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Schriftliche Frage 55 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hat sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Vorfeld ihrer Reise in die Volksrepublik China mit de…

dip / schriftliche_frage 19.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 55 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hat sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Vorfeld ihrer Reise in die Volksrepublik China mit de… Frage 55 (Dr. Anton Hofreiter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern hat sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Vorfeld ihrer Reise in die Volksrepublik China mit den Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission betreffend der Themen abgestimmt, welche sie in China gegenüber Regierungsvertretern thematisiert hat, und welche EU- Vorhaben wie u. a. das Vorgehen gegen marktverzerrende Subventionen betreffen, und falls nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 11. Juni 2026: Die Bundesministerin Katherina Reiche und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stehen im regelmäßigen Austausch mit den Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten und mit der EU-Kommission. Darüber hinaus gilt, dass die Bundesregierung zu den Inhalten vertraulicher Gespräche oder auch zugehöriger vertraulicher Korrespondenz der Bundesministerin mit Vertretern und Vertreterinnen ausländischer Regierungen keine Angaben macht. Derartige Gespräche und Korrespondenzen sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner und Gesprächspartnerinnen bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.

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