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Schriftliche Frage 38 von Christian Zaum (AfD): Hat die Bundesregierung eine Auffassung zur flächendeckenden Installation von Überwachungskameras zur Eindämmung krimineller und insbesonder…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 38 von Christian Zaum (AfD): Hat die Bundesregierung eine Auffassung zur flächendeckenden Installation von Überwachungskameras zur Eindämmung krimineller und insbesonder… Frage 38 (Christian Zaum, AfD): Hat die Bundesregierung eine Auffassung zur flächendeckenden Installation von Überwachungskameras zur Eindämmung krimineller und insbesondere gewalttätiger Handlungen, wie sie beispielsweise in der Stadt Oberhausen beschlossen worden ist (www.waz.de/lokales/oberhausen/artic le410686861/videoueberwachung-schon-bald-anallen-schulen-in-oberhausen.html), insbesondere vor dem Hintergrund, dass Studien darauf hinweisen, dass Videoüberwachung an Schulen Unsicherheits- statt Sicherheitsgefühle bei Schülern auslöst (Taylor, E: I spy with my little eye: The use of CCTV in schools and the impact on privacy. The Sociological Review, 58,3, 2010), und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Januar 2026: Die Einrichtung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum bzw. in öffentlich zugänglichen Bereichen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder, soweit keine Spezialzuständigkeit des Bundes vorliegt wie im Fall der Videoüberwachung durch die Bundespolizei etwa auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes oder an Verkehrsflughäfen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen Maßnahmen zur Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten weiter ausgebaut werden, um eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen. Dabei muss die Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Zwecks der Videoüberwachung stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Zu einzelnen Videoüberwachungsmaßnahmen von Kommunen nimmt die Bundesregierung im Übrigen nicht Stellung.

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