Schriftliche Frage 110 von Rocco Kever (AfD): Was genau versteht die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), unter d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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Schriftliche Frage 110 von Rocco Kever (AfD): Was genau versteht die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), unter d…
Frage 110 (Rocco Kever, AfD):
Was genau versteht die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), unter dem Begriff „zivilgesellschaftliche Organisationen“, und welche spezifischen Kriterien (hinsichtlich Rechtsform, institutioneller Struktur, Gemeinnützigkeit und Unabhängigkeit) müssen erfüllt sein, um unter diesen Begriff im Rahmen des BMZ-Fördersystems zu fallen (bitte die konkreten Definitionsmerkmale angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 21. Januar 2026:
Zivilgesellschaftliche Organisationen sind im allgemeinen Sprachgebrauch durch eine formale Struktur („Organisation“) und Unabhängigkeit vom Staat („zivilgesellschaftlich“) gekennzeichnet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert zivilgesellschaftliche Organisationen unterschiedlicher Rechtsformen. Für die Förderung wird i. d. R. Gemeinnützigkeit verlangt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass das BMZ über ein differenziertes Fördersystem verfügt. Die Fördervorgaben sind jeweils titelspezifisch.
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