Schriftliche Frage 161 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung in ihren jeweiligen landesrechtlichen Regelungen bereits die Möglichkeit zum Ein…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 161 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung in ihren jeweiligen landesrechtlichen Regelungen bereits die Möglichkeit zum Ein…
Frage 161 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung in ihren jeweiligen landesrechtlichen Regelungen bereits die Möglichkeit zum Eintritt einer Genehmigungsfiktion bei Bauanträgen geregelt, und liegen der Bundesregierung Zahlen zur Nutzung dieser Genehmigungsfiktionen im Baugenehmigungsverfahren nach den jeweiligen Landesbauordnungen vor, und wenn ja, welche (bitte hierbei aufschlüsseln, wie oft aufgrund einer landesrechtlichen Fiktionsregelung die Baugenehmigung als erteilt galt und wie oft in diesen Fällen Antragsteller auf den Eintritt der Fiktion verzichtet haben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 28. Januar 2026:
Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bestehen sogenannte „Genehmigungsfiktionen“ als rechtlich tragfähige Maßnahme für die Begrenzung der Dauer von Genehmigungsverfahren in allen Bundesländern außer in Nordrhein-Westfalen, wo diese jedoch mit der nächsten Novelle in diesem Jahr vorbereitet wird. Die Musterbauordnung der Länder (MBO) hat die Regelung unter § 72 Absatz 1a MBO mit der letzten MBO-Novelle (September 2024) eingeführt. Dem BMWSB liegen keine Zahlen (Statistiken) zur Fragestellung vor. Berlin, den 30. Januar 2026 Anlage 1 zu Frage 138 Schadstoff-Grenzwerte gem. 39. BImSchV Schadstoff Grenzwert PM2,5 25 µg/m³ über ein Kalenderjahr gemittelt PM10 40 µg/m³ über ein Kalenderjahr gemittelt 50 µg/m³ über den Tag gemittelt bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr NO2 40 µg/m³ über ein Kalenderjahr gemittelt 200 µg/m³ über eine volle Stunde gemittelt bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr SO2 350 µg/m³ über eine volle Stunde gemittelt bei 24 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr 125 µg/m³ über den Tag gemittelt bei drei zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr CO 10 mg/m³ als höchster Achtstundenmittelwert pro Tag Benzol 5 µg/m³ über ein Kalenderjahr gemittelt Anlage 2 zu Frage 138 Anzahl der Messstationen mit Überschreitung des jeweiligen Grenz-/Zielwertes Schadstoff/Grenzwert Zahl Messstationen 2014 2019 2024 PM2,5- Jahresgrenzwert Stationen mit Überschreitung 0 0 0 Stationen gesamt 166 203 287 PM10-Jahresgrenzwert Stationen mit Überschreitung 0 0 0 Stationen gesamt 375 371 380 PM10-Tagesgrenzwert Stationen mit Überschreitung 10 0 0 Stationen gesamt 375 371 380 NO2- Jahresgrenzwert Stationen mit Überschreitung 149 51 0 Stationen gesamt 507 524 563 NO2- Stundengrenzwert Stationen mit Überschreitung 3 0 0 Stationen gesamt 397 394 396 SO2- Stundengrenzwert Stationen mit Überschreitung 0 0 0 Stationen gesamt 130 95 83 SO2-Tagesgrenzwert Stationen mit Überschreitung 0 0 0 Stationen gesamt 130 95 83 CO-8h-Grenzwert Stationen mit Überschreitung 0 0 1 Stationen gesamt 90 83 68 Benzol- Jahresgrenzwert Stationen mit Überschreitung 0 0 0 Stationen gesamt 144 104 102 Ozon-Zielwert Stationen mit Überschreitung 15 105 18 Stationen gesamt 267 251 265 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333
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