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Schriftliche Frage 154 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 Sitzung…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 154 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 Sitzung… Frage 154 (Kay-Uwe Ziegler, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 Sitzungs- oder Ergebnisprotokolle (einschließlich Niederschriften, Beschluss- oder Ergebnisvermerke) zu internen Vorgängen der Pharmakovigilanz der COVID-19-Impfstoffe geführt wurden, und wenn diese nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geführt wurden, aus welchen organisatorischen oder rechtlichen Gründen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine derartigen Protokolle geführt oder aufbewahrt (bitte die zuständige Organisationseinheit benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 27. Januar 2026: Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für die Bewertung und Überwachung der Sicherheit von Humanarzneimitteln in Europa, einschließlich der Bewertung von Nebenwirkungen, der Risikominderung und der Kommunikation von Risiken, zuständig ist. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist in die regulatorischen Prozesse eingebunden und arbeitet aktiv im PRAG bei der EMA mit. Als koordinierende Stelle, der auch die Verfahrensführung zukommt, veröffentlicht die EMA Tagesordnungen und Protokolle der PRAC- Sitzungen (www.ema.europa.eu/en/committees/pharmacovigilance-risk-ass essment-committee-prac). Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Thema Pharmakovigilanz der COVID-19-Impfstoffe im Rahmen verschiedener Besprechungen beim FEI punktuell erörtert worden. Sachdienliche Unterlagen werden derzeit im Rahmen einer Materialanforderung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zusammengetragen und an diese übermittelt. Das PEI hat die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe ab deren Einsatz Ende Dezember 2020 kontinuierlich im Rahmen der Zuständigkeiten beobachtet. Die Erkenntnisse des PEI aus dem Spontanmeldesystem von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen wurden nicht in internen Sitzungsprotokollen, sondern vom 5. Januar 2021 bis zum 29. Juni 2023 in insgesamt 21 Sicherheitsberichten veröffentlicht, die auf der Internetseite des PEI abgerufen werden können. Diese Sicherheitsberichte stellen den Stand der zu dem jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Erkenntnisse und Überlegungen des PEI im Zusammenhang mit der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe umfassend dar, abrufbar unter www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/arzneimit telsicherheit.html.

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