Stromversorgung in Deutschland - Brownouts, Blackouts und Stabilität des Stromnetzes (Antwort zu Drs. 21/1737)
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Stromversorgung in Deutschland - Brownouts, Blackouts und Stabilität des Stromnetzes (Antwort zu Drs. 21/1737)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2161
21. Wahlperiode 09.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Leif-Erik Holm,
Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1737 –
Stromversorgung in Deutschland – Brownouts, Blackouts und Stabilität des
Stromnetzes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland wird eine Energiepolitik forciert, die im Wesentlichen darauf
abzielt, keine Kernenergie und keine fossilen Energien zu nutzen und
gleichzeitig den Ausbau volatiler erneuerbarer Energien mit staatlichen
Fördermitteln voranzutreiben. Die Politik will, dass Deutschland bis 2045
„klimaneutral“ ist (www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/kli
maschutzgesetz-2197410). Es wird jedoch immer deutlicher, dass der Ausbau
der erneuerbaren Energien zunehmend zu schweren und bald unlösbaren
Problemen führt.
Die steigende Einspeisung von Solar- und Windenergie statt regelbarer
konventioneller Energie führt immer häufiger zu Überlastungen im Stromnetz
(www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/solarinfarkt-ausbau-stromausfaelle-bet
reiber-100.html). Dies liegt zum einen daran, dass es an Speicherkapazität
fehlt, und zum anderen, dass das Stromnetz hierfür unzureichend ausgebaut
und technisch ausgerüstet ist (www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortu
ng/stromnetz-am-limit-deutschland-drosselt-wind-und-solaranlagen-in-rekord
mengen-li.2346211).
Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf Daten des
Finanzmarktdatenanbieters London Stock Exchange Group (LSEG) berichtet, hat
Deutschland im ersten Halbjahr 2025 eine Rekordmenge von Wind- und
Solaranlagen abgeschaltet (ebd.). Demnach wurde die Solarenergie in
Deutschland zwischen Januar und Juni 2025 um etwa 8 Prozent gekürzt – mehr als
doppelt so viel wie im Vorjahr (ebd.). Allein die Windkraft wurde um 5,3
Prozent gedrosselt (ebd.).
Als Ursache benennt Nathalie Gerl, leitende Energieanalystin bei LSEG, die
fehlende Möglichkeit in Deutschland, die vielen Solarstromanlagen aus
Privathaushalten abzuregeln (ebd.). Laut Daten der Bundesnetzagentur hat sich
die Solarkapazität in Deutschland von rund 54 Gigawatt Ende 2020 auf etwa
108 Gigawatt (Stand: 31. Juli) in dreieinhalb Jahren knapp verdoppelt
(Statistik zur Stromerzeugungsleistung ausgewählter erneuerbarer Energieträger –
Juli 2025, S. 2, veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthem
en/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EE-Statistik/DL/EEStatistikMaS
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 6. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tR.pdf?__blob=publicationFile&v=36). Bis Ende 2030 soll die installierte
Leistung beim Solarstrom sogar 215 Gigawatt betragen (ebd.).
Besonders die Stromnetze in Ostdeutschland seien häufig überlastet, weil
diese Regionen im Ausbau der erneuerbaren Energien führend sind (www.berl
iner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/stromnetz-am-limit-deutschland-dro
sselt-wind-und-solaranlagen-in-rekordmengen-li.2346211). Ein
Energieversorger in Sachsen warnte deshalb, auch wenn der Netzausbau vorangetrieben
werde, verschärfe die zunehmende ungebremste Einspeisung von Solarstrom
das Problem zusätzlich (ebd.). Auch andere Anbieter, wie die RheinEnergie
AG, sehen hier erhebliche Risiken für die Versorgungssicherheit (https://live.h
andelsblatt.com/energiewende-herausforderungen-und-loesungsansaetze/).
Aufgrund der zuletzt sprunghaft gestiegenen Nachfrage nach neuen
Batteriespeicherprojekten hat auch der Netzbetreiber Wesernetz die Notbremse
gezogen und die Stromversorgung von Großverbrauchern beschränkt (www.weser-
kurier.de/bremen/wirtschaft/engpaesse-im-netz-swb-rationiert-den-strom-
fuerneue-grossverbraucher-doc81tcmst4m2xjzpqlgt3).
Die Stromversorgung in Deutschland ist aufgrund des flächendeckend
betriebenen Ausbaus der erneuerbaren Energien über das ganze Jahr hinweg nach
Ansicht der Fragesteller als gefährdet anzusehen. Im Sommer ergeben sich
Netzstörungen durch Resonanzen bei digitalen Gleich- und Wechselrichtern,
bei gleichzeitig zu wenig mechanischen konventionellen Kraftwerken, die
diese Effekte auffangen könnten. Dies hat zum Zusammenbruch des
Stromnetzes dieses Jahr in Spanien und Portugal geführt (www.youtube.com/watch?v=
KqoCnGu685c) (www.entsoe.eu/news/2025/07/16/28-april-blackout-in-
spainand-portugal-expert-panel-releases-new-information/) und am 19. August
2024 (www.youtube.com/watch?v=mQvwXa46RPU) (www.bundesnetzagent
ur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/Systemstabilitaet/Bew
ertung2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4) hierzulande fast zu einem
Blackout geführt. Im Winter dagegen droht Stromknappheit mit der Folge von
Blackouts oder Brownouts und der gezielten Abregelung von Strom bzw. der
Abschaltung von Verbrauchern (sog. Lastabwurf).
Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/679 an, dass zur Sicherstellung der Netzstabilität
regelmäßig Redispatch-Maßnahmen, Netzreserveeinsätze und andere Eingriffe
notwendig sind. Bezeichnenderweise hat die Bundesregierung in der
vorgenannten Antwort keine Angaben zur aktuellen Netzstabilität gemacht (siehe
Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/679). Dies könnte in den Augen
der Fragesteller vermuten lassen, dass das Maß an Instabilität des Stromnetzes
in Deutschland sehr hoch ist.
1. Hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 Maßnahmen zur
Erhöhung der Stromversorgungssicherheit unternommen, und wenn ja,
welche?
Eine jederzeit sichere Versorgung mit Strom ist für Unternehmen, Haushalte
und öffentliche Einrichtungen von herausragender Bedeutung. Aus diesem
Grund wird die Versorgungssicherheit mit Elektrizität in Deutschland
fortlaufend analysiert und bewertet. Versorgungssicherheit kann dabei in mehreren
Dimensionen betrachtet werden. Die marktseitige Versorgungssicherheit
beschreibt, ob zu jeder Zeit die Stromnachfrage durch ausreichend steuerbare
Kapazität gedeckt werden kann. Die netzseitige Versorgungssicherheit analysiert,
ob das Strommarktergebnis durch ausreichend Transportkapazitäten im
Stromnetz abgebildet werden kann. Die Systemstabilität beinhaltet, inwiefern die
technischen und betrieblichen Grenzwerte im Normalbetrieb eingehalten
werden und ob die Fähigkeit, nach einer Störung zuverlässig in den Normalzustand
zurückzukehren, gegeben ist. Im Kontext der Vorbemerkung der Fragesteller
wird davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf den Bereich der
Systemstabilität als Teil der Versorgungssicherheit beziehen.
Zur besseren Strukturierung und damit weiteren Stärkung der Systemstabilität
hat die Bundesregierung die Roadmap Systemstabilität zusammen mit den
Branchen erarbeitet und 2023 verabschiedet. Zentrales Ergebnis der Roadmap
Systemstabilität ist ein Fahrplan, wie sich bei einem Umbau der
Stromversorgung jederzeit ein sicherer und robuster Systembetrieb erreichen lässt.
Die Umsetzungsphase der dazu festgelegten 51 Prozesse ist im Jahr im Jahr
2024 angelaufen. Die Umsetzung wird durch ein Monitoring des BMWE
begleitet. Als ein erstes zentrales Ergebnis der Roadmap hat BNetzA im Juni
2025 erstmalig den Systemstabilitätsbericht der ÜNB mit ihrer Bewertung
veröffentlicht, ein Meilenstein mit weiteren Konkretisierungen. Zentrales
Begleitgremium der Roadmap ist das Forum Systemstabilität, dass unter Leitung von
BMWE seit 2024 dreimal jährlich stattfindet.
Durch marktgestützte Beschaffungen von Systemdienstleistungen soll eine
kosteneffiziente Deckung der für die Systemstabilität erforderlichen Bedarfe
erreicht werden. Zukünftig werden neben der Regelenergie weitere wichtige
Systemdienstleistungen marktgestützt beschafft. Aktuell laufen die ersten
Beschaffungsverfahren (Schwarzstart, Blindleistung) bei den Netzbetreibern. Bei
Momentanreserve ist die Festlegung der BNetzA Ende April 2025 erfolgt, Start der
ersten Beschaffungsverfahren durch ÜNB spätestens Anfang 2026.
2. Welche Ereignisse stuft die Bundesregierung als „kritische
Netzsituation“ oder „Beinahe-Blackout“ ein (www.focus.de/finanzen/energieversor
gung-europa-schrammte-am-freitag-knapp-am-blackout-vorbei_id_1286
4728.html)?
Die Bundesregierung folgt in ihrer Einstufung von Ereignissen den
Definitionen in Artikel 18 der Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (Verordnung
(EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer
Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb).
3. Ist es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 zu
„kritischen Netzsituationen“ bzw. zu „Beinahe-Blackouts“ gekommen,
und wenn ja, in welchem Bundesland, und wann?
Der Bundesregierung sind keine Vorfälle bekannt.
4. Gab es im ersten Halbjahr 2025 sog. Brownouts in Deutschland, und
wenn ja, wann, und in welchen Regionen, und wie viele Brownouts
wurden zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität durchgeführt?
Der Bundesregierung sind keine Vorfälle bekannt.
5. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffs „Brownout“ arbeitet die
Bundesregierung ggf., und wird dieses Begriffsverständnis der
Bundesregierung nach Kenntnis der Bundesregierung auch von den deutschen
Netzbetreibern verwendet?
Als „Brownout“ bezeichnet man die kontrollierten Lastabschaltungen von
Netzgebieten durch die Netzbetreiber, die zur Gewährleistung der
Systemsicherheit angewandt werden, um einen Blackout abzuwenden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung entspricht dieses Begriffsverständnis dem
der Netzbetreiber.
6. Wie viele und welche erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten waren
bis zum Stichtag 1. Juli 2025 im Bundesgebiet installiert, und wie hoch
war deren durchschnittlicher bzw. gesicherter Beitrag zur Spitzenlast?
Im ersten Halbjahr 2025 deckten erneuerbare Energien (EE) rund 55 Prozent
des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland.
Während der Spitzenlastzeiten – also montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr,
wenn die Nachfrage nach Strom am höchsten ist – lag der durchschnittliche
Anteil erneuerbarer Energien am Verbrauch bei etwa 62 Prozent.
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind für erneuerbare
Energieträger folgende Stromerzeugungskapazitäten registriert.
7. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Netzstabilität in
Deutschland mit Blick auf den deutlich gestiegenen Ausbau der erneuerbaren
Energien und die mangelnde Fähigkeit, Schwankungen im Stromnetz
auszugleichen aufgrund der fehlenden Trägheit von Wind- und
Solaranlagen (www.telepolis.de/features/Blackout-Wie-erneuerbare-Energien-di
e-Stromnetze-ins-Wanken-bringen-10365829.html, bitte auch die
wissenschaftlichen Quellen und Daten angeben, auf denen die Einschätzung
beruht, und wann sowie von wem diese Daten erhoben worden sind)?
Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen nach dem im Jahr 2024 neu
eingeführten § 12i des Energiewirtschaftsgesetzes alle zwei Jahre einen
Systemstabilitätsbericht, welcher umfassend alle Aspekte der Stabilität des Stromnetzes
untersucht. Die Bundesnetzagentur bewertet diesen Bericht und veröffentlicht den
Bericht und ihre Bewertung. Erstmalig wurden der Bericht der
Übertragungsnetzbetreiber und die Bewertung der Bundesnetzagentur am 31. Juli 2025
veröffentlicht. Da diese Dokumente sich wie erläutert umfänglich mit allen
relevanten Aspekten auseinandersetzen, wird auf diese verwiesen: www.bundesnet
zagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/Systemstabilitaet/
start.html#doc1010892bodyText1.
8. Welche Rolle spielen die verschiedenen Energiespeicher und
Speichertechnologien aktuell in der Netzstabilität?
Die genannten Technologien spielen zum derzeitigen Zeitpunkt noch eine
untergeordnete Rolle. In naher Zukunft können diese Technologien aufgrund des
absehbaren Zuwachses an Speichern jedoch eine tragende Rolle, beispielsweise
durch die Bereitstellung von Trägheit/Momentanreserve spielen. Unter
anderem auch aus diesem Grund wurde die Festlegung der Bundesnetzagentur zur
marktlichen Beschaffung von Momentanreserve am 22. April 2025 getroffen.
Diese erlaubt in Zukunft erneuerbaren Erzeugern wie auch Speichern,
Momentanreserve anzubieten. Eine weitere Grundlage dazu ist der im Mai 2025
veröffentlichte VDE FNN Hinweis „Netzbildende Eigenschaften“, der die
notwendigen technischen Anforderungen und Nachweise an netzbildende
Kundenanlagen inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve definiert. Gerade bei
dem derzeit stark wachsenden Angebot von Batteriegroßspeichern könnten so
deren Potentiale zur Stabilisierung des Systems genutzt werden. Spätestens
Anfang 2026 starten die Übertragungsnetzbetreiber mit den
Beschaffungsverfahren.
9. Welche Projekte zur Kurz- und Langzeitspeicherung wurden seit dem
6. Mai 2025 ggf. gefördert (bitte jeweils Projektstatus sowie Kapazität
angeben)?
Im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms wurden seit dem 6. Mai 2025
vier Verbundvorhaben bewilligt, bei denen der Fokus auf der
Weiterentwicklung und Erprobung von Speichertechnologien liegt. Die Vorhaben befinden
sich in der Anlaufphase bzw. der Laufzeitbeginn liegt noch in der Zukunft.
SALSA, Laufzeitbeginn 1. August 2025, Anlaufphase
EXTREME, Laufzeitbeginn 1. September 2025, Anlaufphase
ReBa-Sensor, Laufzeitbeginn 1. Oktober 2025
MEIKE, Laufzeitbeginn 1. November 2025.
10. Wie viele Notstromaggregate sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in Krankenhäusern, Behörden, Rechenzentren und kritischen
Infrastrukturen installiert und betriebsbereit, und welchen Zeitraum
können diese Notstromaggregate überbrücken?
Eine Ausstattung mit Notstromaggregaten wird insbesondere Betreibern
Kritischer Infrastruktur empfohlen. Dabei obliegt die Entscheidung, ob eine
Weiterversorgung über Notstromaggregate erforderlich ist, in der Regel den
Verantwortlichen in den Betrieben. Einrichtungen wie Krankenhäuser sind in der
Regel mit Notstromaggregaten ausgestattet. Näheres regeln z. B.
Landesbauordnungen und/oder Landeskrankenhausgesetze. Ein umfassender
Überblick über die Anzahl installierter Notstromaggregate liegt nicht vor
Es wird insbesondere auf den Leitfaden des Bundesministeriums des Innern
zum „Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement für
Unternehmen und Behörden“ sowie auf den Leitfaden des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur „Notstromversorgung in
Unternehmen und Behörden“ verwiesen. Es wird demnach empfohlen, eine
Notstromversorgung so auszulegen, dass ohne weitere Kraftstoffzufuhr ein Betrieb über
72 Stunden möglich ist. Die Empfehlung basiert einerseits darauf, dass viele
Störungen der öffentlichen Stromversorgung innerhalb von 72 Stunden
behoben werden, und andererseits wird bei einem länger anhaltenden Stromausfall
die Zuführung zusätzlichen Kraftstoffes bzw. das Nachtanken ermöglicht.
Insbesondere ist bei besonders kritischen Geschäftsbereichen eine
Einzelüberprüfung notwendig, ob eine Notstromversorgung für mehr als 72 Stunden
notwendig wäre.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über vorbereitende
Maßnahmen von Kommunen, Ländern oder Bundesbehörden im Fall eines
lang anhaltenden Stromausfalls, und gibt es dafür konkrete
Katastrophenpläne?
Das behördliche Notfall- und Krisenmanagement bezieht sich nicht nur auf
einzelne Ereignisse wie einen Blackout. Die Bundesbehörden treffen jeweils im
Rahmen eigener Risikobeurteilung Vorsorge für langanhaltende Stromausfälle.
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz Teil der allgemeinen
Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Sie sind für den Schutz bei größeren
Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich. Nach Kenntnis der Bundesregierung
werden entsprechend der Landeskatastrophenschutz- und
Landesbrandschutzgesetze Katastrophenschutzpläne erstellt.
12. Wie bewertet die Bundesregierung das Blackout-Risiko in Deutschland
im internationalen Vergleich (bitte mit Quellenangabe und methodischer
Erläuterung beantworten)?
Vergleichende Auswertungen gegenüber anderen Ländern werden von der
Bundesregierung nicht durchgeführt. Für die Bundesregierung ist entscheidend,
dass das deutsche Stromnetz als Teil des europäischen Verbundnetzes ein
möglichst geringes Blackoutrisiko aufweist. Aus diesem Grund wird die
Versorgungssicherheit mit Elektrizität in Deutschland fortlaufend analysiert, bewertet
und Maßnahmen weiterentwickelt. Darüber hinaus bringen sich die
Bundesregierung, die Bundesnetzagentur sowie die Übertragungsnetzbetreiber auch
auf europäische Ebene in die spezifischen Prozesse im Bereich Systemstabilität
ein.
13. Werden Ereignisse wie z. B. Leistungsabwürfe, Notstrommaßnahmen
oder Beinahe-Versorgungsunterbrechungen zentral erfasst, und sind
Informationen über derartige Ereignisse für den Bürger öffentlich oder
nicht öffentlich einsehbar und abrufbar?
a) Wenn ja, wo werden die Ereignisse erfasst, und wo sind sie einsehbar
und abrufbar?
b) Wenn nein, warum findet keine Erfassung und keine
Veröffentlichung statt?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Eine zwangsweise Anpassung der Stromerzeugung, Stromtransite oder der
Strombezüge im Sinne des § 13 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes muss
der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Eine Veröffentlichung dieser
Informationen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
14. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass es in
Deutschland an einer Möglichkeit fehlt, die Solarstromanlagen aus
Privathaushalten abzuregeln (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja,
warum ist dies der Fall, und ist beabsichtigt, eine solche Möglichkeit der
Abregelung auf nationaler Ebene zu schaffen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen bereits technische und rechtliche
Möglichkeiten zur Abregelung von Solarstromanlagen. Das
Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr
als 7 kW mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung
ausgestattet werden müssen. Solche Steuerungseinrichtungen ermöglichen auch
die Abregelungen von Solarstromanlagen. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz
müssen in den kommenden Jahren pro Jahr 90 Prozent aller neu installierter
Erzeugungsleistung in diesem Bereich mit Steuerungseinrichtungen ausgestattet
werden und bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 mindestens 90 Prozent der
Messstellen mit intelligenten Messsystemen und soweit qua Gesetz erforderlich
mit Steuerungseinrichtungen ausgestattet werden.
Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems ist die Übergangsregelung des
§ 9 Absatz 2 EEG anzuwenden. Weiterhin wurden mit dem „Gesetz zur
Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären
Erzeugungsüberschüssen“ und dem „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der
Anschlussförderung“, die beide am 25. Februar 2025 in Kraft traten, weitere
Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit getroffen, die zu einer besseren
Integration der Anlagen in den Strommarkt führen.
15. Bis wann soll der Ausbau des Stromnetzes in Deutschland vollständig
abgeschlossen sein?
a) Haben die Bundesregierung bzw. die zuständigen Bundesministerien
hierzu eine Planung erarbeitet, und wenn ja, wie sieht diese Planung
aus, welcher Zeitrahmen wurde festgelegt, und wo ist diese Planung
veröffentlicht?
b) Welche Kosten werden für diesen Ausbau erwartet (www.enbw.com/
unternehmen/themen/klimaschutz/kosten-der-energiewende.html)?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 12b des Energiewirtschaftsgesetzes erstellen die
Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre den Netzentwicklungsplan für die deutschen
Übertragungsnetze. Der Netzentwicklungsplan ermittelt den erforderlichen
Ausbaubedarf der Stromübertragungsnetze mit einem Planungshorizont bis 2037 sowie
2045. Aktuell wird auf Basis des im April 2025 von der Bundesnetzagentur
genehmigten Szenariorahmens der Bedarf für den Netzentwicklungsplan 2025
überprüft. Nach der Genehmigung werden die Netzentwicklungspläne auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Der Monitoringbericht
(EWI & BET (2025): Energiewende. Effizient. Machen. – Monitoringbericht
zum Start der 21. Legislaturperiode, im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie.) geht aufgrund gestiegener Kosten von einem
Investitionsvolumen für den Netzentwicklungsplan 2023 von etwa 440 Mrd. Euro aus.
Diese Kostenschätzung wird im laufenden Prozess zum Netzentwicklungsplan
2025 überprüft.
Die nach § 14d des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichteten
Verteilnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur alle zwei Jahre ihre Netzausbaupläne
vorzulegen und diese anschließend zu veröffentlichen (www.vnbdigital.de/service/
nap). Diese Pläne basieren auf zuvor abgestimmten Regionalszenarien, die sich
an den Mantelzahlen des Szenariorahmens der Übertragungsnetzbetreiber
orientieren. Nach Auswertung der Bundesnetzagentur ergibt sich für die geplanten
Kapazitätserweiterungen ein Investitionsbedarf in Höhe von ca. 110 Mrd. Euro
bis zum Jahr 2033 bzw. 207 Mrd. Euro bis zum Jahr 2045 (www.smard.de/pag
e/home/topic-article/444/215544).
16. Bis wann sollen hinreichend Speicherkapazitäten für die sog.
erneuerbaren Energien in Deutschland geschaffen sein, und hat die
Bundesregierung bzw. haben die zuständigen Bundesministerien hierzu eine Planung
erarbeitet, und wenn ja, wie sieht diese Planung aus, welcher Zeitrahmen
wurde festgelegt, und wo ist diese Planung veröffentlicht?
Der aktuell von der Bundesnetzagentur genehmigte Szenariorahmen für den
Netzentwicklungsplan Strom (2025–2037/2045) geht für das Jahr 20237 von
Leistungen in Höhe von 12 GW bei Pumpspeichern, 41 bis 94 GW bei
Großbatterien und 47 bis 65 GW bei Kleinbatteriespeichern aus. Der Zubau von
Stromspeichern wird somit eine permanente Aufgabe der nächsten Jahre sein.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Hochlauf der Speicher
haushaltsneutral auf Basis der bestehenden Anreize im Strommarkt erfolgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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