innn.it e.V:
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innn.it e.V:
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
innn.it ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Unser Vereinszweck sind die Förderung des demokratischen Staatswesens, die Förderung der Bildung und des bürgerschaftlichen Engagements. Im Rahmen dieser Zwecke ermöglichen wir Menschen die Erstellung von Petitionen und rechtsverbindliche Initiativen. Dafür stellen wir nicht nur eine kostenfreie und leistungsfähige Plattform bereit, sondern bieten handfesten Support für alle, die sich für positiven sozialen Wandel einsetzen wollen. Diese Menschen unterstützen wir mit unserer langjährigen Erfahrung, Expertise und Leidenschaft.
Wir verstehen uns als inklusive Plattform. Wir sind spendenfinanziert und parteipolitisch neutral. Als Verein setzen wir uns für mehr Bürger:innenbeteiligung und die Stärkung der repräsentativen und direkten Demokratie ein.
Transparenz bestimmt uns in unserer Arbeit und wir begrüßen die Einführung des Lobbyregisters ausdrücklich. Die hier aufgeführten Mitarbeiter:innen von innn.it sind Mitglieder unseres Kampagnen- und Kommunikationsteams, die in regelmäßigem und direktem Kontakt mit Initiator:innen von Petitionen und Initiativen stehen und sie dabei unterstützen ihre Anliegen gegenüber Entscheider:innen wirkungsvoll zu vertreten oder diese Interessenvertretung inhaltlich unterstützen.
Interessenbereiche: Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Asyl und Flüchtlingsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Parlamentarisches Verfahren; Tierschutz; Diversitätspolitik; Gesundheitsversorgung; Artenschutz/Biodiversität; Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Bundeswehrangelegenheiten; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Pflegeversicherung; Opferschutz; Verkehrspolitik; Pflege; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Krankenversicherung; Verbraucherschutz; Datenschutz und Informationssicherheit; Strafrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Rechte von Menschen mit Behinderung; Klimaschutz; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Meinungs- und Pressefreiheit; Kultur; Außenpolitik; Menschenrechte
Regelungsvorhaben:
- Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens: Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch Bundestag und Bundesrat.
- Pflegegeld für behinderte Kinder auch bei stationärem Aufenthalt über 28 Tage!: Pflegegeld für behinderte Kinder auch bei stationärem Aufenthalt über 28 bzw. 56 Tage hinaus gem. https://innn.it/mehrals28tage
Änderung des § 34 SGB XI mit dem Ziel, das Pflegegeld bei stationären Krankenhausaufenthalten pflegebedürftiger Kinder über die bisherige Frist von 56 Tagen (bis 2026: 28 Tagen) hinaus weiterzuzahlen, wenn die notwendige Pflege im Krankenhaus weiterhin durch die Eltern übernommen wird.
- Verbot des privaten Abbrennens von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnik der Kategorie F2): innn.it e.V. betreibt als spendenfinanzierte, unabhängige Petitionsplattform die auf innn.it/boellerverbot gestartete Petition und setzt sich für gesetzliche bzw. verordnungsrechtliche Regelungen ein, die das private Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 bundesweit untersagen. Ziel der Interessenvertretung ist eine entsprechende Anpassung des Sprengstoffgesetzes (SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, der Bevölkerung sowie von Tieren und Umwelt. innn.it e.V. befürwortet insbesondere Regelungen, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, das Abbrennen von F2-Pyrotechnik durch Privatpersonen auch am 31. Dezember und 1. Januar zu untersagen.
- Einführung eines Veto-Rechts für Gesetze auf Bundesebene: Bürgerinnen und Bürger sollen mit einem Veto verlangen können, dass Gesetze des Bundestages durch einen Volksentscheid bestätigt werden müssen. Dies bedeutet, dass ein Gesetz nur dann in Kraft tritt, wenn es die mehrheitliche Zustimmung in einem Volksentscheid erhält. Siehe: https://innn.it/vetorecht
- Abschaffung der Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss (§ 2 UhVorschG) zugunsten von Kindern Alleinerziehender: innn.it e.V. betreibt Interessenvertretung mit dem Ziel, die volle Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss zu beenden. Angestrebt wird eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (§ 2 UhVorschG) dahingehend, dass das Kindergeld nicht mehr auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses angerechnet wird und Kindern Alleinerziehender in voller Höhe zugutekommt. Die Einflussnahme richtet sich an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung (BMFSFJ) und erfolgt insbesondere über die auf innn.it gestartete Petition. Bezugspunkt im parlamentarischen Verfahren ist u. a. der Antrag BT-Drs. 21/4539; das Ziel der Interessenvertretung geht über die dort geforderte hälftige Anrechnung hinaus und ist auf die vollständige Abschaffung der Anrechnung gerichtet.
- Kostenlose und gleichberechtigte Verhütung: Verhütung ist teuer und ungerecht! Frauen geben im Leben durchschnittlich 3.600€ für Verhütung aus. In Deutschland übernehmen Krankenkassen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel lediglich bis zum 22. Lebensjahr. Später müssen Menschen selbst für Verhütungsmittel aufkommen, für nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sowieso. Die Wahl von Verhütung darf nicht eine Frage des Geldbeutels bleiben!
https://innn.it/kostenlose-verhuetung
- Voyeur-Aufnahmen strafbar machen. Jetzt Gesetzeslücke schließen!: Die Petition fordert eine Erweiterung des Paragraph 184k StGB, um sämtliche voyeuristischen Aufnahmen unter Strafe zu stellen – auch dann, wenn keine nackte Haut oder der Intimbereich betroffen sind. Ziel ist es, eine Gesetzeslücke zu schließen, die derzeit Täter schützt und Betroffene schutzlos lässt. Heimliches, sexuell motiviertes Filmen soll unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat) oder Grad der Entblößung strafbar sein.
https://innn.it/voyeur-aufnahmen
- Erhalt des Erstzugangsrechts zur Psychotherapie: Psychotherapie soll, genauso wie Augenheilkunde und Gynäkologie, von der Primärarztregelung ausgeschlossen werden! Der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen soll nicht nur erhalten bleiben, sondern auch verbessert werden. Die Widersprüche müssen geklärt werden, wir brauchen einen einfachen Zugang zur Psychotherapie! https://innn.it/erhalt-des-erstzugangsrechts-zur-psychotherapie-veranderung-der-koalitionsvereinbarung-jetzt
- Reformiert das Tierschutzgesetz, JETZT!: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (BT-Drs. 20/12719; BR-Drs. 256/24). Ziel der Einflussnahme ist die inhaltliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung der vorgesehenen gesetzlichen Neuregelungen im laufenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
https://innn.it/reformtierschutzgesetz
- Schutz vor Sauna-Voyeuren: Heimliche Nackt-Aufnahmen strafbar machen: Ziel der Petition ist, dass entweder § 201a StGB um Orte wie Saunen und Duschen erweitert oder ein neues Gesetz geschaffen wird, das Körper vor ungewollten / heimlichen / sexuell motivierten Nacktaufnahmen – insb. in öffentlich zugänglichen Bereichen – schützt.
Petition: innn.it/Sauna-Voyeure
- Förderung einer wirksamen politischen Strategie gegen Hass und Hetze im digitalen Raum: Im konkreten Fall der Petition „Schluss mit anonymem Internet-Hass!“ unterstützen wir die Petitionsstarterin Ruth Moschner dabei, die Forderungen der Petition gegenüber politischen Entscheidungsträgerinnen zu erläutern, Gespräche vorzubereiten und zu begleiten.
Ziel unserer Interessenvertretung ist es, die politischen Rahmenbedingungen für eine konsequente Strafverfolgung von Hass- und Hetzkommentaren im Netz zu verbessern, Maßnahmen zur Stärkung der Ermittlungs- und Durchsetzungsfähigkeit von Strafverfolgungsbehörden zu fördern sowie die Verantwortlichkeit digitaler Plattformen zu stärken.
- Catcalling strafbar machen: Schaffung einer gesetzlichen Regelung, durch die verbale und nonverbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum („Catcalling“) als eigenständiger Tatbestand sanktioniert wird, um bestehende Schutzlücken gegenüber sexualisierten Zurufen, Gesten und Geräuschen zu schließen.
Ziel ist ein klares gesetzliches Verbot von sog. „Catcalling“ in Deutschland – so wie es bereits in mehreren europäischen Ländern Realität ist.
Petition: innn.it/Catcalling
- Pflicht zur Barrierefreiheit ins BGG, jetzt!: Ziel ist eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, das auch private Unternehmen und öffentlich zugängliche Einrichtungen verbindlich zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Petition: https://innn.it/bgg
- Nur JA heißt JA: Sexualstrafrecht an internationale Menschenrechtsstandards anpassen: innn.it e.V. setzt sich für eine Reform des § 177 Abs. 1 StGB ein, mit dem Ziel, die Strafbarkeit sexueller Handlungen künftig konsequent an das Fehlen einer Zustimmung zu knüpfen, anstatt – wie nach geltender Rechtslage – primär an das erkennbare Äußern eines entgegenstehenden Willens durch die betroffene Person anzuknüpfen. Hintergrund ist, dass die aktuelle Ausgestaltung des Tatbestands traumabedingte Reaktionen wie tonische Immobilität (Schockstarre) nicht hinreichend abbildet und die Darlegungslast faktisch bei den Betroffenen verortet.
Konkret wird gefordert:
Einführung eines konsensbasierten Standards („Nur Ja heißt Ja") durch Reform von § 177 Abs. 1 StGB
Vollständige Umsetzung von Artikel 36 der Istanbul-Konvention in nationales Recht
https://innn.it/ja
- Keine Elterngeld-Kürzung: Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mit dem Ziel, die Bezugsdauer des Elterngeldes von bis zu 14 Monaten beizubehalten und keine starren, mehrmonatigen Mindestbezugszeiten für beide Elternteile als Voraussetzung für den vollständigen Leistungsbezug einzuführen.
Aktueller Hinweis: Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist derzeit in der Ressortabstimmung
Petition: innn.it/Keine-Elterngeld-Kuerzung
- Rücknahme der geplanten Verpflichtung zur ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag: innn.it e.V. setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verankerte Pflicht ein, wonach Arbeitnehmerinnen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, bei gleichzeitiger Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Kritikpunkte: Die Regelung schafft zusätzliche Bürokratie und höhere Auslastung in Haus- und Kinderarztpraxen, ohne belegtes Problem – Deutschland liegt beim krankheitsbedingten Arbeitszeitausfall im EU-Mittelfeld. Ein Teil des Anstiegs der Krankmeldungen seit 2022 ist auf die vollständigere Erfassung durch die elektronische AU-Bescheinigung zurückzuführen, nicht auf mehr Krankheitsfälle. Besonders belastet: Menschen mit chronischen Erkrankungen, für die ein Praxisbesuch an akuten Tagen kaum möglich ist.
- Sparmaßnahmen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verhindern: innn.it e.V. wendet sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen. Kritisiert wird, dass die Reform vorrangig zulasten von Versicherten und Krankenhausbeschäftigten gehe, statt strukturelle Ursachen der GKV-Finanzierungslücke solidarisch zu adressieren. Forderungen: Solidarische Finanzierung statt Mehrbelastung, u. a. durch Einbeziehung aller Einkommensarten und Anhebung bzw. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Abschaffung des DRG-Fallpauschalensystems zugunsten bedarfsorientierter Krankenhausfinanzierung. Verbindliche Personalschlüssel für alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Erhalt wohnortnaher Krankenhausstrukturen, keine Schließungen aus wirtschaftlichen Gründen.
https://innn.it/gesundheitssystemretten
- Verlängerung der Verjährungsfrist für schwere Sexualstraftaten wie Vergewaltigung (§ 177 StGB) durch Änderung des § 78 StGB: innn.it e.V. betreibt Interessenvertretung mit dem Ziel, die strafrechtliche Verjährungsfrist für schwere Sexualstraftaten zu verlängern. Angestrebt wird eine Änderung des § 78 Strafgesetzbuch (StGB) dahingehend, dass Taten des sexuellen Übergriffs und der Vergewaltigung (§ 177 StGB) nicht mehr bereits nach fünf Jahren verjähren, sondern einer deutlich längeren Verjährungsfrist unterliegen. Die Einflussnahme richtet sich an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung (BMJ) und erfolgt insbesondere über die auf innn.it gestartete Petition. Ein konkreter Bezugspunkt ist der öffentlich geäußerte Vorschlag der Bundesjustizministerin, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von fünf auf 20 Jahre zu verlängern.
- Einführung absoluter Schutz von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen bei Nachrichtendienstreform: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachrichtendienstreform (BT-Drs. 21/7868). Das Ziel ist es, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen in den Kreis der absolut geschützten Berufsgruppen – wie Abegordnete, Geistliche und Anwält*innen – aufzunehmen. Der Schutz das Patientengeheimnis soll so in der Nachrichtendienstreform gewahrt bleiben.
Petition: https://innn.it/geheimdienst
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