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Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Zukunft zusammen global gestalten" (Antwort zu Drs. 21/5044)

dip / drucksache 24.04.2026 · WP 21 · 21/5641 · Antwort · Original ↗

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Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Zukunft zusammen global gestalten" (Antwort zu Drs. 21/5044) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5641 21. Wahlperiode 24.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5044 – Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Zukunft zusammen global gestalten“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im Januar 2026 den Reform- und Strategieplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter dem Titel „Zukunft zusammen global gestalten“ vorgelegt. Darin kündigt das BMZ an, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bis zum Sommer 2027 strukturell, finanziell und inhaltlich neu auszurichten. Vier Ziele sollen die künftige Ausrichtung prägen: 1) Armut, Hunger und Ungleichheiten überwinden sowie Rechtsstaatlichkeit und zivilgesellschaftliche Räume schützen, 2) Frieden und Stabilität – nachhaltig Sicherheit fördern, 3) Wirtschaftliche Zusammenarbeit für nachhaltiges und gerechtes Wachstum ermöglichen sowie 4) Strategische Allianzen für globale Lösungen und das multilaterale System stärken. Mit diesem Reformplan leitet die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller eine Zäsur in der deutschen Entwicklungspolitik ein. Während das BMZ die Notwendigkeit betont, auf veränderte geopolitische Realitäten zu reagieren und die EZ daher strategischer und interessenbasierter aufzustellen, mehren sich die Stimmen aus der Zivilgesellschaft und von internationalen Partnern, die eine Aushöhlung bewährter Prinzipien der partnerschaftlichen und bedarfsorientierten Zusammenarbeit und damit nachhaltigen Schaden für die Rolle Deutschlands als verlässlichen Partner befürchten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtungen Deutschlands aus der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Grundsatzes, die Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) als leitenden Rahmen der EZ zu verfolgen. Der im Reformplan betonte stärkere Fokus auf deutsche und europäische Eigeninteressen, die angekündigte weitere Absenkung der Haushaltsmittel sowie die Verschiebung von bilateralen hin zu stärker multilateralen bzw. zweckgebundenen Ansätzen in Kernbereichen wie Gesundheit und Bildung oder die regionale Priorisierung der Zusammenarbeit im Bereich Ernährungssouveränität werfen grundlegende Fragen zur Wirksamkeit, Verlässlichkeit und menschenrechtlichen Fundierung der deutschen EZ auf. Auch auf europäischer Ebene zeigen sich ähnliche Tendenzen, wenngleich das BMZ sich laut seinem Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Reformplan weiterhin für eine entwicklungsorientierte Ausgestaltung der Global-Gateway-Initiativen der Europäischen Union einsetzen möchte. Gleichzeitig betont der Reformplan eine intensivere Einbindung wirtschaftlicher Akteure und eine stärkere Verknüpfung mit sicherheits- und geopolitischen Zielsetzungen. Deutliche Schwerpunktverschiebungen zeigen sich in der regionalen Zusammenarbeit, etwa die Konzentration auf das geografisch nähere Umfeld Europas und auf die Gruppe der Least Developed Countries (LDCs) sowie die Verengung der Kooperation mit aufstrebenden Volkswirtschaften auf weitgehend kreditfinanzierte Instrumente. In Lateinamerika und Südostasien soll sich die internationale Zusammenarbeit künftig dem Klima und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit widmen. Die genannten thematischen Verengungen könnten nach Ansicht der Fragesteller die Förderung zivilgesellschaftlicher Freiräume und demokratischer Strukturen, die Bereitstellung öffentlicher Güter und die Erreichung entwicklungspolitischer Ziele gefährden. Besonders kritisch wird zudem gesehen, dass zentrale Themen wie sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sowie die entwicklungspolitische Inlandsarbeit, gerade angesichts der massiven Hetze von rechts gegen die Entwicklungspolitik, im Reformplan kaum oder keine Erwähnung finden. Die Fragesteller sehen zwar einige nachvollziehbare Ansätze zur Fokussierung, es stellen sich jedoch erhebliche Fragen zur konkreten Ausgestaltung, zu möglichen Zielkonflikten sowie zur Nachvollziehbarkeit dieser Priorisierungen.  1. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Reform und ihre vier Ziele mit den Verpflichtungen aus der Agenda 2030 (SDGs) kohärent sind (bitte darlegen, wie SDGs-Mapping, Zielkonfliktanalysen und Monitoring erfolgen), und wie verzahnt die Bundesregierung die Gestaltung der Post-2030-Agenda mit den Klimazielen? Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist handlungsleitender Kompass für die vier Ziele des Reformplans. Dementsprechend ist die Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) insbesondere auch darauf ausgerichtet, die Umsetzung der Agenda 2030 zu beschleunigen. Das im Reformplan formulierte Ziel, Armut, Hunger und Ungleichheiten zu überwinden, bleibt Kernaufgabe des BMZ. Damit adressiert das BMZ gezielt jene Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs), die aufgrund ihrer vielfältigen Wechselwirkungen zu anderen SDGs eine besondere Hebelwirkung auf die Agenda 2030 insgesamt haben. Der Ansatz einer stärkeren Vernetzung von Entwicklungs-, Sicherheits- und Außenpolitik (im Sinne eines Dreiklangs) entspricht ebenfalls der integrativen Herangehensweise der Agenda 2030. Durch ein strategischeres Verständnis von Entwicklungspolitik als Kooperationspolitik wird das wichtige SDG 17 in seiner Querschnittswirkung auf andere SDGs aufgegriffen. Die Bundesregierung setzt sich für eine ambitionierte Ausgestaltung der Post-2030-Agenda ein, die auch weiterhin die ausbalancierte Betrachtung aller drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gewährleistet (ökologisch, sozial und ökonomisch).  2. Nach welchen konkreten Kriterien definiert die Bundesregierung die im Reformplan genannten „deutschen Interessen“ (wirtschaftlich, sicherheitspolitisch, geostrategisch)? Die Bundesregierung definiert deutsche Interessen als Ergebnis eines politischen Abwägungsprozesses. Teil dieses Abwägungsprozesses sind unter anderem entwicklungspolitische, wirtschaftliche, sicherheitspolitische, geostrategische und menschenrechtliche Interessen. Der Reformplan stellt auf eine partnerorientierte Entwicklungspolitik ab, welche die deutschen Interessen transparent benennt, die Interessen der Partner ernst nimmt und auf dieser Basis gemeinsame Interessen identifiziert.  3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Interessen der Partnerländer und der dortigen Zivilgesellschaft bei der Festlegung von Schwerpunkten, Instrumenten und Konditionalitäten der entwicklungspolitischen und internationalen Zusammenarbeit gleichberechtigt berücksichtigt werden und wertegeleiteten gemeinsamen Interessen ausreichend Rechnung getragen wird? Bei den bilateralen entwicklungspolitischen Regierungsgesprächen mit den Partnerländern findet ein strategischer Dialog statt, bei dem die gemeinsamen Ziele an der Schnittstelle der Interessen beider Seiten konkretisiert und die Schwerpunkte der Zusammenarbeit festgelegt werden. Zudem findet ein Austausch mit zivilgesellschaftlichen Partnern im Partnerland und in Deutschland statt, um deren Stimme im Dialog mit den Partnerländern zusätzlich Gehör zu verschaffen, auch im Hinblick auf geteilte Werte.  4. In welcher Form werden Ansätze zur Dekolonialisierung der EZ sowie strukturelle Fragen wie globale Entschuldung und faire Handelsregeln in die Reform integriert, da diese im Papier „Zukunft zusammen global gestalten“ weitgehend unberücksichtigt bleiben? Die deutsche Entwicklungspolitik verfolgt den Anspruch, koloniale Kontinuitäten zu erkennen und abzubauen. Die Adressierung struktureller Fragen ist dabei zentral. So setzt sich die Bundesregierung beispielweise dafür ein, die Stimme von Least Developed Countries im multilateralen System zu stärken, die Zusammenarbeit mit lokaler Zivilgesellschaft im Globalen Süden auszubauen und u. a. auch lokale Wertschöpfung in Partnerländern zu fördern. Darüber hinaus sind die Gestaltung einer gerechten, freien und regelbasierten internationalen Handelspolitik und der Einsatz für eine nachhaltige internationale Schuldenpolitik integraler Bestandteil des Reformplans.  5. Wann und mit welchem Auftrag und welchen Zielen wird die angekündigte entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission einberufen? a) Wie setzt sich diese bezüglich der Vertretung des Globalen Südens und der Zivilgesellschaft zusammen? b) Mit welchen Bundesressorts befindet sich das BMZ diesbezüglich aktuell im Austausch (bitte auflisten)? c) Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dekolonialer Ansätze, die Kommission als „Süd-Nord-Kommission“ zu bezeichnen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 137 und 138 der Abgeordneten Jamila Schäfer auf Bundestagsdrucksache 21/5159 wird verwiesen. Darüber hinaus befindet sich die Bundesregierung zur Einsetzung der entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission derzeit noch in der Abstimmung. Das BMZ steht in besonders engem Austausch mit dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen.  6. Welche konkreten Veränderungen ergeben sich durch die Reform im Hinblick auf künftige entwicklungspolitische Regierungsverhandlungen mit den Partnerländern, und welche Akteure werden z. B. künftig verstärkt, neu oder anders als bisher einbezogen? Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit bleiben die Regierungen der Partnerländer die zentralen Gesprächspartner. Zusätzlich gibt es einen begleitenden Austausch mit Akteuren der Zivilgesellschaft, der Diaspora und der Wirtschaft; letzteres gewinnt dort an Gewicht, wo sich ein besonderes Interesse der deutschen Wirtschaft abzeichnet. Weiterhin wichtig bleibt die Koordinierung mit anderen Ressorts sowie mit multilateralen Partnern, internationalen Finanzinstitutionen, der EU und anderen Gebern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  7. Wie will das BMZ die im Reformplan festgelegte stärkere europäische Ausrichtung der deutschen EZ konkret umsetzen? a) Welche konkreten Auswirkungen hat dies auf den Aufbau, die Struktur und Arbeitsprozesse des BMZ (bitte konkret benennen)? b) Wie beabsichtigt das BMZ konkret, die Kohärenz von bilateraler, europäischer und multilateraler EZ zu verbessern? c) Wie beabsichtigt das BMZ, die Geberkoordinierung im Rahmen des Team-Europe-Ansatzes zu intensivieren, und wie werden gerade vor dem Hintergrund der stärkeren Fokussierung auf Eigeninteressen Partnerländer einbezogen? d) Wie beabsichtigt das BMZ, die Abstimmungsprozesse mit anderen Bundesressorts zu gestalten, um auf europäischer Ebene geeint aufzutreten und sogenannte German Votes zu verhindern? e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Global-Gateway-Initiativen konkret entwicklungsorientiert auszugestalten, und welchen konkreten Beitrag soll das „Team Deutschland“ hierzu leisten? Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet. Die stärkere europäische Ausrichtung ist ein zentraler Bestandteil der Reform. Das BMZ setzt dies um, indem es sich eng mit anderen Bundesressorts abstimmt und frühzeitig in europäische Initiativen (u. a. Team Europe und Global Gateway) einbringt und diese entlang deutscher Prioritäten mitgestaltet. Bilaterale und europäische Maßnahmen werden dabei gezielt verzahnt, um Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Ko-Finanzierungen werden strategischer eingesetzt, um zusätzliche Mittel zu mobilisieren und die Wirkung deutscher Beiträge zu verstärken. Gleichzeitig wird die Abstimmung mit europäischen Partnern weiter vertieft, um gemeinsame Initiativen zu stärken und Europa als handlungsfähigen entwicklungspolitischen Akteur zu positionieren. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Global-Gateway- Investitionsprojekte nach dem „Team Europe“-Ansatz eng mit den Partnern vor Ort abzustimmen. Zudem achtet das „Team Deutschland“ bei der Prüfung von Investitionsvorschlägen der deutschen Wirtschaft darauf, ob das Vorhaben in die Entwicklungsagenda des Partnerlandes passt und durch dieses unterstützt wird.  8. Wie soll die entwicklungspolitische Wirksamkeit und Evidenz aller Official Development Assistance(ODA)-Maßnahmen künftig gesteigert werden? Wirksamkeit und Evidenz sind zentrale Steuerungsprinzipien der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die im Reformplan genannten Ansätze zur Erhöhung der Wirksamkeit und Evidenzorientierung von ODA-Maßnahmen werden im Rahmen der Umsetzung der Reform verankert und vorangetrieben. a) Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die ODA-Kohärenz sowie die Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung zwischen den Ressorts zu steigern? Die Bundesregierung steigert die ODA- und Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung insbesondere über folgende Maßnahmen: – Anwendung einheitlicher, OECD‑DAC-konformer ODA‑Leitlinien; – Ressortübergreifende ODA‑Koordination zur Abstimmung der Beiträge der Ressorts zum deutschen ODA‑Niveau; – Kohärente Kennzeichnung ODA-fähiger‑Ausgaben in den Haushaltsplänen; – Nutzung von OECD‑DAC‑Peer‑Reviews, Leitfäden und Schulungen zur Verbesserung von Datenqualität, Kohärenz und Wirkungsorientierung, Verankerung von Politikkohärenz für Nachhaltige Entwicklung als Querschnittsprinzip in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und Umsetzung über den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen sowie Nachhaltigkeitskoordinatorinnen und -koordinatoren in den Ressorts. b) Welche Maßnahmen zur Förderung der internationalen Arbeitsteilung und Geberharmonisierung plant die Bundesregierung, angesichts neuer geografischer Prioritäten auf EU- und internationaler Ebene zu ergreifen, um einerseits schwache staatliche Strukturen in LDCs nicht zu überfordern und andererseits keine neuen Lücken zu lassen? Die Prinzipien der internationalen Wirksamkeitsagenda sind für die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit unverändert elementar und handlungsleitend. Sie gelten für die Zusammenarbeit mit allen Partnerländern. Die staatlichen Kapazitäten von LDCs werden dabei berücksichtigt. Auf internationaler und europäischer Ebene (u. a. EU, relevante internationale Organisationen) bringt sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung der Prinzipien ein. Für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den Regierungen und anderen Entwicklungspartnern in den Partnerländern legt die Bundesregierung die Prinzipien der internationalen Wirksamkeitsagenda zugrunde. Zur ODA- Koordinierung findet der kontinuierliche sektor- und sektorübergreifende entwicklungspolitische Dialog mit den Partnerregierungen und -institutionen, anderen bi- und multilateralen Gebern und der Zivilgesellschaft zur Zusammenarbeit und zur Umsetzung der Agenda 2030 statt. Im Rahmen des europäischen Engagements in den Partnerländern sollen zudem Team-Europe-Initiativen gezielt gestärkt werden, indem die Bundesregierung frühzeitig an der Ausgestaltung europäischer Vorhaben mitwirkt, deutsche Prioritäten einbringt und – wo politisch und finanziell sinnvoll – Lead- oder Co- Lead-Rollen übernimmt. c) Mit welchen konkreten Maßnahmen soll künftig mehr Evidenz geschaffen werden? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. d) Wie definiert die Bundesregierung den im Reformplan genannten „Mehrwert für Deutschland und das Entwicklungssystem“, und wie wird dieser Mehrwert gemessen? Die Bundesregierung misst dem Erhalt und der Stärkung des multilateralen Entwicklungssystems eine hohe Bedeutung bei. Der Mehrwert für Deutschland ergibt sich insbesondere aus der globalen Reichweite und dem universalen Zugang zum multilateralen Entwicklungssystem, der Bündelung und der Koordinierung von Ressourcen und der Rolle von multilateralen Organisationen als Normsetzer in der internationalen Entwicklungspolitik. e) Welche Institutionen definiert die Bundesregierung als „Reform Champions“, und anhand welcher Indikatoren wird deren Mehrwert für Deutschland gemessen? Die „UN 80“-Reforminitiative der Vereinten Nationen wird von der Bundesregierung eng begleitet. UN-Organisationen, die die Reform ambitioniert umsetzen und zu einer weiteren Stärkung des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen beitragen, sollen als Reform Champions zusätzlich gefördert werden.  9. Wie und durch welche Mechanismen (bitte Kriterien, Prüfprozesse und Abwägungsregeln darstellen) wird sichergestellt, dass die stärkere Einbindung der deutschen und europäischen Privatwirtschaft a) zu mehr nachhaltiger lokaler Wertschöpfung führt, Das entwicklungspolitische Engagement im Bereich der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung zielt auf eine Stärkung der lokalen Wertschöpfung und Entwicklung vor Ort ab. Dies wird etwa in der Konzeption von Maßnahmen oder Programmen, durch Förderkriterien sowie Indikatoren zur Wirkungsmessung und Evaluationen hinterlegt bzw. nachgehalten. b) menschenrechtlichen und sozial-ökologischen Mindeststandards (z. B. Sorgfaltspflichten, FPIC (Free, Prior and Informed Consent), Schutz indigener Rechte, Beschwerdemechanismen) entspricht, Die Einhaltung menschenrechtlicher und sozial-ökologischer Standards ist als Prüfkriterium der für die Durchführung beauftragten Organisationen verankert. Gleichzeitig werden die Partnerländer des BMZ bei der Umsetzung und Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards unterstützt. Damit Betroffene sich über Verletzungen ihrer Menschenrechte im Zusammenhang mit einer vom BMZ finanzierten entwicklungspolitischen Maßnahme beschweren können, sind bei den staatlichen Durchführungsorganisationen (GIZ, KfW, PTB und BGR) jeweils Beschwerdemechanismen angesiedelt. Gemeinsam mit dem BMZ und Akteuren aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird die Qualität dieser Beschwerdemechanismen regelmäßig in Form des vom BMZ initiierten systematischen Dialogprozesses überprüft und weiterentwickelt. c) partnerschaftlichen Prioritäten und demokratischen Prinzipien entspricht, Die Bundesregierung steht mit den Partnerregierungen und weiteren Akteuren im Partnerland in einem laufenden Austausch. Über diesen Austausch werden die partnerschaftlichen Prioritäten berücksichtigt. Durch Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume werden verlässliche Rahmenbedingungen für partnerschaftliches wirtschaftliches Handeln geschaffen. d) dazu führt, dass die eingesetzten Mittel der EZ einen Mehrwert haben, zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum vor Ort beitragen und nicht lediglich als Instrument der Exportförderung fungieren? Für die entwicklungspolitischen Instrumente und Maßnahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft hat das BMZ ein umfangreiches Monitoring und Evaluierungssystem implementiert. Dies schafft eine Datenbasis zu den Ergebnissen und Wirkungen der eingesetzten Mittel für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum vor Ort. Die Daten schaffen weiterhin eine Grundlage für Transparenz, evidenzbasierte Steuerung, Lernen und für die kontinuierliche Verbesserung der Maßnahmen. 10. Wie plant die Bundesregierung, das Ziel der ODA-Quote von 0,7 Prozent sowie die Zusage von 0,2 Prozent für LDCs einzuhalten, wenn der BMZ- Etat nach den Haushaltskürzungen 2025 und 2026 auch in der Finanzplanung kontinuierlich weiter sinken soll? Eine ODA-Quote von 0,7 Prozent sowie eine von 0,2 Prozent für LDCs bleiben für die Bundesregierung wichtige internationale Ziele. Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht. 11. Inwiefern hält die Bundesregierung, angesichts sinkender Haushaltsmittel, eine Ausweitung des Gewährleistungsrahmens für notwendig, um auch künftig als verlässlicher internationaler Partner die gemachten internationalen Zusagen für ODA, Klima und Biodiversität einhalten zu können? Aus Mitteln der KfW finanzierte Kredite mit Bundesabsicherung spielen bei der Erreichung der Klima- und Biodiversitätsziele eine wichtige Rolle und generieren Beiträge zur deutschen ODA. Die Bundesregierung prüft derzeit Möglichkeiten zur Ausweitung des Gewährleistungsrahmens im Zuständigkeitsbereich des BMZ. Entwicklungspolitische Zielsetzungen sind dabei im Einvernehmen mit dem BMF in Einklang mit der Wahrung einer adäquaten Risikoposition des Bundes zu bringen. 12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den im Reformkontext genannten perspektivischen Rückgang des BMZ-Etats auf die Erreichung der im Reformplan formulierten vier Ziele, und wie soll der BMZ-Etat infolgedessen konkret ausgestaltet werden (bitte nach Zielen darstellen)? Die Mittel des BMZ werden auf die Ziele der Reform ausgerichtet. Auch innerhalb der Ziele wird weiter priorisiert, zum Beispiel in der Krisenprävention, die auf die EU-Nachbarschaft, Nordafrika und Nahost (MENA), das Horn von Afrika und die Sahelzone fokussiert wird. Damit würden die Reformziele auch mit perspektivisch sinkenden Mitteln erreicht. Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht. 13. Wie plant die Bundesregierung, multilaterale Organisationen zu stärken? Die Bundesregierung stärkt multilaterale Organisationen im Bereich der Entwicklungspolitik politisch und finanziell, u. a. indem sie Reformen vorantreibt, die regelbasierte internationale Ordnung verteidigt und die Zusammenarbeit zwischen Organisationen stärkt. Die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und des multilateralen Entwicklungssystems sind erklärte Ziele des Reformprozesses. a) Plant die Bundesregierung eine anteilige Erhöhung von Kernbeiträgen, wie im Reformplan angekündigt, wenn ja, für welche Organisationen, und ab wann (bitte konkret auflisten)? b) Warum setzt das BMZ verstärkt auf zweckgebundene Beiträge an multilaterale Institutionen, obwohl Evaluierungen (z. B. des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit [DEVal]) Kernbeiträge als effektiver für das multilaterale System einstufen? Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung betrachtet sowohl Kernbeiträge als auch zweckgebundene Beiträge als wichtige Finanzierungsquellen für die Organisationen der Vereinten Nationen. Es ist wichtig, dass sie sich ergänzen und komplementär wirken. Zudem können über zweckgebundene Beiträge gezielt notwendige Reformen in den Organisationen angestoßen und befördert werden. Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht. c) Welche Überlegungen gibt es, die BMZ-Referate, die die Aufsicht über multilaterale Banken (World Bank Group [WBG], Asiatische Entwicklungsbank [ADB], Afrikanische Entwicklungsbank [AfDB], Interamerikanische Entwicklungsbank [IDB]) umsetzen, zukünftig neu aufzustellen, zu bündeln und bzw. oder als strategisch wichtiges Betätigungsfeld zur Stärkung des Multilateralismus aufzuwerten und inwiefern wirken sich diese Überlegungen auf die künftig verfügbaren Kapazitäten aus? Die bisherige Struktur zweier Referate, zum einen für die Weltbankgruppe und zum anderen für die Regionalen Entwicklungsbanken, hat sich bewährt und soll daher beibehalten werden. Die personellen Kapazitäten zur Bearbeitung der in der Frage genannten Banken bleiben insgesamt unverändert. 14. Werden durch den Reformprozess Förderbereiche auch im Bundeshaushalt neu gefasst und zusammengeführt, und wenn ja, welche Förderbereiche sollen aus welchen Gründen in welchen Titeln zusammengefasst werden? Es ist keine Neuordnung der Förderbereiche im Sinne der OECD-DAC- Förderbereichsschlüssel vorgesehen. 15. Wie will das BMZ die in der Reform festgelegte stärkere europäische Ausrichtung der EZ in die Verhandlungen des neuen EU-Haushalts (Mehrjähriger Finanzrahmen [MFR]) einbringen? Das BMZ setzt sich als Teil der Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) dafür ein, dass das künftige Außeninstrument der EU auch eine starke entwicklungspolitische Ausrichtung erhält, die Mitgestaltungsmöglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten gestärkt werden und der „Team Europe“-Ansatz im Außeninstrument verankert wird. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die europäischen und die bilateralen Mittel in abgestimmter Weise zur Wirkung zu bringen. 16. Welche innovativen Finanzierungsinstrumente plant die Bundesregierung, mit welchen Akteuren voranzutreiben, um mehr Mittel für die EZ, das Klima und den Biodiversitätsschutz international zu erreichen? Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit beim Abbau makroökonomischer, politischer und regulatorischer Hemmnisse und Risiken und nutzt innovative Finanzierungsmechanismen, wie nachhaltige Anleihen, Garantien oder Instrumente zur Absicherung von Währungsrisiken. Auch setzt sich die Bundesregierung für die Mobilisierung des Privatsektors sowie erhöhte finanzielle Beiträge neuer Geber ein, z. B. in multilateralen Klimafonds. Die Bundesregierung unterstützt maßgeblich den Aufbau der innovativen Tropical Forest Forever Facility (TFFF) zur internationalen Finanzierung des Tropenwaldschutzes. Eine Beteiligung des Privatsektors am TFFF ist vorgesehen. 17. Wie und mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Einsatzes für eine Reform der internationalen Finanzarchitektur, wie er im BMZ-Reformplan formuliert ist, a) in den Verhandlungen zur UN-Steuerrahmenkonvention (UN = United Nations) für die im BMZ-Reformplan vorgesehenen Ziele für gerechte nationale Steuersysteme einsetzen – insbesondere durch Regeln zur fairen Besteuerung multinationaler Konzerne und sehr vermögender Einzelpersonen, Die Bundesregierung begleitet die Verhandlungen über ein UN- Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation weiterhin konstruktiv. Sie unterstützt das Ziel, eine inklusivere Beteiligung aller Staaten an globalen Steuerprozessen zu ermöglichen. Dabei setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Dopplungen bzgl. bestehender Foren wie dem der Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) – an dem über 145 Staaten beteiligt sind – und eine Fragmentierung der Steuerlandschaft vermieden werden. Unabhängig von der Steuerrahmenkonvention unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der staatlichen Technischen und Finanziellen Entwicklungszusammenarbeit Partnerregierungen beim Aufbau effizienter, und fairer und progressiver Steuersysteme, u. a. durch Kapazitätsaufbau in Steuerverwaltungen und Finanzministerien sowie bei der Einführung und Durchsetzung internationaler Steuerstandards, wie der globalen Mindeststeuer für multinationale Unternehmen. Neben der bilateralen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung Netzwerke wie die Addis Tax Initiative und fördert Kapazitätsentwicklungsprogramme für Entwicklungsländer von multilateralen Akteuren wie Internationaler Währungsfonds und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 169 des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau auf Bundestagsdrucksache 21/469 verwiesen. b) für die Bekämpfung von illegalen Finanzströmen (Illicit Financial Flows) einsetzen und Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Financial Action Task Force (FATF) aktiv für die Bekämpfung von illegalen Finanzströmen ein. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Länder des Globalen Südens bei der Umsetzung der FATF- Empfehlungen. c) für eine Reform der Schuldenarchitektur und des Common Frame Work der G20 zur Schuldenrestrukturierung einsetzen? Die Bundesregierung unterstützt die bestehende internationale Schuldenarchitektur, deren zentrale Pfeiler der Internationale Währungsfonds, die G20 und der Pariser Club sind. Ein Kerninstrument dieser Architektur ist das im Jahr 2020 ins Leben gerufene G20 Common Framework for Debt Treatments. Für dessen Weiterentwicklung setzt sich die Bundesregierung in den einschlägigen multilateralen Foren, insbesondere in der G7, der G20 und im Pariser Club, ein. Die bisher mithilfe des Common Framework vereinbarten Umschuldungsvereinbarungen für Ghana, Sambia und Äthiopien sind ein wichtiger Erfolg. Gleichwohl setzt sich Deutschland international in der G20 auch auf höchster politischer Ebene für eine strukturelle Verbesserung des Common Framework ein. Ziel ist es, das Common Framework verbindlicher und damit in seiner Umsetzung vorhersehbarer, schneller, geordneter und transparenter zu gestalten. Denkbare und von der Bundesregierung unterstützte Maßnahmen zu diesem Zweck sind die Erweiterung des zugangsberechtigten Länderkreises auf Länder mit niedrigem mittlerem Einkommen, die eine Schuldenbehandlung im Rahmen des Common Framework beantragen können, oder alternativ die Einrichtung einer am Common Framework angelehnten Gläubiger-Koordinierung für diesen Länderkreis. Darüber hinaus wird eine stärkere Kodifizierung der Verfahren unterstützt, wie bereits im letzten Jahr erfolgt, um mögliche Verfahren in der Zukunft zu beschleunigen. Auch der Einrichtung eines quasi-automatischen Moratoriums für Tilgungszahlungen bei Antragstellung unter dem Common Framework steht die Bundesregierung offen gegenüber. 18. Wie begründet die Bundesregierung den vollständigen Rückzug aus der bilateralen EZ im Bereich Gesundheit? Mit den Zielen einer strategischen, fokussierten und partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit und der Profilschärfung wird zukünftig das entwicklungspolitische Engagement in Gesundheit in erster Linie mit multilateralen Partnern umgesetzt. Das BMZ konzentriert seine bilaterale staatliche Zusammenarbeit in globaler Gesundheit auf die Bereiche sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte (SRGR) sowie die Zusammenarbeit mit Regionalorganisationen zur Pandemievorsorge. Außerdem liegt ein Fokus auf der Kooperation mit der Gesundheitswirtschaft – wie der Förderung regionaler Impfstoff- und Pharmaproduktion in Afrika. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18b verwiesen. a) Bis wann und mit welcher Begründung soll die vorgesehene Abwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheit erfolgen (bitte nach Land und Zeitpunkt auflisten)? Die Bundesregierung prüft im Dialog mit den Regierungen der betroffenen Partnerländer (Nigeria, Sierra Leone, Kambodscha, Nepal, Usbekistan), wie diese Entscheidung konkret umgesetzt wird. b) Welche Ausnahmen sind ggf. für fragile Kontexte und LDCs (z. B. Sahel-Region) vorgesehen? Im Rahmen der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ sowie des KWI-Titel der strukturbildenden Übergangshilfe können auch weiterhin Maßnahmen, die auch den Gesundheitssektor betreffen, umgesetzt werden. c) Wie wird die nachhaltige Fortführung bislang bilateral geförderter Maßnahmen im Bereich Gesundheit sichergestellt? Kein Vorhaben wird abrupt beendet, sondern geordnet an Partner übergeben, um nachhaltige Strukturen zu sichern. d) Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von dem Ansatz, ihr Engagement im Gesundheitsbereich vor allem über multilaterale Organisationen umzusetzen? Die Bundesregierung verspricht sich von der primär multilateralen Umsetzung ihres Engagements im Gesundheitsbereich einen Zugewinn an Wirksamkeit, Reichweite und Effizienz. Globale Herausforderungen wie Infektionskrankheiten und Pandemien lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Über multilaterale Akteure wie den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria oder die Impfallianz Gavi können Maßnahmen in vielen Ländern gleichzeitig implementiert, internationale Standards gesetzt und Ressourcen verschiedener Geber gebündelt werden. Das befördert Synergien, reduziert Doppelstrukturen und Transaktionskosten und erhöht die Planungssicherheit für die Partnerländer. Zugleich kann Deutschland über diese Foren die Reform der globalen Gesundheitsarchitektur mitgestalten, Mandate schärfen und eine bessere Koordination der internationalen Gesundheitsakteure fördern. Multilaterale Programme stärken außerdem die Eigenverantwortung der Partnerländer, indem sie ihnen ermöglichen, eigene Prioritäten einzubringen und ihre Gesundheitssysteme dadurch langfristig zu stärken. Insgesamt trägt dieser Ansatz nicht nur zur Verbesserung der Gesundheitssituation in den Partnerländern, sondern auch zur Stärkung der Gesundheitssicherheit in Deutschland und Europa bei. e) Inwiefern stellt das BMZ sicher, dass durch den alleinigen Fokus im Gesundheitsbereich auf multilaterale Organisationen die individuellen Belange der Partnerländer berücksichtigt werden? Das BMZ richtet sein multilaterales Engagement so aus, dass die individuellen Belange der Partnerländer ausdrücklich einbezogen werden. Partnerländer sind zudem in den Verwaltungsforen der multilateralen Gesundheitsinitiativen vertreten und können ihre Prioritäten zentral einbringen. Multilaterale Gesundheitsinitiativen, wie der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria oder die Impfallianz Gavi, bauen auf nationalen Gesundheitsstrategien der Partnerländer auf. Diese Länder legen ihre eigenen Prioritäten fest, zum Beispiel zur Bekämpfung bestimmter Krankheiten oder zur Stärkung ihrer Gesundheitssysteme. Die Bundesregierung unterstützt in den multilateralen Gremien den Ansatz, dass diese Prioritäten zentral berücksichtigt werden, etwa durch länderspezifische Programme, flexible Mittelverwendung und abgestimmte Reformpläne. Gleichzeitig bleibt der entwicklungspolitische Dialog der Bundesregierung mit den Partnerregierungen, der Zivilgesellschaft und anderen lokalen Akteuren zentral. Die Erfahrungen und geäußerten Bedarfe aus diesen Gesprächen fließen in die deutsche Positionierung in den Verwaltungsräten und Verhandlungen mit multilateralen Organisationen ein. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der multilaterale Ansatz die Bedürfnisse der Länder berücksichtigt und dadurch nationales Ownership für Reformen zur Gesundheitssystemstärkung begünstigt. 19. Inwiefern wird das BMZ globale öffentliche Güter im Bereich der Gesundheit schützen, wenn die Bundesregierung die Aufhebung von geistigen Eigentumsrechten und Patenten ablehnt? Die Bundesregierung misst dem Schutz globaler öffentlicher Güter im Bereich Gesundheit hohe Bedeutung bei. Das BMZ stärkt Gesundheitssysteme in Partnerländern und fördert die lokale und regionale Produktion von Impfstoffen und Medikamenten in Afrika, einschließlich des freiwilligen Transfers von Technologien und Know-How zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen, beispielsweise über den mRNA-Technologie-Hub der Weltgesundheitsorganisation. In Bezug auf geistige Eigentumsrechte und Patente agiert die Bundesregierung im Rahmen geltender internationaler Bestimmungen (einschließlich des TRIPS-Abkommens der Welthandelsorganisation), geltenden EU-Rechts und geltenden nationalen Rechts, um notwendige Innovationen und technologischen Fortschritt sicherzustellen. 20. Warum finden sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte im Reformplan keine explizite Erwähnung, und wie wird deren Förderung dennoch verbindlich in der Programmplanung verankert? Die Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte ist ein zentraler Bestandteil des Engagements des BMZ im Bereich der globalen Gesundheit. Wie im Reformplan dargelegt, wird sich das BMZ auch in Zukunft gemeinsam mit internationalen Partnern wie der Global Financing Facility, dem UNFPA und der International Planned Parenthood Federation für die Gesundheit und Rechte insbesondere von Frauen und Mädchen einsetzen. Darüber hinaus setzt das BMZ die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte fort und engagiert sich in internationalen Verhandlungen sowie in Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und Bewegungen wie SheDecides für körperliche Selbstbestimmung. 21. Was versteht die Bundesregierung unter der im Reformplan angekündigten Fortführung einer feministischen Entwicklungspolitik, und wie wird dieser Ansatz konkret in der Programmplanung, Mittelverwendung und Erfolgskontrolle verankert? Um diesen Ansatz konkret in der Programmplanung, Mittelverwendung und Erfolgskontrolle zu verankern, verfolgt das BMZ weiterhin das Ziel, dass mindestens 93 Prozent seiner neu bewilligten Projektmittel des Einzelplans 23 zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen. Die Erfolgskontrolle unterliegt den regulär gültigen Verfahren der entwicklungspolitischen Wirksamkeitsüberprüfung. 22. Warum erscheint soziale Sicherung im BMZ-Reformplan lediglich als Kriseninstrument und findet im Schwerpunkt Armut keine systematische Berücksichtigung, obwohl umfangreiche wissenschaftliche Evidenz zeigt, dass soziale Sicherung eines der kostenwirksamsten Instrumente zur Reduzierung von Armut und Hunger sowie zur Bekämpfung von Ungleichheit ist? a) Was bedeutet der BMZ-Reformplan konkret für das über viele Jahre international herausragende Engagement des BMZ in der sozialen Sicherheit? Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet. Das BMZ wird sich international auch weiterhin für das Thema soziale Sicherung einsetzen. Das BMZ wird seine Arbeit in den multilateralen Allianzen an den Schnittstellen zwischen sozialer Sicherung, Armut, Hunger und Fragilität, Klima, Digitalisierung sowie multilaterale Partnerschaften fortsetzen. Als Ergebnis der Reform wird das BMZ seine bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der sozialen Sicherung auf die Regionen EU- Nachbarschaft, Nordafrika und Nahost (MENA), Horn von Afrika und Sahel fokussieren. b) Werden bilaterale Vorhaben, die am Aufbau sozialer Sicherungssysteme mitwirken, beendet, obwohl es sich um langfristige, systembildende Ansätze zur Überwindung von Armut handelt? Bilaterale Maßnahmen in Regionen außerhalb der genannten Fokusregionen werden verantwortungsvoll ausphasiert. c) Wird das BMZ sein multilaterales Engagement mit der International Labour Organization (ILO) im Rahmen des Global Accelerator on Jobs and Social Protection, dessen aufwändige Aufbauphase maßgeblich vom BMZ vorangetrieben wurde, aufgeben, noch bevor die angestrebten Wirkungen in den Partnerländern erreicht werden? Nein. 23. Wie wird die EZ im Bereich Ernährung künftig gestaltet? a) Wie wird die bilaterale Zusammenarbeit zur Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität in LDCs außerhalb Afrikas künftig ausgestaltet, und welche Länder sind konkret von einer Beendigung oder Umstrukturierung betroffen (bitte konkret auflisten)? Die Fragen 23 und 23a werden gemeinsam beantwortet. Die Reform sieht eine regionale Fokussierung in den Bereichen Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität auf die Partnerländer in Afrika vor. Laos ist das einzige LDC, das von dieser regionalen Fokussierung betroffen ist. Hier erfolgt die Unterstützung über multilaterale Instrumente. Krisenkontexte sind von der regionalen Fokussierung ausgenommen. b) Welche nicht bilateralen Maßnahmen und Programme der Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität außerhalb Afrikas beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der BMZ-Reform weiterhin fortzuführen? Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit für Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität außerhalb Afrikas ein, zum Beispiel bei der Unterstützung der Arbeit des Welternährungsprogramms oder des School Meals Accelerator. Da es sich um ein multilaterales Querschnittsthema handelt, ist eine Auflistung einzelner Maßnahmen und Programme nicht möglich. c) Inwiefern beabsichtigt das BMZ, flexibel auf Ernährungskrisen außerhalb des afrikanischen Kontinents zu reagieren, und wie wird diese Reaktion finanziell abgesichert (bitte konkrete Finanzierungsquellen auflisten)? Im Rahmen seiner Kriseninstrumente kann das BMZ auch weiterhin flexibel auf Ernährungskrisen außerhalb des afrikanischen Kontinents reagieren, soweit eine ausreichende finanzielle Ausstattung sichergestellt ist. Um international koordiniert und wirksam auf Ernährungskrisen zu reagieren, stärkt die Bundesregierung zudem das Global Network Against Food Crises als zentrales politisches Koordinierungsforum, die Umsetzung des maßgeblich mit Unterstützung der Bundesregierung erstellten Food Security Crisis Preparedness Plans sowie standardisierte Messinstrumente wie das Food Security Phase Classification-Programm. d) Wie wirkt sich die geplante Überführung der Sonderinitiative Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme (SI AGER) in einen dauerhaften Haushaltstitel und ihre stärkere Ausrichtung auf multilaterale Kooperationen auf bestehende bilaterale Vorhaben sowie auf die Förderung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in diesem Themenbereich aus? In dem weiterentwickelten und verstetigten Haushaltstitel soll weiterhin unter anderem die Förderung multilateraler Organisationen, deutscher Durchführungsorganisationen deutscher, lokaler und internationaler Zivilgesellschaft im Bereich Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme hin zu mehr Nachhaltigkeit möglich sein. Zudem setzt das BMZ auch weiterhin auf die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und Zivilgesellschaft in etablierten Gremien, wie beispielsweise dem Arbeitskreis Welternährung, Multi-Stakeholder-Initiativen wie dem Forum Nachhaltiger Kakao e. V. oder dem Strategischen Begleitkreis. e) Welche konkreten finanziellen und programmatischen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung neben Schulernährungsprogrammen im Bereich der ersten 1 000 Tage, der Fortifizierung, der Bezahlbarkeit von Nahrungsmitteln, der Förderung ländlicher Entwicklung sowie der Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH), und wie werden diese Ansätze im Rahmen der BMZ-Reform strategisch miteinander verzahnt? Im Rahmen der BMZ‑Reform setzt die Bundesregierung im Bereich Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH) folgende Schwerpunkte: Zugang zu sauberem Trinkwasser und sicherer Sanitärversorgung sowie die Verbesserung von Wasser-Governance und integriertem Wasserressourcenmanagement, einschließlich grenzüberschreitender Zusammenarbeit und des Schutzes von Wasserressourcen und wasserbezogenen Ökosystemen. Leitlinie sind dabei die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung. Im Zuge der BMZ-Reform werden WASH-Maßnahmen verstärkt mit Programmen der Ernährungssicherung, zum Aufbau nachhaltiger, produktiver Landwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume verknüpft. So werden beispielsweise Schulernährungsprogramme durch Maßnahmen zur WASH in Schulen ergänzt. Im Zuge einer stärkeren Ausrichtung auf globale und internationale Initiativen und Allianzen arbeitet das BMZ verstärkt mit UN- und EU-Institutionen und -Initiativen sowie Entwicklungsbanken zusammen, um die Agenda 2030, die Paris-Agenda und zugehörige EU-Politiken im Hinblick auf die Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen inklusive des Wasser-Nexus umzusetzen. Dabei stehen besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen im Fokus, u. a. Kinder. Daher bilden auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene Maßnahmen wie Schulernährungsprogramme oder der 1 000-Tage-Ansatz in vielen Krisenkontexten wichtige Bestandteile der BMZ-Krisenbewältigung. f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Global-Gateway- Initiativen systematisch zur Stärkung der Ernährungssouveränität der lokalen Bevölkerung beitragen, und wie will sie dies auch konkret in die Verhandlungen um den neuen EU-Haushalt (MFR) einbringen? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Ernährungssicherheit in der Rubrik „Europa in der Welt“ des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens angemessen abgebildet wird. Die Stärkung der Ernährungssouveränität der lokalen Bevölkerung ist kein ausdrücklicher Schwerpunkt der Global Gateway Strategie, wenngleich einzelne Projekte durchaus landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten enthalten. g) Wie will das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den im Reformpapier angekündigten Nexus Wasser- Klima-Ernährung zielgerichtet und innovativ weiterentwickeln, und mit welchen Regionalorganisationen will das Bundesministerium hierfür zusammenarbeiten? Das BMZ entwickelt den Nexus Wasser‑Klima-Ernährung weiter, indem Wasserressourcen integrierter bewirtschaftet, ein fairer Ausgleich der Interessen verschiedener Nutzungsgruppen angestrebt, innovative und effiziente Formen der Wassernutzung in der Landwirtschaft gefördert und Maßnahmen für Klimaschutz und -anpassung stärker mit landwirtschaftlicher Produktion und Ernährungssicherung verbunden werden. Zur Förderung von Innovationen arbeitet das BMZ eng mit der deutschen und internationalen Wasserwirtschaft zusammen, unter anderem im Rahmen der von der Bundesregierung initiierten internationalen Stiftung „Urban Water Catalyst Initiative“. Zu grenzüberschreitenden Wasserfragen arbeitet das BMZ derzeit zum Beispiel mit Flussgebiets- und Regionalorganisationen wie der Afrikanischen Union (AU), der Tschadseebeckenkommission (LCBC) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) sowie mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) und der Mekong-Flusskommission (MRC) zusammen. 24. Welche finanziellen und programmatischen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung im Rahmen der BMZ-Reform im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung, insbesondere im Hinblick auf besonders verwundbare und fragile Partnerländer, und in welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, die Finanzierung entsprechender Maßnahmen von Zuschussfinanzierung auf rückzahlbare Kredite umzustellen? Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine ambitionierte Umsetzung im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung ein. Das Übereinkommen von Paris und der Globale Biodiversitätsrahmen bleiben inhaltliche Wegweiser. Bei der Umsetzung setzt die Bundesregierung weiterhin alle zur Verfügung stehenden Instrumente ein. Es ist vorgesehen, dass die Zusammenarbeit des BMZ mit Schwellenländern grundsätzlich über rückzahlbare Kredite erfolgt. 25. Welche Elemente der globalen Klima- und Umweltarchitektur benötigen nach Ansicht des BMZ eine Reform, und für welche konkreten Maßnahmen möchte sich das BMZ diesbezüglich einsetzen? Die Bundesregierung setzt sich in Bezug auf die globale Klima- und Umweltarchitektur dafür ein, Fragmentierung abzubauen, Kohärenz und Komplementarität zu erhöhen und Synergien zu nutzen. So setzt sich die Bundesregierung beispielsweise dafür ein, Synergien zwischen den drei Rio-Konventionen herzustellen, namentlich zwischen UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change/VN-Rahmenabkommen über Klimaänderungen), CBD (Convention on Biological Diversity/Übereinkommen über die Biologische Vielfalt) und UNCCD (UN Convention to Combat Desertification/VN- Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung). 26. Welche konkreten strategischen Kriterien legt das BMZ bei der Priorisierung seiner Beteiligung an multilateralen Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich zugrunde, und inwieweit werden diese Kriterien der Öffentlichkeit bekanntgemacht? a) Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre finanzielle Beteiligung an einzelnen Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich im Rahmen dieser Priorisierung zu reduzieren, umzuschichten oder zu beenden, und wenn ja, welche Titel, Fonds und Plattformen sind davon weshalb betroffen? b) Was bedeutet die stärkere strategische Priorisierung bei der Beteiligung an Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich für die Klimaanpassung im Globalen Süden, und inwiefern ist diese als strategisch anzusehen? Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hält daran fest, dass Deutschland einen fairen Anteil an der internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung trägt. Zur künftigen Ausgestaltung des Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht. Das Engagement zum Schutz und der Bereitstellung globaler öffentlicher Güter wie Klima und Biodiversität bleibt als zentrales Zukunftsthema im Fokus. Die Bundesregierung bleibt ein verlässlicher Partner bei der Umsetzung des neuen kollektiven quantifizierten Klimaziels (NCQG), einschließlich des in Belém beschlossenen Ziels zur Anpassungsfinanzierung, und wird damit auch künftig zu einer gerechten Balance zwischen Minderung und Anpassung im Globalen Süden beitragen. Klimaanpassung bleibt ein zentrales strategisches Anliegen der deutschen Klimafinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit und wird bei der Priorisierung multilateraler Fonds und Plattformen ausdrücklich berücksichtigt. 27. Welche Rolle sollen Verluste und Schäden (Loss and Damage) sowie die Unterstützung besonders verwundbarer Staaten im Rahmen der Reformarchitektur und der Finanzierungsprioritäten spielen (bitte Instrumente, Zuständigkeiten und Mittelansätze darstellen)? Im Rahmen der Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Kapazitäten besonders vulnerabler Länder und Gemeinschaften zum Umgang mit klimawandelbedingten Verlusten und Schäden zu stärken. Das BMZ bringt sich zusätzlich zur bilateralen auch auf internationaler Ebene aktiv in die Ausgestaltung einer kohärenten und komplementären Unterstützungsarchitektur zum Umgang mit Verlusten und Schäden ein. Dazu zählen aktuell insbesondere: • Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden (FRLD): finanzielle Unterstützung zur Stärkung nationaler Kapazitäten zum Umgang mit Verlusten und Schäden; • Santiago Netzwerk: technische Unterstützung für besonders vulnerable Länder und Gemeinschaften zur Vermeidung, Minderung und Reaktion auf Verluste und Schäden; • Global Shield against Climate Risks: Initiative der G7 und Vulnerable 20 (V20, aktuell 74 klimavulnerable Länder) zur finanziellen Absicherung marginalisierter Menschen und besonders vulnerabler Länder gegen die Folgen von Extremwetterereignissen. Zudem arbeitet das BMZ mit dem Climate Vulnerable Forum (CVF) an der Verbesserung innovativer Finanzierungslösungen und vorab vereinbarter Finanzierungsmechanismen für vulnerable Länder. Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht. 28. Wie soll die im Reformplan angekündigte „klarere Arbeitsteilung“ zwischen dem BMZ und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Klima- und Umweltbereich konkret ausgestaltet werden? a) Welche Zuständigkeiten im Bereich internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung werden künftig jeweils vom BMZ und BMUKN wahrgenommen (bitte auflisten)? b) Welche Auswirkungen hat die geplante Arbeitsteilung auf die Steuerung und politische Ausrichtung deutscher Beiträge zu internationalen Klima- und Umweltfonds sowie zu einschlägigen UN- Institutionen und multilateralen Entwicklungsbanken? Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet. Die im Reformplan angekündigte Arbeitsteilung zwischen BMZ und BMUKN im Klima- und Umweltbereich wird derzeit abgestimmt. Beiträge der Bundesregierung zu internationalen Klima- und Umweltfonds sowie die politische Ausrichtung und strategische Steuerung dieser werden weiterhin in enger Abstimmung und auf Basis gemeinsamer strategischer Leitlinien gesteuert. 29. Wie stellt das BMZ sicher, dass den konfliktträchtigen Folgen der Klimakrise und den Sicherheitsrisiken im Sinne von Frieden und Stabilisierung sowie Prävention entgegengewirkt wird, und welche spezifischen Klimamaßnahmen sollen in fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten umgesetzt und mit friedensfördernden Maßnahmen verbunden werden? Der Klimawandel stellt eine Bedrohung für die menschliche Sicherheit dar und vervielfacht Konflikt- und Fragilitätsrisiken. Das BMZ begegnet dieser Herausforderung mit einem integrierten, kontext- und konfliktsensiblen Ansatz. Dieser Ansatz umfasst das Engagement für Klimaschutz und Klimaanpassung genauso wie die Arbeit zu Krisenprävention, Friedensförderung und einer risikoinformierten Portfoliogestaltung. Ziel ist es, der Klimakrise entgegenzuwirken und gleichzeitig die Resilienz und menschliche Sicherheit betroffener Staaten und Gesellschaften langfristig zu stärken. 30. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Versprechen von mindestens 6 Mrd. Euro jährlich für die internationale Klimafinanzierung und von mindestens 1,5 Mrd. Euro jährlich für die internationale Biodiversitätsfinanzierung in den kommenden Haushaltsjahren einzuhalten, und wenn ja, wie wird dies haushälterisch abgesichert? 31. Inwieweit ist durch die BMZ-Reform der verhältnismäßige Aufwuchs des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung im Rahmen des New Collective Quantified Goals, wonach die Klimafinanzierung bis 2035 verdreifacht werden soll, gefährdet, und was bedeutet dies für die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands im Bereich der Klimadiplomatie? Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird weiterhin ihren fairen Anteil an der internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung leisten und setzt zudem verstärkt auf die Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller Geber. Zur zukünftigen Ausgestaltung des Bundeshaushalts, inklusive eines Beitrags der Bundesregierung zum neuen Klimafinanzierungsziel, können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht. 32. Welchen strategischen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Schutz tropischer Wälder für den Schutz der Biodiversität und des Klimas bei, und plant sie im Zuge der Reform eine Ausweitung, Reduzierung oder Umstrukturierung bestehender Waldschutzprogramme, und wenn ja, welcher? Tropische Wälder spielen bei der Regulierung des globalen Klimas und dem Schutz der Biodiversität eine wichtige Rolle. Ihr Erhalt spart Folgekosten bei Extremwetter, Katastrophen und Infrastruktur. Sie bieten eine wichtige Lebensgrundlage für rund ein Drittel der Menschen weltweit und dienen als Quelle für Einkommen, Nahrung sowie Arzneimittel. Zur künftigen Ausgestaltung des Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht. 33. Welchen strategischen Stellenwert misst die Bundesregierung dem weltweiten Schutz von Mooren und Feuchtgebieten für den Schutz der Biodiversität und des Klimas bei, und plant sie im Zuge der Reform eine Ausweitung, Reduzierung oder Umstrukturierung bestehender Programme, und wenn ja, welcher? Die Bundesregierung misst dem weltweiten Schutz, der Wiederherstellung und der nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen, einschließlich Mooren und Feuchtgebieten, einen hohen strategischen Stellenwert für den Erhalt der Biodiversität und den Klimaschutz bei. Zur künftigen Ausgestaltung des Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht. 34. Welche Wiederaufbau-Unterstützung wird künftig für Kontexte in Asien und Lateinamerika zur Verfügung gestellt, wenn das BMZ sich laut Reformplan zwar als „Wiederaufbau-Ministerium“ sieht, gleichzeitig jedoch plant, seinen regionalen Fokus auf die EU-Nachbarschaft, auf Nordafrika und den Nahen Osten (Middle East and North Africa [MENA]), die Sahel-Zone und das Horn von Afrika zu beschränken und sein Engagement in diesem Kontext in Asien und Lateinamerika zu beenden? 35. Inwiefern wird das BMZ den im Reformplan formulierten Fokus auf die „Unterstützung von Geflüchteten und Binnenvertriebenen und von Aufnahmeländern“ in Ländern in Asien und Lateinamerika umsetzen, während dort gleichzeitig das Engagement mit Bezug auf Ziel 2 „Frieden und Stabilität“ beendet werden soll? Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet. Der Reformplan verfolgt eine differenzierte Herangehensweise bei der thematischen Fokussierung der Entwicklungspolitik, welche u. a. deutsche Interessen, Bedarfe der Partnerländer, geopolitische Rahmenbedingungen sowie zur Verfügung stehende Haushaltsmittel berücksichtigt. Auf dieser Grundlage konzentriert das BMZ künftig sein Engagement mit Bezug auf Ziel 2 „Frieden und Stabilität – nachhaltig Sicherheit fördern“ auf die europäische Nachbarschaft, Nordafrika und Nahost (MENA), Sahel und das Horn von Afrika. Dies umfasst sowohl das Engagement für Geflüchtete und Aufnahmeländer sowie das Engagement für den Wiederaufbau in Post-Konflikt-Situationen. Entsprechendes Engagement in Asien und Lateinamerika wird geordnet beendet. 36. Wie soll die im Reformplan angekündigte stärkere Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements in der deutschen EZ im Inland und Ausland erfolgen? a) Mit welchen Instrumenten sollen zivilgesellschaftliches Engagement gefördert und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gestärkt werden, und aus welchen Haushaltstiteln werden diese Maßnahmen finanziert? Zentrale Instrumente zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements durch das BMZ sind insbesondere Kapazitätsaufbau, Dialog- und Beteiligungsformate und finanzielle Förderung. Finanziell wird zivilgesellschaftliches Engagement derzeit hauptsächlich aus den Titeln zu Kapitel 2302 „Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement“ gefördert: Kapitel 2302 Titel 684 71: Entwicklungspolitische Bildungsarbeit Kapitel 2302 Titel 685 71: Förderung Kommunales Engagement Kapitel 2302 Titel 687 72: Ziviler Friedensdienst Kapitel 2302 Titel 687 74: Entwicklungspolitische Austausch und Entsendedienste Kapitel 2302 Titel 687 76: Privater deutscher Träger Kapitel 2302 Titel 687 03: Förderung Sozialstruktur Kapitel 2302 Titel 687 04: Politische Stiftungen Kapitel 2302 Titel 896 04: Kirchen Kapitel 2302 Titel 685 01 und 894 01: Engagement Global Die Stärkung der Zivilgesellschaft wird zudem im Rahmen der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit (Kapitel 2301 Titel 866 11, 896 11 und 896 03), der Krisenbewältigung, des Wiederaufbaus, der Infrastruktur (Kapitel 2301 Titel 687 06) und auch der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit z. B. über Kapitel 2303 Titel 687 01 Vereinte Nationen und sonstige internationale Organisationen unterstützt. b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im Reformplan benannte Bedeutung zivilgesellschaftlicher Räume und lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Praxis zu stärken, insbesondere in Kontexten von Shrinking Spaces (bitte Instrumente und Schutzmechanismen darstellen)? Zu dem Thema zivilgesellschaftliche Handlungsräume steht die Bundesregierung sowohl mit der deutschen als auch der internationalen Zivilgesellschaft z. B. über entwicklungspolitische Ländergespräche in regelmäßigem Dialog. Hierzu gehört insbesondere ein enger Austausch mit dem Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) und einzelnen Trägern zu Instrumenten und Schutzmechanismen. Die dort gewonnenen Informationen und Erkenntnisse fließen in den entwicklungspolitischen Regierungsdialog mit den Partnerländern ein. Konkret bietet das BMZ zivilgesellschaftlichen Organisationen über den Haushaltstitel Private Träger in Shrinking-Space-Kontexten einen erhöhten Fördersatz für Projekte in Ländern mit „geschlossener“ und unter bestimmten Bedingungen auch in Ländern mit „unterdrückter“ Zivilgesellschaft. Ferner unterstützt das BMZ zivilgesellschaftliche Organisationen, die in Ländern mit eingeschränkten zivilgesellschaftlichen Handlungsräumen tätig sind, z. B. über den Crisis Response Fund der internationalen Nichtregierungsorganisation CIVICUS sowie den Equality Fund. Das BMZ prüft darüber hinaus, welche weiteren Instrumente und Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz von zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihrer Handlungsräume in restriktiven Kontexten in Frage kommen. c) Welche Auswirkungen hat der Reformprozess auf die Förderung entwicklungspolitischer Inlandsarbeit, Bildungs- und Informationsarbeit sowie auf die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Trägern in Deutschland (bitte geplante Änderungen nach Titeln bzw. Programmen darstellen)? Für eine möglichst große Breitenwirkung der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit des BMZ bleibt die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure von zentraler Bedeutung. Im Auftrag des BMZ fördert Engagement Global auch in Zukunft Vorhaben von Nichtregierungsorganisationen und weiteren privaten Akteuren, die fortlaufend weiterentwickelt werden. Das BMZ bleibt bei der Gestaltung seiner Förderinstrumente offen gegenüber neuen Entwicklungen, unterstützt die Beteiligung an Diskussionsprozessen und fördert geeignete Maßnahmen. d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in Partnerländern strukturiert an der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen beteiligt werden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. e) Wie und mit welchen Instrumenten garantiert die Bundesregierung das Prinzip „Stay Engaged“ für die Zivilgesellschaft in Ländern wie Brasilien, Peru oder Mexiko, wenn die Zusammenarbeit dort künftig primär auf Kredite für Klima- und Wirtschaftsthemen reduziert wird? Die Vorgaben der Reform zur thematischen, regionalen und instrumentellen Fokussierung betreffen die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit. Für die Förderung aus Kapitel 2302 „Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement“, wie z. B. dem Titel Private Träger, gilt weiterhin das Initiativrecht, d. h., es ist den deutschen Trägern freigestellt, zu welchen Ländern, die auf der OECD-DAC-Liste stehen, und in welchen Sektoren Vorhaben eingereicht werden. f) Mit welchen konkreten Überlegungen sollen Titel zur Förderung der Zivilgesellschaft, wie die Titel private Träger sowie Sozialstrukturträger, ggf. zusammengelegt werden, wenn doch externe Evaluierungen ergeben haben, dass es deutliche Unterschiede bezüglich der Akteure, Instrumente, Zielgruppen und Ziele dieser gibt? Eines der Ziele des BMZ-Reformprozesses ist es, den Austausch und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, inklusive der Organisationen der Sozialstrukturförderung, zu intensivieren, um deren Fachwissen in einem kohärenteren Gesamtansatz besser zu nutzen. Zugleich sollen Strukturen und Förderinstrumente vereinfacht werden. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung der Sozialstruktur und der privaten Träger in einem gemeinsamen Titel zusammengeführt werden. In einer verschlankten BMZ-Förderstruktur sollen langfristige, strukturbildende Ansätze wie die der Sozialstrukturförderung erhalten und gestärkt werden, denn diese Arbeit ergänzt sinnvoll andere Elemente der Entwicklungszusammenarbeit. Das BMZ wird bei der Umsetzung der anstehenden Reformschritte die zivilgesellschaftlichen Träger beteiligen. g) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um lokale Akteure und die Zivilgesellschaft strukturiert in die Konzeption der Global-Gateway-Initiativen einzubinden? Die Bundesregierung hat die Gründung der „Civil Society and Local Authorities Dialogue Platform“ durch die Europäische Kommission im Oktober 2023 unterstützt, deren Ziel es ist, die Teilhabe der Zivilgesellschaft in Global Gateway zu stärken. Die Einbindung lokaler Akteure und der Zivilgesellschaft ist darüber hinaus regelmäßig Thema in der entsprechenden EU- Ratsarbeitsgruppe. 37. Welche quantifizierbaren Reformvorgaben und Zeitpläne hat sich das BMZ für die interne Verwaltungsreform (z. B. Verkürzung von Abstimmungsprozessen) gesetzt, und wie wirken sich diese konkret auf den Aufbau, die Struktur und Arbeitsprozesse des BMZ aus? Die Umsetzung der Reform soll bis Mitte 2027 abgeschlossen sein. Bei der Umsetzung der Reform werden die quantifizierbaren Ziele der Bundesregierung zum Stellenabbau sowie zur Entbürokratisierung berücksichtigt. Darüber hinaus richtet sich die Umsetzung der Reformelemente auf strukturelle, thematische und strategische Aspekte. 38. Mit welchen Zielen und konkreten Maßgaben soll der angekündigte verstärkte Wettbewerb um die Mittel der Technischen Zusammenarbeit (TZ- Mittel) ausgestaltet werden? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit erarbeitet derzeit unterschiedliche Maßnahmen, mit denen das Wettbewerbsprinzip in der Technischen Zusammenarbeit gestärkt werden soll. Es geht darum, für die Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung flexibler und schneller auf die besten Köpfe und Lösungen zugreifen zu können, ohne dabei zusätzliche Bürokratie und Mehrkosten zu generieren. Hierfür sollen sowohl bestehende Instrumente besser in Wert gesetzt als auch neue Möglichkeiten geschaffen werden. 39. Wie soll das angekündigte neue vorausschauende Analysetool zur Krisenprävention eingesetzt werden, und welche Unterschiede gibt es zum bestehenden Instrument der gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung (GAAP) mit dem Auswärtigen Amt (AA)? Als Ergebnis des Reformprozesses wird das BMZ seine entwicklungspolitischen Analyseinstrumente straffen und modernisieren. Ziel ist es, Krisen so frühzeitig wie möglich zu erkennen und entsprechend in deren entwicklungspolitische Prävention investieren zu können. Erkenntnisse der Krisenfrüherkennung und der strategischen Vorausschau fließen dabei auch in die gemeinsame Analyse- und abgestimmte Planung ein. 40. Wie wird der Deutsche Bundestag während der Umsetzungsphase von Januar 2026 bis Sommer 2027 in die Reformsteuerung einbezogen (bitte geplante Berichtsformate, Frequenz und Inhalte darstellen)? Der Deutsche Bundestag wird bei allen Umsetzungsschritten der Reform einbezogen, die einer parlamentarischen Abstimmung bedürfen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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