Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/2867)
Text
Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/2867)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3453
21. Wahlperiode 19.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2867 –
Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Bericht der „WELT“ weist darauf hin, dass das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mehr als 400
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) fördert (www.welt.de/debatte/article68dd33
b8841ec4e7d0268324/entwicklungshilfe-milliarden-fuer-misserfolge.html).
Der Artikel kritisiert eine unzureichende Transparenz sowie eine mangelnde
Evaluierung der Fördermaßnahmen, weil dem Deutschen Bundestag keine
vollständigen Übersichten über die geförderten NGOs bereitgestellt würden
und konsolidierte Informationen über die Wirkung der Förderungen fehlten
(a. a. O.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat sich bereits im Rahmen zahlreicher Kleiner Anfragen
der Fragesteller zur Thematik der vorliegenden Kleinen Anfrage geäußert. Die
Antworten der Bundesregierung sind den Fragestellern übermittelt worden und
liegen diesen somit vor. Zudem sind die Antworten der Bundesregierung als
Bundestagsdrucksachen veröffentlicht. Diesbezüglich wird insbesondere auf
die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838 verwiesen.
Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff
„Nichtregierungsorganisation (NGO)“ insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig
ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Ausgaben des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
werden nicht einheitlich auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und
abgegrenzt. Dementsprechend können abstrakt formulierte Fragen zur Förderung
von NGOs im umfassenden Sinn nicht beantwortet werden.
Des Weiteren ist anzumerken, dass das BMZ über ein differenziertes
Fördersystem für die Zivilgesellschaft verfügt, welches die jeweiligen Besonderheiten
der zivilgesellschaftlichen Organisationen berücksichtigt. Die Fördervorgaben
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sind jeweils titelspezifisch. Die Zivilgesellschaft ist in bestimmten Fördertiteln
frei in der thematischen Ausgestaltung der Projektanträge (Antragsprinzip),
sofern diese ansonsten im Rahmen der jeweiligen Fördervorgaben liegen. In
anderen Fördertiteln ist eine Förderung mit spezifischen inhaltlich-thematischen
Vorgaben verbunden. In jedem Fall unterliegen die Förderungen den
übergeordneten Vorgaben des Zuwendungsrechts (insbesondere die §§ 23 und 44 der
Bundeshaltsordnung – BHO – und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
und Nebenbestimmungen).
Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach dem
Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI), inklusive der
Vorhaben und Projekte von Nichtregierungsorganisationen. Damit die IATI-Daten für
die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das
Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de) entwickelt. Durch das
Transparenzportal kann die Öffentlichkeit auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse
auf IATI-Daten zugreifen, diese durchsuchen und analysieren. Das Portal bietet
mit einem ausführlichen Glossar, einem strukturierten Fragen- und Antworten-
Bereich sowie kurzen Erklärungen zahlreiche Funktionen, um die Daten
fachlich einzuordnen und auswerten zu können.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Fragestellungen aus den
Datenbanken des BMZ keine Übersicht der Förderungen zu bestimmten
Stichtagen erhoben werden kann.
1. Welche Nichtregierungsorganisationen wurden im Zeitraum der
Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
(Dezember 2021 bis Mai 2025) vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziell gefördert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte den vollständigen Namen, den
registrierten Sitz sowie die primären thematischen Schwerpunkte [exempli gratia
Klimaschutz, Geschlechtergerechtigkeit, Bildung, Gesundheit] jeder
Organisation angeben?
2. Welches Gesamtvolumen an Fördermitteln wurde den in Frage 1
genannten NGOs im Zeitraum der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Dezember 2021 bis Mai 2025) vom
BMZ bereitgestellt, und wie verteilt sich dieses Volumen auf die
Kalenderjahre 2022, 2023, 2024 und Januar bis Mai 2025 auf die jeweiligen
NGOs sowie auf die thematischen Schwerpunkte (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet:
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum
Transparenzportal und zu den Bezugs-Bundestagsdrucksachen, wird verwiesen.
3. Welche Evaluierungsberichte oder Erfolgskontrollen liegen zu den
Förderungen der in Frage 1 genannten NGOs im Zeitraum der Koalition der
Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vor, und
inwieweit wurden diese Berichte durch den Bundesrechnungshof oder
unabhängige Dritte überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zum Fördersystem
zivilgesellschaftlicher Organisationen wird verwiesen. Die individuelle
Wirkungsmessung auf Projektebene erfolgt durch die Träger. Größere Träger verfügen über
eigene Evaluierungseinheiten. Der in die Administrierung des Titels für Private
Träger und die Entwicklungspolitische Bildung eingebundene, bundeseigene
Servicedienstleister Engagement Global gGmbH prüft die Vorhaben im
Hinblick auf eine wirkungsorientierte und nachhaltige Projektplanung, -
durchführung und -umsetzung.
Eine Übersicht über die Evaluierungen der Deutschen Gesellschaft für
Evaluierungen gGmbH (DEval) ist unter www.deval.org/de/evaluierungen/laufende-un
d-abgeschlossene-evaluierungen veröffentlicht. Eine Überprüfung aller vom
BMZ geförderten Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen durch den
Bundesrechnungshof (BRH) oder unabhängige Dritte ist nicht vorgesehen.
4. Welche Nichtregierungsorganisationen werden seit Beginn der Koalition
der Fraktionen der CDU, CSU und SPD- (Mai 2025) bis zum 5. Oktober
2025 vom BMZ finanziell gefördert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte den vollständigen Namen, den registrierten Sitz sowie die
primären thematischen Schwerpunkte [exempli gratia Klimaschutz,
Geschlechtergerechtigkeit, Bildung, Gesundheit] jeder Organisation
angeben?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum
Transparenzportal, wird verwiesen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das für Neuförderungen 2025
erforderliche Bundeshaushaltsgesetz 2025 erst am 30. September 2025
ausgefertigt wurde.
5. Welches Gesamtvolumen an Fördermitteln wurde den in Frage 4
genannten NGOs seit Beginn der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und
SPD (Mai 2025) bis zum 5. Oktober 2025 vom BMZ bereitgestellt, und
wie verteilt sich dieses Volumen auf die Monate, die jeweiligen NGOs
sowie die thematischen Schwerpunkte (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum
Transparenzportal, sowie auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Welches geplante Fördervolumen ist für die in Frage 4 genannten NGOs
bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode durch das BMZ
vorgesehen, und wie verteilt sich dieses Volumen auf voraussichtliche
Summen, Zeitrahmen sowie thematische Schwerpunkte (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Angaben zu geplanten Fördervolumen für die in Frage 4 genannten NGOs bis
zum Ende der laufenden Legislaturperiode können mit Blick auf noch nicht
beschlossene Haushalte sowie noch nicht beschiedene Förderanträge nicht erteilt
werden.
7. Inwieweit unterscheiden sich die thematischen Schwerpunkte der durch
das BMZ geförderten NGOs unter der Koalition der Fraktionen der
CDU, CSU und SPD (seit Mai 2025) von jenen unter der Koalition der
Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, und
welche strategischen Anpassungen wurden in der Förderpolitik
vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das BMZ verfolgt bei der Förderung von Projekten von zivilgesellschaftlichen
Organisationen s. o. einen Ansatz der Nachhaltigkeit. Es setzt deshalb auf eine
mehrjährige Förderung, deren strategische Ausrichtung auch bei einem
Regierungswechsel nicht mitten im Förderzeitraum angepasst wird. Mit der Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung und der darauf basierenden Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich das BMZ an internationalen und nationalen
Richtlinien, die langfristig und regierungsübergreifend angelegt sind.
8. Welche Kriterien wendet das BMZ bei der Auswahl und Förderung von
NGOs an, und inwiefern unterscheiden sich diese Kriterien unter der
Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD von jenen unter der
Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Besonderheiten der
Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen wird verwiesen. Die Förderung
erfolgt auf Grundlage der jeweiligen, titelspezifischen Förderrichtlinie.
Die Förderkriterien ergeben sich darüber hinaus unabhängig von der
Legislaturperiode aus dem Zuwendungsrecht des Bundes. Zu beachten sind zudem –
neben den jeweiligen Titelbestimmungen – die im Geberkreis des Development
Assistance Committee der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) vereinbarten Kriterien der Relevanz, Kohärenz,
Wirksamkeit, Effizienz, Signifikanz und Nachhaltigkeit.
9. Welche Evaluierungspläne oder Evaluierungsberichte liegen für die
Förderungen durch das BMZ unter der Koalition der Fraktionen der CDU,
CSU und SPD (seit Mai 2025) vor, und welche Methoden werden zur
Messung der Wirksamkeit der geförderten Projekte eingesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Da Neuzusagen grundsätzlich erst nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes
2025 möglich waren, liegen noch keine Evaluierungsberichte zu Maßnahmen
vor, die seitdem gefördert wurden.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Transparenz
der Förderungen von NGOs im BMZ zu erhöhen, insbesondere
hinsichtlich der Bereitstellung umfassender Übersichten und Erfolgskontrollen
für den Deutschen Bundestag (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum
Transparenzportal und zu den Bezugs-Bundestagsdrucksachen, wird verwiesen.
11. Wie viele NGOs werden derzeit vom BMZ gefördert, und wie hat sich
diese Zahl von der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP (bis Mai 2025) zur Koalition der Fraktionen der
CDU, CSU und SPD entwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche NGOs erhielten durch das BMZ sowohl unter der Koalition der
Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP als auch
unter der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD
Förderungen, und inwieweit haben sich die Fördersummen oder thematischen
Schwerpunkte dieser Organisationen zwischen den beiden
Regierungsperioden verändert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere zum
Transparenzportal und zu den Bezugs-Bundestagsdrucksachen, sowie auf die Antwort zu
den Fragen 5 und 7 wird verwiesen.
13. Gab es Fälle, in denen Förderungen durch das BMZ an NGOs unter der
Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP oder der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD
aufgrund unzureichender Erfolge oder kritischer Prüfungen eingestellt
wurden, und welche Gründe lagen diesen Entscheidungen zugrunde (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.
14. Wie wird sichergestellt, dass die durch das BMZ geförderten NGOs
unabhängig von den politischen Leitlinien der jeweiligen Bundesregierung
agieren, und welche Kontrollmechanismen bestehen in diesem
Zusammenhang (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Antwort zu Frage 3 bezüglich Erfolgskontrolle sowie zu den Fragen 7
und 8 bezüglich Förderkriterien wird verwiesen.
15. Welche Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zur Verbesserung der
Transparenz und Evaluierung von NGO-Förderungen durch das BMZ
wurden unter der Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD
umgesetzt, und welche Maßnahmen sind bis zum Ende der
Legislaturperiode geplant (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Bundesrechnungshof hat im Rahmen der Prüfungsreihe „Evaluierung von
Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ empfohlen, die
Beiträge der zivilgesellschaftlichen Organisationen noch stärker einzubeziehen.
Das BMZ arbeitet mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen an der
weiteren Vergemeinschaftung des Qualitätsverständnisses und einer
Systematisierung von Evaluierungen. Die in den Leitlinien der Evaluierung der
Entwicklungszusammenarbeit (www.bmz.de/de/aktuelles/publikationen/92884-92884)
beschriebenen Standards und Prinzipien stellen die inhaltliche Grundlage auch
für Evaluierungen im Bereich der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit dar und dienen als Orientierung für Zuwendungsempfänger. Die Leitlinien
werden über jeweils titelspezifische Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen
ausgefüllt. Weiter werden die zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der
Entwicklung eines Qualitätsrasters für Evaluierungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit beteiligt.
16. Welchen Anteil der BMZ-Fördermittel für NGOs machen Zuwendungen
an internationale im Vergleich zu nationalen Organisationen aus, und wie
hat sich dieser Anteil zwischen der Koalition der Fraktionen von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und der Koalition der Fraktionen
der CDU, CSU und SPD entwickelt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Datenbanken sind aus technischen Gründen nicht nach den Kriterien
internationale/nationale Organisationen auswertbar.
17. Inwieweit tragen die durch das BMZ geförderten NGOs zur Umsetzung
der deutschen Entwicklungspolitik bei, insbesondere im Kontext der
Agenda 2030 der Vereinten Nationen, und welche spezifischen Beiträge
zu den Nachhaltigkeitszielen lassen sich nachweisen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die gesamte deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist entlang der Agenda
2030 ausgerichtet. Durch das BMZ geförderte Nichtregierungsorganisationen
tragen zur Umsetzung der Agenda 2030 bei. Eine Darstellung aller Beiträge
aller geförderten Nichtregierungsorganisationen über alle 17 Ziele für
nachhaltige Entwicklung hinweg ist aus Kapazitätsgründen nicht leistbar und darüber
hinaus aufgrund des integrierten und vernetzten Charakters der Agenda 2030
nicht sinnvoll.
18. Welche Kooperationen bestehen zwischen den vom BMZ geförderten
NGOs und anderen Bundesministerien oder internationalen
Organisationen, und wie wird die Koordination dieser Kooperationen gewährleistet
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Grundsätzlich erkennt die Bundesregierung die Unabhängigkeit und
Eigenständigkeit der Zivilgesellschaft an und sieht es nicht als ihre Aufgabe, deren
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu koordinieren. Darüber hinaus
koordiniert das BMZ seine Arbeit stetig mit anderen Bundesministerien.
19. Welche Auswirkungen haben die BMZ-Förderungen an NGOs auf die
Kapazitätsentwicklung in den Partnerländern, basierend auf verfügbaren
empirischen Studien oder internen Analysen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Kapazitätsentwicklung in den Partnerländern ist zentrale Zielsetzung der
vom BMZ geförderten zivilgesellschaftlichen Vorhaben. Somit ist sie integraler
Bestandteil der von Engagement Global verantworteten Prüfung in Hinblick
auf eine wirkungsorientierte und nachhaltige Projektplanung, -durchführung
und -umsetzung. Studien belegen die Bedeutung von Kapazitätsentwicklung für
nachhaltige Entwicklung. Beispielhaft wird auf folgende Studie verwiesen:
www.betterevaluation.org/tools-resources/evaluation-ngo-partnerships-aimed-c
apacity-development.
20. Welche Indikatoren und Methoden werden vom BMZ zur Überwachung
der Nachhaltigkeit der NGO-Projekte angewendet, und inwieweit
werden diese Indikatoren über die thematischen Schwerpunkte hinweg
standardisiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Da das Potential zur Erreichung von nachhaltigen Wirkungen zu den
wesentlichen Entscheidungskriterien einer Förderentscheidung gehört, müssen die
Projektanträge in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuwendungszweck hierzu
grundsätzlich spezifische Aussagen treffen und mit messbaren Indikatoren
versehen sein, die von den antragsstellenden Organisationen selber entwickelt
werden. Darüber hinaus gelten die im Geberkreis des Development Assistance
Committee der OECD vereinbarten Kriterien der Relevanz, Kohärenz,
Wirksamkeit, Effizienz, Signifikanz und Nachhaltigkeit.
21. Gibt es Berichte über potenzielle Konflikte von Interessen bei durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung geförderten NGOs, etwa durch Verbindungen zu politischen
Akteuren oder wirtschaftliche Interessen, und wie werden solche Fälle
gehandhabt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nein.
22. Wie hoch ist der administrative Aufwand bzw. sind die
Verwaltungskosten der BMZ-Förderungen an NGOs, einschließlich Planung,
Berichterstattung und Kontrolle, und hat sich dieser Overhead zwischen den
Regierungsperioden verändert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Eine gesonderte Kostenberechnung für Personal-, Sach- und Reisekosten
bezogen auf die Administration einzelner Haushaltstitel findet nicht statt. Die vom
Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Übersichten zu den Personal-
und Sachkosten dienen als Kalkulationsgrundlage bei der Aufstellung und
Ausführung des Haushaltsplans (Einzelplan 23). Dies erfolgt aber nicht
referatsscharf, sondern für das BMZ als Ganzes.
23. Welche Rolle spielen die geförderten NGOs in der
Krisenreaktionsfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik, etwa bei humanitären Notlagen,
und welche Anpassungen wurden unter der Koalition der Fraktionen der
CDU, CSU und SPD vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
In humanitären Notlagen fördert das BMZ über den Titel „Krisenbewältigung
und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Rahmen der strukturbildenden
Übergangshilfe zivilgesellschaftliche Organisationen, die dazu beitragen, die Resilienz der
besonders von Notlagen betroffenen Personen zu stärken. Diese Förderung ist
eng mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt, das im Rahmen seiner
Zuständigkeit für die humanitäre Hilfe ebenfalls zivilgesellschaftliche Organisationen
fördert. Die jeweiligen Förderschwerpunkte werden fortwährend an die
aktuellen Gegebenheiten angepasst.
24. Welche Referate oder Abteilungen im BMZ sind für die Koordinierung,
Vergabe und Überwachung der Förderungen an NGOs zuständig, und
wie sind die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen diesen
Referaten aufgeteilt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Zusammenarbeit mit deutschen Nichtregierungsorganisationen wird im
BMZ vorrangig durch die Unterabteilung G 4 (Zivilgesellschaft; Kirchen;
Länder; Kommunen) gesteuert und bearbeitet.
Die konkreten Referate können dem Organisationsplan des BMZ entnommen
werden. Die Referatsnamen geben jeweils Aufschluss über die inhaltliche
Aufteilung. Der Organisationsplan ist unter www.bmz.de/de/ministerium/aufbau-u
nd-struktur abrufbar.
25. Welche internen Prozesse und Verfahren wendet das BMZ an, um die
Koordinierung der Förderungen an NGOs zu gewährleisten,
insbesondere in Bezug auf die Prüfung von Anträgen, die Mittelzuweisung und die
Nachverfolgung der Mittelverwendung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Diese Prozesse folgen im Wesentlichen den zuwendungsrechtlichen Vorgaben
des § 44 BHO, den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften und
Nebenbestimmungen. Dort, wo Haushaltstitel nach formellen Richtlinien bewirtschaftet
werden, können einzelne Regelungen des allgemeinen Zuwendungsrechts
modifiziert sein. Die Durchführung der Prozesse liegt in der Verantwortung der
jeweils titelverwaltenden Arbeitseinheiten, z. T. mit Unterstützung spezieller
Servicedienstleister wie der staatlichen Engagement Global gGmbH. Sie
entscheiden über die Förderung im Einklang mit den übergreifenden oder
spezifischen rechtlichen, politischen und konzeptionellen Vorgaben für die jeweiligen
Fördertitel.
26. Inwieweit werden die Förderentscheidungen des BMZ für NGOs mit
anderen Bundesministerien, insbesondere dem Auswärtigen Amt,
abgestimmt, und welche Mechanismen oder Gremien dienen dieser
Abstimmung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Antragstellende haben im Rahmen des von ihnen vorzulegenden
Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplans darzulegen, wie die Gesamtfinanzierung
sichergestellt wird (vgl. Verwaltungsvorschrift Nr. 3.2 zu § 44 BHO). Dabei sind auch
etwaige Förderungen Dritter, die als Deckungsmittel im Rahmen der
Gesamtfinanzierung des Fördervorhabens anzusehen sind, auszuweisen.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 7
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/933
verwiesen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
27. Welche Rolle spielen externe Partner, wie beispielsweise die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH oder die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei der Koordinierung und
Umsetzung von NGO-Projekten, und wie ist die Zusammenarbeit zwischen
diesen Akteuren und dem BMZ organisiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
und die KfW als Durchführungsorganisationen der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit sind nicht in die Koordinierung und Umsetzung von
durch die Bundesregierung geförderten Projekten zivilgesellschaftlicher
Organisationen involviert. Jedoch arbeiten die Durchführungsorganisationen im
Rahmen des Auftragsverfahrens auch mit zivilgesellschaftlichen Partnern
zusammen. Sie agieren hier eigenverantwortlich im Rahmen der vom BMZ
gesetzten Ziele für das jeweilige Vorhaben. Falls es in Partnerländern sektorale
oder regionale Schnittmengen zwischen zivilgesellschaftlichen und Vorhaben
der technischen und finanziellen Zusammenarbeit gibt, wirken das BMZ und
die deutschen Auslandsvertretungen darauf hin, dass sich die Akteure vor Ort
austauschen, vernetzen und auch mit anderen vor Ort tätigen
Entwicklungsakteuren abstimmen.
28. Welche digitalen Systeme oder Datenbanken nutzt das BMZ zur
Verwaltung und Überwachung der Förderungen an NGOs, und inwieweit sind
diese Systeme für die Erstellung umfassender Berichte und Übersichten
für den Deutschen Bundestag geeignet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das BMZ nutzt eine selbstentwickelte Datenbank, um seine Bewilligungen an
Zuwendungsempfänger zu erfassen. Alle Maßnahmen zur Bewirtschaftung der
Mittel werden ausschließlich über das von der Bundeskasse betriebene und den
Ressorts vom ITZ-Bund zur Verfügung gestellte HKR (= automatisiertes
Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes) getätigt.
29. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den vom BMZ geförderten
NGOs und den Behörden oder zivilgesellschaftlichen Akteuren in den
Partnerländern koordiniert, und welche Mechanismen gibt es, um
Doppelstrukturen oder ineffiziente Ressourcennutzung zu vermeiden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die deutschen Auslandsvertretungen wirken in den Partnerländern darauf hin,
dass sich die Akteure vor Ort austauschen, vernetzen und auch mit anderen vor
Ort tätigen Entwicklungsakteuren abstimmen.
30. Welche Maßnahmen ergreift das BMZ, um sicherzustellen, dass die
Förderungen an NGOs in Einklang mit den strategischen Prioritäten der
deutschen Entwicklungspolitik stehen, und wie wird die Einhaltung
dieser Prioritäten durch die zuständigen Referate überprüft (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
31. Welche Rolle spielt der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre
Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) in der
Koordination und Lobbyarbeit im Kontext der BMZ-Förderungen an NGOs
(https://venro.org/ueber-venro/wer-wir-sind; bitte die Art und den
Umfang der Interaktionen mit dem BMZ, einschließlich Stellungnahmen zu
Haushaltsentwürfen und Finanzierungsmodellen, angeben)?
Der Verband VENRO agiert als Interessenvertretung seiner Mitglieder in der
Öffentlichkeit und bündelt die Interessen der Träger in seinen Arbeitsgruppen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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