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Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/2867)

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 21/3453 · Antwort · Original ↗

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Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/2867) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3453 21. Wahlperiode 19.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2867 – Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Bericht der „WELT“ weist darauf hin, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mehr als 400 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) fördert (www.welt.de/debatte/article68dd33 b8841ec4e7d0268324/entwicklungshilfe-milliarden-fuer-misserfolge.html). Der Artikel kritisiert eine unzureichende Transparenz sowie eine mangelnde Evaluierung der Fördermaßnahmen, weil dem Deutschen Bundestag keine vollständigen Übersichten über die geförderten NGOs bereitgestellt würden und konsolidierte Informationen über die Wirkung der Förderungen fehlten (a. a. O.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat sich bereits im Rahmen zahlreicher Kleiner Anfragen der Fragesteller zur Thematik der vorliegenden Kleinen Anfrage geäußert. Die Antworten der Bundesregierung sind den Fragestellern übermittelt worden und liegen diesen somit vor. Zudem sind die Antworten der Bundesregierung als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht. Diesbezüglich wird insbesondere auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838 verwiesen. Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „Nichtregierungsorganisation (NGO)“ insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Ausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden nicht einheitlich auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt. Dementsprechend können abstrakt formulierte Fragen zur Förderung von NGOs im umfassenden Sinn nicht beantwortet werden. Des Weiteren ist anzumerken, dass das BMZ über ein differenziertes Fördersystem für die Zivilgesellschaft verfügt, welches die jeweiligen Besonderheiten der zivilgesellschaftlichen Organisationen berücksichtigt. Die Fördervorgaben Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sind jeweils titelspezifisch. Die Zivilgesellschaft ist in bestimmten Fördertiteln frei in der thematischen Ausgestaltung der Projektanträge (Antragsprinzip), sofern diese ansonsten im Rahmen der jeweiligen Fördervorgaben liegen. In anderen Fördertiteln ist eine Förderung mit spezifischen inhaltlich-thematischen Vorgaben verbunden. In jedem Fall unterliegen die Förderungen den übergeordneten Vorgaben des Zuwendungsrechts (insbesondere die §§ 23 und 44 der Bundeshaltsordnung – BHO – und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen). Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI), inklusive der Vorhaben und Projekte von Nichtregierungsorganisationen. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de) entwickelt. Durch das Transparenzportal kann die Öffentlichkeit auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse auf IATI-Daten zugreifen, diese durchsuchen und analysieren. Das Portal bietet mit einem ausführlichen Glossar, einem strukturierten Fragen- und Antworten- Bereich sowie kurzen Erklärungen zahlreiche Funktionen, um die Daten fachlich einzuordnen und auswerten zu können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Fragestellungen aus den Datenbanken des BMZ keine Übersicht der Förderungen zu bestimmten Stichtagen erhoben werden kann.  1. Welche Nichtregierungsorganisationen wurden im Zeitraum der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Dezember 2021 bis Mai 2025) vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziell gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte den vollständigen Namen, den registrierten Sitz sowie die primären thematischen Schwerpunkte [exempli gratia Klimaschutz, Geschlechtergerechtigkeit, Bildung, Gesundheit] jeder Organisation angeben?  2. Welches Gesamtvolumen an Fördermitteln wurde den in Frage 1 genannten NGOs im Zeitraum der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Dezember 2021 bis Mai 2025) vom BMZ bereitgestellt, und wie verteilt sich dieses Volumen auf die Kalenderjahre 2022, 2023, 2024 und Januar bis Mai 2025 auf die jeweiligen NGOs sowie auf die thematischen Schwerpunkte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum Transparenzportal und zu den Bezugs-Bundestagsdrucksachen, wird verwiesen.  3. Welche Evaluierungsberichte oder Erfolgskontrollen liegen zu den Förderungen der in Frage 1 genannten NGOs im Zeitraum der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vor, und inwieweit wurden diese Berichte durch den Bundesrechnungshof oder unabhängige Dritte überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zum Fördersystem zivilgesellschaftlicher Organisationen wird verwiesen. Die individuelle Wirkungsmessung auf Projektebene erfolgt durch die Träger. Größere Träger verfügen über eigene Evaluierungseinheiten. Der in die Administrierung des Titels für Private Träger und die Entwicklungspolitische Bildung eingebundene, bundeseigene Servicedienstleister Engagement Global gGmbH prüft die Vorhaben im Hinblick auf eine wirkungsorientierte und nachhaltige Projektplanung, - durchführung und -umsetzung. Eine Übersicht über die Evaluierungen der Deutschen Gesellschaft für Evaluierungen gGmbH (DEval) ist unter www.deval.org/de/evaluierungen/laufende-un d-abgeschlossene-evaluierungen veröffentlicht. Eine Überprüfung aller vom BMZ geförderten Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen durch den Bundesrechnungshof (BRH) oder unabhängige Dritte ist nicht vorgesehen.  4. Welche Nichtregierungsorganisationen werden seit Beginn der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD- (Mai 2025) bis zum 5. Oktober 2025 vom BMZ finanziell gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte den vollständigen Namen, den registrierten Sitz sowie die primären thematischen Schwerpunkte [exempli gratia Klimaschutz, Geschlechtergerechtigkeit, Bildung, Gesundheit] jeder Organisation angeben? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum Transparenzportal, wird verwiesen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das für Neuförderungen 2025 erforderliche Bundeshaushaltsgesetz 2025 erst am 30. September 2025 ausgefertigt wurde.  5. Welches Gesamtvolumen an Fördermitteln wurde den in Frage 4 genannten NGOs seit Beginn der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD (Mai 2025) bis zum 5. Oktober 2025 vom BMZ bereitgestellt, und wie verteilt sich dieses Volumen auf die Monate, die jeweiligen NGOs sowie die thematischen Schwerpunkte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum Transparenzportal, sowie auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.  6. Welches geplante Fördervolumen ist für die in Frage 4 genannten NGOs bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode durch das BMZ vorgesehen, und wie verteilt sich dieses Volumen auf voraussichtliche Summen, Zeitrahmen sowie thematische Schwerpunkte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Angaben zu geplanten Fördervolumen für die in Frage 4 genannten NGOs bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode können mit Blick auf noch nicht beschlossene Haushalte sowie noch nicht beschiedene Förderanträge nicht erteilt werden.  7. Inwieweit unterscheiden sich die thematischen Schwerpunkte der durch das BMZ geförderten NGOs unter der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD (seit Mai 2025) von jenen unter der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, und welche strategischen Anpassungen wurden in der Förderpolitik vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BMZ verfolgt bei der Förderung von Projekten von zivilgesellschaftlichen Organisationen s. o. einen Ansatz der Nachhaltigkeit. Es setzt deshalb auf eine mehrjährige Förderung, deren strategische Ausrichtung auch bei einem Regierungswechsel nicht mitten im Förderzeitraum angepasst wird. Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der darauf basierenden Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich das BMZ an internationalen und nationalen Richtlinien, die langfristig und regierungsübergreifend angelegt sind.  8. Welche Kriterien wendet das BMZ bei der Auswahl und Förderung von NGOs an, und inwiefern unterscheiden sich diese Kriterien unter der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD von jenen unter der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Besonderheiten der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen wird verwiesen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen, titelspezifischen Förderrichtlinie. Die Förderkriterien ergeben sich darüber hinaus unabhängig von der Legislaturperiode aus dem Zuwendungsrecht des Bundes. Zu beachten sind zudem – neben den jeweiligen Titelbestimmungen – die im Geberkreis des Development Assistance Committee der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinbarten Kriterien der Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz, Signifikanz und Nachhaltigkeit.  9. Welche Evaluierungspläne oder Evaluierungsberichte liegen für die Förderungen durch das BMZ unter der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD (seit Mai 2025) vor, und welche Methoden werden zur Messung der Wirksamkeit der geförderten Projekte eingesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Da Neuzusagen grundsätzlich erst nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2025 möglich waren, liegen noch keine Evaluierungsberichte zu Maßnahmen vor, die seitdem gefördert wurden. 10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Transparenz der Förderungen von NGOs im BMZ zu erhöhen, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung umfassender Übersichten und Erfolgskontrollen für den Deutschen Bundestag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum Transparenzportal und zu den Bezugs-Bundestagsdrucksachen, wird verwiesen. 11. Wie viele NGOs werden derzeit vom BMZ gefördert, und wie hat sich diese Zahl von der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP (bis Mai 2025) zur Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD entwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 12. Welche NGOs erhielten durch das BMZ sowohl unter der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP als auch unter der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD Förderungen, und inwieweit haben sich die Fördersummen oder thematischen Schwerpunkte dieser Organisationen zwischen den beiden Regierungsperioden verändert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum Transparenzportal und zu den Bezugs-Bundestagsdrucksachen, sowie auf die Antwort zu den Fragen 5 und 7 wird verwiesen. 13. Gab es Fälle, in denen Förderungen durch das BMZ an NGOs unter der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP oder der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD aufgrund unzureichender Erfolge oder kritischer Prüfungen eingestellt wurden, und welche Gründe lagen diesen Entscheidungen zugrunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. 14. Wie wird sichergestellt, dass die durch das BMZ geförderten NGOs unabhängig von den politischen Leitlinien der jeweiligen Bundesregierung agieren, und welche Kontrollmechanismen bestehen in diesem Zusammenhang (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Antwort zu Frage 3 bezüglich Erfolgskontrolle sowie zu den Fragen 7 und 8 bezüglich Förderkriterien wird verwiesen. 15. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zur Verbesserung der Transparenz und Evaluierung von NGO-Förderungen durch das BMZ wurden unter der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD umgesetzt, und welche Maßnahmen sind bis zum Ende der Legislaturperiode geplant (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Bundesrechnungshof hat im Rahmen der Prüfungsreihe „Evaluierung von Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ empfohlen, die Beiträge der zivilgesellschaftlichen Organisationen noch stärker einzubeziehen. Das BMZ arbeitet mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen an der weiteren Vergemeinschaftung des Qualitätsverständnisses und einer Systematisierung von Evaluierungen. Die in den Leitlinien der Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit (www.bmz.de/de/aktuelles/publikationen/92884-92884) beschriebenen Standards und Prinzipien stellen die inhaltliche Grundlage auch für Evaluierungen im Bereich der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit dar und dienen als Orientierung für Zuwendungsempfänger. Die Leitlinien werden über jeweils titelspezifische Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen ausgefüllt. Weiter werden die zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Entwicklung eines Qualitätsrasters für Evaluierungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beteiligt. 16. Welchen Anteil der BMZ-Fördermittel für NGOs machen Zuwendungen an internationale im Vergleich zu nationalen Organisationen aus, und wie hat sich dieser Anteil zwischen der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD entwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Datenbanken sind aus technischen Gründen nicht nach den Kriterien internationale/nationale Organisationen auswertbar. 17. Inwieweit tragen die durch das BMZ geförderten NGOs zur Umsetzung der deutschen Entwicklungspolitik bei, insbesondere im Kontext der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, und welche spezifischen Beiträge zu den Nachhaltigkeitszielen lassen sich nachweisen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die gesamte deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist entlang der Agenda 2030 ausgerichtet. Durch das BMZ geförderte Nichtregierungsorganisationen tragen zur Umsetzung der Agenda 2030 bei. Eine Darstellung aller Beiträge aller geförderten Nichtregierungsorganisationen über alle 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung hinweg ist aus Kapazitätsgründen nicht leistbar und darüber hinaus aufgrund des integrierten und vernetzten Charakters der Agenda 2030 nicht sinnvoll. 18. Welche Kooperationen bestehen zwischen den vom BMZ geförderten NGOs und anderen Bundesministerien oder internationalen Organisationen, und wie wird die Koordination dieser Kooperationen gewährleistet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Grundsätzlich erkennt die Bundesregierung die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Zivilgesellschaft an und sieht es nicht als ihre Aufgabe, deren Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu koordinieren. Darüber hinaus koordiniert das BMZ seine Arbeit stetig mit anderen Bundesministerien. 19. Welche Auswirkungen haben die BMZ-Förderungen an NGOs auf die Kapazitätsentwicklung in den Partnerländern, basierend auf verfügbaren empirischen Studien oder internen Analysen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Kapazitätsentwicklung in den Partnerländern ist zentrale Zielsetzung der vom BMZ geförderten zivilgesellschaftlichen Vorhaben. Somit ist sie integraler Bestandteil der von Engagement Global verantworteten Prüfung in Hinblick auf eine wirkungsorientierte und nachhaltige Projektplanung, -durchführung und -umsetzung. Studien belegen die Bedeutung von Kapazitätsentwicklung für nachhaltige Entwicklung. Beispielhaft wird auf folgende Studie verwiesen: www.betterevaluation.org/tools-resources/evaluation-ngo-partnerships-aimed-c apacity-development. 20. Welche Indikatoren und Methoden werden vom BMZ zur Überwachung der Nachhaltigkeit der NGO-Projekte angewendet, und inwieweit werden diese Indikatoren über die thematischen Schwerpunkte hinweg standardisiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Da das Potential zur Erreichung von nachhaltigen Wirkungen zu den wesentlichen Entscheidungskriterien einer Förderentscheidung gehört, müssen die Projektanträge in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuwendungszweck hierzu grundsätzlich spezifische Aussagen treffen und mit messbaren Indikatoren versehen sein, die von den antragsstellenden Organisationen selber entwickelt werden. Darüber hinaus gelten die im Geberkreis des Development Assistance Committee der OECD vereinbarten Kriterien der Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz, Signifikanz und Nachhaltigkeit. 21. Gibt es Berichte über potenzielle Konflikte von Interessen bei durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderten NGOs, etwa durch Verbindungen zu politischen Akteuren oder wirtschaftliche Interessen, und wie werden solche Fälle gehandhabt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nein. 22. Wie hoch ist der administrative Aufwand bzw. sind die Verwaltungskosten der BMZ-Förderungen an NGOs, einschließlich Planung, Berichterstattung und Kontrolle, und hat sich dieser Overhead zwischen den Regierungsperioden verändert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Eine gesonderte Kostenberechnung für Personal-, Sach- und Reisekosten bezogen auf die Administration einzelner Haushaltstitel findet nicht statt. Die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Übersichten zu den Personal- und Sachkosten dienen als Kalkulationsgrundlage bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans (Einzelplan 23). Dies erfolgt aber nicht referatsscharf, sondern für das BMZ als Ganzes. 23. Welche Rolle spielen die geförderten NGOs in der Krisenreaktionsfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik, etwa bei humanitären Notlagen, und welche Anpassungen wurden unter der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? In humanitären Notlagen fördert das BMZ über den Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Rahmen der strukturbildenden Übergangshilfe zivilgesellschaftliche Organisationen, die dazu beitragen, die Resilienz der besonders von Notlagen betroffenen Personen zu stärken. Diese Förderung ist eng mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt, das im Rahmen seiner Zuständigkeit für die humanitäre Hilfe ebenfalls zivilgesellschaftliche Organisationen fördert. Die jeweiligen Förderschwerpunkte werden fortwährend an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. 24. Welche Referate oder Abteilungen im BMZ sind für die Koordinierung, Vergabe und Überwachung der Förderungen an NGOs zuständig, und wie sind die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen diesen Referaten aufgeteilt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Zusammenarbeit mit deutschen Nichtregierungsorganisationen wird im BMZ vorrangig durch die Unterabteilung G 4 (Zivilgesellschaft; Kirchen; Länder; Kommunen) gesteuert und bearbeitet. Die konkreten Referate können dem Organisationsplan des BMZ entnommen werden. Die Referatsnamen geben jeweils Aufschluss über die inhaltliche Aufteilung. Der Organisationsplan ist unter www.bmz.de/de/ministerium/aufbau-u nd-struktur abrufbar. 25. Welche internen Prozesse und Verfahren wendet das BMZ an, um die Koordinierung der Förderungen an NGOs zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf die Prüfung von Anträgen, die Mittelzuweisung und die Nachverfolgung der Mittelverwendung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Diese Prozesse folgen im Wesentlichen den zuwendungsrechtlichen Vorgaben des § 44 BHO, den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen. Dort, wo Haushaltstitel nach formellen Richtlinien bewirtschaftet werden, können einzelne Regelungen des allgemeinen Zuwendungsrechts modifiziert sein. Die Durchführung der Prozesse liegt in der Verantwortung der jeweils titelverwaltenden Arbeitseinheiten, z. T. mit Unterstützung spezieller Servicedienstleister wie der staatlichen Engagement Global gGmbH. Sie entscheiden über die Förderung im Einklang mit den übergreifenden oder spezifischen rechtlichen, politischen und konzeptionellen Vorgaben für die jeweiligen Fördertitel. 26. Inwieweit werden die Förderentscheidungen des BMZ für NGOs mit anderen Bundesministerien, insbesondere dem Auswärtigen Amt, abgestimmt, und welche Mechanismen oder Gremien dienen dieser Abstimmung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Antragstellende haben im Rahmen des von ihnen vorzulegenden Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplans darzulegen, wie die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird (vgl. Verwaltungsvorschrift Nr. 3.2 zu § 44 BHO). Dabei sind auch etwaige Förderungen Dritter, die als Deckungsmittel im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Fördervorhabens anzusehen sind, auszuweisen. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/933 verwiesen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 27. Welche Rolle spielen externe Partner, wie beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei der Koordinierung und Umsetzung von NGO-Projekten, und wie ist die Zusammenarbeit zwischen diesen Akteuren und dem BMZ organisiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die KfW als Durchführungsorganisationen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind nicht in die Koordinierung und Umsetzung von durch die Bundesregierung geförderten Projekten zivilgesellschaftlicher Organisationen involviert. Jedoch arbeiten die Durchführungsorganisationen im Rahmen des Auftragsverfahrens auch mit zivilgesellschaftlichen Partnern zusammen. Sie agieren hier eigenverantwortlich im Rahmen der vom BMZ gesetzten Ziele für das jeweilige Vorhaben. Falls es in Partnerländern sektorale oder regionale Schnittmengen zwischen zivilgesellschaftlichen und Vorhaben der technischen und finanziellen Zusammenarbeit gibt, wirken das BMZ und die deutschen Auslandsvertretungen darauf hin, dass sich die Akteure vor Ort austauschen, vernetzen und auch mit anderen vor Ort tätigen Entwicklungsakteuren abstimmen. 28. Welche digitalen Systeme oder Datenbanken nutzt das BMZ zur Verwaltung und Überwachung der Förderungen an NGOs, und inwieweit sind diese Systeme für die Erstellung umfassender Berichte und Übersichten für den Deutschen Bundestag geeignet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BMZ nutzt eine selbstentwickelte Datenbank, um seine Bewilligungen an Zuwendungsempfänger zu erfassen. Alle Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Mittel werden ausschließlich über das von der Bundeskasse betriebene und den Ressorts vom ITZ-Bund zur Verfügung gestellte HKR (= automatisiertes Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes) getätigt. 29. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den vom BMZ geförderten NGOs und den Behörden oder zivilgesellschaftlichen Akteuren in den Partnerländern koordiniert, und welche Mechanismen gibt es, um Doppelstrukturen oder ineffiziente Ressourcennutzung zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die deutschen Auslandsvertretungen wirken in den Partnerländern darauf hin, dass sich die Akteure vor Ort austauschen, vernetzen und auch mit anderen vor Ort tätigen Entwicklungsakteuren abstimmen. 30. Welche Maßnahmen ergreift das BMZ, um sicherzustellen, dass die Förderungen an NGOs in Einklang mit den strategischen Prioritäten der deutschen Entwicklungspolitik stehen, und wie wird die Einhaltung dieser Prioritäten durch die zuständigen Referate überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 31. Welche Rolle spielt der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) in der Koordination und Lobbyarbeit im Kontext der BMZ-Förderungen an NGOs (https://venro.org/ueber-venro/wer-wir-sind; bitte die Art und den Umfang der Interaktionen mit dem BMZ, einschließlich Stellungnahmen zu Haushaltsentwürfen und Finanzierungsmodellen, angeben)? Der Verband VENRO agiert als Interessenvertretung seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und bündelt die Interessen der Träger in seinen Arbeitsgruppen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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