polradar

Umsetzung der Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz und Ausgestaltung des geplanten Validierungszuschusses und die Rolle der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6082)

dip / drucksache 04.06.2026 · WP 21 · 21/6307 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Umsetzung der Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz und Ausgestaltung des geplanten Validierungszuschusses und die Rolle der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6082) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6307 21. Wahlperiode 04.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6082 – Umsetzung der Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz und Ausgestaltung des geplanten Validierungszuschusses und die Rolle der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem 1. Januar 2025 haben Menschen mit Berufserfahrung, aber ohne formalen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf Validierung ihrer beruflichen Kompetenzen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Das Berufsbildungsvalidierungs- und - digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das am 1. August 2024 in Kraft trat, hat ein neues Instrument der beruflichen Bildung etabliert: das Feststellungsverfahren zur Bewertung beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs. Validierungsverfahren schöpfen ihr Potenzial bislang nicht aus. Nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind die Verfahren für viele Betroffene mit erheblichen Kosten verbunden – häufig im vierstelligen Bereich. Die Zielgruppen, insbesondere Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Berufserfahrene ohne Abschluss und Menschen mit Migrationshintergrund, können sich diese Kosten häufig nicht leisten. Der DGB hält fest, dass ohne finanzielle Unterstützung der Rechtsanspruch auf Validierung ein leeres Versprechen bleibt (DGB-Positionspapier „Einfach. Umfassend. Flexibel.“, 9. März 2026). Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften befürworten grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, einen Validierungszuschuss einzuführen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen ist. Gleichzeitig fordern sie, dass dieser als gesetzlicher Rechtsanspruch ausgestaltet werden muss. Ein bloßes Förderprogramm mit Haushaltsvorbehalt schaffe keine Verlässlichkeit und könne die Zielgruppen nicht ausreichend erreichen. Die Befürchtung: Eigenanteile oder Darlehensmodelle führten dazu, dass viele Antragsberechtigte den Prozess abbrechen. Der DGB fordert konkret, dass der Validierungszuschuss alle Kosten des Validierungsverfahrens und ggf. des Ergänzungsverfahrens decken soll, einschließlich der Gebühren der zuständigen Stellen, der Fahrtkosten und, falls nötig, des Verdienstausfalls. Pauschalen oder Obergrenzen lehnt der DGB ab, da diese Personen mit aufwendigeren Verfahren benachteiligen würden. Darüber hinaus spricht sich der DGB gegen Einkommens- und Vermögensprüfungen aus, weil diese neue Bürokratie schaffen und Menschen ausschließen, die zwar auskömmliche Einkommen, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. aber keine Ersparnisse für teure Validierungsverfahren haben. Anträge sollten vollständig online über ein zentrales Portal möglich sein. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, Beratungsprozesse aufzubereiten und einheitliche Standards für eine erfolgreiche Berufsvalidierung zu etablieren. Nach einem Jahr Laufzeit der Feststellungsverfahren fehlen öffentlich zugängliche Daten über deren tatsächliche Inanspruchnahme, Umsetzungsqualität und die Erfahrungen der zuständigen Stellen.  1. Welche Maßnahmen haben die zuständigen Stellen im Jahr 2025 ergriffen, um die neu eingeführten Feststellungsverfahren als weitere Möglichkeit der Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung bei Unternehmen, Dienststellen, Bildungsträgern und Beschäftigten bekannt zu machen?  2. Welche Aktivitäten haben die zuständigen Stellen im Jahr 2025 gegenüber den Agenturen für Arbeit und Jobcentern durchgeführt, um die neu eingeführten Feststellungsverfahren als weitere Möglichkeit für die abschlussorientierte Weiterbildung bekannt zu machen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellungen keine systematischen Informationen vor.  3. Welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Servicestelle Validierung im Jahr 2025 ergriffen, um die neu eingeführten Feststellungsverfahren als weitere Möglichkeit der Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung bekannt zu machen, welche Zielgruppen wurden dabei angesprochen, und welche Reaktionen hat die Servicestelle erfahren? Die Servicestelle Validierung hat die Aufgabe, Kammern und zuständige Stellen bei der Umsetzung von Feststellungsverfahren nach Paragraphen 50b folgende Berufsbildungsgesetz und Paragraphen 41b folgende der Handwerksordnung zu unterstützen. Hierzu zählten im Jahr 2025 insbesondere Schulungen, Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche sowie die Bereitstellung unterstützender Materialien für Kammern und zuständige Stellen. Darüber hinaus wurde das Feststellungsverfahren im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungsformate vorgestellt, um verschiedene Zielgruppen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren anzusprechen. Nach Einschätzung der Servicestelle wird das Feststellungsverfahren grundsätzlich als zusätzliche Möglichkeit zur Sichtbarmachung beruflicher Kompetenzen wahrgenommen.  4. Wie viele Erstberatungsanfragen sowie Erstberatungsgespräche fanden im Jahr 2025 tatsächlich statt, und für welche Berufe gab es Anfragen und Erstberatungsgespräche (bitte jeweils die Top 10 nach Zuständigkeitsbereichen nennen)?  5. Wie viele Erstberatungsgespräche mündeten im Jahr 2025 in einen Zulassungsantrag, und für welche Referenzberufe (bitte jeweils die Top 10 nach Zuständigkeitsbereichen nennen)?  6. Wenn Erstberatungsgespräche nicht in einen Zulassungsantrag mündeten, welche Alternativen wurden den Betreffenden stattdessen vorgeschlagen?  7. Welche Gründe nennt die Bundesregierung dafür, dass nach Erstberatungsgesprächen häufig kein Zulassungsantrag gestellt wird?  8. Hat die Zahl der Erstberatungsanfragen die Erwartungen der Bundesregierung erfüllt, und wenn nein, warum nicht?  9. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um die Zahl der Erstberatungsanfragen zu steigern? 10. Mit wie vielen Erstberatungen rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren (bitte jeweils für 2026, 2027 und 2028 ausweisen)? Die Fragen 4 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellungen keine systematischen Informationen oder Daten vor. 11. Wie viele Zulassungsanträge wurden im Jahr 2025 genehmigt, und wie viele Feststellungsverfahren wurden im Jahr 2025 tatsächlich mit welchem Ergebnis (vollständige Vergleichbarkeit bzw. überwiegende Vergleichbarkeit bzw. keine Vergleichbarkeit) durchgeführt, gab es im Jahr 2025 bereits Ergänzungsverfahren, und wenn ja, wie viele? 12. Für welche Referenzberufe wurden Zulassungsanträge im Jahr 2025 genehmigt und Feststellungsverfahren (inklusive Ergänzungsverfahren) durchgeführt (bitte jeweils die Top 10 nach Zuständigkeitsbereichen nennen)? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die jährliche Berufsbildungsstatistik erfasst für jede Feststellungsverfahrensteilnahme und jede Ergänzungsverfahrensteilnahme die in § 87 Absatz 1 Nummer 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgeführten Angaben gesondert. Die endgültigen Ergebnisse für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor. 13. Wie hoch ist der Aufwand an zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen in den zuständigen Stellen für die Erstberatung, Prüfung der Zulassung sowie für die organisatorische Begleitung der Feststellungsverfahren? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 14. Wie werden die Feststellungstandems für ihre Tätigkeit vergütet? Die Tätigkeit in einem Prüfungstandem ist gemäß Paragraph 50c Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit Paragraph 40 Absatz 6, 6a BBiG ehrenamtlich, sodass keine Vergütung, sondern eine Entschädigung zu zahlen ist. 15. Welche Gebühren werden für die Zulassung und die Durchführung der Feststellungsverfahren erhoben, wie hoch sind diese Gebühren, und auf welcher Grundlage wird ihre Höhe berechnet? Die Fragen 13 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine systematischen Informationen oder Daten im Sinne der Fragestellung vor. 16. Für welche Ausbildungsberufe ist eine bundeseinheitliche Festlegung und Veröffentlichung von Feststellungsinstrumenten im Jahr 2025 erfolgt, und welche Fachverbände, Gewerkschaften sowie selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit sozialpolitischer Zwecksetzung, die die Vertretung der Belange der jeweils betroffenen Berufsgruppen wahrnehmen, waren bei den jeweiligen Festlegungen beteiligt? 17. Wie viele Verwaltungsvereinbarungen zur Gewährleistung einer bundeseinheitlichen Festlegung und Veröffentlichung von Feststellungsinstrumenten wurden abgeschlossen, und sind diese Verwaltungsvereinbarungen bereits im Verzeichnis beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) registriert? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die bundeseinheitliche Festlegung und Veröffentlichung von Feststellungsinstrumenten wird nicht statistisch erfasst, sondern im Rahmen des durch das BIBB gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV) geführten Verzeichnisses der Verwaltungsvereinbarungen transparent gemacht. Das vorgenannte Verzeichnis umfasst derzeit drei Verwaltungsvereinbarungen (Stand: Mai 2026). 18. Wann plant die Bundesregierung die Einführung des Validierungszuschusses, und in welcher Rechtsform soll dieser ausgestaltet werden (Förderprogramm, gesetzlicher Rechtsanspruch oder anderes)? 19. Plant die Bundesregierung, einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den Validierungszuschuss zu schaffen, der über ein zeitlich befristetes Förderprogramm mit Haushaltsvorbehalt hinausgeht, und wenn nein, warum nicht? 20. Welche Kosten soll der Validierungszuschuss im Einzelnen abdecken (z. B. Gebühren der zuständigen Stellen, Fahrtkosten, Kosten für Ergänzungsqualifizierungen, Verdienstausfall), und plant die Bundesregierung eine vollständige Kostendeckung oder eine Teilförderung mit Eigenbeteiligung? 21. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Validierungszuschusses Einkommens- oder Vermögensprüfungen vorzusehen, und wenn ja, wie begründet sie dies? 22. Wie soll der Validierungszuschuss administriert werden, wer ist als Bewilligungsstelle vorgesehen, und welche Rolle sollen die zuständigen Stellen (z. B. Kammern) bei der Beantragung und Verwaltung der Fördermittel spielen? 23. Plant die Bundesregierung, auch die Kosten für Ergänzungsqualifizierungen – einschließlich Lehrgangs- und Qualifizierungskosten, Materialkosten, Fahrtkosten und Gebühren – im Rahmen des Validierungszuschusses förderfähig zu machen? 24. Welches finanzielle Volumen plant die Bundesregierung für den Validierungszuschuss ein, und wie viele Förderfälle werden jährlich erwartet? 25. Sieht die Bundesregierung vor, den Validierungszuschuss barrierefrei und vollständig digital über ein zentrales Onlineportal zugänglich zu machen, und wenn ja, bis wann? Die Fragen 18 bis 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Einführung des Validierungszuschusses ist geplant. Die konkrete Konzeption des Vorhabens ist Gegenstand interner Abstimmungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen