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Schriftliche Frage 49 von Raimond Scheirich (AfD): Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge des öffentlich angekündigten Rückzugs der Vereinigten Staaten aus 66 inte…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 49 von Raimond Scheirich (AfD): Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge des öffentlich angekündigten Rückzugs der Vereinigten Staaten aus 66 inte… Frage 49 (Raimond Scheirich, AfD): Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge des öffentlich angekündigten Rückzugs der Vereinigten Staaten aus 66 internationalen Organisationen und Agenturen auf die Handlungsfähigkeit, Finanzierung und politische Schwerpunktsetzung dieser Einrichtungen sowie auf die Rolle und zusätzlichen Beiträge Deutschlands innerhalb der multilateralen Zusammenarbeit? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Januar 2026: Von den Maßnahmen des „Presidential Memorandum“ vom 7. Januar 2026, die den sofortigen Rückzug der USA aus einer Liste von 66 internationalen Organisationen festlegen, ist ein breites Spektrum an Entitäten der internationalen Zusammenarbeit, sowohl im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) als auch außerhalb davon, betroffen. Das Memorandum erläutert, dass der Rückzug konkret die Beendigung der Teilnahme an den jeweiligen Gremien oder wo rechtlich möglich auch der Finanzierung dieser Entitäten bedeute. Zur Umsetzung des Memorandums soll der US-Außenminister bei Bedarf eine „implementation guidance“ geben, die nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht vorliegt. Einige der gelisteten Entitäten sind keine eigenständigen internationalen Organisationen, sondern Teil des VN-Sekretariats bzw. erhalten ihre finanziellen Mittel aus dem regulären Haushalt der Vereinten Nationen, der aus Pflichtbeiträgen der VN-Mitglieder finanziert wird. Die Bundesregierung setzt ihr Engagement für das multilaterale System, die Vereinten Nationen und das Völkerrecht fort. Die finanziellen Beiträge der Bundesregierung an internationale Organisationen erfolgen im Einklang mit den entsprechenden Regelungen und Vorgaben des Bundeshaushalts und des von der VN-Generalversammlung beschlossenen regulären Haushalt der Vereinten Nationen.

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