Schriftliche Frage 101 von Sebastian Maack (AfD): Welches Potenzial besitzt das 2020 novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) nach Ansicht der Bundesregierung, da sie auf eine Anfrage geantwo…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 101 von Sebastian Maack (AfD): Welches Potenzial besitzt das 2020 novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) nach Ansicht der Bundesregierung, da sie auf eine Anfrage geantwo…
Frage 101 (Sebastian Maack, AfD):
Welches Potenzial besitzt das 2020 novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) nach Ansicht der Bundesregierung, da sie auf eine Anfrage geantwortet hat, dieses sei „noch nicht ausgeschöpft“, damit mehr „Allein- und Getrennterziehende mit kleinen Kindern flexible Möglichkeiten“ erhalten (...), einen berufsbildenden Abschluss zu erlangen“, und wie oft wird § 7a BBiG nach Kenntnis der Bundesregierung in Anspruch genommen (bitte Angaben für die Jahre seit 2020 nennen, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3473 sowie Bundestagsdrucksache 20/14510, S. 14)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 28. Januar 2026:
Das Potenzial der Regelung in § 7a des Berufsbildungsgesetzes liegt insbesondere in den offenen Rahmenbedingungen für eine Inanspruchnahme, die eine Vielzahl an Lebensrealitäten abdeckt, sowie in ihrer konkreten Ausgestaltung, die eine individuelle Anpassung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit ermöglicht. Die der Bundesregierung aktuell bekannten Zahlen zur Inanspruchnahme der Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG seit dem Jahr 2020 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung (BBiG/HwO)1), Deutschland 2020 bis 20242) Neuabschlüsse insgesamt Neuabschlüsse in Teilzeit Berichtsjahr absolut absolut in Prozent 2020 463.311 2.004 0,4 2021 466.176 2.082 0,4 2022 469.866 2.235 0,5 2023 479.790 2.352 0,5 2024 475.059 2.421 0,5 1) Enthalten sind nur Ausbildungsverträge in den dualen Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung. 2) Im Berichtsjahr 2024 lag bei einer zuständigen Stelle der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen ein erheblicher Meldefehler vor (statt 36 Neuabschlüssen in Teilzeit wurden fälschlicherweise mehr als 1.700 Neuabschlüsse als Teilzeitausbildungsverhältnisse gemeldet). Hier ist bei der Anzahl der Neuabschlüsse 2024 in Teilzeit dieser Meldefehler korrigiert.
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