polradar

Schriftliche Frage 55 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, wo in Deutschland das Stromnetz für die verschiedenen Spannungsebenen (Mittel-, Hoch- und Höchstspannung) n…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 55 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, wo in Deutschland das Stromnetz für die verschiedenen Spannungsebenen (Mittel-, Hoch- und Höchstspannung) n… Frage 55 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, wo in Deutschland das Stromnetz für die verschiedenen Spannungsebenen (Mittel-, Hoch- und Höchstspannung) nicht (n-1-)sicher ist, d. h., wo Stromverbraucher schon von einem Blackout betroffen sein könnten, falls nur ein Netzelement ausfällt, und wenn ja, wie viele Endkunden sind nicht (n-1-)sicher angeschlossen (bitte ggf. Schätzungen machen und nach Spannungsebenen angeben, wie viele Endkunden – auch in nachgelagerten Netzebenen – durch den Ausfall eines einzelnen Netzelementes von einem Stromausfall betroffen sein könnten – wenn möglich, bitte nach Haushalten, Gewerbe und Industrie aufschlüsseln), und wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Informationen zu beschaffen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit das (n-1-)Kriterium auf Mittel-, Hoch- und Höchstspannung konsequenter angewendet wird, wenn ja, welche, und wenn nein, wieso nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Januar 2026: Die Planungsgrundsätze des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) definieren die einheitlichen Regeln für die sichere, zuverlässige und wirtschaftliche Planung elektrischer Netze. Aus ihnen ergibt sich, dass Stromnetze grundsätzlich n-1-sicher zu planen sind. Die Vorgaben zielen dabei insbesondere auf den einfachen Ausfall von Netzbetriebsmitteln ab und sind nicht auf einen lückenlosen Schutz gegenüber Anschlägen ausgerichtet. Grundsätzlich müssen die Stromnetzbetreiber bei der Netzplanung und Netzentwicklung dem Planungsgrundsatz eines n-1-sicheren Netzes entsprechen. Unterhalb der Hochspannungsebene, also in Mittelspannung und Niederspannung, ist die entsprechende Planungsregel allerdings nicht verpflichtend. Dessen ungeachtet werden Verbraucher in Mittelspannungsnetzen dennoch in der Regel n-1-sicher in der Netzplanung berücksichtigt. Zu der Frage, wie viele Endkunden nicht (n-1-)sicher angeschlossen sind, liegen der Bundesregierung und insbesondere der zuständigen Bundesnetzagentur keine Zahlen vor. Während im Höchst- und Hochspannungsnetz die genannten VDE-Planungsgrundsätze vorsehen, dass 100 Prozent der Kunden n-1-sicher angeschlossen sein müssen, ist davon auszugehen, dass mit sinkender Spannungshöhe die Anzahl der nicht n-1-sicher angeschlossen Endkunden zunimmt. Es obliegt den Stromnetzbetreibern, das Stromnetz den gültigen Planungsgrundsätzen entsprechend auszulegen.

Relationen