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Schriftliche Frage 75 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegt der Bundesregierung ein Businessplan von Lyten vor, und wenn ja, mit der Schaffung von wie vielen Arbeitsplätzen rechnet die Bundesreg…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 75 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegt der Bundesregierung ein Businessplan von Lyten vor, und wenn ja, mit der Schaffung von wie vielen Arbeitsplätzen rechnet die Bundesreg… Frage 75 (Denise Loop, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegt der Bundesregierung ein Businessplan von Lyten vor, und wenn ja, mit der Schaffung von wie vielen Arbeitsplätzen rechnet die Bundesregierung durch die Ansiedelung von Lyten, und warum will die Bundesregierung der Landesregierung in Schleswig-Holstein keine vertraulichen Unterlagen zur Übernahme Northvolts durch Lyten zur Verfügung stellen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Januar 2026: Der Bundesregierung liegt kein Businessplan von Lyten vor. Wie bei anderen vergleichbaren Unternehmenstransaktionen auch unterliegen Unterlagen zu Northvolt und Lyten besonderen Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber den betreffenden Unternehmen. Dies gilt ganz besonders, wenn zusätzlich das Bankgeheimnis gewahrt werden muss. Durch eine Weitergabe dieser Informationen (i) würden rechtlich vereinbarte Vertraulichkeitsverpflichtungen gebrochen; (ii) könnte die Wahrung der Interessen des Bundes insbesondere auch als Sachwalter der Steuerzahler gefährdet werden und (iii) könnte sich das Risiko eines Scheiterns der Transaktion deutlich erhöhen. Zur Sicherung eines regelmäßigen Informationsflusses stellen Bund und KfW Unterlagen anwaltsvertraulich von Hengeler Müller (Rechtsberatung der KfW) an White & Case (Rechtsberatung der Landesregierung) zur Verfügung. Durch den anwaltsvertraulichen Versand der Unterlagen können die oben genannten rechtlichen Verpflichtungen eingehalten und zugleich die Transaktionsrisiken verringert werden. Auf diese Weise wird dem Wortlaut und der Intention der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land Genüge getan. Zugleich wird verhindert, dass vertrauliche Dokumente unerlaubt an die Öffentlichkeit gelangen und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Schaden entsteht. Zudem gibt es feste Austauschformate in Form von zwei wöchentlichen Jour-Fixen mit dem Land sowie anlassbezogen auf verschiedenen Ebenen Gespräche zwischen Bund und Landesregierung Schleswig- Holstein.

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