Umsetzung der Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz und Ausgestaltung des geplanten Validierungszuschusses und die Rolle der Bundesregierung
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Umsetzung der Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz und Ausgestaltung des geplanten Validierungszuschusses und die Rolle der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6082
21. Wahlperiode 21.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maren Kaminski, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf,
Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada
Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Umsetzung der Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs-
und -digitalisierungsgesetz und Ausgestaltung des geplanten
Validierungszuschusses und die Rolle der Bundesregierung
Seit dem 1. Januar 2025 haben Menschen mit Berufserfahrung, aber ohne
formalen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf Validierung ihrer beruflichen
Kompetenzen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der
Handwerksordnung (HwO). Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
(BVaDiG), das am 1. August 2024 in Kraft trat, hat ein neues Instrument der
beruflichen Bildung etabliert: das Feststellungsverfahren zur Bewertung
beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs.
Validierungsverfahren schöpfen ihr Potenzial bislang nicht aus. Nach Einschätzung
des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind die Verfahren für viele
Betroffene mit erheblichen Kosten verbunden – häufig im vierstelligen Bereich.
Die Zielgruppen, insbesondere Geringverdienerinnen und Geringverdiener,
Berufserfahrene ohne Abschluss und Menschen mit Migrationshintergrund,
können sich diese Kosten häufig nicht leisten. Der DGB hält fest, dass ohne
finanzielle Unterstützung der Rechtsanspruch auf Validierung ein leeres Versprechen
bleibt (DGB-Positionspapier „Einfach. Umfassend. Flexibel.“, 9. März 2026).
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften befürworten grundsätzlich das
Vorhaben der Bundesregierung, einen Validierungszuschuss einzuführen, wie
es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen ist.
Gleichzeitig fordern sie, dass dieser als gesetzlicher Rechtsanspruch ausgestaltet
werden muss. Ein bloßes Förderprogramm mit Haushaltsvorbehalt schaffe keine
Verlässlichkeit und könne die Zielgruppen nicht ausreichend erreichen. Die
Befürchtung: Eigenanteile oder Darlehensmodelle führten dazu, dass viele
Antragsberechtigte den Prozess abbrechen. Der DGB fordert konkret, dass der
Validierungszuschuss alle Kosten des Validierungsverfahrens und ggf. des
Ergänzungsverfahrens decken soll, einschließlich der Gebühren der zuständigen
Stellen, der Fahrtkosten und, falls nötig, des Verdienstausfalls. Pauschalen oder
Obergrenzen lehnt der DGB ab, da diese Personen mit aufwendigeren
Verfahren benachteiligen würden. Darüber hinaus spricht sich der DGB gegen
Einkommens- und Vermögensprüfungen aus, weil diese neue Bürokratie
schaffen und Menschen ausschließen, die zwar auskömmliche Einkommen, aber
keine Ersparnisse für teure Validierungsverfahren haben. Anträge sollten
vollständig online über ein zentrales Portal möglich sein. Auch der Zentralverband
des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf die Notwendigkeit hingewiesen,
Beratungsprozesse aufzubereiten und einheitliche Standards für eine erfolgreiche
Berufsvalidierung zu etablieren. Nach einem Jahr Laufzeit der
Feststellungsverfahren fehlen öffentlich zugängliche Daten über deren tatsächliche
Inanspruchnahme, Umsetzungsqualität und die Erfahrungen der zuständigen
Stellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen haben die zuständigen Stellen im Jahr 2025 ergriffen,
um die neu eingeführten Feststellungsverfahren als weitere Möglichkeit
der Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung bei Unternehmen,
Dienststellen, Bildungsträgern und Beschäftigten bekannt zu machen?
2. Welche Aktivitäten haben die zuständigen Stellen im Jahr 2025 gegenüber
den Agenturen für Arbeit und Jobcentern durchgeführt, um die neu
eingeführten Feststellungsverfahren als weitere Möglichkeit für die
abschlussorientierte Weiterbildung bekannt zu machen?
3. Welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Servicestelle Validierung im
Jahr 2025 ergriffen, um die neu eingeführten Feststellungsverfahren als
weitere Möglichkeit der Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung
bekannt zu machen, welche Zielgruppen wurden dabei angesprochen, und
welche Reaktionen hat die Servicestelle erfahren?
4. Wie viele Erstberatungsanfragen sowie Erstberatungsgespräche fanden im
Jahr 2025 tatsächlich statt, und für welche Berufe gab es Anfragen und
Erstberatungsgespräche (bitte jeweils die Top 10 nach
Zuständigkeitsbereichen nennen)?
5. Wie viele Erstberatungsgespräche mündeten im Jahr 2025 in einen
Zulassungsantrag, und für welche Referenzberufe (bitte jeweils die Top 10 nach
Zuständigkeitsbereichen nennen)?
6. Wenn Erstberatungsgespräche nicht in einen Zulassungsantrag mündeten,
welche Alternativen wurden den Betreffenden stattdessen vorgeschlagen?
7. Welche Gründe nennt die Bundesregierung dafür, dass nach
Erstberatungsgesprächen häufig kein Zulassungsantrag gestellt wird?
8. Hat die Zahl der Erstberatungsanfragen die Erwartungen der
Bundesregierung erfüllt, und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um die
Zahl der Erstberatungsanfragen zu steigern?
10. Mit wie vielen Erstberatungen rechnet die Bundesregierung in den
kommenden Jahren (bitte jeweils für 2026, 2027 und 2028 ausweisen)?
11. Wie viele Zulassungsanträge wurden im Jahr 2025 genehmigt, und wie
viele Feststellungsverfahren wurden im Jahr 2025 tatsächlich mit
welchem Ergebnis (vollständige Vergleichbarkeit bzw. überwiegende
Vergleichbarkeit bzw. keine Vergleichbarkeit) durchgeführt, gab es im Jahr
2025 bereits Ergänzungsverfahren, und wenn ja, wie viele?
12. Für welche Referenzberufe wurden Zulassungsanträge im Jahr 2025
genehmigt und Feststellungsverfahren (inklusive Ergänzungsverfahren)
durchgeführt (bitte jeweils die Top 10 nach Zuständigkeitsbereichen
nennen)?
13. Wie hoch ist der Aufwand an zeitlichen, finanziellen und personellen
Ressourcen in den zuständigen Stellen für die Erstberatung, Prüfung der
Zulassung sowie für die organisatorische Begleitung der
Feststellungsverfahren?
14. Wie werden die Feststellungstandems für ihre Tätigkeit vergütet?
15. Welche Gebühren werden für die Zulassung und die Durchführung der
Feststellungsverfahren erhoben, wie hoch sind diese Gebühren, und auf
welcher Grundlage wird ihre Höhe berechnet?
16. Für welche Ausbildungsberufe ist eine bundeseinheitliche Festlegung und
Veröffentlichung von Feststellungsinstrumenten im Jahr 2025 erfolgt, und
welche Fachverbände, Gewerkschaften sowie selbstständigen
Vereinigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit sozialpolitischer
Zwecksetzung, die die Vertretung der Belange der jeweils betroffenen
Berufsgruppen wahrnehmen, waren bei den jeweiligen Festlegungen
beteiligt?
17. Wie viele Verwaltungsvereinbarungen zur Gewährleistung einer
bundeseinheitlichen Festlegung und Veröffentlichung von
Feststellungsinstrumenten wurden abgeschlossen, und sind diese Verwaltungsvereinbarungen
bereits im Verzeichnis beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
registriert?
18. Wann plant die Bundesregierung die Einführung des
Validierungszuschusses, und in welcher Rechtsform soll dieser ausgestaltet werden
(Förderprogramm, gesetzlicher Rechtsanspruch oder anderes)?
19. Plant die Bundesregierung, einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den
Validierungszuschuss zu schaffen, der über ein zeitlich befristetes
Förderprogramm mit Haushaltsvorbehalt hinausgeht, und wenn nein, warum
nicht?
20. Welche Kosten soll der Validierungszuschuss im Einzelnen abdecken
(z. B. Gebühren der zuständigen Stellen, Fahrtkosten, Kosten für
Ergänzungsqualifizierungen, Verdienstausfall), und plant die Bundesregierung
eine vollständige Kostendeckung oder eine Teilförderung mit
Eigenbeteiligung?
21. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Validierungszuschusses
Einkommens- oder Vermögensprüfungen vorzusehen, und wenn ja, wie
begründet sie dies?
22. Wie soll der Validierungszuschuss administriert werden, wer ist als
Bewilligungsstelle vorgesehen, und welche Rolle sollen die zuständigen Stellen
(z. B. Kammern) bei der Beantragung und Verwaltung der Fördermittel
spielen?
23. Plant die Bundesregierung, auch die Kosten für
Ergänzungsqualifizierungen – einschließlich Lehrgangs- und Qualifizierungskosten,
Materialkosten, Fahrtkosten und Gebühren – im Rahmen des Validierungszuschusses
förderfähig zu machen?
24. Welches finanzielle Volumen plant die Bundesregierung für den
Validierungszuschuss ein, und wie viele Förderfälle werden jährlich erwartet?
25. Sieht die Bundesregierung vor, den Validierungszuschuss barrierefrei und
vollständig digital über ein zentrales Onlineportal zugänglich zu machen,
und wenn ja, bis wann?
Berlin, den 18. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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