondere in zwischen- oder innerstaatliche bewaffnete Konflikte involviert sind, die erhaltenen Gefechtsübungszentren nicht für konfliktbezogene Zwecke missbräuchlich nutzen (bitte erläutern)? Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 (Gemeinsamer Standpunkt) und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019. Das gilt auch für Ausfuhrgenehmigungen für mobile Gefechtsübungszentren entsprechend. 29. Welche weiteren militärischen Trainings – über diejenigen in den Jahren 2012 und 2013 im Gefechtsübungszentrum Mulino/Russland hinaus durchgeführten Trainings – hat die Bundeswehr seit ihrer Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5025 noch in anderen Gefechtsübungszentren in welchen Staaten absolviert (bitte getrennt nach Jahren, Anzahl des beteiligten Bundeswehrpersonals sowie Staat auflisten)? Keine. 30. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung insbesondere der Menschenrechtslage im jeweiligen Herkunftsland der ausländischen Streitkräfte bei, die zum Beispiel im GefÜbZH Gardelegen/Altmark militärische Übungen durchführen dürfen, und inwiefern finden nach Kenntnis der Bundesregierung Folgeüberprüfungen statt, ob die bei den militärischen Übungszwecken erworbenen Fähigkeiten der ausländischen Streitkräfte im Herkunftsland ggf. gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden (bitte erläutern)? Bei der Entscheidung zu gemeinsamen Übungs- und Ausbildungsvorhaben spielt auch die Menschenrechtslage im Sinne der Fragestellung eine Rolle. Die Betrachtung erfolgt fortlaufend. 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Planungsstand innerhalb der NATO, was die zukünftige militärische Truppenpräsenz der verbündeten Streitkräfte in Deutschland und die Entwicklung ihrer Personalstärke betrifft (bitte detailliert erläutern)? 32. Welche Bedarfsanpassungsnotwendigkeiten resultieren daraus nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick auf die Anzahl und die Nutzungskapazitäten der Stationierungsstandorte der verbündeten Streitkräfte in Deutschland (bitte detailliert erläutern)? 33. Sieht die Bundesregierung ihrerseits die Notwendigkeit, die militärische Truppenpräsenz der verbündeten Streitkräfte in Deutschland zu verstärken, und hat sie dies ggf. gegenüber den NATO-Partnern bereits signalisiert (bitte mit Begründung ausführen)? 34. Welche Schlussfolgerungen hat die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Hinblick auf die zukünftige Ausstattung der NATO- Streitkräfte mit konventionellen Waffensystemen gezogen, um gegenüber Russland abschreckungsfähig zu sein, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung für die militärische Ausstattung der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland (bitte erläutern)? Die Fragen 31 bis 34 werden zusammen beantwortet. Im Einklang mit ihrem Strategischen Konzept von 2022 hat die NATO nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine umfassende, bedrohungsabgeleitete Verteidigungspläne für das Bündnisgebiet erstellt und im Zuge des NATO-Gipfels in Vilnius 2023 verabschiedet. Die resultierenden operativen Bedarfe wurden bei Zuordnung der Fähigkeitsziele an die Alliierten berücksichtigt. Die Willensbildung zu künftigen Präsenzen dauert an. Daher können hierzu derzeit keine Angaben gemacht werden. 35. Wie definiert die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung bestätigte Schutzpflicht Deutschlands gegenüber ausländischen Staatsangehörigen im Hinblick auf die Drohneneinsätze des US-Militärs in Drittstaaten, die über die Ramstein Air Base (RAB) von deutschem Hoheitsgebiet aus gesteuert werden, und bei welchen Anlässen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit völkerrechtliche Bedenken gegenüber welchen betreffenden NATO-Partnern für ihr militärisches Vorgehen gegen Drittstaaten geäußert, sofern hierbei auch deutsches Hoheitsgebiet mitgenutzt wurde (vgl. www.bundesverfas sungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2 bvr050821.html?nn=68112; bitte erläutern)? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. Juli 2025 entschieden, dass auch grundrechtliche Schutzpflichten für ausländische Staatangehörige im Ausland im Hinblick auf das Handeln von Drittstaaten bestehen können, sofern ein hinreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt und die ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts besteht. Letzteres hat das Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf die streitgegenständlichen US-Drohneneinsätze im Jemen verneint und damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung im Ergebnis bestätigt. Innerhalb der NATO findet im Übrigen regelmäßig ein Austausch zu Fragen des Einsatzes militärischer Gewalt statt, der auch völkerrechtliche Aspekte umfasst. 36. Hält die Bundesregierung die Entscheidung zur Stationierung von neuen US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland aufrecht, und wenn ja, inwiefern und in welchem Ausmaß liegt dem welche militärische Fähigkeitslücke in welchem realen Bedrohungsszenario zugrunde, die diese verteidigungspolitische Notwendigkeit aus Sicht der Bundesregierung begründet und für die bislang verfügbare Waffensysteme nicht ausreichen sollen (vgl. library.fes.de/pdf-files/bueros/wien/21371.pdf; bitte erläutern)? Die Bundesregierung hält an der geplanten Stationierung fest. Die Stationierung ist eine Reaktion auf die Aufrüstung Russlands, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Bedrohung der euroatlantischen Sicherheit. Die US-Systeme tragen zu einer effektiven und glaubwürdigen Abschreckung zum Schutz Deutschlands, seiner Bevölkerung und seiner Verbündeten bei. 37. In welcher Gesamtstückzahl beabsichtigt die Bundesregierung, MRC (Mid-Range Capability) „Typhon“-Lenkwaffensysteme als Übergangslösung von den USA zu erwerben, die mit Marschflugkörpern vom Typ „Tomahawk“ bestückt werden können, und welche exklusiven, militärtechnisch relevanten Vorteile für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands bietet dieses Waffensystem nach Ansicht der Bundesregierung gegenüber anderweitigen oder ggf. bereits im Bundeswehrbestand befindlichen Waffensystemen (vgl. www.morgenpost.de/politik/article4095168 02/typhon-fuer-die-bundeswehr-was-der-raketenwerfer-kann.html, bitte erläutern)? Die Informationen, auf welche die Fragen abzielen, sind wegen des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess in der Bundesregierung nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst. Der Willensbildungsprozess in der Regierung, der sich insbesondere auch in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht, gehört zum Kernbereich ihrer exekutiven Eigenverantwortung. 38. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell geplant, um die von den Stationierungsstreitkräften genutzten militärischen Liegenschaften in Deutschland zukünftig besser gegen hybride Angriffe und Ausspähversuche von Drittstaaten zu schützen (bitte erläutern)? Die Absicherungsmaßnahmen für diese Liegenschaften sind bei den entsprechenden Nutzern verortet. 39. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine bereits hybride Angriffe, Sabotage- oder Ausspähversuche gegenüber den Stationierungsstandorten der verbündeten Streitkräfte stattgefunden, und in wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei der Verursacher zweifelsfrei festgestellt werden (bitte erläutern)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 40. Welcher militärische Fähigkeitszuwachs im Bereich der konventionellen Bündnisverteidigung ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die jüngst erfolgten Beitritte Schwedens und Finnlands für die NATO zu verzeichnen (bitte erläutern)? Zu konkreten Fähigkeiten von Partnern nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. 41. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich nichtmilitärischer Sicherheit beabsichtigt die Bundesregierung in Deutschland durchzuführen, um die zivilen Verteidigungsfähigkeiten und die Resilienz der Gesellschaft nachhaltig zu stärken (bitte erläutern)? Die Bundesregierung misst der Stärkung der gesamtstaatlichen und gesellschaftlichen Resilienz gegen hybride Bedrohungen einschließlich Desinformation hohe Bedeutung bei. Um die gesellschaftliche Resilienz weiter zu stärken, kommuniziert die Bundesregierung stets proaktiv, transparent und faktenbasiert. Zur Erhöhung der gesellschaftlichen Resilienz gegen Desinformation diente auch das vom BMI geförderte Projekt „Jahr der Nachricht 2024“ der UseTheNews gGmbH, welches zur Stärkung der Medien- und Nachrichtenkompetenz, gerade der jüngeren Bürgerinnen und Bürger, beigetragen hat. Die Bundesregierung beabsichtigt, durch die im Koalitionsvertrag dargestellten Maßnahmen zum Bürokratieabbau das ehrenamtliche Engagement in der Gesellschaft strukturell zu stärken. Die Zivile Verteidigung dient gemeinsam mit der militärischen Verteidigung der Sicherheit unseres Landes und muss gleichfalls gestärkt werden. Nur mit einer deutlich verbesserten Gesamtverteidigung (militärische und zivile Verteidigung) kann die Bevölkerung ausreichend geschützt werden. Um die Zivile Verteidigung Deutschlands wirksam zu stärken, plant die Bundesregierung, insbesondere folgende Vorhaben umzusetzen: • Ausweitung der ergänzenden Ausstattung sowie Zivilschutzkapazitäten im Bereich Betreuung; • systematische Stärkung des THW und des BBK; • Verbesserung der Fähigkeit zur Warnung der Bevölkerung einschließlich eines Ausbaus der Sireneninfrastruktur; • Verbesserung der Selbstschutzfähigkeiten der Bevölkerung, um die Resilienz der Gesellschaft zu erhöhen; • Konzeption und Durchführung von ressort- und ebenenübergreifenden Krisenmanagementübungen, wie der LÜKEX (Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung), um die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure praxisnah zu erproben und zu verbessern; • flankierend dazu die Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der rechtlichen und strategischen Grundlagen, um auf hybride Bedrohungslagen und komplexe Krisen noch effektiver reagieren zu können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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