Schriftliche Frage 71 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher Anteil der Netzbetreiber macht nach Kenntnis der Bundesregierung von der 3-Prozent- Regel der Spitzenkappung gebrauch (§ 11 Absatz 2…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Text
Schriftliche Frage 71 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher Anteil der Netzbetreiber macht nach Kenntnis der Bundesregierung von der 3-Prozent- Regel der Spitzenkappung gebrauch (§ 11 Absatz 2…
Frage 71 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welcher Anteil der Netzbetreiber macht nach Kenntnis der Bundesregierung von der 3-Prozent- Regel der Spitzenkappung gebrauch (§ 11 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes; bitte möglichst nach Netzebene – Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung, Höchstspannung – aufschlüsseln und die Leistung der in den Netzgebieten angeschlossenen Solar- und Windanlagen angeben), und bei welchem Anteil der Netzbetreiber wird mehr als 3 Prozent der im Netzgebiet von erneuerbaren Anlagen erzeugten Strommenge abgeregelt (bitte möglichst nach Netzebene – Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung, Höchstspannung – aufschlüsseln und die Leistung der in den Netzgebieten angeschlossenen Solar- und Windanlagen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Februar 2026:
Mit der Spitzenkappung nach § 11 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes steht den Netzbetreibern ein netzplanerisches Instrument zur Verfügung, um das Netz im Sinne der Kosteneffizienz nicht „auf die letzte Kilowattstunde“ auszubauen. Die sogenannte 3-Prozent-Regel folgt damit der Logik, das Netz nicht auf selten auftretende Erzeugungsspitzen auszulegen. Nach einer Auswertung der Bundesnetzagentur (www.smard.de/page/ho me/topic-article/444/217828/auslastung-und-betrieb-des-verteilernetzes) ist die Spitzenkappung in der aktuellen Planungspraxis nur wenig verbreitet: sechs der 82 befragten Verteilnetzbetreiber gaben an, dieses Instrument anzuwenden. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Betreiber ländlicher Flächennetze, die von einer hohen Durchdringung erneuerbarer Energien geprägt sind. Der Umfang der Spitzenkappung variiert dabei stark. Manche Netzbetreiber wenden das Instrument gezielt in einzelnen Teilnetzgebieten an, andere nutzen es flächendeckend, jedoch zu einem geringeren Prozentsatz als 3 Prozent. Zur zweiten Teilfrage (Anteil der Netzbetreiber, die mehr als 3 Prozent der erneuerbaren Energieerzeugung abregeln) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Relationen
- asked ← Alaa Alhamwi (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung