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Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen (Antwort zu Drs. 21/6760)

dip / drucksache 24.07.2026 · WP 21 · 21/7343 · Antwort · Original ↗

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Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen (Antwort zu Drs. 21/6760) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7343 21. Wahlperiode 24.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Tobias Teich, Dr. Anna Rathert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6760 – Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller bekennen sich zu den Werten und Zielen, die in der am 24. Oktober 1945 in Kraft getretenen UN‑Charta niedergelegt wurden. Laut Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen setzen diese sich dafür ein, den Frieden zu wahren, die Menschenrechte zu fördern und die internationale Kooperation zu stärken. Die Gründung der Vereinten Nationen war eine Reaktion auf das Scheitern des Völkerbundes in der Zwischenkriegszeit und den Zweiten Weltkrieg mitsamt dem Holocaust. Gerade aus Respekt vor diesem Gründungsauftrag halten die Fragesteller es jedoch für erforderlich, die Vereinten Nationen grundlegend zu reformieren. Denn in dieser wichtigen internationalen Verhandlungsplattform inklusive UN-Sicherheitsrat als ein Forum der Groß- und Weltmächte grassieren Korruption, Doppelstrukturen, Vetternwirtschaft und Inkompetenz (vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springe 2006). Deutschland hat als viertgrößter Beitragszahler bei den Pflichtbeiträgen und insgesamt durch die sehr hohen freiwilligen Beiträge der Bundesrepublik Deutschland nach den USA gar als zweitwichtigster Geldgeber der Vereinten Nationen das Recht und die Pflicht, auf eine effektive und effiziente Mittelverwendung im deutschen Interesse zu achten (vgl. https://dgvn.de/finanzierung-der-un/rolle-deuts chlands). Laut Recherchen der „Jungen Freiheit“ überweist Deutschland „genau das 30‑fache seines Pflichtbeitrages, nämlich sagenhafte 5,1 Mrd. Euro. Der Pflichtbeitrag liegt eigentlich bei 5,692 Prozent des regulären Haushalts der Vereinten Nationen von 3,45 Milliarden Dollar und macht somit lediglich 196,7 Millionen Dollar (rund 170 Mio. Euro) für Deutschland aus. […] Im Bundeshaushalt 2025 wurde dieser Titel auf 606,91 Mio. Euro festgesetzt, also bereits das Dreieinhalbfache des Pflichtbeitrages. Denn neben dem regulären UN-Haushalt muss Deutschland auch weitere Pflichtbeiträge, insbesondere für UN-Friedensmissionen, bezahlen. Allein für die Blauhelme sind das 352,1 Millionen Dollar. Darüber hinaus zahlt die Bundesrepublik als ‚ freiwillige Leistungen‘ für Programme, Fonds und Projekte der Vereinten Nationen weitere Summen, so dass sich der Gesamtbeitrag laut dem damals noch von Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geführten Auswärtigen Amt bereits im Jahr 2023 auf 5,1 Mrd. Euro summierte. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor“ (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/diese-rek ordsumme-zahlt-deutschland-wirklich-an-die-un/). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Wertungen nicht zu eigen. Die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Berechnungen zu den Zahlungen der Bundesregierung an die Vereinten Nationen (VN) sind nicht korrekt. Die in der Vorbemerkung genannte Gesamthöhe des regulären Haushaltes der Vereinten Nationen von rund 3,45 Mrd. US-Dollar bezieht sich auf den Haushalt 2026. Der aus Pflichtbeiträgen aller Mitgliedstaaten finanzierte reguläre Haushalt der Vereinten Nationen für 2025 betrug rund 3,72 Mrd. US-Dollar. Der deutsche Anteil am regulären Haushalt der Vereinten Nationen sowie an den Haushalten der Friedensmissionen beläuft sich seit dem 1. Januar 2025 auf 5,692 Prozent. Damit belief sich der deutsche Pflichtanteil am regulären Haushalt der Vereinten Nationen im Jahr 2025 (abzüglich etwaiger Guthaben) auf rund 193,8 Mio. US-Dollar. Für die friedenserhaltenden Maßnahmen wurden von der Bundesregierung im Jahr 2025 Pflichtbeiträge von rund 431,4 Mio. US-Dollar gezahlt. Die in der Vorbemerkung genannte Gesamtsumme der Zahlungen der Bundesregierung an die VN in Höhe von rund 5,1 Mrd. Euro bezieht sich auf das Jahr 2023. Für das Jahr 2025 belief sich die Gesamtsumme der Zahlungen der Bundesregierung an das System der VN auf 3,24 Mrd. Euro. Für die Aussage, dass Deutschland das „30-fache seines Pflichtbeitrages“ zahle, wird von den Fragestellern der Gesamtbetrag der Zahlungen der Bundesregierung an die VN im Jahr 2023 ins Verhältnis lediglich zu einem Teil des Pflichtbeitrags des Jahres 2025 gesetzt, nämlich dem Pflichtbeitrag zum regulären Haushalt der VN, nicht aber zur Gesamtsumme der auch die Pflichtbeiträge zu den friedenserhaltenden Maßnahmen umfassenden Pflichtbeiträge. Der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Haushaltstitel „Beitrag an die Vereinten Nationen“ reflektiert in seinem veranschlagten Titelansatz diese Pflichtbeiträge, sowie weitere Pflichtbeiträge, wie zum Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe. Darüber hinaus zahlt die Bundesregierung auch Pflichtbeiträge an weitere Organisationen der VN, die einen eigenen regulären Haushalt haben und entsprechend eigene Pflichtbeiträge erheben. Soweit die Fragesteller in der Vorbemerkung darlegen, dass der Haushaltstitel mit 606,91 Mio. Euro für das Jahr 2025 das dreieinhalbfache des Pflichtbeitrages ausmache, ist dies nicht korrekt.  1. Hat sich die Bundesregierung bereits eine Auffassung gebildet, welchen Kandidaten für das Amt des UN-Generalsekretärs sie unterstützt (wenn ja, bitte begründen; vgl. www.tagesschau.de/ausland/amerika/guterres-na chfolge-100.html)? Nein.  2. Welche freiwilligen und Pflichtbeiträge hat Deutschland seit 2017 zu UN-Organen, Fonds, Programmen, UN-Sonderorganisationen, sonstigen Organisationen im UN-System aus welchen Haushaltstiteln gewährt (bitte jährlich gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Die Zahlungen der Bundesregierung an die VN sind auf den Internetseiten des United Nations System Chief Executives Board for Coordination einsehbar (abrufbar unter: https://unsceb.org/fs-revenue-government-donor). Eine Übersicht über den Anteil der Bundesregierung am regulären Budget der Vereinten Nationen ist auf den Internetseiten des Committee on Contributions einsehbar (abrufbar unter: www.un.org/en/ga/contributions/Scale%20of%20As sessments%20for%20RB%201946-2027.pdf). Aus folgenden Haushaltstiteln wurden diese Zahlungen geleistet: 0501-517 11, 0501-687 10, 0501-687 12, 0501-687 14, 0501-687 17, 0501-687 21, 0501-687 23, 0501-687 27, 0501-687 32, 0501-687 34, 0501-687 38, 0501-687 40, 0502-119 99, 0502-685 17, 0511-545 01, 0512-539 19, 1503-684 03, 1505-532 04, 1505-686 01, 1505-687 01, 1601-687 01, 2303-687 01, 2303-687 03, 6002-687 03.  3. Wie hat sich der deutsche prozentuale Anteil bei der Finanzierung der Vereinten Nationen, insbesondere der Peace-Keeping-Missionen, seit 2017 entwickelt (bitte jährlich gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Darüber hinaus kann der deutsche Pflichtanteil an den Budgets der Friedenmissionen für die vergangenen Jahre der Webseite des Committee on Contributions der VN entnommen werden (abrufbar unter www.un.org/en/ga/contributions/pe acekeeping.shtml).  4. Wie haben sich die deutschen Ausgaben für humanitäre Programme, Fonds und Organisationen der Vereinten Nationen seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Des Weiteren sind Informationen über Projekte und geförderte Organisationen über Financial Tracking Services (FTS) des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) öffentlich zugänglich (abrufbar unter: https://fts.unocha.org/). Das Auswärtige Amt veröffentlicht zudem regelmäßig im „Vierjahresbericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland“ (abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/210 6500.pdf) Informationen zur globalen Mittelaufteilung.  5. Wie hat sich der Reise-Etat der Vereinten Nationen seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springer 2006. S. 147)? Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nur auf Bereiche, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Die Fragestellung liegt im Zuständigkeitsbereich der VN.  6. Hat sich die Bundesregierung zur Einberufung einer Sonderkonferenz der Vereinten Nationen zu Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Auswärtiges Amt [Hrsg.]: ABC der Vereinten Nationen. Berlin 2020. S. 19 ff.)? Derzeit liegt keine entsprechende Initiative der Generalversammlung der VN vor.  7. Konnten sich die Staaten der Genfer Abrüstungskonferenz auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm einigen, und wenn nein, worauf führt die Bundesregierung dies zurück (vgl. ebd., S. 19 ff.)? Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Genfer Abrüstungskonferenz aktiv die von der Präsidentschaft der Abrüstungskonferenz im Januar 2026 vorgeschlagene Entscheidung zu einem Arbeitsprogramm unterstützt. Diese Entscheidung, welche dem Konsenserfordernis unterliegt, wurde von Russland blockiert.  8. Finanziert die Bundesregierung das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR), und wenn ja, seit wann, und mit welchen Beiträgen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Haushaltstitel angeben; vgl. ebd., S. 126)? Die Bundesregierung verweist auf den jährlichen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale.  9. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Reform des Peacekeepings bei den Vereinten Nationen, und welche Erfolge kann die Bundesregierung hierbei vorweisen (vgl. ebd., S. 91)? Die Bundesregierung setzt sich als Truppen- und Polizeisteller sowie finanzieller Geber für eine Reform des Peacekeeping ein, welche die Missionen zukunftsfähig macht bei gleichzeitigem Erhalt ihres Kernmandates zum Schutz von Zivilisten sowie einer Verzahnung von Friedenssicherung mit Friedensförderung und Mediation. Als Gastgeber des Peacekeeping Ministerials im Mai 2025 hat die Bundesregierung ihre gestaltende Rolle bei der Fortentwicklung des VN-Peacekeeping unterstrichen und 134 Mitgliedstaaten versammelt, die ihre Unterstützung für die VN-Friedenssicherung in Berlin bekräftigt haben. 10. In welcher Höhe hat die Bundesregierung den Peacebuilding-Fund sowie andere Programme, Projekte oder Fonds wie den CERF (Zentraler Nothilfefonds) oder die CBPF (Länderbezogene Treuhandfonds) zur Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung im Rahmen der Vereinten Nationen seit 2017 finanziert (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 95; S. 121)? Die erbetenen Informationen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Peacebuilding Fund: Jahr Betrag in Euro Haushaltstitel 2017 22.200.000 0501-68734 2018 32.000.000 0501-68734 2019 40.000.000 0501-68734 2020 38.000.000 0501-68734 2021 45.000.000 0501-68734 2022 45.000.000 0501-68734 2023 20.000.000 0501-68734 2024 20.000.000 0501-68734 2025 20.000.000 0501-68734 2026 20.000.000 0501-68734 CERF (Central Emergency Response Fund): Jahr Betrag in Euro Haushaltstitel 2017 75.000.000 0501-687 32 2018 95.000.000 0501-687 32 2019 95.000.000 0501-687 32 2020 110.000.000 0501-687 32 2021 130.000.000 0501-687 32 2022 137.000.000 0501-687 32 2023 100.000.000 0501-687 32 2024 100.500.000 0501-687 32 2025 44.000.000 0501-687 32 CBPFs (Country-Based Pooled Funds): Jahr Betrag in Euro Haushaltstitel 2017 177.920.000 0501-687 32 2018 153.810.000 0501-687 32 2019 149.120.000 0501-687 32 2020 197.000.000 0501-687 32 2021 337.300.000 0501-687 32 2022 401.650.000 0501-687 32 2023 165.720.000 0501-687 32 2024 218.690.000 0501-687 32 2025 67.250.000 0501-687 32 Der VN-Nothilfefonds (Central Emergency Response Fund – CERF) und die VN-Länderfonds (Country-based pooled funds – CBPF) sind humanitäre Fonds. Zu den humanitären Instrumenten wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 11. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit 2017 für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen, u. a. im Rahmen der Vereinten Nationen, zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln und die Haushaltstitel nennen; vgl. ebd., S. 122–123)? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 23. Juli 2025 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer 21/990; für die Jahre 2017 bis 2024) sowie den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 (Bundestagsdrucksachennummer 21/5850). Die Mittel für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen stammen aus dem Haushaltstitel 0501-687 32. 12. Arbeitet Deutschland in den UN-Strukturen bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus mit Russland zusammen, und wenn ja, wie (bitte begründen; vgl. Auswärtiges Amt [Hrsg.], a. a. O., S. 259)? Deutschland arbeitet im Rahmen der bestehenden VN-Mechanismen zur Bekämpfung des Terrorismus mit den Organen der VN sowie allen VN- Mitgliedstaaten zusammen. 13. Sieht die Bundesregierung einen Reformbedarf beim UN Global Counter-Terrorism Coordination Compact oder bei den Sanktionsausschüssen der Vereinten Nationen, und wenn ja, welchen, und auf welchem Wege möchte die Bundesregierung diese Reformen verwirklichen (vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springer 2006, S. 259)? Die Bundesregierung unterstützt die laufenden umfassenden Reformbemühungen der VN (sog. UN80-Prozess) und die damit verbundenen Reformanstrengungen im Bereich der Anti-Terror-Strukturen der VN, einschließlich des UN Global Counter-Terrorism Coordination Compact. Der Reformbedarf des Sicherheitsrats der VN schließt nach Auffassung der Bundesregierung auch die Funktionsweise der Sanktionsausschüsse mit ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 16 und 17 verwiesen. 14. Wurden die Vorschläge der UN-Regierungsexpertengruppe zur Überprüfung und Anpassung des UN-Waffenregisters, in der auch Deutschland vertreten war, umgesetzt, und wenn ja, wann, und wie (u. a. besondere Berichtskategorie für Kleinwaffen und die Klarstellung der Kategorie IV zu Drohnen, vgl. ebd., S. 279)? Eine Vielzahl der Empfehlungen der Regierungsexpertengruppe zum Waffenregister der VN aus dem Jahr 2016 wurden weitgehend umgesetzt. Unter anderem wurden unbemannte bewaffnete Luftfahrzeuge in der Hauptkategorie IV und unbemannte bewaffnete Kampfhelikopter in der Hauptkategorie V aufgenommen. Meldungen zu Ein- und Ausfuhren von Kleinen und Leichten Waffen erfolgen nun in einer besonderen Berichtskategorie, der sogenannten „siebenplus-eins-Formel“. 15. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Gemeinsame Inspektionsgruppe für Haushalts- und Verwaltungsfragen im UN-System (Joint Inspection Unit, JIU) konkrete Befugnisse zur Durchsetzung von Empfehlungen erhält, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen; vgl. ebd., S. 27)? Die Kontrollkompetenz des Parlaments im Rahmend des Fragewesens erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Ob sich die Bundesregierung künftig für solch eine Erweiterung der Befugnisse der Joint Inspection Unit einsetzen wird, betrifft die Verhandlungsposition der Bundesregierung bei etwaigen künftigen Haushaltsverhandlungen im 5. Ausschuss der VN und stellt damit aktuelles Regierungshandeln dar. 16. Setzt sich die Bundesregierung für eine Änderung der Charta der Vereinten Nationen ein, insbesondere im Hinblick auf einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat für Deutschland sowie die Streichung der Feindstaatenklausel (wenn ja, bitte ausführen, wie, und welche Erfolge sie vorweisen kann, und wenn nein, bitte begründen; vgl. ebd., S. 49)? 17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, welche Staaten aus ihrer Sicht aufgrund ihres Beitrags zu Frieden und Sicherheit einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat erhalten sollten, und wenn ja, wie lautet diese (bitte begründen; vgl. ebd., S. 245)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Partnern der „Group of Four“ (G4) Brasilien, Indien und Japan für eine Reform des VN-Sicherheitsrats ein. Eine Änderung der Charta der Vereinten Nationen ist in den Artikel 108 und 109 der VN-Charta geregelt. Danach ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der VN-Generalversammlung und in einem weiteren Schritt die Ratifikation von zwei Dritteln der Mitglieder der VN einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats erforderlich. Diese erforderlichen Mehrheiten konnte bislang kein Vorschlag zur Reform des Sicherheitsrats hinter sich vereinen. Eine abschließende Entscheidung über die Frage, welche Staaten einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat erhalten sollten, ist erst im Rahmen einer Änderung der VN-Charta zu treffen. In Bezug auf die Feindstaatenklausel wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. August 2018 auf die Schriftlichen Fragen 28 bis 30 des Abgeordneten Martin Hohmann (Bundestagsdrucksachennummer 19/3847) verwiesen. 18. Wie hat sich der deutsche Personalanteil bei den folgenden Organisationen der Vereinten Nationen seit 2017 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln) a) Generalsekretariat der UN, b) OCHA (Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten), c) UNHCR (UN-Flüchtlingsfond), d) UNFPA (UN-Weltbevölkerungsfonds), e) IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation, f) IOM (Internationale Organisation für Migration), g) IGH (Internationaler Gerichtshof), h) IStGH (Internationaler Strafgerichtshof), i) IWF (Internationaler Währungsfonds), j) UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation), k) Weltbankgruppe, l) WHO (Weltgesundheitsorganisation), m) CTBTO (Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)? Die folgenden Zahlen beziehen sich in der Regel auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im vergleichbaren höheren Dienst. Zahlen für das Jahr 2026 liegen noch nicht vor. Deutscher Personalanteil 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Generalsekretariat 3,9 3,9 3,9 3,8 3,8 3,6 3,6 3,5 keine Daten verfügbar OCHA 3,9 3,7 3,7 3,7 3,5 2,9 2,9 2,8 keine Daten verfügbar UNHCR 2,9 2,8 3,0 3,1 2,9 2,7 2,6 2,6 2,8 UNFPA 4,0 4,1 3,4 3,1 3,4 3,0 2,9 2,8 keine Daten verfügbar IAEO 3,5 3,3 3,0 3,4 3,3 3,0 2,6 3,4 keine Daten verfügbar IOM 2,5 2,8 3,6 2,7 2,5 2,6 2,2 1,9 keine Daten verfügbar IGH 3,3 1,7 1,7 1,8 3,6 3,4 3,2 3,1 1,5 Deutscher Personalanteil 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 IStGH 3,0 3,3 3,3 3,7 4,5 4,6 5,0 5,0 4,8 IWF 4,2 4,1 4,1 3,4 4,1 4,0 3,9 3,9 3,8 UNESCO 3,2 3,5 3,4 3,4 3,7 3,5 3,4 3,0 2,9 Weltbankgruppe 3,6 3,6 3,7 3,5 3,4 3,2 3,3 3,3 2,9 WHO 3,6 3,8 3,4 3,3 3,3 3,2 2,9 2,8 3,0 CTBTO 4,8 4,4 4,4 4,4 3,7 2,4 3,1 3,7 keine Daten verfügbar 19. Wie hat sich die Übernahmequote deutscher Junior Professional Officers (JPOs) seit 2017 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. Auswärtiges Amt [Hrsg.], a. a. O., S. 61)? Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Zahlen für das Jahr 2026 liegen noch nicht vor. Jahr Prozent 2017 70 2018 79 2019 76 2020 76 2021 73 2022 74 2023 74 2024 67 2025 67 20. Mit welchen Beträgen finanziert Deutschland die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) bei der UNHCR seit 2014, und wie vielen Flüchtlingen in welchen Staaten wurde hierdurch ein Studium finanziert (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln sowie den Haushaltstitel angeben; vgl. P. A. Sanjuan: Die UN-Gang. Zweite Auflage. Springer 2006, S. 84)? Für die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) wurden aus den Haushaltstiteln 0504-68 111 und 0501-68 732 folgende Mittel bereitgestellt: Jahr Haushaltmittel in Euro 2014 3.700.000 2015 3.400.000 2016 8.900.000 2017 15.000.000 2018 15.200.000 2019 16.300.000 2020 15.400.000 2021 13.400.000 2022 14.300.000 2023 16.100.000 2024 10.100.000 2025 6.000.000 Wie viele Flüchtlinge in welchen Staaten durch DAFI gefördert wurden, lässt sich den öffentlich zugänglichen Jahresberichten des UNHCR zum DAFI- Programm entnehmen (abrufbar unter: www.unhcr.org/media/dafi-annual-report- 2024). 21. Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) ein, und welche Finanzmittel hat die Bundesregierung hierfür seit 2018 aus welchen Haushaltstiteln zur Verfügung gestellt (bitte gemäß der Fragestellung jährlich aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 111)? 22. In welcher Höhe und in welchen Jahren (für welchen Zeitraum) wurde bzw. wird der Migration Multi-Partner Trust Fund (MPTF) für welche Vorhaben bzw. Projekte in welchen Staaten aus welchen Haushaltstiteln von der Bundesregierung gefördert (vgl. ebd., S. 189)? Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) im Rahmen der jeweiligen Ressortzuständigkeiten. Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erfolgt dies insbesondere durch entwicklungspolitische Maßnahmen, die sich an den Zielen des Globalen Pakts für eine gesicherte, geordnete und reguläre Migration (GCM), der Agenda 2030 und weiteren multilateralen Vereinbarungen orientieren. Eine gesonderte Kennzeichnung sämtlicher Maßnahmen mit GCM-Bezug erfolgt im BMZ-Haushalt nicht. Das BMZ hat die Umsetzung des GCM in Partnerländern insbesondere über Beiträge zum 2019 eingerichteten Migration-Multi-Partner-Trust-Fund MMPTF sowie das Globalvorhaben „Migration entwicklungspolitisch gestalten“ (47,7 Mio. Euro) direkt unterstützt. Die Förderung über den Migration Multi-Partner Trust Fund (MMPTF) in Höhe von 15,25 Mio. Euro in den Jahren seit 2019 erfolgte jeweils mit Zweckbindung für folgende 5 Themenfelder („Fenster“): 1) Diskurs, Migrationspolitik und fakten- und datengestützte strategische Planung stärken; 2) Menschenrechte, Sicherheit und Unversehrtheit von Migrantinnen und Migranten schützen; 3) irreguläre Migration reduzieren, u. a. durch gemeinsames Grenzmanagement und die Bekämpfung transnationaler krimineller Strukturen; 4) reguläre Zuwanderungswege sowie angemessene Arbeitsbedingungen fördern und das entwicklungspolitische Potenzial von Migration ausschöpfen; 5) soziale Einbindung und Integration von Migrantinnen und Migranten verbessern. Im Einzelnen erfolgten folgende Zahlungen: Jahr AA 2019 1 Mio. Euro Fenster 3; Haushaltstitel 0501-68734 2020 2,5 Mio. Euro Fenster 2, 3 und 5; Haushaltstitel 0501-68734 2021 2,5 Mio. Euro Fenster 1 und 2; Haushaltstitel 0501-68734 2022 0,5 Mio. Euro Fenster 2; Haushaltstitel 0501-68734 2023 2 Mio. Euro Fenster 2; Haushaltstitel 0501-68734 BMZ Jahr AA 2019 1 Mio. Euro Fenster 4; Haushaltstitel 2301-89603 2020 1,5 Mio. Euro Fenster 4; Haushaltstitel 2301-89603 2021 2,5 Mio. Euro Fenster 4; Haushaltstitel 2301-89603 2023 2,5 Mio. Euro Fenster 4; Haushaltstitel 2301-89603 BMI 2019 1,25 Mio. Euro Fenster 1; Haushaltstitel 0603-68415 23. In welchen Jahren hat Deutschland das Sekretariat (Support Unit) des Migrationspakts finanziert, und mit welchen Beträgen (bitte auch die Haushaltstitel angeben; vgl. ebd., S. 189)? Eine Finanzierung des Sekretariats – über die Unterstützung des MMPTF hinaus – hat nicht stattgefunden. 24. Werden Projekte der IOM von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, welche, und mit welchen Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte seit 2014 gemäß der Fragestellung aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 127)? Für Projekte der humanitären Hilfe wird auf Antwort zu Frage 4 verwiesen, für andere Projekte auf die Anlage 1. Mit Blick auf die Aufbewahrungsfrist für im Sinne der Fragestellung relevantes Schriftgut bis zu maximal 10 Jahre sind in der Anlage zu Frage 24 Projekte ab 2016 aufgelistet. Die Antwort beinhaltet Projekte, die durch IOM umgesetzt wurden, und Projekte, zu deren Umsetzung IOM beigetragen hat. 25. Wie viele Migranten konnten durch die Projekte der IOM seit 2014 aus Deutschland in welche Staaten zurückgeführt werden (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)? Projekte zu Rückführungen im Sinne der Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt. 26. Wie hat sich der deutsche Anteil (Quote, die für den Stimmenanteil entscheidend ist) beim Internationalen Währungsfonds (IWF) seit 2017 entwickelt (vgl. ebd., S. 149 ff.)? Die deutsche Quote beim Internationalen Währungsfonds (IWF) beläuft sich seit 2017 auf 26,6344 Milliarden Sonderziehungsrechte (SZR), und entspricht damit rund 5,69 Prozent der Gesamtquote. 27. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Quote der ursprünglichen fünf BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika)-Staaten seit 2017 entwickelt hat (wenn ja, bitte darstellen)? Die gegenwärtigen Quoten der IWF-Mitgliedstaaten können im Internet unter www.imf.org/en/about/executive-board/members-quotas abgerufen werden. 28. Welche Staaten haben gemäß den Kriterien des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) wann den Status der am wenigsten entwickelten Staaten (LDCs) überwunden, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet, worauf dieser sozio-ökonomische Aufstieg zurückzuführen ist (bitte begründen; vgl. ebd., S. 175 bis 176)? Die Bundesregierung verweist auf die folgende offizielle Webseite der VN, welche diese Staaten auflistet und das Jahr nennt, in dem betroffene Staaten die VN-Klassifikation der am wenigsten entwickelten Staaten überwunden haben: www.un.org/ldcportal/content/countries-approaching-graduation-and-gradu ated. 29. Welche Themen bzw. Prioritäten hat Deutschland bei seinen Mitgliedschaften im UN-Menschenrechtsrat seit 2014 gesetzt (bitte begründen; vgl. S. 186)? Deutschland setzte sich während seiner Mitgliedschaften im VN- Menschenrechtsrat für die Förderung der universellen Geltung der Menschenrechte ein. Dazu gehörte unter anderem der Einsatz für die Aufklärung schwerer Menschenrechtsverletzungen. Im Übrigen wird auf die periodischen Menschenrechtsberichte der Bundesregierung verwiesen. 30. Welchen Nichtregierungsorganisationen hat Deutschland wann und aus welchem Anlass die Verleihung des Konsultativstatus durch den ECO- SOC verweigert (vgl. ebd., S. 200)? Die Verleihung oder Verweigerung des Konsultativstatus erfolgt nicht durch Deutschland, sondern durch den Wirtschafts- und Sozialrat der VN (ECOSOC). 31. Haben sich die Vereinten Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung mit den folgenden Themen beschäftigt, und wenn ja, wann, in welchen Gremien, und mit welchem Ergebnis (wenn nein, bitte angeben, wann und in welchen Gremien sich die Bundesregierung selbst für eine Beschäftigung mit den o. g. Themen eingesetzt hat) a) „Christenverfolgung und Christophobie“, Resolutionen der VN-Generalversammlung und des VN-Menschenrechtsrats, die sich mit Formen religiöser Intoleranz oder der Verfolgung religiöser Minderheiten befassen, verurteilen ausdrücklich auch Christianophobie sowie Fälle von Christenverfolgung. Eine gesonderte systematische Erfassung einzelner Initiativen wird durch die Bundesregierung nicht geführt. b) „Antisemitismus“, Das Thema Antisemitismus wird in zahlreichen VN-Formaten thematisiert: Im Holocaust-Gedenkprogramm der VN in New York, welches ganzjährige Gedenkveranstaltungen durchführt, von der UN Alliance of Civilizations, die regelmäßig Veranstaltungen mit jüdischen und anderen Organisationen auch zu Antisemitismus durchführt, und dem Büro des Sondergesandten des Generalsekretärs der VN für Genozidprävention, welches mit jüdischen und anderen Organisationen Veranstaltungen gegen Hass, Hetze, Desinformation und Antisemitismus organisiert. Der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, äußert sich regelmäßig zu Antisemitismus, u. a. zu Gedenktagen aber auch zu aktuellen Anlässen. Das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte hat zudem 2022 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antisemitismus veröffentlicht (“Taking Action to Combat Antisemitism: Follow-up Action Plan for Advancing the Implementation of the Recommendations of the UN Special Rapporteur on Freedom of Religion or Belief in his 2019 Report to the UN General Assembly”), die United Nations Alliance of Civilizations veröffentlichte 2025 einen “Action Plan to Enhance Monitoring and Response to Antisemitism”. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen und setzt sich in verschiedener Weise dafür ein: Durch regelmäßige aktive Teilnahme an und Co- Sponsoring und Ausrichtung von Side Events im Menschenrechtsrat wie auch in den VN in New York und der UNESCO, durch Veranstaltungen und Gedenkstättenfahrten, auch in Kooperation mit anderen Ländern, anlässlich der entsprechenden Gedenktage. Zudem setzt sich die Bundesregierung dafür ein, in einschlägigen Resolutionstexten und -Verhandlungen Antisemitismus zu thematisieren, zuletzt konnte etwa in die Anti-Rassismus-Resolution der Afrikanischen Gruppe zur Umsetzung der Durban Declaration and Programme of Action im Herbst 2025 erstmals ein Absatz zu Antisemitismus aufgenommen werden. Die Bundesregierung hat auch als Co-Sponsor zusammen mit Israel 2022 die VN- Resolution zu Holocaust-Leugnung mit eingebracht. c) „Schutz der traditionellen Ehe und Familie“, Sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte bestimmen, dass Familien als grundlegende Einheit der Gesellschaft Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat haben. Eine gesonderte systematische Erfassung einzelner Initiativen wird durch die Bundesregierung nicht geführt. d) „Demografische Krise“, Eine eigenständige Befassung mit dem Begriff „demografische Krise“ in den Vereinten Nationen ist der Bundesregierung nicht bekannt; eine gesonderte systematische Erfassung einzelner Initiativen wird durch die Bundesregierung nicht geführt. e) „Prävention von Massenmigration“, Die VN setzen sich mit dem Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration für sichere, geordnete und reguläre Migration und durch ihren Einsatz für Frieden für die Verhinderung konfliktbedingter Flucht- und Migrationsbewegungen ein. f) „Linksextremismus und linksextremistischer Terrorismus“? Die VN verurteilen und bekämpfen alle Formen von gewalttätigem Extremismus. Grundlage ist vor allem die „Globale Strategie der UN zur Terrorismusbekämpfung“ (GCTS) und der „Aktionsplan des Generalsekretärs zur Prävention von gewalttätigem Extremismus“. 32. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Abschaffung des nach Ansicht der Fragesteller überflüssigen Treuhandrats gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und wie wirkt die Bundesregierung auf die Abschaffung hin (vgl. ebd., S. 261)? Der Treuhandrat hat seine Tätigkeit am 1. November 1994 eingestellt. Deutschland war nie Mitglied des Treuhandrats. 33. Wann und für welchen Zeitraum wurden deutsche Völkerrechtler von der Generalversammlung in die Völkerrechtskommission gewählt, und um welche Personen handelt bzw. handelte es sich (vgl. ebd., S. 277)? Folgende deutsche Völkerrechtler wurden von der VN-Generalversammlung in die VN-Völkerrechtskommission gewählt: Prof. Dr. Georg Nolte (2007–2021), Prof. Dr. Bruno Simma (1997–2002), Prof. Dr. Christian Tomuschat (1985– 1996). Prof. Dr. Bernhard Graefrath gehörte von 1986 bis 1991 für die Deutsche Demokratische Republik der VN-Völkerrechtskommission an. 34. Wie oft wurde das ICSID (International Centre for the Settlement of Investment Disputes) von ausländischen Investoren zwecks Beilegung von Streitigkeiten mit der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 282)? Bislang haben ausländische Investoren in sechs Fällen Investor-Staat- Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig gemacht. Die Fälle wurden in den Jahren 2009, 2012, 2019, 2021 und 2023 registriert. 35. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für einen (rechtsverbindlichen) internationalen Kodex zum Verhalten im Weltraum erzielen (Principles for Responsible Behaviour in Outer Space (POR- BOS) u. a., vgl. ebd., S. 293)? Es wird auf den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2025 (Bundestagsdrucksachennummer 21/5850) vom 06. Mai 2026 verwiesen. 36. Werden die nachfolgenden deutschen Nichtregierungsorganisationen mit UN-Bezug von der Bundesregierung gefördert, und wenn ja, mit welchen Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte seit 2017 gemäß der Fragestellung angeben, vgl. ebd., S. 314 bis 315, sowie https://dgvn.de/fileadm in/user_upload/DOKUMENTE/DGVN/Mitgliederversammlung_2023/D GVN-Taetigkeitsbericht_2022-2023_Mitgliederversammlung2023.pdf): a) Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe e. V., d) Deutsches Komitee für das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), e) Deutsches Komitee für UNICEF, Die Organisationen unter 36a), d) und e) erhielten im fragegegenständlichen Zeitraum keine Förderung durch die Bundesregierung. Für das Jahr 2026 handelt es sich um vorläufige Zahlen. b) Deutsche Welthungerhilfe, Jahr Förderung in Euro 2017 43.617.156 2018 41.713.569 2019 44.606.426 2020 62.331.602 2021 74.969.209 2022 86.010.635 2023 90.269.754 Jahr Förderung in Euro 2024 88.028.322 2025 81.589.458 2026 55.878.725 c) Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge, Jahr Förderung in Euro 2017 0 2018 0 2019 0 2020 0 2021 43.253 2022 146.161 2023 146.161 2024 146.561 2025 102.507 2026 108.888 f) UN Women (Nationales Komitee Deutschland), Jahr Förderung in Euro 2017 268.375 2018 268.375 2019 310.254 2020 697.713 2021 852.354 2022 626.358 2023 626.358 2024 781.465 2025 934.042 2026 934.042 g) Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (keine Nichtregierungsorganisation) Jahr Förderung in Euro Haushaltstitel 2017 10.022.000 0501-685 22 2018 15.049.000 0501-685 22 2019 15.225.000 0501-685 22 2020 24.270.000 0501-685 30 2021 30.770.000 0501-685 30 2022 32.596.000 0501-685 30 2023 34.696.000 0501-685 30 2024 35.196.000 0501-685 30 2025 35.196.000 0501-685 30 2026 35.196.000 0501-685 30 h) Deutsche UNESCO-Kommission e. V., Deutsche UNESCO-Kommission e. V. (Mittlerorganisation in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik) Jahr 68714 EN 7.1 68714 EN 8 68715 EN 3 68717 EN 3 68718 68747 EN 1.4 2017 331.410,27 0,00 318.991,00 5.205.732,23 125.673,00 1.648.000,00 2018 209.470,17 0,00 318.991,00 5.668.888,03 109.870,00 2.152.000,00 2019 258.022,00 6.962,60 300.358,00 5.689.893,78 94.857,85 3.253.000,00 2020 122.891,00 0,00 310.513,00 3.577.048,50 89.968,44 3.547.620,00 2021 64.334,00 0,00 0,00 3.674.590,88 91.457,95 4.014.550,00 2022 146.305,00 0,00 0,00 6.043.100,65 75.606,24 4.200.000,00 2023 68.958,02 0,00 0,00 6.405.094,39 158.024,40 4.332.249,00 2024 140.023,94 0,00 0,00 5.662.835,78 0,00 4.360.000,00 2025 69.996,20 0,00 0,00 4.992.312,92 0,00 4.420.000,00 2026 234.264,70 0,00 0,00 5.172.845,25 0,00 4.420.000,00 i) Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V., Jahr Förderung in Euro Haushaltstitel 2017 987.000 0502-685 20 2018 996.000 0502-685 20 2019 1.034.000 0502-685 20 2020 1.045.500 0502-685 20 2021 1.234.000 0502-685 20 2022 1.309.000 0502-685 20 2023 1.371.039 0502-685 20 2024 1.299.000 0502-685 20 2025 1.344.000 0502-685 20 2026 1.344.000 0502-685 20 j) gegebenenfalls andere (bitte angeben)? Im Übrigen wird bezüglich der Haushaltstitel auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 37. Nimmt bzw. nahm die Bundesrepublik Deutschland an der UN Alliance of Civilizations teil, und wenn ja, welche Aktivitäten hat die Bundesregierung hierbei unterstützt bzw. an welchen hat sie teilgenommen (bitte auch Erklärungen, Pressemitteilungen etc. aufführen und gegebenenfalls angeben, ob, und wenn ja, in welcher Höhe Haushaltsmittel für die Alliance of Civilizations aufgewendet wurden, und wenn ja, aus welchem Haushaltstitel; vgl. P. Robinson: Russia`s World Order. How Civilizationism explains the conflict with the West. Ithaca und London 2025. S. 133)? Die Bundesregierung steht in Austausch mit der UN Alliance of Civilizations (UNAOC), u. a. zu Themen wie Antisemitismus und Religionsfreiheit, und nimmt an Veranstaltungen von UNAOC teil. Die Bundesregierung ist Mitglied der Alliance of Civilizations Group of Friends. Im Rahmen einer zeitlich beschränkten zweckgebundenen Projektförderung hat das Auswärtige Amt von 2015 bis 2020 den Teil Nahost und Nordafrika des UNAOC Fellowship- Programms mit Mitteln in Höhe von 1,67 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel 0501-687 17 EN 17 finanziert. 38. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Gründen des erstmaligen Scheiterns der Bundesrepublik Deutschland bei der Wahl für einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/rie sen-blamage-fuer-die-bundesregierung-deutschland-verfehlt-sitz-im-un-s icherheitsrat-6a203ac39d434f719fddf933)? 39. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet zu der Auffassung des hessischen Ministers für Internationales, Manfred Pentz (CDU), wonach die Bundesrepublik Deutschland ihre Mittel für die Vereinten Nationen nach der Niederlage bei der Abstimmung um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat kürzen sollte, und wenn ja, wie lautet diese, und bei welchen Programmen bzw. Projekten bzw. Organisationen bzw. Fonds im UN-System möchte die Bundesregierung dies gegebenenfalls tun (bitte gegebenenfalls begründen; vgl. https://jung efreiheit.de/politik/deutschland/2026/diese-rekordsumme-zahlt-deutschla nd-wirklich-an-die-un/)? Die Fragen 38 und 39 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 3. Juli 2026 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vinzenz Glaser (Bundestagsdrucksache 21/6834, Frage Nr. 40) verwiesen. 39. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet zu der Auffassung des hessischen Ministers für Internationales, Manfred Pentz (CDU), wonach die Bundesrepublik Deutschland ihre Mittel für die Vereinten Nationen nach der Niederlage bei der Abstimmung um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat kürzen sollte, und wenn ja, wie lautet diese, und bei welchen Programmen bzw. Projekten bzw. Organisationen bzw. Fonds im UN-System möchte die Bundesregierung dies gegebenenfalls tun (bitte gegebenenfalls begründen; vgl. https://jung efreiheit.de/politik/deutschland/2026/diese-rekordsumme-zahlt-deutschla nd-wirklich-an-die-un/)? 40. Wie begründet die Bundesregierung ihre Enthaltung bei der Abstimmung zum UN-Mandat für UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees), vor dem Hintergrund der nach Auffassung der Fragesteller berechtigten Kritik des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, wonach es bei UNRWA „eine nicht akzeptable Zusammenarbeit zum Teil mit Gruppierungen gegeben (habe), die sich gegen Israel gewandt und Feindseligkeiten geschürt hätten“, und wäre es vor dem Hintergrund dieser Kritik nicht angemessener gewesen, die Verlängerung des Mandats abzulehnen (bitte begründen, vgl. www.zeit.de/n ews/2025-11/19/deutschland-enthaelt-sich-bei-unrwa-mandatsverlaenge rung)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 4. Dezember 2025 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (Bundestagsdrucksache 21/3136, Frage Nr. 42) sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. Januar 2026 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (Bundestagsdrucksache 21/3685, Frage Nr. 27) verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage 1 24. Werden Projekte der IOM von der Bundesregierung gefördert und wenn ja, welche und mit welchen Beträgen aus welchen Haushaltstiteln (bitte seit 2014 gemäß der Fragestellung aufschlüsseln; vgl. ebd., S. 127)? Die erbetenen Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Projektname Betrag in Euro sofern nicht anders ausgewiesen Haushaltstitel Projektzeitraum Assistance for the Victims of Colonia Dignidad 3.441.338,12 0502-68710 2019-2024 Regional Dialogue to Address Human Mobility and Climate Change Adaptation in the Eastern Caribbean 331.620,00 0501-68740 2020-2021 Stärkung der Rechte von Opfern konfliktbezogener sexualisierter Gewalt 101.000,00 0501-68723 2020-2021 Projekt gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel 100.000,00 0501-68723 2021 Beitrag zur Verbesserung des psychosozialen Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen aus Migrantenfamilien 90.555,00 0501-68723 2024 Support for the National Programme on the Treatment and Handling of Disengaging Combatants in Baidoa and Kismayo – Transition, Reintegration and Socioeconomic Reintegration Monitoring. 1.767.068,00 0501-68734 2016 Mental Health and Psychosocial Support, and Resilience Building for Conflict-Induced Displaced Populations in the North East of Nigeria 640.498,67 0501-68734 2016 MIGRAKTION –Assisted Voluntary Return and Reintegration for vulnerable migrants from Niger and reintegration and community strengthening in the Zinder region 199.921,00 0501-68734 2016 Support the Federal Government of Somalia and local government partners in the running of a transition centre in Baidoa, provide reintegration activities and track disengaged combatants 125.076,00 0501-68734 2016 Anlage 1 after their release and reinsertion into communities Strengthening Community Policing in Iraq 1.699.018,33 0501-68734 2016 Promoting Peace and Stability for IDP, migrant and local host communities in Libya 1.704.090,00 0501-68734 2016 Mental Health and Psychosocial Support, and Resilience Building for Conflict-Induced Displaced Populations in the North East of Nigeria 889.000,00 0501-68734 2017 Familienunterstützung für syrische Flüchtlinge 2.646.683,00 0501-68734 2017 Fostering Return Assistance (FORAS) (Enhanced prereturn Assistance) 232.333,79 0501-68734 2017 MIGRAKTION –Assisted Voluntary Return and Reintegration for vulnerable migrants from Niger and reintegration and community strengthening in the Zinder region 1.049.167,00 0501-68734 2017 Disengaging Combatants in Baidoa and Kismayo 3.744.679,00 0501-68734 2017 Community Stabilization Initiatives in Northern Niger (COSINN) 178.883,85 0501-68734 2017 Community Stabilization for High-Risk Communities in Ndele, CAR 463,16 0501-68734 2017 Support for Documentation of undocumented Afghans residing in Pakistan 379.351,48 0501-68728 2017 Strengthening Community Policing Iraq (0,3 Mio. ÜPL) 2.493.373,00 0501-68734 2017 Community Policing in Return Areas in Iraq 1.845.094,88 0501-68734 2017 Promoting Peace and Stability for IDP, migrant and local host communities in Libya 1.992.624,00 0501-68734 2017 Global Migration Data Portal - Phase II 114.888,00 0501-68734 2017 Consolidate Direct Assistance and Assisted Voluntary Return and Reintegration services in EGY (CARE) 184.176,00 0501-68734 2017 Anlage 1 Supporting the Rollout of Nigeria's National Biometric Identification Card (NBIC) for Intra-ECOWAS Travel, and Biometric Registration of Foreign Nationals in Nigeria (NBIC-REG Nigeria) 146.233,51 0501-68734 2017 EUTF-IOM Initiative for the Protection and Reintegration of Returnees in Africa in 13 countries in Sahel and Lake Chad region and Libya 30.000.000,00 0501-68734 2017 Enhancing Land and Sea Border Data Systems in Nigeria 100.186,33 0501-68734 2017 Unterstützung des Nationalen Programms zur Rehabilitierung und sozioökonomischen Reintegration ehemaliger Kämpfer und Kämpferinnen in Baidoa und Kismayo 2.112.729,72 0501-68734 2018 Strengthening Community Policing in Iraq - Phase II 2.123.210,00 0501-68734 2018 Enhanced pre-return Assistance 566.594,81 0501-68734 2018 MIGRAKTION –Assisted Voluntary Return and Reintegration for vulnerable migrants from Niger and reintegration and community strengthening in the Zinder region 678.894,00 0501-68734 2018 Community Stabilization Initiatives in Northern Niger (COSINN) 1.945.740,00 0501-68734 2018 Community Stabilization for High-Risk Communities in Ndélé, Central-African Republic (CAR) 499.165,84 0501-68734 2018 Community Policing in Return Areas in Iraq 692.048,94 0501-68734 2018 Global Migration Data Portal - Phase III 98.212,00 0501-68734 2018 Promoting Peace and Stability for IDPs, migrant and local host communities in Libya 425.860,00 0501-68734 2018 Global Migration Data Portal - Phase II 87.990,00 0501-68734 2018 Consolidate Direct Assistance and Assisted Voluntary Return and 870.112,81 0501-68734 2018 Anlage 1 Reintegration services in EGY (CARE) Supporting the Rollout of Nigeria's National Biometric Identification Card (NBIC) for Intra-ECOWAS Travel, and Biometric Registration of Foreign Nationals in Nigeria (NBIC-REG Nigeria) 602.168,94 0501-68734 2018 EUTF-IOM Initiative for the Protection and Reintegration of Returnees in Africa 10.000.000,00 0501-68734 2018 Enhancing Land and Sea Border Data Systems in Nigeria 1.197.137,45 0501-68734 2018 Rehabilitierung/Reintegratio n ehemaliger Al-Shabaab Kämpfer 1.287.708,00 6002-68703 2018 Familienzusammenführung 5.389.385,00 0501-68734 2018 Consolidate Direct Assistance and Assisted Voluntary Return and Reintegration Services in Egypt (CARE) 1.029.269,00 0501-68734 2018 Verstärkte Unterstützung von Migranten vor der Rückkehr in die Herkunftsländer (FORAS) 838.647,81 0501-68734 2018 Strengthening Community Policing in Iraq - Phase II 3.587.603,00 0501-68734 2019 Enhanced pre-return Assistance 900.494,00 0501-68734 2019 Community Stabilization Initiatives in Northern Niger (COSINN) - Stabilisierung von Gemeinden in Nord- Niger durch Verbesserungen der Verwaltungsstrukturen und sozialen Kohäsion, u.a. durch Förderung lokaler Infrastruktur 1.610.838,00 0501-68734 2019 Strengthening capacity of the Government to operationalize Office for Reparations and other Transitional Justice mechanisms – Phase I 151.500,00 0501-68734 2019 COCOTIP - Enhance the capacities of Côte d'Ivoire's Authories to Comprehensively Address Trafficking in Persons and Migrant Smuggling 29.650,87 0501-68734 2019 Anlage 1 Building border management capacity of the Nigerian Immigration Service by strengthening the Migration Information Data Analysis System in Nigeria 439.356,00 0501-68734 2019 Global Migration Data Portal - Phase III – Datenportal zur Bereitstellung umfassender migrationsbezogener Analysen und Informationen für Politik, Medien und breite Öffentlichkeit zur Unterstützung einer faktenbasierten Migrationspolitik 211.788,00 0501-68734 2019 Consolidate Direct Assistance and Assisted Voluntary Return and Reintegration services in Egypt (CARE) 752.002,95 0501-68734 2019 Verstärkte Unterstützung von Migranten vor der Rückkehr in die Herkunftsländer (FORAS) 1.753.525,25 0501-68734 2019 Supporting the Rollout of Nigeria's National Biometric Identification Card (NBIC) for Intra-ECOWAS Travel, and Biometric Registration of Foreign Nationals in Nigeria (NBIC-REG Nigeria) 156.357,00 0501-68734 2019 Einzahlung in den Treuhandfonds (Migration Multi-Partner Trust Fund) zur Unterstützung der Umsetzung des Globalen Migrationspaktes 1.000.000,00 0501-68734 2019 Unterstützung der Joint Initiative of the European Union (EU) and the International Organization for Migration (IOM) for the Protection and Reintegration of Returnees in Africa 8.000.000,00 0501-68734 2019 Rehabilitierung/Reintegratio n ehemaliger Al-Shabaab Kämpfer 8.200.455,00 6002-68703 2019 Enhancing Border Security in Burkina Faso 52.146,44 0501-68734 2020 COCOTIP - Enhance the capacities of Côte d'Ivoire's Authories to 1.008.282,17 0501-68734 2020 Anlage 1 Comprehensively Address Trafficking in Persons and Migrant Smuggling Supporting Ethiopia’s Development by Enhancing Immigration and Border Management Capacity 579.054,65 0501-68734 2020 Building border management capacity of the Nigerian Immigration Service by strengthening the Migration Information Data Analysis System in Nigeria 1.229.641,59 0501-68734 2020 Supporting Foreigner Registration and Biometric Data System in Nigeria – Phase II 202.000,00 0501-68734 2020 Niger Community Cohesion Initiative (NCCI) 4.200.180,90 0501-68734 2020 Supporting Peace, Security and Stability in Northern Regions through Strengthening Border Management Capacities and Inclusive Community Engagement 194.692,97 0501-68734 2020 Balke - Shaping the future of Northern Chad by enhancing Security and Stability 430.991,80 0501-68734 2020 Migration Multi-Partner Trust Fund (Migration MPTF) 2.500.000,00 0501-68734 2020 Adressing the Return and Reintegration of Iraqis with Perceived Affiliation to Islamic State of Iraq and the Levant (ISIL) 219.616,64 0501-68734 2020 Regionales AVRR-Programm Nordafrika 1.401.814,19 0501-68734 2020 Rehabilitierung/Reintegratio n ehemaliger Al-Shabaab Kämpfer 7.163.969,00 6002-68703 2020 Enhancing Border Security in Burkina Faso 1.340.682,38 0501-68734 2021 COCOTIP - Enhance the capacities of Côte d'Ivoire's Authories to Comprehensively Address Trafficking in Persons and Migrant Smuggling 1.917.177,33 0501-68734 2021 Supporting Ethiopia’s Development by Enhancing Immigration and Border Management Capacity 1.090.682,64 0501-68734 2021 Anlage 1 Strengthening community engagement and policing (CEP) and integrated border management (IBM) in Cabo Delgado, Mozambique and Mtwara, United Republic of Tanzania 894.110,80 0501-68734 2021 Building border management capacity of the Nigerian Immigration Service by strengthening the Migration Information Data Analysis System in Nigeria 223.078,58 0501-68734 2021 Supporting Foreigner Registration and Biometric Data System in Nigeria – Phase II 970.000,00 0501-68734 2021 Niger Community Cohesion Initiative (NCCI) 12.826.283,16 0501-68734 2021 Supporting Peace, Security and Stability in Northern Regions through Strengthening Border Management Capacities and Inclusive Community Engagement 1.473.387,14 0501-68734 2021 Balke - Shaping the future of Northern Chad by enhancing Security and Stability 2.214.742,37 0501-68734 2021 Adressing the Return and Reintegration of Iraqis with Perceived Affiliation to Islamic State of Iraq and the Levant (ISIL) 2.401.004,95 0501-68734 2021 Supporting Community Policing and Stabilisation in Iraq 3.338.054,86 0501-68734 2021 Regionales AVRR-Programm Nordafrika 3.301.881,72 0501-68734 2021 Migration Multi-Partner Trust Fund 2.500.000,00 0501-68734 2021 Annahme von Gefährdungsanzeigen von Ortskräften deutscher Institutionen in Afghanistan 1.121.242,00 0501-68728 2021 Sicherung des Labbezanga- Kongo Kiré Grenzkorridors durch Ertüchtigung der Grenzmanagement- Kapazitäten 767.876,00 6002-68703 2021 Rehabilitierung/Reintegratio n ehemaliger Al-Shabaab Kämpfer 6.129.938,25 6002-68703 2021 Anlage 1 Verbesserung der Grenzsicherheit zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität, Phase I 1.939.198,46 6002-68703 2021 Enhancing Border Security in Burkina Faso 984.702,53 0501-68734 2022 COCOTIP - Enhance the capacities of Côte d'Ivoire's Authories to Comprehensively Address Trafficking in Persons and Migrant Smuggling 495.760,52 0501-68734 2022 Strengthening community engagement and policing (CEP) and integrated border management (IBM) in Cabo Delgado, Mozambique and Mtwara, United Republic of Tanzania 3.347.912,53 0501-68734 2022 Supporting Foreigner Registration and Biometric Data System in Nigeria – Phase II 606.000,00 0501-68734 2022 Niger Community Cohesion Initiative (NCCI) 8.080.000,00 0501-68734 2022 Supporting Peace, Security and Stability in Northern Regions through Strengthening Border Management Capacities and Inclusive Community Engagement 1.097.985,83 0501-68734 2022 Balke - Shaping the future of Northern Chad by enhancing Security and Stability 1.828.431,96 0501-68734 2022 Adressing the Return and Reintegration of Iraqis with Perceived Affiliation to Islamic State of Iraq and the Levant (ISIL) 1.219.626,71 0501-68734 2022 Supporting Community Policing and Stabilisation in Iraq 2.728.063,63 0501-68734 2022 Regionales AVRR-Programm Nordafrika 367.058,04 0501-68734 2022 Einzahlung Migration Multi- Partner Trust Fund (Migration MPTF) zur Unterstützung der Umsetzung des Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration 500.000,00 0501-68734 2022 Anlage 1 Addressing the Return and Reintegration of Iraqis with Perceived Affiliation to Islamic State of Iraq and the Levant (ISIL) – Phase II 228.264,00 0501-68734 2022 Annahme von Gefährdungsanzeigen von Ortskräften deutscher Institutionen in Afghanistan 1.292.113,00 0501-68728 2022 Sicherung des Labbezanga- Kongo Kiré Grenzkorridors durch Ertüchtigung der Grenzmanagement- Kapazitäten 1.555.124,00 6002-68703 2022 Rehabilitierung/Reintegratio n ehemaliger Al-Shabaab Kämpfer 5.359.999,98 6002-68703 2022 Verbesserung der Grenzsicherheit zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität, Phase I 1.141.301,54 6002-68703 2022 Niger Community Cohesion Initiative (NCCI) 4.040.000,00 0501-68734 2023 Supporting Community Policing and Stabilisation in Iraq 87.802,65 0501-68734 2023 Balke - Shaping the future of Northern Chad by enhancing Security and Stability 948.001,30 0501-68734 2023 Addressing the Return and Reintegration of Iraqis with Perceived Affiliation to Islamic State of Iraq and the Levant (ISIL) – Phase II 2.721.411,67 0501-68734 2023 Migration Multi-Partner Trust Fund (Migration MPTF) zur Unterstützung der Umsetzung des Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration 2.000.000,00 0501-68734 2023 Enhancing Ukrainian Resilience Through Strengthened Capacities of Psychosocial Support for Veterans 3.942.016,67 0501-68734 2023 Community Policing Iraq Phase IV 2.808.087,85 0501-68734 2023 Coastal States Stability Mechanism (CSSM) 7.000.000,00 0501-68734 2023 Förderung von Frieden und Stabilisierung in Somalia durch Unterstützung des 4.000.000,00 6002-68703 2023 Anlage 1 nationalen FGS-Programms für den Umgang mit nicht ehemaligen Kämpfern Stärkung der Fähigkeiten im Grenzsicherheitsmanagemen t an den Nordgrenzen von Ghana, Togo und Benin (IBSM) 1.424.532,14 6002-68703 2023 Addressing the Return and Reintegration of Iraqis with Perceived Affiliation to Islamic State of Iraq and the Levant (ISIL) – Phase II 1.090.324,29 0501-68734 2024 Enhancing Ukrainian Resilience Through Strengthened Capacities of Psychosocial Support for Veterans 857.503,33 0501-68734 2024 Community Policing Iraq Phase IV 2.398.321,76 0501-68734 2024 Coastal States Stability Mechanism (CSSM) 4.000.000,00 0501-68734 2024 Förderung von Frieden und Stabilisierung in SOM durch Unterstützung des nationalen FGS-Programms für den Umgang mit nicht ehemaligen Kämpfern 999.999,99 6002-68703 2024 Stärkung der Fähigkeiten im Grenzsicherheitsmanagemen t an den Nordgrenzen von Ghana, Togo und Benin (IBSM) 3.574.854,80 6002-68703 2024 Community Policing Iraq Phase IV 247.590,39 0501-68734 2025 Ukraine – IOM 550.000,00 0501-68734 2025 Coastal States Stability Mechanism (CSSM) 7.000.000,00 0501-68734 2025 Stärkung der Fähigkeiten im Grenzsicherheitsmanagemen t an den Nordgrenzen von Ghana, Togo und Benin (IBSM) 431.722,36 6002-68703 2025 Enhancing Access to Transitional Justice in Iraq 550.000,00 0501-68734 2025 Missing Migrants Project 400.000,00 0501-68734 2025 Enhancing Access to Transitional Justice in Iraq 735.000,00 0501-68734 2026 Assisted Voluntary Return And Reintegration from the Western Balkans 5.107.970,97 0501-68734 2019-2021 Anlage 1 Wirtschaftliche Integration von Binnenflüchtlingen über IOM (Ukraine) 5.000.000,00 2301-89611 2017-2020 Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen (Ukraine) 10.000.000,00 2301-89611 2021-2024 Wohnraum für Binnenvertriebene (IOM) III (Ukraine) 21.900.000,00 2301-89611 seit 2023 IOM Irak – Wirtschaftlicher Wiederaufbau durch Beschäftigung und Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft 10.000.000,00 2310-89632 2018-2021 IOM Irak - Wirtschaftlicher Wiederaufbau durch Beschäftigung und Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft (Phase II) 26.000.000,00 2310-89632 2020-2023 Integration von Rückkehrenden und Binnenvertriebenen II (Afghanistan) 20.000.000,00 2301-89611 seit 2022 Soziale und ökonomische Reintegration von Ex- Kombattanten und von Konflikt betroffenen Gruppen (Äthiopien) 20.000.000,00 2301-89611 seit 2020 Wohnraum für Binnenvertriebene (Ukraine) 72.100.000,00 2301-89611 seit 2020 IOM Irak Wirtschaftlicher Wiederaufbau durch Beschäftigung und Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft - Phase III 20.000.000,00 2310-89632 2020-2024 IOM Irak – Wirtschaftlicher Wiederaufbau durch Beschäftigung und Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft - Phase IV 30.000.000,00 2310-89632 2021 - 2025 Verbesserung der Lebensbedingungen von Bevölkerungsgruppen in sicherheitskritischen Kontexten in DRC 19.100.000,00 2301-89611 seit 2024 Verbessertes Sanitär- und Abfallmanagement für Rohingya-Camps und Gastgemeinden in Bangladesch 18.600.000,00 2301-89611 2021 - 2023 Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen Ukraine) II 20.000.000,00 2301-89611 seit 2023 Anlage 1 IOM Irak "Wirtschaftlicher Wiederaufbau durch Beschäftigung und Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft" Phase V 26.300.000,00 2310-89632 seit 2022 Förderung der Entwicklung kleiner und mittelständischer Unternehmen 45.000.000,00 2301-89611 seit 2022 IOM Irak - Wirtschaftlicher Wiederaufbau durch Beschäftigung und Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft Phase VI 23.550.000,00 2310-89632 seit 2023 YEM - Verbessertes Wasserressourcenmanageme nt in IDP-Gemeinden 10.000.000,00 2310-89632 seit 2022 YEM - Verbessertes Wasserressourcenmanageme nt in IDP-Gemeinden, Phase II 10.000.000,00 2310-89632 Seit 2024 IOM Irak - Wirtschaftlicher Wiederaufbau durch Beschäftigung und Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft Phase VII 10.000.000,00 2310-89632 Seit 2024 Hromada Reconstruction Facility (UKR) 48.000.000,00 2301-89611 seit 2023 Integrationsperspektiven für Migrantinnen und Unterstützung von Aufnahmegemeinden (OPORTUNIDADES), Ecuador 25.000.000,00 2301-89611 Seit 2025 Verbessertes Wasserressourcenmanageme nt in IDP-Gebieten - in Jemen (Phase III) 7.900.000,00 2310-89632 Seit 2025 IOM Irak - Wirtschaftlicher Wiederaufbau durch Beschäftigung und Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft Phase VIII 15.750.000,00 2310-89632 seit 2025 Better Migration Management (Phase II) 8.299.721,98 2301-89603 2019-2022 Sicherung der Ansprüche von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen an Wohnraum Land und Eigentum in Syrien 3.563.999,50 2301-89603 2020-2026 Migration für Entwicklung Phase II 9.643.279,83 2301-89603 2015-2024 Unterstützung der Pandemievorsorge in der 1.800.001,00 2301-89603 2019-2022 Anlage 1 Ostafrikanischen Gemeinschaft Programm Migration und Diaspora 292.015,94 2301-89603 2019-2023 Migration für Entwicklung Phase II 4.374.534,02 2301-89603 2020-2023 Unterstützung der Pandemievorsorge in der Ostafrikanischen Gemeinschaft II 700.000,00 2301-89603 2022-2028 Stärkung von Kommunen zur sozioökonomischen Beteiligung von Binnenvertriebenen, Rückkehrenden und einkommensschwachen instabilen Bevölkerungsgruppen (Libyen) 499.499,83 2310-89632 2022-2028 PEACECORE II - Stärkung der Fähigkeiten für Konflikttransformation und zur Sicherung der Lebensgrundlage für Gruppen in vulnerablen Situationen in ZNG 1.138.379,00 2301-68706 2023-2027 Programm Migration entwicklungspolitisch gestalten 1.692.105,00 2301-89603 2023-2027 Verbesserter Umgang mit Binnenmigration im Kontext von Klimawandel in aufnehmenden Gemeinden im Norden Madagaskar 300.000,00 2310-89632 2022-2027 Beschäftigungsperspektiven für Flüchtlinge Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden in Irak 2.860.000,00 2310-89632 2023-2027 Verbesserung der Klimaresilienz und sozialen Kohäsion in Anbar 750.000,00 2301-68706 2024-2027 Unterstützung des Berufsbildungssektors (Pakistan) 1.060.000,00 2301-89603 2023-2028 Zentren für Migration und Entwicklung 2.914.859,20 2301-89603 2023-2028 StarthilfePlus 100.689.142,00 US- Dollar 0603-68519 seit 2017 REAG/GARP 131.311.033,00 US- Dollar 0603-68519 bis 2023 Vulnerablenhilfen (im Bereich REAG/GARP) 5.011.990,00 US- Dollar 0603-68519 seit 2024 Anlage 1 REAG/GARP Closure 1.280.112,00 US- Dollar 0603-68519 2024 Online Anwendungsmodul (OAM) 3.589.413,00 US- Dollar 0603-68519 seit 2023 ZIRF Virtual Counseling 4.256.381,00 US- Dollar 0603-68519 2019-2024 ZIRF Country Fact Sheets 449.765,00 US-Dollar 0603-68519 2019-2024 ZIRF Virtual Counseling and Country Fact Sheets 2.621.400,20 US- Dollar 0603-68519 seit 2025 Informationsportal zur freiwilligen Rückkehr (RFG) 4.936.931,00 US- Dollar 0603-68519 seit 2018 Outreach 2.330.488,00 US- Dollar 0603-68519 seit 2020 Option Freiwillige Rückkehr (OFR) 666.260,00 US-Dollar 0603-68519 2020-2023 Global Migration Data Analysis Center (GMDAC) 2.550.823,00 US- Dollar 0603-68519 2020-2021 Information and return counselling centre: integrated reintegration in Vietnam and Kenya 2015– 2016 – Germany 469.328,00 US-Dollar 0603-68519 2016-2017 Germany: Reintegration Assistance for Voluntary Returnees to Iran 64.627,00 US-Dollar 0603-68519 2018 Monitoring and Assessing Current Migrant Flow Profiles in Turkey through the Migrant Presence Monitoring (MPM) Programme 100.000,00 0603-68415 Voluntary Returnees as Messengers Phase III 688.111,00 0504-54611 2021-2022 Promoting Safe and Regular Migration through Social Media and Digital Communication in Algeria 200.000,00 0504-54611 2021-2022 IOM X Côte d’Ivoire 200.000,00 0504-54611 2020-2021 Ethiopia: Amplifying Youths’ Voices to Encourage Informed Migration Decisions 300.000,00 0504-54611 2021 Increasing the Awareness of Populations on the Move on the Risks of irregular Migration in Libya 300.000,00 0504-54611 2020-2021 Your Life Matters: Raising Awareness on the Risks of Irregular Migration in Morocco 100.000,00 0504-54611 2021 IOM X The Gambia 200.000,00 0504-54611 2020-2021 Social Media Campaign on Awareness Raising & 53.530,75 0504-54611 2021 Anlage 1 Information for Safety and Empowerment Assessing Information Gaps & Raising Awareness in Turkey through the Migrants Presence Monitoring Program (MPM) 150.000,00 0504-54611 2021 IOM X West Africa III 800.000,00 0504-54611 2021-2022 Family Assistance Programme 4.846.208,00 0501-68734 2016 Family Assistance Programme 1.041.731,00 0501-68734 2017 Family Assistance Programme 6.095.406,00 0501-68734 2018 Family Assistance Programme 8.091.685,00 0501-68734 2019 Family Assistance Programme 6.314.858,00 0501-68734 2020 Family Assistance Programme 6.303.528,00 0501-68734 2021

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