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Schriftliche Frage 147 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf den Koalitionsvertrag eine Haltung zur kostenlosen und rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ i…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 147 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf den Koalitionsvertrag eine Haltung zur kostenlosen und rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ i… Frage 147 (Dr. Anna Rathert, AfD): Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf den Koalitionsvertrag eine Haltung zur kostenlosen und rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ in Großbritannien (siehe Berichterstattung: www.wa z.de/panorama/article410331404/game-changer-i n-england-pille-danach-jetzt-kostenlos.html) erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 27. Januar 2026: Gemäß § 24a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr einen Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 64) ist die Altersbeschränkung für Notfallkontrazeptiva als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfallen. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist jedoch weiterhin die ärztliche Verordnung. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde die Prüfung der Möglichkeit einer kostenlosen Abgabe von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für Frauen um weitere zwei Jahre bis zum 24. Lebensjahr vereinbart (Zeile 3260). Derzeit prüft die Bundesregierung, wie der Koalitionsvertrag in dieser Sache umgesetzt werden kann. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

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