Umsetzung der Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz und Ausgestaltung des geplanten Validierungszuschusses und die Rolle der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6082)
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Umsetzung der Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz und Ausgestaltung des geplanten Validierungszuschusses und die Rolle der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/6082)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6307
21. Wahlperiode 04.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maren Kaminski, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6082 –
Umsetzung der Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs-
und -digitalisierungsgesetz und Ausgestaltung des geplanten
Validierungszuschusses und die Rolle der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. Januar 2025 haben Menschen mit Berufserfahrung, aber ohne
formalen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf Validierung ihrer
beruflichen Kompetenzen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der
Handwerksordnung (HwO). Das Berufsbildungsvalidierungs- und -
digitalisierungsgesetz (BVaDiG), das am 1. August 2024 in Kraft trat, hat ein neues
Instrument der beruflichen Bildung etabliert: das Feststellungsverfahren zur
Bewertung beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen
Ausbildungsberufs. Validierungsverfahren schöpfen ihr Potenzial bislang nicht aus. Nach
Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind die Verfahren
für viele Betroffene mit erheblichen Kosten verbunden – häufig im
vierstelligen Bereich. Die Zielgruppen, insbesondere Geringverdienerinnen und
Geringverdiener, Berufserfahrene ohne Abschluss und Menschen mit
Migrationshintergrund, können sich diese Kosten häufig nicht leisten. Der DGB hält fest,
dass ohne finanzielle Unterstützung der Rechtsanspruch auf Validierung ein
leeres Versprechen bleibt (DGB-Positionspapier „Einfach. Umfassend.
Flexibel.“, 9. März 2026).
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften befürworten grundsätzlich das
Vorhaben der Bundesregierung, einen Validierungszuschuss einzuführen, wie
es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen ist.
Gleichzeitig fordern sie, dass dieser als gesetzlicher Rechtsanspruch ausgestaltet
werden muss. Ein bloßes Förderprogramm mit Haushaltsvorbehalt schaffe
keine Verlässlichkeit und könne die Zielgruppen nicht ausreichend erreichen.
Die Befürchtung: Eigenanteile oder Darlehensmodelle führten dazu, dass viele
Antragsberechtigte den Prozess abbrechen. Der DGB fordert konkret, dass der
Validierungszuschuss alle Kosten des Validierungsverfahrens und ggf. des
Ergänzungsverfahrens decken soll, einschließlich der Gebühren der zuständigen
Stellen, der Fahrtkosten und, falls nötig, des Verdienstausfalls. Pauschalen
oder Obergrenzen lehnt der DGB ab, da diese Personen mit aufwendigeren
Verfahren benachteiligen würden. Darüber hinaus spricht sich der DGB gegen
Einkommens- und Vermögensprüfungen aus, weil diese neue Bürokratie
schaffen und Menschen ausschließen, die zwar auskömmliche Einkommen,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 4. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
aber keine Ersparnisse für teure Validierungsverfahren haben. Anträge sollten
vollständig online über ein zentrales Portal möglich sein. Auch der
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf die Notwendigkeit
hingewiesen, Beratungsprozesse aufzubereiten und einheitliche Standards für eine
erfolgreiche Berufsvalidierung zu etablieren. Nach einem Jahr Laufzeit der
Feststellungsverfahren fehlen öffentlich zugängliche Daten über deren tatsächliche
Inanspruchnahme, Umsetzungsqualität und die Erfahrungen der zuständigen
Stellen.
1. Welche Maßnahmen haben die zuständigen Stellen im Jahr 2025
ergriffen, um die neu eingeführten Feststellungsverfahren als weitere
Möglichkeit der Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung bei
Unternehmen, Dienststellen, Bildungsträgern und Beschäftigten bekannt zu
machen?
2. Welche Aktivitäten haben die zuständigen Stellen im Jahr 2025
gegenüber den Agenturen für Arbeit und Jobcentern durchgeführt, um die neu
eingeführten Feststellungsverfahren als weitere Möglichkeit für die
abschlussorientierte Weiterbildung bekannt zu machen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellungen keine
systematischen Informationen vor.
3. Welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Servicestelle Validierung im
Jahr 2025 ergriffen, um die neu eingeführten Feststellungsverfahren als
weitere Möglichkeit der Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung
bekannt zu machen, welche Zielgruppen wurden dabei angesprochen,
und welche Reaktionen hat die Servicestelle erfahren?
Die Servicestelle Validierung hat die Aufgabe, Kammern und zuständige
Stellen bei der Umsetzung von Feststellungsverfahren nach Paragraphen 50b
folgende Berufsbildungsgesetz und Paragraphen 41b folgende der
Handwerksordnung zu unterstützen. Hierzu zählten im Jahr 2025 insbesondere Schulungen,
Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche sowie die Bereitstellung
unterstützender Materialien für Kammern und zuständige Stellen. Darüber
hinaus wurde das Feststellungsverfahren im Rahmen unterschiedlicher
Veranstaltungsformate vorgestellt, um verschiedene Zielgruppen und Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren anzusprechen. Nach Einschätzung der Servicestelle wird
das Feststellungsverfahren grundsätzlich als zusätzliche Möglichkeit zur
Sichtbarmachung beruflicher Kompetenzen wahrgenommen.
4. Wie viele Erstberatungsanfragen sowie Erstberatungsgespräche fanden
im Jahr 2025 tatsächlich statt, und für welche Berufe gab es Anfragen
und Erstberatungsgespräche (bitte jeweils die Top 10 nach
Zuständigkeitsbereichen nennen)?
5. Wie viele Erstberatungsgespräche mündeten im Jahr 2025 in einen
Zulassungsantrag, und für welche Referenzberufe (bitte jeweils die Top 10
nach Zuständigkeitsbereichen nennen)?
6. Wenn Erstberatungsgespräche nicht in einen Zulassungsantrag
mündeten, welche Alternativen wurden den Betreffenden stattdessen
vorgeschlagen?
7. Welche Gründe nennt die Bundesregierung dafür, dass nach
Erstberatungsgesprächen häufig kein Zulassungsantrag gestellt wird?
8. Hat die Zahl der Erstberatungsanfragen die Erwartungen der
Bundesregierung erfüllt, und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um die
Zahl der Erstberatungsanfragen zu steigern?
10. Mit wie vielen Erstberatungen rechnet die Bundesregierung in den
kommenden Jahren (bitte jeweils für 2026, 2027 und 2028 ausweisen)?
Die Fragen 4 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellungen keine
systematischen Informationen oder Daten vor.
11. Wie viele Zulassungsanträge wurden im Jahr 2025 genehmigt, und wie
viele Feststellungsverfahren wurden im Jahr 2025 tatsächlich mit
welchem Ergebnis (vollständige Vergleichbarkeit bzw. überwiegende
Vergleichbarkeit bzw. keine Vergleichbarkeit) durchgeführt, gab es im Jahr
2025 bereits Ergänzungsverfahren, und wenn ja, wie viele?
12. Für welche Referenzberufe wurden Zulassungsanträge im Jahr 2025
genehmigt und Feststellungsverfahren (inklusive Ergänzungsverfahren)
durchgeführt (bitte jeweils die Top 10 nach Zuständigkeitsbereichen
nennen)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die jährliche Berufsbildungsstatistik erfasst für jede
Feststellungsverfahrensteilnahme und jede Ergänzungsverfahrensteilnahme die in § 87 Absatz 1
Nummer 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgeführten Angaben gesondert. Die
endgültigen Ergebnisse für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
13. Wie hoch ist der Aufwand an zeitlichen, finanziellen und personellen
Ressourcen in den zuständigen Stellen für die Erstberatung, Prüfung der
Zulassung sowie für die organisatorische Begleitung der
Feststellungsverfahren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
14. Wie werden die Feststellungstandems für ihre Tätigkeit vergütet?
Die Tätigkeit in einem Prüfungstandem ist gemäß Paragraph 50c Absatz 1
Satz 4 in Verbindung mit Paragraph 40 Absatz 6, 6a BBiG ehrenamtlich, sodass
keine Vergütung, sondern eine Entschädigung zu zahlen ist.
15. Welche Gebühren werden für die Zulassung und die Durchführung der
Feststellungsverfahren erhoben, wie hoch sind diese Gebühren, und auf
welcher Grundlage wird ihre Höhe berechnet?
Die Fragen 13 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine systematischen Informationen oder Daten im
Sinne der Fragestellung vor.
16. Für welche Ausbildungsberufe ist eine bundeseinheitliche Festlegung
und Veröffentlichung von Feststellungsinstrumenten im Jahr 2025
erfolgt, und welche Fachverbände, Gewerkschaften sowie selbstständigen
Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit
sozialpolitischer Zwecksetzung, die die Vertretung der Belange der jeweils
betroffenen Berufsgruppen wahrnehmen, waren bei den jeweiligen
Festlegungen beteiligt?
17. Wie viele Verwaltungsvereinbarungen zur Gewährleistung einer
bundeseinheitlichen Festlegung und Veröffentlichung von
Feststellungsinstrumenten wurden abgeschlossen, und sind diese
Verwaltungsvereinbarungen bereits im Verzeichnis beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB) registriert?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die bundeseinheitliche Festlegung und Veröffentlichung von
Feststellungsinstrumenten wird nicht statistisch erfasst, sondern im Rahmen des durch das
BIBB gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1
Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV) geführten Verzeichnisses der Verwaltungsvereinbarungen
transparent gemacht. Das vorgenannte Verzeichnis umfasst derzeit drei
Verwaltungsvereinbarungen (Stand: Mai 2026).
18. Wann plant die Bundesregierung die Einführung des
Validierungszuschusses, und in welcher Rechtsform soll dieser ausgestaltet werden
(Förderprogramm, gesetzlicher Rechtsanspruch oder anderes)?
19. Plant die Bundesregierung, einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den
Validierungszuschuss zu schaffen, der über ein zeitlich befristetes
Förderprogramm mit Haushaltsvorbehalt hinausgeht, und wenn nein, warum
nicht?
20. Welche Kosten soll der Validierungszuschuss im Einzelnen abdecken
(z. B. Gebühren der zuständigen Stellen, Fahrtkosten, Kosten für
Ergänzungsqualifizierungen, Verdienstausfall), und plant die Bundesregierung
eine vollständige Kostendeckung oder eine Teilförderung mit
Eigenbeteiligung?
21. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Validierungszuschusses
Einkommens- oder Vermögensprüfungen vorzusehen, und wenn ja, wie
begründet sie dies?
22. Wie soll der Validierungszuschuss administriert werden, wer ist als
Bewilligungsstelle vorgesehen, und welche Rolle sollen die zuständigen
Stellen (z. B. Kammern) bei der Beantragung und Verwaltung der
Fördermittel spielen?
23. Plant die Bundesregierung, auch die Kosten für
Ergänzungsqualifizierungen – einschließlich Lehrgangs- und Qualifizierungskosten,
Materialkosten, Fahrtkosten und Gebühren – im Rahmen des Validierungszuschusses
förderfähig zu machen?
24. Welches finanzielle Volumen plant die Bundesregierung für den
Validierungszuschuss ein, und wie viele Förderfälle werden jährlich erwartet?
25. Sieht die Bundesregierung vor, den Validierungszuschuss barrierefrei
und vollständig digital über ein zentrales Onlineportal zugänglich zu
machen, und wenn ja, bis wann?
Die Fragen 18 bis 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Einführung des Validierungszuschusses ist geplant. Die konkrete
Konzeption des Vorhabens ist Gegenstand interner Abstimmungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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