Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer Projekte im Ausland (Antwort zu Drs. 21/660)
Text
Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer Projekte im Ausland (Antwort zu Drs. 21/660)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1055
21. Wahlperiode 24.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer,
Rocco Kever, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/660 –
Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer
Projekte im Ausland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es, das
„bürgerschaftliche Engagement in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum
Beispiel durch Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften,
Wirtschaftsverbände und politische Stiftungen wollen wir weiter fördern“
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf, S. 19; abgerufen am 21. Mai 2025). Nach Ansicht der
Fragesteller knüpft die Bundesregierung damit an das Strategiepapier „BMZ-Agenda
[BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung] für gute Arbeit weltweit“ an, demgemäß bei der „Förderung von
Gewerkschaften auf die Zusammenarbeit mit starken Partner*innen“ wie dem
„Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes“ gesetzt werde sowie
„Internationale Partnerschaften zur Gewerkschaftsförderung und zur Stärkung
von Arbeitnehmer*innenrechten“ wie die von der US-Regierung initiierte und
u. a. von der Behörde der Vereinigten Staaten für internationale Entwicklung
(USAID) geleitete M-Power-Initiative u. a. durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt werden (www.bmz.de/resource/blob/
183440/bmz-agenda-fuer-gute-arbeit-weltweit.pdf, S. 15 f.; abgerufen am
21. Mai 2025; www.dol.gov/sites/dolgov/files/ILAB/508-M-POWER-020920
22.pdf, S. 2; abgerufen am 21. Mai 2025). Als konkretes Beispiel für
internationale Gewerkschaftsförderung wird dort das „Dindigul Agreement to End
Gender-Based Violence and Harassment in Indien“ angeführt (www.bmz.de/re
source/blob/183440/bmz-agenda-fuer-gute-arbeit-weltweit.pdf, S. 16;
abgerufen am 21. Mai 2025). Anfragen der Fraktion der AfD ergaben bereits
Förderungen des Gemeinnützigen Bildungswerks des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB Bildungswerk) durch das BMZ in sechsstelliger Höhe
(Bundestagsdrucksache 20/10233, S. 127; Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu),
S. 269).
Zudem kooperiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nach eigenen
Angaben mit der u. a. im Auftrag des BMAS tätigen Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (www.dgb.de/politik/bildung-un
d-gesellschaft/internationale-und-europaeische-gewerkschaftspolitik/;
abgerufen am 21. Mai 2025). Die Kooperation werde koordiniert durch einen entsen-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
deten GIZ-Mitarbeiter (Union Scout), wobei die Zusammenarbeit das Ziel
verfolge, gewerkschaftliche Ansätze und Netzwerke stärker in der deutschen
Entwicklungspolitik zu verankern. Mit weiteren Entsendungen an DGB-
Mitgliedsgewerkschaften solle ein „Union Scout-Cluster“ innerhalb der ebenfalls
im Auftrag der Bundesregierung tätigen Agentur für Wirtschaft und
Entwicklung (AWE) entstehen.
In einer durch das BMAS sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie geförderten und auf der Internetseite der von der Staatsministerin
bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Natalie Pawlik
verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des DGB heißt
es: „Sie arbeiten in Deutschland? Werden Sie Mitglied einer Gewerkschaft –
es lohnt sich! […] Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können wir
uns gemeinsam für eine Verbesserung Ihrer Arbeitssituation einsetzen. […] In
Deutschland sind Gewerkschaften Organisationen, die von ihren Mitgliedern
finanziert und getragen werden. Die Gewerkschaften sind unabhängig von
politischen Parteien und arbeiten unabhängig vom Staat“ (www.eu-gleichbeha
ndlungsstelle.de/resource/blob/1817746/1813358/6ca68e5b95efff1d2bc3b55c
df449746/flyer-werden-sie-mitglied-einer-gewerkschaft-data.pdf?downlo
ad=1, S. 1 f.)
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit Blick auf die Vorbemerkung und die Fragen 3, 4, 8, 9 und 10 des
Fragestellers stellt die Bundesregierung richtig, dass die Förderung von Gewerkschaften
in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) primär im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) liegt. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) wird vom BMZ mit der Umsetzung von Projekten und
Programmen in den Partnerländern der deutschen EZ beauftragt.
Die Förderung von Gewerkschaften trägt zur Erreichung des Nachhaltigen
Entwicklungsziels (SDG) 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“
bei. Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen von Erwerbstätigen
sind wichtige Fürsprecher für faire Löhne, gute Produktions- und
Arbeitsbedingungen und die Einhaltung internationaler Arbeit- und Sozialstandards in den
Partnerländern der deutschen EZ.
Da Gewerkschaften ihre Legitimität aus ihrer Unabhängigkeit von staatlicher
und politischer Seite ziehen, erfolgt der Großteil der Förderung von
Gewerkschaften indirekt bzw. mittelbar. Dazu setzt die Bundesregierung auf die
Zusammenarbeit mit Partnern, die in diesem Bereich ein Mandat haben, u. a. die
Friedrich-Ebert-Stiftung, das Bildungswerk des Deutschen
Gewerkschaftsbunds (DGB), Engagement Global und die Internationale Arbeitsorganisation
(IAO).
1. Plant die Bundesregierung, hinsichtlich der Förderzwecke an die
Förderung von Gewerkschaften und von mit Gewerkschaften verbundenen
Organisationen wie dem Gemeinnützigen Bildungswerk des Deutschen
Gewerkschaftsbundes anzuknüpfen, wie sie im Strategiepapier „BMZ-
Agenda für gute Arbeit weltweit“ beschrieben ist (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Ja.
a) Wenn ja, in welchem Umfang veranschlagt die Bundesregierung,
Fördermittel hierfür zu gewähren?
Der künftige Einsatz von Fördermitteln ist generell vorbehaltlich des
parlamentarischen Haushaltsbeschlusses und der Verfügbarkeit von Mitteln. Aufgrund
der laufenden Haushaltsverhandlungen können für 2025 noch keine konkreten
Zusagen gemacht werden.
b) Wenn nein, zu welchen anderen Förderzwecken plant die
Bundesregierung, die Förderung von Gewerkschaften oder etwaigen mit
Gewerkschaften verbundenen Organisationen wie dem DGB
Bildungswerk fortzusetzen, und in welchem Umfang veranschlagt die
Bundesregierung, Fördermittel hierfür zu gewähren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
2. Stellt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Einsatz für die
Verbesserung der Arbeitssituation deutscher Arbeitnehmer dar, Gewerkschaften
oder mit Gewerkschaften verbundene Organisationen wie das DGB
Bildungswerk für die Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben im
Ausland mit Bundesmitteln auszustatten?
Ja.
a) Wenn ja, welche konkreten Vorteile ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung aus der aus Bundesmitteln finanzierten Umsetzung
entwicklungspolitischer Vorhaben im Ausland für die Arbeitssituation
deutscher Arbeitnehmer hinsichtlich der Entwicklung von
betrieblicher Mitbestimmung, von Löhnen und Gehältern, Arbeitszeit,
Arbeits- und Gesundheitsschutz, beruflicher Weiterbildung oder in
anderen Bereichen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Arbeitssituation
deutscher Arbeitnehmer?
Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen von Erwerbstätigen
vertreten die Rechte der Arbeitnehmenden und leisten damit einen Beitrag zur
Verbesserung von Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten. Dies kommt
mittelbar auch deutschen Arbeitnehmenden zu Gute, da sich gute
Arbeitsbedingungen positiv auf die Außenwahrnehmung und die Resilienz von deutschen
Unternehmen auswirkt, zu nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung beiträgt und
damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Zudem trägt die
Förderung von Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen von
Erwerbstätigen dazu bei, die Märkte in unseren Partnerländern zu stabilisieren und
krisenfester zu gestalten, was wiederum neue Absatzmärkte für deutsche Produkte
und Dienstleistungen schafft. Davon profitieren auch deutsche Unternehmen
und Arbeitnehmende im Inland und Ausland.
b) Wenn nein, warum stattet die Bundesregierung dann Gewerkschaften
oder mit Gewerkschaften verbundene Organisationen wie das DGB
Bildungswerk für die Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben
im Ausland mit Bundesmitteln aus, obwohl laut einer durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten und auf der Internetseite
der von der BMAS-Staatsministerin Natalie Pawlik verantworteten
EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des
Deutschen Gewerkschaftsbundes der Zweck von Gewerkschaften in
Deutschland darin besteht, sich für die Verbesserung der
Arbeitssituation der ihnen angehörenden deutschen Arbeitnehmer einzusetzen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
3. Welche entwicklungspolitischen oder anderweitig im Ausland
umzusetzenden Projekte zur Förderung von Gewerkschaften hat das BMAS seit
2015 gefördert (bitte nach Projektnamen, Projektlaufzeit, Land als Ort
der Projektumsetzung, konkretem Projektziel und Fördervolumen
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das BMZ
veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI-Standard, diese
schließen auch die Projekte zur Förderung von Gewerkschaften ein. Damit die
IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat
das BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de) entwickelt.
4. Welche der seit 2015 durch das BMAS geförderten
entwicklungspolitischen oder anderweitig im Ausland umzusetzenden Projekte zur
Förderung von Gewerkschaften wurden auf Initiative, unter der Leitung oder
unter Beteiligung der Behörde der Vereinigten Staaten für internationale
Entwicklung umgesetzt?
Die Bundesregierung wirkt seit Ende 2021 bei der Initiative M-Power
(Multilateral Partnership for Organizing, Worker Empowerment and Rights) mit. M-
Power geht auf die Biden Regierung zurück und hat zum Ziel, Arbeitnehmer-
und Gewerkschaftsrechte national und weltweit zu stärken. Bis Ende 2024
wurde die Initiative vom US-Arbeitsministerium, dem US-Außenministerium und
von USAID zusammen mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund (ITUC)
geleitet. Die Bundesregierung wirkt auch nach dem Rückzug der USA als
Partner ohne finanzielle Beteiligung mit und bringt sich insbesondere über
Wissenstransfer in die Initiative ein.
5. In welche Mitgliedsgewerkschaften des DGB sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang jeweils wie viele Mitarbeiter der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH als Union
Scouts entsandt und für die Mitarbeit im „Union Scout-Cluster“ der
Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eingesetzt worden, und welche
aus Bundesmitteln zu begleichenden Kosten sind daraus bislang jährlich
entstanden?
Es besteht eine Union Scout-Stelle beim DGB zur besseren Vernetzung mit der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie drei weitere Entsendungen in
die Mitgliedsgewerkschaften Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW), die Industriegewerkschaft (IG) Metall und die Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Die Kosten der Entsendungen können vor
der Schlussrechnung des Projekts nicht beziffert werden.
6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Gewerkschaften
außerhalb des DGB Mitarbeiter der GIZ GmbH als Union Scouts
entsandt worden?
Nein.
a) Wenn ja, welche Gewerkschaften sind dies?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
b) Wenn nein, weshalb ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang nicht geschehen?
Aufgrund begrenzter Mittel hat sich die Bundesregierung entschieden, Scouts
in eine kleine Anzahl international tätiger Gewerkschaften zu entsenden. Deren
Tätigkeit wird vom DGB als größtem Gewerkschaftsdachverband koordiniert.
7. Welche entwicklungspolitischen Projekte sind seit 2015 in Kooperation
zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder
verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ
GmbH andererseits umgesetzt worden, und welche aus Bundesmitteln zu
begleichenden Kosten sind daraus je Projekt entstanden (bitte nach
Projektnamen, Projektlaufzeit, Land als Ort der Projektumsetzung,
konkretem Projektziel und Fördervolumen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
8. Werden entwicklungspolitische Projekte, die in Kooperation zwischen
dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen
Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH
andererseits umgesetzt werden, oder durch das BMAS geförderte im
Ausland umzusetzende Projekte zur Förderung von Gewerkschaften einer
regelmäßigen Evaluation unterzogen?
Ja.
a) Wenn ja, wie werden diese Evaluationen konkret durchgeführt, und zu
welchen Ergebnissen haben sie im Hinblick auf die seit 2015 in
entsprechender Weise geförderten Projekte geführt?
Die zentralen Evaluierungsstellen der Durchführungsorganisationen überprüfen
durch Evaluierungen aufgrund einer aussagekräftigen Stichprobe die
Zielerreichung entwicklungspolitischer Projekte jeweils zum Projektende oder nach
Projektabschluss. Die Vorgaben dafür sind in den Leitlinien für die Evaluierung
der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ konkretisiert und umfassen
Standards sowie international anerkannte Bewertungskriterien des
Entwicklungsausschusses der OECD zur Prüfung von Maßnahmen. Die Evaluierungsberichte
der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auf den Webseiten der
Organisationen eingesehen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1055 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Wenn nein, warum werden solche Evaluationen nicht durchgeführt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
9. Ist es seit 2015 im Rahmen von entwicklungspolitischen Projekten, die in
Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB
oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk
einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt wurden, oder von durch
das BMAS geförderten im Ausland umzusetzenden Projekten zur
Förderung von Gewerkschaften zu Zielkonflikten oder Divergenzen zwischen
der Wahrung nationaler Interessen Deutschlands und gewerkschaftlichen
Zielsetzungen gekommen, und wann, in welchen Ländern und im
Rahmen der Umsetzung welcher Projekte sind diese Zielkonflikte oder
Divergenzen gegebenenfalls aufgetreten?
Nein.
10. Hat die Bundesregierung Vorkehrungen dafür getroffen, sicherzustellen,
dass aktuell fortlaufende oder für die Zukunft geplante
entwicklungspolitische Projekte, die in Kooperation zwischen dem DGB,
Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB
Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt
werden, oder durch das BMAS geförderte und im Ausland umzusetzende
Projekte zur Förderung von Gewerkschaften nicht zur direkten oder
indirekten parteipolitischen Einflussnahme genutzt werden, z. B. durch
ideologische Nähe zu bestimmten Parteien oder Regierungen?
Nein.
a) Wenn ja, welche Vorkehrungen sind dies konkret?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine entsprechenden
Vorkehrungen getroffen?
Die Fragen 10a und 10b werden zusammen beantwortet.
Die Förderung von Gewerkschaften und anderen Interessensvertretungen von
Erwerbstätigen in der Entwicklungszusammenarbeit zielt auf die Umsetzung
international vereinbarter Arbeits- und Sozialstandards ab, darunter
insbesondere die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation. Daher sind keine spezifischen Vorkehrungen nötig. In der Umsetzung vor
Ort werden nur Institutionen unterstützt, die ein entsprechendes Mandat haben:
In der Regel werden Gewerkschaftsvertretende in einem demokratischen
Prozess gewählt. Die Legitimität der Gewerkschaften und anderen
Interessensvertretungen von Erwerbstätigen wird zudem vor Beginn einer Kooperation
geprüft.
Anlage 1 - Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage BT-Drs. Nr. 21/660 (AfD)
"Hinter-gründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer Projekte im Ausland"
Entwicklungspolitische Projekte, die im Zeitraum 2015-2025 in Kooperation zwischen dem DGB,
Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk und der GIZ umgesetzt
wurden:
Projektname Laufzeit
von - bis
Ort der
Umsetzung Projektziel
Fördervolumen in EUR
Einzelmaßnahme
des
Globalvorhabens “Gute
Beschäftigung für sozial
gerechten Wandel” im
Senegal
11/2024 –
12/2025 Senegal
Kapazität- und Kompetenzaufbau
sowie Unterstützung einer
Gewerkschaft in der Automobilindustrie in
Senegal
250.000,00
Einzelmaßnahme
der Initiative
Globale Solidarität
(IGS)
07/2024 –
03/2025 Weltweit
Einrichtung einer Kompetenzstelle
für Gewerkschaften zur Förderung
menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten
300.000,00
Einzelmaßnahme
des
Kooperationsnetzwerks „Business
Scouts for
Development“
06/2023 –
01/2024
Argentinien,
Brasilien,
Bolivien,
Chile,
Paraguay
Förderung guter Arbeitsbedingungen
in Straßentransportberufen entlang
der transkontinentalen Korridore im
Mercosur
114.528,56
Einzelmaßnahme
des Sektorvorhabens
„Förderung von
Multi-Akteurs-
Projekten für
nachhaltige Textil-
Lieferketten“
11/2020 –
12/2022
Bangladesch,
Indien,
Indonesien,
Kambodscha,
Myanmar,
Nepal,
Pakistan,
Philippinen,
Sri Lanka,
Thailand,
Vietnam
Verbesserte Vernetzung und
Stärkung der Kapazitäten von
Gewerkschaften in der Textil- und
Kleidungsindustrie in Asien
139.036,80
Einzelmaßnahme
des Sektorvorhabens
„Förderung von
Multi-Akteurs-
Projekten für
nachhaltige Textil-
Lieferketten“
03/2018 –
08/2020
Bangladesch,
Indien,
Indonesien,
Kambodscha,
Myanmar,
Nepal,
Pakistan,
Philippinen,
Sri Lanka,
Thailand,
Vietnam
Verbesserte Vernetzung und
Stärkung der Kapazitäten von
Gewerkschaften in der Textil- und
Kleidungsindustrie in Asien
194.341,40
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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