Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Marokko durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/4773)
Text
Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Marokko durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/4773)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5174
21. Wahlperiode 01.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias
Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4773 –
Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Marokko durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit mindestens 1975 unterhält die Bundesrepublik Deutschland eine
entwicklungspolitische Partnerschaft mit dem Staat Marokko. Im Rahmen dieser
Partnerschaft werden zivilgesellschaftliche Organisationen im Marokko durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) in erheblichem Umfang finanziell gefördert.
1. Wie hoch waren die Gesamtsummen, die das BMZ in den Jahren von 2020
bis 2025 für die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in
Marokko bereitgestellt hat (bitte nach Jahren und – soweit möglich – nach
Förderbereichen [z. B. Demokratie, Menschenrechte, Umweltschutz,
Geschlechtergerechtigkeit; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller]
aufschlüsseln)?
Das BMZ veröffentlicht im Transparenzportal (www.transparenzportal.bun
d.de) monatlich aktualisierte Projektdaten. Dort können unter Auswahl des
Landes „Marokko“, Laufzeit „gestartet zwischen 2020 und 2025“ bzw. das
jeweilige Jahr und Angabe des Partners „Zivilgesellschaft“ die gewünschten
Informationen abgerufen werden.
2. In welcher Höhe stehen derzeit Verpflichtungsermächtigungen für die
Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Marokko für die
kommenden Jahre von 2026 bis 2030 zur Verfügung (bitte nach Jahren und –
soweit möglich – nach Förderbereichen [vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller] aufschlüsseln)?
Es stehen derzeit keine Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis
2030 für die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Marokko zur
Verfügung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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ISSN 0722-8333