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Schriftliche Frage 19 von Markus Matzerath (AfD): Wurden die nach meiner Bewertung durch Linksextremisten skandierten Parolen beim Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember 202…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 19 von Markus Matzerath (AfD): Wurden die nach meiner Bewertung durch Linksextremisten skandierten Parolen beim Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember 202… Frage 19 (Markus Matzerath, AfD): Wurden die nach meiner Bewertung durch Linksextremisten skandierten Parolen beim Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember 2025 in Jena, dass der Bundeskanzler in den Fluss Saale geworfen werden möge („Bambule, Randale, Fritze in die Saale“), nach Kenntnis der Bundesregierung als Straftaten dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet, und stellt das Rufen dieser Parolen einen tatsächlichen Anhaltspunkt für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung dar (§ 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Januar 2026: Der Bundesregierung liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bislang konnte kein Eingang einer Meldung einer politisch motivierten Straftat im Zusammenhang mit dem Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember 2025 in Jena mittels des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) verzeichnet werden. Die Prüfung, ob die skandierten Parolen einen möglichen Straftatbestand erfüllen, obliegt den zuständigen Landesbehörden in Thüringen.

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