Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen (Antwort zu Drs. 21/6760)
Text
Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen (Antwort zu Drs. 21/6760)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7343
21. Wahlperiode 24.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Tobias Teich,
Dr. Anna Rathert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6760 –
Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller bekennen sich zu den Werten und Zielen, die in der am
24. Oktober 1945 in Kraft getretenen UN‑Charta niedergelegt wurden. Laut
Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen setzen diese sich dafür ein, den
Frieden zu wahren, die Menschenrechte zu fördern und die internationale
Kooperation zu stärken. Die Gründung der Vereinten Nationen war eine Reaktion
auf das Scheitern des Völkerbundes in der Zwischenkriegszeit und den
Zweiten Weltkrieg mitsamt dem Holocaust.
Gerade aus Respekt vor diesem Gründungsauftrag halten die Fragesteller es
jedoch für erforderlich, die Vereinten Nationen grundlegend zu reformieren.
Denn in dieser wichtigen internationalen Verhandlungsplattform inklusive
UN-Sicherheitsrat als ein Forum der Groß- und Weltmächte grassieren
Korruption, Doppelstrukturen, Vetternwirtschaft und Inkompetenz (vgl. P. A.
Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springe 2006). Deutschland hat als
viertgrößter Beitragszahler bei den Pflichtbeiträgen und insgesamt durch die
sehr hohen freiwilligen Beiträge der Bundesrepublik Deutschland nach den
USA gar als zweitwichtigster Geldgeber der Vereinten Nationen das Recht
und die Pflicht, auf eine effektive und effiziente Mittelverwendung im
deutschen Interesse zu achten (vgl. https://dgvn.de/finanzierung-der-un/rolle-deuts
chlands). Laut Recherchen der „Jungen Freiheit“ überweist Deutschland
„genau das 30‑fache seines Pflichtbeitrages, nämlich sagenhafte 5,1 Mrd. Euro.
Der Pflichtbeitrag liegt eigentlich bei 5,692 Prozent des regulären Haushalts
der Vereinten Nationen von 3,45 Milliarden Dollar und macht somit lediglich
196,7 Millionen Dollar (rund 170 Mio. Euro) für Deutschland aus. […] Im
Bundeshaushalt 2025 wurde dieser Titel auf 606,91 Mio. Euro festgesetzt, also
bereits das Dreieinhalbfache des Pflichtbeitrages. Denn neben dem regulären
UN-Haushalt muss Deutschland auch weitere Pflichtbeiträge, insbesondere für
UN-Friedensmissionen, bezahlen. Allein für die Blauhelme sind das
352,1 Millionen Dollar. Darüber hinaus zahlt die Bundesrepublik als ‚
freiwillige Leistungen‘ für Programme, Fonds und Projekte der Vereinten Nationen
weitere Summen, so dass sich der Gesamtbeitrag laut dem damals noch von
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geführten Auswärtigen
Amt bereits im Jahr 2023 auf 5,1 Mrd. Euro summierte. Aktuellere Zahlen
liegen nicht vor“ (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/diese-rek
ordsumme-zahlt-deutschland-wirklich-an-die-un/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller
enthaltenen Wertungen nicht zu eigen.
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Berechnungen zu den
Zahlungen der Bundesregierung an die Vereinten Nationen (VN) sind nicht korrekt.
Die in der Vorbemerkung genannte Gesamthöhe des regulären Haushaltes der
Vereinten Nationen von rund 3,45 Mrd. US-Dollar bezieht sich auf den
Haushalt 2026. Der aus Pflichtbeiträgen aller Mitgliedstaaten finanzierte reguläre
Haushalt der Vereinten Nationen für 2025 betrug rund 3,72 Mrd. US-Dollar.
Der deutsche Anteil am regulären Haushalt der Vereinten Nationen sowie an
den Haushalten der Friedensmissionen beläuft sich seit dem 1. Januar 2025 auf
5,692 Prozent. Damit belief sich der deutsche Pflichtanteil am regulären
Haushalt der Vereinten Nationen im Jahr 2025 (abzüglich etwaiger Guthaben) auf
rund 193,8 Mio. US-Dollar. Für die friedenserhaltenden Maßnahmen wurden
von der Bundesregierung im Jahr 2025 Pflichtbeiträge von rund 431,4 Mio.
US-Dollar gezahlt.
Die in der Vorbemerkung genannte Gesamtsumme der Zahlungen der
Bundesregierung an die VN in Höhe von rund 5,1 Mrd. Euro bezieht sich auf das Jahr
2023. Für das Jahr 2025 belief sich die Gesamtsumme der Zahlungen der
Bundesregierung an das System der VN auf 3,24 Mrd. Euro.
Für die Aussage, dass Deutschland das „30-fache seines Pflichtbeitrages“
zahle, wird von den Fragestellern der Gesamtbetrag der Zahlungen der
Bundesregierung an die VN im Jahr 2023 ins Verhältnis lediglich zu einem Teil des
Pflichtbeitrags des Jahres 2025 gesetzt, nämlich dem Pflichtbeitrag zum
regulären Haushalt der VN, nicht aber zur Gesamtsumme der auch die Pflichtbeiträge
zu den friedenserhaltenden Maßnahmen umfassenden Pflichtbeiträge. Der in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Haushaltstitel „Beitrag an die
Vereinten Nationen“ reflektiert in seinem veranschlagten Titelansatz diese
Pflichtbeiträge, sowie weitere Pflichtbeiträge, wie zum Internationalen
Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe. Darüber hinaus zahlt die
Bundesregierung auch Pflichtbeiträge an weitere Organisationen der VN, die einen
eigenen regulären Haushalt haben und entsprechend eigene Pflichtbeiträge
erheben.
Soweit die Fragesteller in der Vorbemerkung darlegen, dass der Haushaltstitel
mit 606,91 Mio. Euro für das Jahr 2025 das dreieinhalbfache des
Pflichtbeitrages ausmache, ist dies nicht korrekt.
1. Hat sich die Bundesregierung bereits eine Auffassung gebildet, welchen
Kandidaten für das Amt des UN-Generalsekretärs sie unterstützt (wenn
ja, bitte begründen; vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/guterres-na
chfolge-100.html)?
Nein.
2. Welche freiwilligen und Pflichtbeiträge hat Deutschland seit 2017 zu
UN-Organen, Fonds, Programmen, UN-Sonderorganisationen, sonstigen
Organisationen im UN-System aus welchen Haushaltstiteln gewährt
(bitte jährlich gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Die Zahlungen der Bundesregierung an die VN sind auf den Internetseiten des
United Nations System Chief Executives Board for Coordination einsehbar
(abrufbar unter: https://unsceb.org/fs-revenue-government-donor).
Eine Übersicht über den Anteil der Bundesregierung am regulären Budget der
Vereinten Nationen ist auf den Internetseiten des Committee on Contributions
einsehbar (abrufbar unter: www.un.org/en/ga/contributions/Scale%20of%20As
sessments%20for%20RB%201946-2027.pdf).
Aus folgenden Haushaltstiteln wurden diese Zahlungen geleistet:
0501-517 11, 0501-687 10, 0501-687 12, 0501-687 14, 0501-687 17, 0501-687
21, 0501-687 23, 0501-687 27, 0501-687 32, 0501-687 34, 0501-687 38,
0501-687 40, 0502-119 99, 0502-685 17, 0511-545 01, 0512-539 19, 1503-684
03, 1505-532 04, 1505-686 01, 1505-687 01, 1601-687 01, 2303-687 01,
2303-687 03, 6002-687 03.
3. Wie hat sich der deutsche prozentuale Anteil bei der Finanzierung der
Vereinten Nationen, insbesondere der Peace-Keeping-Missionen, seit
2017 entwickelt (bitte jährlich gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Darüber hinaus kann der deutsche Pflichtanteil an den Budgets der
Friedenmissionen für die vergangenen Jahre der Webseite des Committee on Contributions
der VN entnommen werden (abrufbar unter www.un.org/en/ga/contributions/pe
acekeeping.shtml).
4. Wie haben sich die deutschen Ausgaben für humanitäre Programme,
Fonds und Organisationen der Vereinten Nationen seit 2014 entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Des Weiteren sind Informationen über Projekte und geförderte Organisationen
über Financial Tracking Services (FTS) des United Nations Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) öffentlich zugänglich (abrufbar
unter: https://fts.unocha.org/). Das Auswärtige Amt veröffentlicht zudem
regelmäßig im „Vierjahresbericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre
Hilfe im Ausland“ (abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/210
6500.pdf) Informationen zur globalen Mittelaufteilung.
5. Wie hat sich der Reise-Etat der Vereinten Nationen seit 2017 entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang.
Zweite Auflage. Springer 2006. S. 147)?
Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nur auf Bereiche, die
einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag haben. Die Fragestellung liegt im Zuständigkeitsbereich
der VN.
6. Hat sich die Bundesregierung zur Einberufung einer Sonderkonferenz
der Vereinten Nationen zu Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung
eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl.
Auswärtiges Amt [Hrsg.]: ABC der Vereinten Nationen. Berlin 2020. S. 19 ff.)?
Derzeit liegt keine entsprechende Initiative der Generalversammlung der VN
vor.
7. Konnten sich die Staaten der Genfer Abrüstungskonferenz auf ein
gemeinsames Arbeitsprogramm einigen, und wenn nein, worauf führt die
Bundesregierung dies zurück (vgl. ebd., S. 19 ff.)?
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der
Genfer Abrüstungskonferenz aktiv die von der Präsidentschaft der
Abrüstungskonferenz im Januar 2026 vorgeschlagene Entscheidung zu einem
Arbeitsprogramm unterstützt. Diese Entscheidung, welche dem Konsenserfordernis
unterliegt, wurde von Russland blockiert.
8. Finanziert die Bundesregierung das Institut der Vereinten Nationen für
Abrüstungsforschung (UNIDIR), und wenn ja, seit wann, und mit
welchen Beiträgen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Haushaltstitel
angeben; vgl. ebd., S. 126)?
Die Bundesregierung verweist auf den jährlichen Bericht der Bundesregierung
zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und
Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale.
9. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Reform des
Peacekeepings bei den Vereinten Nationen, und welche Erfolge kann die
Bundesregierung hierbei vorweisen (vgl. ebd., S. 91)?
Die Bundesregierung setzt sich als Truppen- und Polizeisteller sowie
finanzieller Geber für eine Reform des Peacekeeping ein, welche die Missionen
zukunftsfähig macht bei gleichzeitigem Erhalt ihres Kernmandates zum Schutz
von Zivilisten sowie einer Verzahnung von Friedenssicherung mit
Friedensförderung und Mediation. Als Gastgeber des Peacekeeping Ministerials im Mai
2025 hat die Bundesregierung ihre gestaltende Rolle bei der Fortentwicklung
des VN-Peacekeeping unterstrichen und 134 Mitgliedstaaten versammelt, die
ihre Unterstützung für die VN-Friedenssicherung in Berlin bekräftigt haben.
10. In welcher Höhe hat die Bundesregierung den Peacebuilding-Fund sowie
andere Programme, Projekte oder Fonds wie den CERF (Zentraler
Nothilfefonds) oder die CBPF (Länderbezogene Treuhandfonds) zur
Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung im Rahmen der
Vereinten Nationen seit 2017 finanziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl.
ebd., S. 95; S. 121)?
Die erbetenen Informationen können den nachstehenden Tabellen entnommen
werden.
Peacebuilding Fund:
Jahr Betrag in Euro Haushaltstitel
2017 22.200.000 0501-68734
2018 32.000.000 0501-68734
2019 40.000.000 0501-68734
2020 38.000.000 0501-68734
2021 45.000.000 0501-68734
2022 45.000.000 0501-68734
2023 20.000.000 0501-68734
2024 20.000.000 0501-68734
2025 20.000.000 0501-68734
2026 20.000.000 0501-68734
CERF (Central Emergency Response Fund):
Jahr Betrag in Euro Haushaltstitel
2017 75.000.000 0501-687 32
2018 95.000.000 0501-687 32
2019 95.000.000 0501-687 32
2020 110.000.000 0501-687 32
2021 130.000.000 0501-687 32
2022 137.000.000 0501-687 32
2023 100.000.000 0501-687 32
2024 100.500.000 0501-687 32
2025 44.000.000 0501-687 32
CBPFs (Country-Based Pooled Funds):
Jahr Betrag in Euro Haushaltstitel
2017 177.920.000 0501-687 32
2018 153.810.000 0501-687 32
2019 149.120.000 0501-687 32
2020 197.000.000 0501-687 32
2021 337.300.000 0501-687 32
2022 401.650.000 0501-687 32
2023 165.720.000 0501-687 32
2024 218.690.000 0501-687 32
2025 67.250.000 0501-687 32
Der VN-Nothilfefonds (Central Emergency Response Fund – CERF) und die
VN-Länderfonds (Country-based pooled funds – CBPF) sind humanitäre
Fonds. Zu den humanitären Instrumenten wird im Übrigen auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
11. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit 2017 für das humanitäre
Minen- und Kampfmittelräumen, u. a. im Rahmen der Vereinten Nationen,
zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln und
die Haushaltstitel nennen; vgl. ebd., S. 122–123)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 23. Juli 2025 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/990; für
die Jahre 2017 bis 2024) sowie den Bericht der Bundesregierung zum Stand der
Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie
über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025
(Bundestagsdrucksachennummer 21/5850). Die Mittel für das humanitäre Minen- und
Kampfmittelräumen stammen aus dem Haushaltstitel 0501-687 32.
12. Arbeitet Deutschland in den UN-Strukturen bei der Bekämpfung des
islamistischen Terrorismus mit Russland zusammen, und wenn ja, wie
(bitte begründen; vgl. Auswärtiges Amt [Hrsg.], a. a. O., S. 259)?
Deutschland arbeitet im Rahmen der bestehenden VN-Mechanismen zur
Bekämpfung des Terrorismus mit den Organen der VN sowie allen VN-
Mitgliedstaaten zusammen.
13. Sieht die Bundesregierung einen Reformbedarf beim UN Global
Counter-Terrorism Coordination Compact oder bei den Sanktionsausschüssen
der Vereinten Nationen, und wenn ja, welchen, und auf welchem Wege
möchte die Bundesregierung diese Reformen verwirklichen (vgl. P. A.
Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springer 2006, S. 259)?
Die Bundesregierung unterstützt die laufenden umfassenden
Reformbemühungen der VN (sog. UN80-Prozess) und die damit verbundenen
Reformanstrengungen im Bereich der Anti-Terror-Strukturen der VN, einschließlich des UN
Global Counter-Terrorism Coordination Compact.
Der Reformbedarf des Sicherheitsrats der VN schließt nach Auffassung der
Bundesregierung auch die Funktionsweise der Sanktionsausschüsse mit ein. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 16 und 17 verwiesen.
14. Wurden die Vorschläge der UN-Regierungsexpertengruppe zur
Überprüfung und Anpassung des UN-Waffenregisters, in der auch Deutschland
vertreten war, umgesetzt, und wenn ja, wann, und wie (u. a. besondere
Berichtskategorie für Kleinwaffen und die Klarstellung der Kategorie IV
zu Drohnen, vgl. ebd., S. 279)?
Eine Vielzahl der Empfehlungen der Regierungsexpertengruppe zum
Waffenregister der VN aus dem Jahr 2016 wurden weitgehend umgesetzt. Unter
anderem wurden unbemannte bewaffnete Luftfahrzeuge in der Hauptkategorie IV
und unbemannte bewaffnete Kampfhelikopter in der Hauptkategorie V
aufgenommen. Meldungen zu Ein- und Ausfuhren von Kleinen und Leichten Waffen
erfolgen nun in einer besonderen Berichtskategorie, der sogenannten
„siebenplus-eins-Formel“.
15. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Gemeinsame
Inspektionsgruppe für Haushalts- und Verwaltungsfragen im UN-System
(Joint Inspection Unit, JIU) konkrete Befugnisse zur Durchsetzung von
Empfehlungen erhält, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen; vgl.
ebd., S. 27)?
Die Kontrollkompetenz des Parlaments im Rahmend des Fragewesens erstreckt
sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Ob sich die
Bundesregierung künftig für solch eine Erweiterung der Befugnisse der Joint
Inspection Unit einsetzen wird, betrifft die Verhandlungsposition der
Bundesregierung bei etwaigen künftigen Haushaltsverhandlungen im 5. Ausschuss der
VN und stellt damit aktuelles Regierungshandeln dar.
16. Setzt sich die Bundesregierung für eine Änderung der Charta der
Vereinten Nationen ein, insbesondere im Hinblick auf einen ständigen Sitz im
UN-Sicherheitsrat für Deutschland sowie die Streichung der
Feindstaatenklausel (wenn ja, bitte ausführen, wie, und welche Erfolge sie
vorweisen kann, und wenn nein, bitte begründen; vgl. ebd., S. 49)?
17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, welche
Staaten aus ihrer Sicht aufgrund ihres Beitrags zu Frieden und Sicherheit
einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhalten sollten, und wenn ja,
wie lautet diese (bitte begründen; vgl. ebd., S. 245)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Partnern der „Group of
Four“ (G4) Brasilien, Indien und Japan für eine Reform des VN-Sicherheitsrats
ein. Eine Änderung der Charta der Vereinten Nationen ist in den Artikel 108
und 109 der VN-Charta geregelt. Danach ist eine Zweidrittelmehrheit der
Mitglieder der VN-Generalversammlung und in einem weiteren Schritt die
Ratifikation von zwei Dritteln der Mitglieder der VN einschließlich aller ständigen
Mitglieder des Sicherheitsrats erforderlich. Diese erforderlichen Mehrheiten
konnte bislang kein Vorschlag zur Reform des Sicherheitsrats hinter sich
vereinen. Eine abschließende Entscheidung über die Frage, welche Staaten einen
ständigen Sitz im Sicherheitsrat erhalten sollten, ist erst im Rahmen einer
Änderung der VN-Charta zu treffen.
In Bezug auf die Feindstaatenklausel wird auf die Antwort der
Bundesregierung vom 13. August 2018 auf die Schriftlichen Fragen 28 bis 30 des
Abgeordneten Martin Hohmann (Bundestagsdrucksachennummer 19/3847) verwiesen.
18. Wie hat sich der deutsche Personalanteil bei den folgenden
Organisationen der Vereinten Nationen seit 2017 entwickelt (bitte jeweils nach
Jahren aufschlüsseln)
a) Generalsekretariat der UN,
b) OCHA (Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten),
c) UNHCR (UN-Flüchtlingsfond),
d) UNFPA (UN-Weltbevölkerungsfonds),
e) IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation,
f) IOM (Internationale Organisation für Migration),
g) IGH (Internationaler Gerichtshof),
h) IStGH (Internationaler Strafgerichtshof),
i) IWF (Internationaler Währungsfonds),
j) UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung,
Wissenschaft, Kultur und Kommunikation),
k) Weltbankgruppe,
l) WHO (Weltgesundheitsorganisation),
m) CTBTO (Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von
Nuklearversuchen)?
Die folgenden Zahlen beziehen sich in der Regel auf Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im vergleichbaren höheren Dienst. Zahlen für das Jahr 2026 liegen
noch nicht vor.
Deutscher
Personalanteil
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Generalsekretariat
3,9 3,9 3,9 3,8 3,8 3,6 3,6 3,5 keine Daten
verfügbar
OCHA 3,9 3,7 3,7 3,7 3,5 2,9 2,9 2,8 keine Daten
verfügbar
UNHCR 2,9 2,8 3,0 3,1 2,9 2,7 2,6 2,6 2,8
UNFPA 4,0 4,1 3,4 3,1 3,4 3,0 2,9 2,8 keine Daten
verfügbar
IAEO 3,5 3,3 3,0 3,4 3,3 3,0 2,6 3,4 keine Daten
verfügbar
IOM 2,5 2,8 3,6 2,7 2,5 2,6 2,2 1,9 keine Daten
verfügbar
IGH 3,3 1,7 1,7 1,8 3,6 3,4 3,2 3,1 1,5
Deutscher
Personalanteil
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
IStGH 3,0 3,3 3,3 3,7 4,5 4,6 5,0 5,0 4,8
IWF 4,2 4,1 4,1 3,4 4,1 4,0 3,9 3,9 3,8
UNESCO 3,2 3,5 3,4 3,4 3,7 3,5 3,4 3,0 2,9
Weltbankgruppe 3,6 3,6 3,7 3,5 3,4 3,2 3,3 3,3 2,9
WHO 3,6 3,8 3,4 3,3 3,3 3,2 2,9 2,8 3,0
CTBTO 4,8 4,4 4,4 4,4 3,7 2,4 3,1 3,7 keine Daten
verfügbar
19. Wie hat sich die Übernahmequote deutscher Junior Professional Officers
(JPOs) seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl.
Auswärtiges Amt [Hrsg.], a. a. O., S. 61)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen
werden. Zahlen für das Jahr 2026 liegen noch nicht vor.
Jahr Prozent
2017 70
2018 79
2019 76
2020 76
2021 73
2022 74
2023 74
2024 67
2025 67
20. Mit welchen Beträgen finanziert Deutschland die Deutsche Akademische
Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) bei der UNHCR seit 2014,
und wie vielen Flüchtlingen in welchen Staaten wurde hierdurch ein
Studium finanziert (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln sowie den
Haushaltstitel angeben; vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite
Auflage. Springer 2006, S. 84)?
Für die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI)
wurden aus den Haushaltstiteln 0504-68 111 und 0501-68 732 folgende Mittel
bereitgestellt:
Jahr Haushaltmittel in Euro
2014 3.700.000
2015 3.400.000
2016 8.900.000
2017 15.000.000
2018 15.200.000
2019 16.300.000
2020 15.400.000
2021 13.400.000
2022 14.300.000
2023 16.100.000
2024 10.100.000
2025 6.000.000
Wie viele Flüchtlinge in welchen Staaten durch DAFI gefördert wurden, lässt
sich den öffentlich zugänglichen Jahresberichten des UNHCR zum DAFI-
Programm entnehmen (abrufbar unter: www.unhcr.org/media/dafi-annual-report-
2024).
21. Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung des
Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM)
ein, und welche Finanzmittel hat die Bundesregierung hierfür seit 2018
aus welchen Haushaltstiteln zur Verfügung gestellt (bitte gemäß der
Fragestellung jährlich aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 111)?
22. In welcher Höhe und in welchen Jahren (für welchen Zeitraum) wurde
bzw. wird der Migration Multi-Partner Trust Fund (MPTF) für welche
Vorhaben bzw. Projekte in welchen Staaten aus welchen Haushaltstiteln
von der Bundesregierung gefördert (vgl. ebd., S. 189)?
Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung des Globalen Pakts für sichere,
geordnete und reguläre Migration (GCM) im Rahmen der jeweiligen
Ressortzuständigkeiten.
Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) erfolgt dies insbesondere durch entwicklungspolitische
Maßnahmen, die sich an den Zielen des Globalen Pakts für eine gesicherte, geordnete
und reguläre Migration (GCM), der Agenda 2030 und weiteren multilateralen
Vereinbarungen orientieren. Eine gesonderte Kennzeichnung sämtlicher
Maßnahmen mit GCM-Bezug erfolgt im BMZ-Haushalt nicht. Das BMZ hat die
Umsetzung des GCM in Partnerländern insbesondere über Beiträge zum 2019
eingerichteten Migration-Multi-Partner-Trust-Fund MMPTF sowie das
Globalvorhaben „Migration entwicklungspolitisch gestalten“ (47,7 Mio. Euro) direkt
unterstützt.
Die Förderung über den Migration Multi-Partner Trust Fund (MMPTF) in
Höhe von 15,25 Mio. Euro in den Jahren seit 2019 erfolgte jeweils mit
Zweckbindung für folgende 5 Themenfelder („Fenster“): 1) Diskurs,
Migrationspolitik und fakten- und datengestützte strategische Planung stärken; 2)
Menschenrechte, Sicherheit und Unversehrtheit von Migrantinnen und Migranten
schützen; 3) irreguläre Migration reduzieren, u. a. durch gemeinsames
Grenzmanagement und die Bekämpfung transnationaler krimineller Strukturen; 4)
reguläre Zuwanderungswege sowie angemessene Arbeitsbedingungen fördern und
das entwicklungspolitische Potenzial von Migration ausschöpfen; 5) soziale
Einbindung und Integration von Migrantinnen und Migranten verbessern.
Im Einzelnen erfolgten folgende Zahlungen:
Jahr AA
2019 1 Mio. Euro Fenster 3; Haushaltstitel
0501-68734
2020 2,5 Mio. Euro Fenster 2, 3 und 5; Haushaltstitel
0501-68734
2021 2,5 Mio. Euro Fenster 1 und 2; Haushaltstitel
0501-68734
2022 0,5 Mio. Euro Fenster 2; Haushaltstitel
0501-68734
2023 2 Mio. Euro Fenster 2; Haushaltstitel
0501-68734
BMZ
Jahr AA
2019 1 Mio. Euro Fenster 4; Haushaltstitel
2301-89603
2020 1,5 Mio. Euro Fenster 4; Haushaltstitel
2301-89603
2021 2,5 Mio. Euro Fenster 4; Haushaltstitel
2301-89603
2023 2,5 Mio. Euro Fenster 4; Haushaltstitel
2301-89603
BMI
2019 1,25 Mio. Euro Fenster 1; Haushaltstitel
0603-68415
23. In welchen Jahren hat Deutschland das Sekretariat (Support Unit) des
Migrationspakts finanziert, und mit welchen Beträgen (bitte auch die
Haushaltstitel angeben; vgl. ebd., S. 189)?
Eine Finanzierung des Sekretariats – über die Unterstützung des MMPTF
hinaus – hat nicht stattgefunden.
24. Werden Projekte der IOM von der Bundesregierung gefördert, und wenn
ja, welche, und mit welchen Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte
seit 2014 gemäß der Fragestellung aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 127)?
Für Projekte der humanitären Hilfe wird auf Antwort zu Frage 4 verwiesen, für
andere Projekte auf die Anlage 1. Mit Blick auf die Aufbewahrungsfrist für im
Sinne der Fragestellung relevantes Schriftgut bis zu maximal 10 Jahre sind in
der Anlage zu Frage 24 Projekte ab 2016 aufgelistet. Die Antwort beinhaltet
Projekte, die durch IOM umgesetzt wurden, und Projekte, zu deren Umsetzung
IOM beigetragen hat.
25. Wie viele Migranten konnten durch die Projekte der IOM seit 2014 aus
Deutschland in welche Staaten zurückgeführt werden (bitte nach Jahren
und Staaten aufschlüsseln)?
Projekte zu Rückführungen im Sinne der Fragestellung sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
26. Wie hat sich der deutsche Anteil (Quote, die für den Stimmenanteil
entscheidend ist) beim Internationalen Währungsfonds (IWF) seit 2017
entwickelt (vgl. ebd., S. 149 ff.)?
Die deutsche Quote beim Internationalen Währungsfonds (IWF) beläuft sich
seit 2017 auf 26,6344 Milliarden Sonderziehungsrechte (SZR), und entspricht
damit rund 5,69 Prozent der Gesamtquote.
27. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Quote der
ursprünglichen fünf BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China,
Südafrika)-Staaten seit 2017 entwickelt hat (wenn ja, bitte darstellen)?
Die gegenwärtigen Quoten der IWF-Mitgliedstaaten können im Internet unter
www.imf.org/en/about/executive-board/members-quotas abgerufen werden.
28. Welche Staaten haben gemäß den Kriterien des Wirtschafts- und
Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) wann den Status der am
wenigsten entwickelten Staaten (LDCs) überwunden, und hat sich die
Bundesregierung eine Auffassung gebildet, worauf dieser sozio-ökonomische
Aufstieg zurückzuführen ist (bitte begründen; vgl. ebd., S. 175 bis 176)?
Die Bundesregierung verweist auf die folgende offizielle Webseite der VN,
welche diese Staaten auflistet und das Jahr nennt, in dem betroffene Staaten die
VN-Klassifikation der am wenigsten entwickelten Staaten überwunden haben:
www.un.org/ldcportal/content/countries-approaching-graduation-and-gradu
ated.
29. Welche Themen bzw. Prioritäten hat Deutschland bei seinen
Mitgliedschaften im UN-Menschenrechtsrat seit 2014 gesetzt (bitte begründen;
vgl. S. 186)?
Deutschland setzte sich während seiner Mitgliedschaften im VN-
Menschenrechtsrat für die Förderung der universellen Geltung der Menschenrechte ein.
Dazu gehörte unter anderem der Einsatz für die Aufklärung schwerer
Menschenrechtsverletzungen. Im Übrigen wird auf die periodischen
Menschenrechtsberichte der Bundesregierung verwiesen.
30. Welchen Nichtregierungsorganisationen hat Deutschland wann und aus
welchem Anlass die Verleihung des Konsultativstatus durch den ECO-
SOC verweigert (vgl. ebd., S. 200)?
Die Verleihung oder Verweigerung des Konsultativstatus erfolgt nicht durch
Deutschland, sondern durch den Wirtschafts- und Sozialrat der VN (ECOSOC).
31. Haben sich die Vereinten Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung
mit den folgenden Themen beschäftigt, und wenn ja, wann, in welchen
Gremien, und mit welchem Ergebnis (wenn nein, bitte angeben, wann
und in welchen Gremien sich die Bundesregierung selbst für eine
Beschäftigung mit den o. g. Themen eingesetzt hat)
a) „Christenverfolgung und Christophobie“,
Resolutionen der VN-Generalversammlung und des VN-Menschenrechtsrats,
die sich mit Formen religiöser Intoleranz oder der Verfolgung religiöser
Minderheiten befassen, verurteilen ausdrücklich auch Christianophobie sowie Fälle
von Christenverfolgung. Eine gesonderte systematische Erfassung einzelner
Initiativen wird durch die Bundesregierung nicht geführt.
b) „Antisemitismus“,
Das Thema Antisemitismus wird in zahlreichen VN-Formaten thematisiert: Im
Holocaust-Gedenkprogramm der VN in New York, welches ganzjährige
Gedenkveranstaltungen durchführt, von der UN Alliance of Civilizations, die
regelmäßig Veranstaltungen mit jüdischen und anderen Organisationen auch zu
Antisemitismus durchführt, und dem Büro des Sondergesandten des
Generalsekretärs der VN für Genozidprävention, welches mit jüdischen und anderen
Organisationen Veranstaltungen gegen Hass, Hetze, Desinformation und
Antisemitismus organisiert. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk,
äußert sich regelmäßig zu Antisemitismus, u. a. zu Gedenktagen aber auch zu
aktuellen Anlässen. Das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte hat
zudem 2022 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antisemitismus
veröffentlicht (“Taking Action to Combat Antisemitism: Follow-up Action Plan for
Advancing the Implementation of the Recommendations of the UN Special
Rapporteur on Freedom of Religion or Belief in his 2019 Report to the UN General
Assembly”), die United Nations Alliance of Civilizations veröffentlichte 2025
einen “Action Plan to Enhance Monitoring and Response to Antisemitism”.
Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen und setzt sich in
verschiedener Weise dafür ein: Durch regelmäßige aktive Teilnahme an und Co-
Sponsoring und Ausrichtung von Side Events im Menschenrechtsrat wie auch in den
VN in New York und der UNESCO, durch Veranstaltungen und
Gedenkstättenfahrten, auch in Kooperation mit anderen Ländern, anlässlich der
entsprechenden Gedenktage. Zudem setzt sich die Bundesregierung dafür ein, in
einschlägigen Resolutionstexten und -Verhandlungen Antisemitismus zu thematisieren,
zuletzt konnte etwa in die Anti-Rassismus-Resolution der Afrikanischen
Gruppe zur Umsetzung der Durban Declaration and Programme of Action im Herbst
2025 erstmals ein Absatz zu Antisemitismus aufgenommen werden. Die
Bundesregierung hat auch als Co-Sponsor zusammen mit Israel 2022 die VN-
Resolution zu Holocaust-Leugnung mit eingebracht.
c) „Schutz der traditionellen Ehe und Familie“,
Sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als auch der
Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte bestimmen, dass Familien als
grundlegende Einheit der Gesellschaft Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft
und Staat haben. Eine gesonderte systematische Erfassung einzelner Initiativen
wird durch die Bundesregierung nicht geführt.
d) „Demografische Krise“,
Eine eigenständige Befassung mit dem Begriff „demografische Krise“ in den
Vereinten Nationen ist der Bundesregierung nicht bekannt; eine gesonderte
systematische Erfassung einzelner Initiativen wird durch die Bundesregierung
nicht geführt.
e) „Prävention von Massenmigration“,
Die VN setzen sich mit dem Global Compact for Safe, Orderly and Regular
Migration für sichere, geordnete und reguläre Migration und durch ihren
Einsatz für Frieden für die Verhinderung konfliktbedingter Flucht- und
Migrationsbewegungen ein.
f) „Linksextremismus und linksextremistischer Terrorismus“?
Die VN verurteilen und bekämpfen alle Formen von gewalttätigem
Extremismus. Grundlage ist vor allem die „Globale Strategie der UN zur
Terrorismusbekämpfung“ (GCTS) und der „Aktionsplan des Generalsekretärs zur Prävention
von gewalttätigem Extremismus“.
32. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Abschaffung des nach
Ansicht der Fragesteller überflüssigen Treuhandrats gebildet, und wenn
ja, wie lautet diese, und wie wirkt die Bundesregierung auf die
Abschaffung hin (vgl. ebd., S. 261)?
Der Treuhandrat hat seine Tätigkeit am 1. November 1994 eingestellt.
Deutschland war nie Mitglied des Treuhandrats.
33. Wann und für welchen Zeitraum wurden deutsche Völkerrechtler von der
Generalversammlung in die Völkerrechtskommission gewählt, und um
welche Personen handelt bzw. handelte es sich (vgl. ebd., S. 277)?
Folgende deutsche Völkerrechtler wurden von der VN-Generalversammlung in
die VN-Völkerrechtskommission gewählt: Prof. Dr. Georg Nolte (2007–2021),
Prof. Dr. Bruno Simma (1997–2002), Prof. Dr. Christian Tomuschat (1985–
1996). Prof. Dr. Bernhard Graefrath gehörte von 1986 bis 1991 für die
Deutsche Demokratische Republik der VN-Völkerrechtskommission an.
34. Wie oft wurde das ICSID (International Centre for the Settlement of
Investment Disputes) von ausländischen Investoren zwecks Beilegung von
Streitigkeiten mit der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch
genommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 282)?
Bislang haben ausländische Investoren in sechs Fällen Investor-Staat-
Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig gemacht. Die Fälle
wurden in den Jahren 2009, 2012, 2019, 2021 und 2023 registriert.
35. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für einen
(rechtsverbindlichen) internationalen Kodex zum Verhalten im Weltraum
erzielen (Principles for Responsible Behaviour in Outer Space (POR-
BOS) u. a., vgl. ebd., S. 293)?
Es wird auf den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die
Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025
(Bundestagsdrucksachennummer 21/5850) vom 06. Mai 2026 verwiesen.
36. Werden die nachfolgenden deutschen Nichtregierungsorganisationen mit
UN-Bezug von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, mit welchen
Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte seit 2017 gemäß der
Fragestellung angeben, vgl. ebd., S. 314 bis 315, sowie https://dgvn.de/fileadm
in/user_upload/DOKUMENTE/DGVN/Mitgliederversammlung_2023/D
GVN-Taetigkeitsbericht_2022-2023_Mitgliederversammlung2023.pdf):
a) Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe e. V.,
d) Deutsches Komitee für das Umweltprogramm der Vereinten
Nationen (UNEP),
e) Deutsches Komitee für UNICEF,
Die Organisationen unter 36a), d) und e) erhielten im fragegegenständlichen
Zeitraum keine Förderung durch die Bundesregierung. Für das Jahr 2026
handelt es sich um vorläufige Zahlen.
b) Deutsche Welthungerhilfe,
Jahr Förderung in Euro
2017 43.617.156
2018 41.713.569
2019 44.606.426
2020 62.331.602
2021 74.969.209
2022 86.010.635
2023 90.269.754
Jahr Förderung in Euro
2024 88.028.322
2025 81.589.458
2026 55.878.725
c) Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge,
Jahr Förderung in Euro
2017 0
2018 0
2019 0
2020 0
2021 43.253
2022 146.161
2023 146.161
2024 146.561
2025 102.507
2026 108.888
f) UN Women (Nationales Komitee Deutschland),
Jahr Förderung in Euro
2017 268.375
2018 268.375
2019 310.254
2020 697.713
2021 852.354
2022 626.358
2023 626.358
2024 781.465
2025 934.042
2026 934.042
g) Zentrum für Internationale Friedenseinsätze,
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (keine
Nichtregierungsorganisation)
Jahr Förderung in Euro Haushaltstitel
2017 10.022.000 0501-685 22
2018 15.049.000 0501-685 22
2019 15.225.000 0501-685 22
2020 24.270.000 0501-685 30
2021 30.770.000 0501-685 30
2022 32.596.000 0501-685 30
2023 34.696.000 0501-685 30
2024 35.196.000 0501-685 30
2025 35.196.000 0501-685 30
2026 35.196.000 0501-685 30
h) Deutsche UNESCO-Kommission e. V.,
Deutsche UNESCO-Kommission e. V. (Mittlerorganisation in der Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik)
Jahr 68714 EN 7.1 68714 EN 8 68715 EN 3 68717 EN 3 68718 68747 EN 1.4
2017 331.410,27 0,00 318.991,00 5.205.732,23 125.673,00 1.648.000,00
2018 209.470,17 0,00 318.991,00 5.668.888,03 109.870,00 2.152.000,00
2019 258.022,00 6.962,60 300.358,00 5.689.893,78 94.857,85 3.253.000,00
2020 122.891,00 0,00 310.513,00 3.577.048,50 89.968,44 3.547.620,00
2021 64.334,00 0,00 0,00 3.674.590,88 91.457,95 4.014.550,00
2022 146.305,00 0,00 0,00 6.043.100,65 75.606,24 4.200.000,00
2023 68.958,02 0,00 0,00 6.405.094,39 158.024,40 4.332.249,00
2024 140.023,94 0,00 0,00 5.662.835,78 0,00 4.360.000,00
2025 69.996,20 0,00 0,00 4.992.312,92 0,00 4.420.000,00
2026 234.264,70 0,00 0,00 5.172.845,25 0,00 4.420.000,00
i) Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.,
Jahr Förderung in Euro Haushaltstitel
2017 987.000 0502-685 20
2018 996.000 0502-685 20
2019 1.034.000 0502-685 20
2020 1.045.500 0502-685 20
2021 1.234.000 0502-685 20
2022 1.309.000 0502-685 20
2023 1.371.039 0502-685 20
2024 1.299.000 0502-685 20
2025 1.344.000 0502-685 20
2026 1.344.000 0502-685 20
j) gegebenenfalls andere (bitte angeben)?
Im Übrigen wird bezüglich der Haushaltstitel auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
37. Nimmt bzw. nahm die Bundesrepublik Deutschland an der UN Alliance
of Civilizations teil, und wenn ja, welche Aktivitäten hat die
Bundesregierung hierbei unterstützt bzw. an welchen hat sie teilgenommen (bitte
auch Erklärungen, Pressemitteilungen etc. aufführen und gegebenenfalls
angeben, ob, und wenn ja, in welcher Höhe Haushaltsmittel für die
Alliance of Civilizations aufgewendet wurden, und wenn ja, aus welchem
Haushaltstitel; vgl. P. Robinson: Russia`s World Order. How
Civilizationism explains the conflict with the West. Ithaca und London 2025.
S. 133)?
Die Bundesregierung steht in Austausch mit der UN Alliance of Civilizations
(UNAOC), u. a. zu Themen wie Antisemitismus und Religionsfreiheit, und
nimmt an Veranstaltungen von UNAOC teil. Die Bundesregierung ist Mitglied
der Alliance of Civilizations Group of Friends. Im Rahmen einer zeitlich
beschränkten zweckgebundenen Projektförderung hat das Auswärtige Amt von
2015 bis 2020 den Teil Nahost und Nordafrika des UNAOC Fellowship-
Programms mit Mitteln in Höhe von 1,67 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel
0501-687 17 EN 17 finanziert.
38. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Gründen des
erstmaligen Scheiterns der Bundesrepublik Deutschland bei der Wahl für
einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese (vgl. www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/rie
sen-blamage-fuer-die-bundesregierung-deutschland-verfehlt-sitz-im-un-s
icherheitsrat-6a203ac39d434f719fddf933)?
39. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet zu
der Auffassung des hessischen Ministers für Internationales, Manfred
Pentz (CDU), wonach die Bundesrepublik Deutschland ihre Mittel für
die Vereinten Nationen nach der Niederlage bei der Abstimmung um
einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat kürzen sollte, und wenn
ja, wie lautet diese, und bei welchen Programmen bzw. Projekten bzw.
Organisationen bzw. Fonds im UN-System möchte die Bundesregierung
dies gegebenenfalls tun (bitte gegebenenfalls begründen; vgl. https://jung
efreiheit.de/politik/deutschland/2026/diese-rekordsumme-zahlt-deutschla
nd-wirklich-an-die-un/)?
Die Fragen 38 und 39 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 3. Juli 2026 auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Vinzenz Glaser (Bundestagsdrucksache 21/6834,
Frage Nr. 40) verwiesen.
39. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet zu
der Auffassung des hessischen Ministers für Internationales, Manfred
Pentz (CDU), wonach die Bundesrepublik Deutschland ihre Mittel für
die Vereinten Nationen nach der Niederlage bei der Abstimmung um
einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat kürzen sollte, und wenn
ja, wie lautet diese, und bei welchen Programmen bzw. Projekten bzw.
Organisationen bzw. Fonds im UN-System möchte die Bundesregierung
dies gegebenenfalls tun (bitte gegebenenfalls begründen; vgl. https://jung
efreiheit.de/politik/deutschland/2026/diese-rekordsumme-zahlt-deutschla
nd-wirklich-an-die-un/)?
40. Wie begründet die Bundesregierung ihre Enthaltung bei der Abstimmung
zum UN-Mandat für UNRWA (United Nations Relief and Works Agency
for Palestine Refugees), vor dem Hintergrund der nach Auffassung der
Fragesteller berechtigten Kritik des Bundesministers des Auswärtigen,
Dr. Johann Wadephul, wonach es bei UNRWA „eine nicht akzeptable
Zusammenarbeit zum Teil mit Gruppierungen gegeben (habe), die sich
gegen Israel gewandt und Feindseligkeiten geschürt hätten“, und wäre es
vor dem Hintergrund dieser Kritik nicht angemessener gewesen, die
Verlängerung des Mandats abzulehnen (bitte begründen, vgl. www.zeit.de/n
ews/2025-11/19/deutschland-enthaelt-sich-bei-unrwa-mandatsverlaenge
rung)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 4. Dezember 2025 auf die
Schriftliche Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (Bundestagsdrucksache
21/3136, Frage Nr. 42) sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom 12.
Januar 2026 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg
(Bundestagsdrucksache 21/3685, Frage Nr. 27) verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage 1
24. Werden Projekte der IOM von der Bundesregierung gefördert und wenn ja, welche und mit
welchen Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte seit 2014 gemäß der Fragestellung
aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 127)?
Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Projektname Betrag in Euro sofern
nicht anders
ausgewiesen
Haushaltstitel Projektzeitraum
Assistance for the Victims of
Colonia Dignidad
3.441.338,12 0502-68710 2019-2024
Regional Dialogue to
Address Human Mobility and
Climate Change Adaptation
in the Eastern Caribbean
331.620,00 0501-68740 2020-2021
Stärkung der Rechte von
Opfern konfliktbezogener
sexualisierter Gewalt
101.000,00 0501-68723 2020-2021
Projekt gegen Zwangsarbeit
und Menschenhandel
100.000,00 0501-68723 2021
Beitrag zur Verbesserung des
psychosozialen
Wohlbefindens von Kindern
und Jugendlichen aus
Migrantenfamilien
90.555,00 0501-68723 2024
Support for the National
Programme on the
Treatment and Handling of
Disengaging Combatants in
Baidoa and Kismayo –
Transition, Reintegration and
Socioeconomic Reintegration
Monitoring.
1.767.068,00 0501-68734 2016
Mental Health and
Psychosocial Support, and
Resilience Building for
Conflict-Induced Displaced
Populations in the North
East of Nigeria
640.498,67 0501-68734 2016
MIGRAKTION –Assisted
Voluntary Return and
Reintegration for vulnerable
migrants from Niger and
reintegration and community
strengthening in the Zinder
region
199.921,00 0501-68734 2016
Support the Federal
Government of Somalia and
local government partners in
the running of a transition
centre in Baidoa, provide
reintegration activities and
track disengaged combatants
125.076,00 0501-68734 2016
Anlage 1
after their release and
reinsertion into communities
Strengthening Community
Policing in Iraq
1.699.018,33 0501-68734 2016
Promoting Peace and
Stability for IDP, migrant and
local host communities in
Libya
1.704.090,00 0501-68734 2016
Mental Health and
Psychosocial Support, and
Resilience Building for
Conflict-Induced Displaced
Populations in the North
East of Nigeria
889.000,00 0501-68734 2017
Familienunterstützung für
syrische Flüchtlinge
2.646.683,00 0501-68734 2017
Fostering Return Assistance
(FORAS) (Enhanced
prereturn Assistance)
232.333,79 0501-68734 2017
MIGRAKTION –Assisted
Voluntary Return and
Reintegration for vulnerable
migrants from Niger and
reintegration and community
strengthening in the Zinder
region
1.049.167,00 0501-68734 2017
Disengaging Combatants in
Baidoa and Kismayo
3.744.679,00 0501-68734 2017
Community Stabilization
Initiatives in Northern Niger
(COSINN)
178.883,85 0501-68734 2017
Community Stabilization for
High-Risk Communities in
Ndele, CAR
463,16 0501-68734 2017
Support for Documentation
of undocumented Afghans
residing in Pakistan
379.351,48 0501-68728 2017
Strengthening Community
Policing Iraq (0,3 Mio. ÜPL)
2.493.373,00 0501-68734 2017
Community Policing in
Return Areas in Iraq
1.845.094,88 0501-68734 2017
Promoting Peace and
Stability for IDP, migrant and
local host communities in
Libya
1.992.624,00 0501-68734 2017
Global Migration Data Portal
- Phase II
114.888,00 0501-68734 2017
Consolidate Direct
Assistance and Assisted
Voluntary Return and
Reintegration services in EGY
(CARE)
184.176,00 0501-68734 2017
Anlage 1
Supporting the Rollout of
Nigeria's National Biometric
Identification Card (NBIC)
for Intra-ECOWAS Travel,
and Biometric Registration of
Foreign Nationals in Nigeria
(NBIC-REG Nigeria)
146.233,51 0501-68734 2017
EUTF-IOM Initiative for the
Protection and Reintegration
of Returnees in Africa in 13
countries in Sahel and Lake
Chad region and Libya
30.000.000,00 0501-68734 2017
Enhancing Land and Sea
Border Data Systems in
Nigeria
100.186,33 0501-68734 2017
Unterstützung des
Nationalen Programms zur
Rehabilitierung und
sozioökonomischen
Reintegration ehemaliger
Kämpfer und Kämpferinnen
in Baidoa und Kismayo
2.112.729,72 0501-68734 2018
Strengthening Community
Policing in Iraq - Phase II
2.123.210,00 0501-68734 2018
Enhanced pre-return
Assistance
566.594,81 0501-68734 2018
MIGRAKTION –Assisted
Voluntary Return and
Reintegration for vulnerable
migrants from Niger and
reintegration and community
strengthening in the Zinder
region
678.894,00 0501-68734 2018
Community Stabilization
Initiatives in Northern Niger
(COSINN)
1.945.740,00 0501-68734 2018
Community Stabilization for
High-Risk Communities in
Ndélé, Central-African
Republic (CAR)
499.165,84 0501-68734 2018
Community Policing in
Return Areas in Iraq
692.048,94 0501-68734 2018
Global Migration Data Portal
- Phase III
98.212,00 0501-68734 2018
Promoting Peace and
Stability for IDPs, migrant
and local host communities
in Libya
425.860,00 0501-68734 2018
Global Migration Data Portal
- Phase II
87.990,00 0501-68734 2018
Consolidate Direct
Assistance and Assisted
Voluntary Return and
870.112,81 0501-68734 2018
Anlage 1
Reintegration services in EGY
(CARE)
Supporting the Rollout of
Nigeria's National Biometric
Identification Card (NBIC)
for Intra-ECOWAS Travel,
and Biometric Registration of
Foreign Nationals in Nigeria
(NBIC-REG Nigeria)
602.168,94 0501-68734 2018
EUTF-IOM Initiative for the
Protection and Reintegration
of Returnees in Africa
10.000.000,00 0501-68734 2018
Enhancing Land and Sea
Border Data Systems in
Nigeria
1.197.137,45 0501-68734 2018
Rehabilitierung/Reintegratio
n ehemaliger Al-Shabaab
Kämpfer
1.287.708,00 6002-68703 2018
Familienzusammenführung 5.389.385,00 0501-68734 2018
Consolidate Direct
Assistance and Assisted
Voluntary Return and
Reintegration Services in
Egypt (CARE)
1.029.269,00 0501-68734 2018
Verstärkte Unterstützung
von Migranten vor der
Rückkehr in die
Herkunftsländer (FORAS)
838.647,81 0501-68734 2018
Strengthening Community
Policing in Iraq - Phase II
3.587.603,00 0501-68734 2019
Enhanced pre-return
Assistance
900.494,00 0501-68734 2019
Community Stabilization
Initiatives in Northern Niger
(COSINN) - Stabilisierung
von Gemeinden in Nord-
Niger durch Verbesserungen
der Verwaltungsstrukturen
und sozialen Kohäsion, u.a.
durch Förderung lokaler
Infrastruktur
1.610.838,00 0501-68734 2019
Strengthening capacity of
the Government to
operationalize Office for
Reparations and other
Transitional Justice
mechanisms – Phase I
151.500,00 0501-68734 2019
COCOTIP - Enhance the
capacities of Côte d'Ivoire's
Authories to
Comprehensively Address
Trafficking in Persons and
Migrant Smuggling
29.650,87 0501-68734 2019
Anlage 1
Building border management
capacity of the Nigerian
Immigration Service by
strengthening the Migration
Information Data Analysis
System in Nigeria
439.356,00 0501-68734 2019
Global Migration Data Portal
- Phase III – Datenportal zur
Bereitstellung umfassender
migrationsbezogener
Analysen und Informationen
für Politik, Medien und breite
Öffentlichkeit zur
Unterstützung einer
faktenbasierten
Migrationspolitik
211.788,00 0501-68734 2019
Consolidate Direct
Assistance and Assisted
Voluntary Return and
Reintegration services in
Egypt (CARE)
752.002,95 0501-68734 2019
Verstärkte Unterstützung
von Migranten vor der
Rückkehr in die
Herkunftsländer (FORAS)
1.753.525,25 0501-68734 2019
Supporting the Rollout of
Nigeria's National Biometric
Identification Card (NBIC)
for Intra-ECOWAS Travel,
and Biometric Registration of
Foreign Nationals in Nigeria
(NBIC-REG Nigeria)
156.357,00 0501-68734 2019
Einzahlung in den
Treuhandfonds (Migration
Multi-Partner Trust Fund)
zur Unterstützung der
Umsetzung des Globalen
Migrationspaktes
1.000.000,00 0501-68734 2019
Unterstützung der Joint
Initiative of the European
Union (EU) and the
International Organization
for Migration (IOM) for the
Protection and Reintegration
of Returnees in Africa
8.000.000,00 0501-68734 2019
Rehabilitierung/Reintegratio
n ehemaliger Al-Shabaab
Kämpfer
8.200.455,00 6002-68703 2019
Enhancing Border Security in
Burkina Faso
52.146,44 0501-68734 2020
COCOTIP - Enhance the
capacities of Côte d'Ivoire's
Authories to
1.008.282,17 0501-68734 2020
Anlage 1
Comprehensively Address
Trafficking in Persons and
Migrant Smuggling
Supporting Ethiopia’s
Development by Enhancing
Immigration and Border
Management Capacity
579.054,65 0501-68734 2020
Building border management
capacity of the Nigerian
Immigration Service by
strengthening the Migration
Information Data Analysis
System in Nigeria
1.229.641,59 0501-68734 2020
Supporting Foreigner
Registration and Biometric
Data System in Nigeria –
Phase II
202.000,00 0501-68734 2020
Niger Community Cohesion
Initiative (NCCI)
4.200.180,90 0501-68734 2020
Supporting Peace, Security
and Stability in Northern
Regions through
Strengthening Border
Management Capacities and
Inclusive Community
Engagement
194.692,97 0501-68734 2020
Balke - Shaping the future of
Northern Chad by enhancing
Security and Stability
430.991,80 0501-68734 2020
Migration Multi-Partner
Trust Fund (Migration MPTF)
2.500.000,00 0501-68734 2020
Adressing the Return and
Reintegration of Iraqis with
Perceived Affiliation to
Islamic State of Iraq and the
Levant (ISIL)
219.616,64 0501-68734 2020
Regionales AVRR-Programm
Nordafrika
1.401.814,19 0501-68734 2020
Rehabilitierung/Reintegratio
n ehemaliger Al-Shabaab
Kämpfer
7.163.969,00 6002-68703 2020
Enhancing Border Security in
Burkina Faso
1.340.682,38 0501-68734 2021
COCOTIP - Enhance the
capacities of Côte d'Ivoire's
Authories to
Comprehensively Address
Trafficking in Persons and
Migrant Smuggling
1.917.177,33 0501-68734 2021
Supporting Ethiopia’s
Development by Enhancing
Immigration and Border
Management Capacity
1.090.682,64 0501-68734 2021
Anlage 1
Strengthening community
engagement and policing
(CEP) and integrated border
management (IBM) in Cabo
Delgado, Mozambique and
Mtwara, United Republic of
Tanzania
894.110,80 0501-68734 2021
Building border management
capacity of the Nigerian
Immigration Service by
strengthening the Migration
Information Data Analysis
System in Nigeria
223.078,58 0501-68734 2021
Supporting Foreigner
Registration and Biometric
Data System in Nigeria –
Phase II
970.000,00 0501-68734 2021
Niger Community Cohesion
Initiative (NCCI)
12.826.283,16 0501-68734 2021
Supporting Peace, Security
and Stability in Northern
Regions through
Strengthening Border
Management Capacities and
Inclusive Community
Engagement
1.473.387,14 0501-68734 2021
Balke - Shaping the future of
Northern Chad by enhancing
Security and Stability
2.214.742,37 0501-68734 2021
Adressing the Return and
Reintegration of Iraqis with
Perceived Affiliation to
Islamic State of Iraq and the
Levant (ISIL)
2.401.004,95 0501-68734 2021
Supporting Community
Policing and Stabilisation in
Iraq
3.338.054,86 0501-68734 2021
Regionales AVRR-Programm
Nordafrika
3.301.881,72 0501-68734 2021
Migration Multi-Partner
Trust Fund
2.500.000,00 0501-68734 2021
Annahme von
Gefährdungsanzeigen von
Ortskräften deutscher
Institutionen in Afghanistan
1.121.242,00 0501-68728 2021
Sicherung des Labbezanga-
Kongo Kiré Grenzkorridors
durch Ertüchtigung der
Grenzmanagement-
Kapazitäten
767.876,00 6002-68703 2021
Rehabilitierung/Reintegratio
n ehemaliger Al-Shabaab
Kämpfer
6.129.938,25 6002-68703 2021
Anlage 1
Verbesserung der
Grenzsicherheit zur
Bekämpfung von
grenzüberschreitender
Kriminalität, Phase I
1.939.198,46 6002-68703 2021
Enhancing Border Security in
Burkina Faso
984.702,53 0501-68734 2022
COCOTIP - Enhance the
capacities of Côte d'Ivoire's
Authories to
Comprehensively Address
Trafficking in Persons and
Migrant Smuggling
495.760,52 0501-68734 2022
Strengthening community
engagement and policing
(CEP) and integrated border
management (IBM) in Cabo
Delgado, Mozambique and
Mtwara, United Republic of
Tanzania
3.347.912,53 0501-68734 2022
Supporting Foreigner
Registration and Biometric
Data System in Nigeria –
Phase II
606.000,00 0501-68734 2022
Niger Community Cohesion
Initiative (NCCI)
8.080.000,00 0501-68734 2022
Supporting Peace, Security
and Stability in Northern
Regions through
Strengthening Border
Management Capacities and
Inclusive Community
Engagement
1.097.985,83 0501-68734 2022
Balke - Shaping the future of
Northern Chad by enhancing
Security and Stability
1.828.431,96 0501-68734 2022
Adressing the Return and
Reintegration of Iraqis with
Perceived Affiliation to
Islamic State of Iraq and the
Levant (ISIL)
1.219.626,71 0501-68734 2022
Supporting Community
Policing and Stabilisation in
Iraq
2.728.063,63 0501-68734 2022
Regionales AVRR-Programm
Nordafrika
367.058,04 0501-68734 2022
Einzahlung Migration Multi-
Partner Trust Fund
(Migration MPTF) zur
Unterstützung der
Umsetzung des Globalen
Paktes für sichere, geordnete
und reguläre Migration
500.000,00 0501-68734 2022
Anlage 1
Addressing the Return and
Reintegration of Iraqis with
Perceived Affiliation to
Islamic State of Iraq and the
Levant (ISIL) – Phase II
228.264,00 0501-68734 2022
Annahme von
Gefährdungsanzeigen von
Ortskräften deutscher
Institutionen in Afghanistan
1.292.113,00 0501-68728 2022
Sicherung des Labbezanga-
Kongo Kiré Grenzkorridors
durch Ertüchtigung der
Grenzmanagement-
Kapazitäten
1.555.124,00 6002-68703 2022
Rehabilitierung/Reintegratio
n ehemaliger Al-Shabaab
Kämpfer
5.359.999,98 6002-68703 2022
Verbesserung der
Grenzsicherheit zur
Bekämpfung von
grenzüberschreitender
Kriminalität, Phase I
1.141.301,54 6002-68703 2022
Niger Community Cohesion
Initiative (NCCI)
4.040.000,00 0501-68734 2023
Supporting Community
Policing and Stabilisation in
Iraq
87.802,65 0501-68734 2023
Balke - Shaping the future of
Northern Chad by enhancing
Security and Stability
948.001,30 0501-68734 2023
Addressing the Return and
Reintegration of Iraqis with
Perceived Affiliation to
Islamic State of Iraq and the
Levant (ISIL) – Phase II
2.721.411,67 0501-68734 2023
Migration Multi-Partner
Trust Fund (Migration MPTF)
zur Unterstützung der
Umsetzung des Globalen
Paktes für sichere, geordnete
und reguläre Migration
2.000.000,00 0501-68734 2023
Enhancing Ukrainian
Resilience Through
Strengthened Capacities of
Psychosocial Support for
Veterans
3.942.016,67 0501-68734 2023
Community Policing Iraq
Phase IV
2.808.087,85 0501-68734 2023
Coastal States Stability
Mechanism (CSSM)
7.000.000,00 0501-68734 2023
Förderung von Frieden und
Stabilisierung in Somalia
durch Unterstützung des
4.000.000,00 6002-68703 2023
Anlage 1
nationalen FGS-Programms
für den Umgang mit nicht
ehemaligen Kämpfern
Stärkung der Fähigkeiten im
Grenzsicherheitsmanagemen
t an den Nordgrenzen von
Ghana, Togo und Benin
(IBSM)
1.424.532,14 6002-68703 2023
Addressing the Return and
Reintegration of Iraqis with
Perceived Affiliation to
Islamic State of Iraq and the
Levant (ISIL) – Phase II
1.090.324,29 0501-68734 2024
Enhancing Ukrainian
Resilience Through
Strengthened Capacities of
Psychosocial Support for
Veterans
857.503,33 0501-68734 2024
Community Policing Iraq
Phase IV
2.398.321,76 0501-68734 2024
Coastal States Stability
Mechanism (CSSM)
4.000.000,00 0501-68734 2024
Förderung von Frieden und
Stabilisierung in SOM durch
Unterstützung des
nationalen FGS-Programms
für den Umgang mit nicht
ehemaligen Kämpfern
999.999,99 6002-68703 2024
Stärkung der Fähigkeiten im
Grenzsicherheitsmanagemen
t an den Nordgrenzen von
Ghana, Togo und Benin
(IBSM)
3.574.854,80 6002-68703 2024
Community Policing Iraq
Phase IV
247.590,39 0501-68734 2025
Ukraine – IOM 550.000,00 0501-68734 2025
Coastal States Stability
Mechanism (CSSM)
7.000.000,00 0501-68734 2025
Stärkung der Fähigkeiten im
Grenzsicherheitsmanagemen
t an den Nordgrenzen von
Ghana, Togo und Benin
(IBSM)
431.722,36 6002-68703 2025
Enhancing Access to
Transitional Justice in Iraq
550.000,00 0501-68734 2025
Missing Migrants Project 400.000,00 0501-68734 2025
Enhancing Access to
Transitional Justice in Iraq
735.000,00 0501-68734 2026
Assisted Voluntary Return
And Reintegration from the
Western Balkans
5.107.970,97 0501-68734 2019-2021
Anlage 1
Wirtschaftliche Integration
von Binnenflüchtlingen über
IOM (Ukraine)
5.000.000,00 2301-89611 2017-2020
Wirtschaftliche Integration
von Binnenvertriebenen
(Ukraine)
10.000.000,00 2301-89611 2021-2024
Wohnraum für
Binnenvertriebene (IOM) III
(Ukraine)
21.900.000,00 2301-89611 seit 2023
IOM Irak – Wirtschaftlicher
Wiederaufbau durch
Beschäftigung und
Wiederbelebung der lokalen
Wirtschaft
10.000.000,00 2310-89632 2018-2021
IOM Irak - Wirtschaftlicher
Wiederaufbau durch
Beschäftigung und
Wiederbelebung der lokalen
Wirtschaft (Phase II)
26.000.000,00 2310-89632 2020-2023
Integration von
Rückkehrenden und
Binnenvertriebenen II
(Afghanistan)
20.000.000,00 2301-89611 seit 2022
Soziale und ökonomische
Reintegration von Ex-
Kombattanten und von
Konflikt betroffenen
Gruppen (Äthiopien)
20.000.000,00 2301-89611 seit 2020
Wohnraum für
Binnenvertriebene (Ukraine)
72.100.000,00 2301-89611 seit 2020
IOM Irak Wirtschaftlicher
Wiederaufbau durch
Beschäftigung und
Wiederbelebung der lokalen
Wirtschaft - Phase III
20.000.000,00 2310-89632 2020-2024
IOM Irak – Wirtschaftlicher
Wiederaufbau durch
Beschäftigung und
Wiederbelebung der lokalen
Wirtschaft - Phase IV
30.000.000,00 2310-89632 2021 - 2025
Verbesserung der
Lebensbedingungen von
Bevölkerungsgruppen in
sicherheitskritischen
Kontexten in DRC
19.100.000,00 2301-89611 seit 2024
Verbessertes Sanitär- und
Abfallmanagement für
Rohingya-Camps und
Gastgemeinden in
Bangladesch
18.600.000,00 2301-89611 2021 - 2023
Wirtschaftliche Integration
von Binnenvertriebenen
Ukraine) II
20.000.000,00 2301-89611 seit 2023
Anlage 1
IOM Irak "Wirtschaftlicher
Wiederaufbau durch
Beschäftigung und
Wiederbelebung der lokalen
Wirtschaft" Phase V
26.300.000,00 2310-89632 seit 2022
Förderung der Entwicklung
kleiner und mittelständischer
Unternehmen
45.000.000,00 2301-89611 seit 2022
IOM Irak - Wirtschaftlicher
Wiederaufbau durch
Beschäftigung und
Wiederbelebung der lokalen
Wirtschaft Phase VI
23.550.000,00 2310-89632 seit 2023
YEM - Verbessertes
Wasserressourcenmanageme
nt in IDP-Gemeinden
10.000.000,00 2310-89632 seit 2022
YEM - Verbessertes
Wasserressourcenmanageme
nt in IDP-Gemeinden, Phase
II
10.000.000,00 2310-89632 Seit 2024
IOM Irak - Wirtschaftlicher
Wiederaufbau durch
Beschäftigung und
Wiederbelebung der lokalen
Wirtschaft Phase VII
10.000.000,00 2310-89632 Seit 2024
Hromada Reconstruction
Facility (UKR)
48.000.000,00 2301-89611 seit 2023
Integrationsperspektiven für
Migrantinnen und
Unterstützung von
Aufnahmegemeinden
(OPORTUNIDADES),
Ecuador
25.000.000,00 2301-89611 Seit 2025
Verbessertes
Wasserressourcenmanageme
nt in IDP-Gebieten - in
Jemen (Phase III)
7.900.000,00 2310-89632 Seit 2025
IOM Irak - Wirtschaftlicher
Wiederaufbau durch
Beschäftigung und
Wiederbelebung der lokalen
Wirtschaft Phase VIII
15.750.000,00 2310-89632 seit 2025
Better Migration
Management (Phase II)
8.299.721,98 2301-89603 2019-2022
Sicherung der Ansprüche von
Flüchtlingen und
Binnenvertriebenen an
Wohnraum Land und
Eigentum in Syrien
3.563.999,50 2301-89603 2020-2026
Migration für Entwicklung
Phase II
9.643.279,83 2301-89603 2015-2024
Unterstützung der
Pandemievorsorge in der
1.800.001,00 2301-89603 2019-2022
Anlage 1
Ostafrikanischen
Gemeinschaft
Programm Migration und
Diaspora
292.015,94 2301-89603 2019-2023
Migration für Entwicklung
Phase II
4.374.534,02 2301-89603 2020-2023
Unterstützung der
Pandemievorsorge in der
Ostafrikanischen
Gemeinschaft II
700.000,00 2301-89603 2022-2028
Stärkung von Kommunen zur
sozioökonomischen
Beteiligung von
Binnenvertriebenen,
Rückkehrenden und
einkommensschwachen
instabilen
Bevölkerungsgruppen
(Libyen)
499.499,83 2310-89632 2022-2028
PEACECORE II - Stärkung
der Fähigkeiten für
Konflikttransformation und
zur Sicherung der
Lebensgrundlage für
Gruppen in vulnerablen
Situationen in ZNG
1.138.379,00 2301-68706 2023-2027
Programm Migration
entwicklungspolitisch
gestalten
1.692.105,00 2301-89603 2023-2027
Verbesserter Umgang mit
Binnenmigration im Kontext
von Klimawandel in
aufnehmenden Gemeinden
im Norden Madagaskar
300.000,00 2310-89632 2022-2027
Beschäftigungsperspektiven
für Flüchtlinge
Binnenvertriebene und
aufnehmende Gemeinden in
Irak
2.860.000,00 2310-89632 2023-2027
Verbesserung der
Klimaresilienz und sozialen
Kohäsion in Anbar
750.000,00 2301-68706 2024-2027
Unterstützung des
Berufsbildungssektors
(Pakistan)
1.060.000,00 2301-89603 2023-2028
Zentren für Migration und
Entwicklung
2.914.859,20 2301-89603 2023-2028
StarthilfePlus 100.689.142,00 US-
Dollar
0603-68519 seit 2017
REAG/GARP 131.311.033,00 US-
Dollar
0603-68519 bis 2023
Vulnerablenhilfen (im
Bereich REAG/GARP)
5.011.990,00 US-
Dollar
0603-68519 seit 2024
Anlage 1
REAG/GARP Closure 1.280.112,00 US-
Dollar
0603-68519 2024
Online Anwendungsmodul
(OAM)
3.589.413,00 US-
Dollar
0603-68519 seit 2023
ZIRF Virtual Counseling 4.256.381,00 US-
Dollar
0603-68519 2019-2024
ZIRF Country Fact Sheets 449.765,00 US-Dollar 0603-68519 2019-2024
ZIRF Virtual Counseling and
Country Fact Sheets
2.621.400,20 US-
Dollar
0603-68519 seit 2025
Informationsportal zur
freiwilligen Rückkehr (RFG)
4.936.931,00 US-
Dollar
0603-68519 seit 2018
Outreach 2.330.488,00 US-
Dollar
0603-68519 seit 2020
Option Freiwillige Rückkehr
(OFR)
666.260,00 US-Dollar 0603-68519 2020-2023
Global Migration Data
Analysis Center (GMDAC)
2.550.823,00 US-
Dollar
0603-68519 2020-2021
Information and return
counselling centre:
integrated reintegration in
Vietnam and Kenya 2015–
2016 – Germany
469.328,00 US-Dollar 0603-68519 2016-2017
Germany: Reintegration
Assistance for Voluntary
Returnees to Iran
64.627,00 US-Dollar 0603-68519 2018
Monitoring and Assessing
Current Migrant Flow
Profiles in Turkey through
the Migrant Presence
Monitoring (MPM)
Programme
100.000,00 0603-68415
Voluntary Returnees as
Messengers Phase III
688.111,00 0504-54611 2021-2022
Promoting Safe and Regular
Migration through Social
Media and Digital
Communication in Algeria
200.000,00 0504-54611 2021-2022
IOM X Côte d’Ivoire 200.000,00 0504-54611 2020-2021
Ethiopia: Amplifying Youths’
Voices to Encourage
Informed Migration
Decisions
300.000,00 0504-54611 2021
Increasing the Awareness of
Populations on the Move on
the Risks of irregular
Migration in Libya
300.000,00 0504-54611 2020-2021
Your Life Matters: Raising
Awareness on the Risks of
Irregular Migration in
Morocco
100.000,00 0504-54611 2021
IOM X The Gambia 200.000,00 0504-54611 2020-2021
Social Media Campaign on
Awareness Raising &
53.530,75 0504-54611 2021
Anlage 1
Information for Safety and
Empowerment
Assessing Information Gaps
& Raising Awareness in
Turkey through the Migrants
Presence Monitoring
Program (MPM)
150.000,00 0504-54611 2021
IOM X West Africa III 800.000,00 0504-54611 2021-2022
Family Assistance
Programme
4.846.208,00 0501-68734 2016
Family Assistance
Programme
1.041.731,00 0501-68734 2017
Family Assistance
Programme
6.095.406,00 0501-68734 2018
Family Assistance
Programme
8.091.685,00 0501-68734 2019
Family Assistance
Programme
6.314.858,00 0501-68734 2020
Family Assistance
Programme
6.303.528,00 0501-68734 2021
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen (Antwort)