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Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Marokko durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/4773)

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5174 · Antwort · Original ↗

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Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Marokko durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/4773) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5174 21. Wahlperiode 01.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4773 – Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Marokko durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit mindestens 1975 unterhält die Bundesrepublik Deutschland eine entwicklungspolitische Partnerschaft mit dem Staat Marokko. Im Rahmen dieser Partnerschaft werden zivilgesellschaftliche Organisationen im Marokko durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in erheblichem Umfang finanziell gefördert. 1. Wie hoch waren die Gesamtsummen, die das BMZ in den Jahren von 2020 bis 2025 für die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Marokko bereitgestellt hat (bitte nach Jahren und – soweit möglich – nach Förderbereichen [z. B. Demokratie, Menschenrechte, Umweltschutz, Geschlechtergerechtigkeit; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller] aufschlüsseln)? Das BMZ veröffentlicht im Transparenzportal (www.transparenzportal.bun d.de) monatlich aktualisierte Projektdaten. Dort können unter Auswahl des Landes „Marokko“, Laufzeit „gestartet zwischen 2020 und 2025“ bzw. das jeweilige Jahr und Angabe des Partners „Zivilgesellschaft“ die gewünschten Informationen abgerufen werden. 2. In welcher Höhe stehen derzeit Verpflichtungsermächtigungen für die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Marokko für die kommenden Jahre von 2026 bis 2030 zur Verfügung (bitte nach Jahren und – soweit möglich – nach Förderbereichen [vgl. Vorbemerkung der Fragesteller] aufschlüsseln)? Es stehen derzeit keine Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis 2030 für die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Marokko zur Verfügung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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