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Schriftliche Frage 32 von Sergej Minich (AfD): Wurde der Flaschenwurf auf ein AfD-Mitglied an einem Infostand der Partei am 16. März 2025 (www.butenunbinnen.de/nachrichten/angriff-afdbrem…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 32 von Sergej Minich (AfD): Wurde der Flaschenwurf auf ein AfD-Mitglied an einem Infostand der Partei am 16. März 2025 (www.butenunbinnen.de/nachrichten/angriff-afdbrem… Frage 32 (Sergej Minich, AfD): Wurde der Flaschenwurf auf ein AfD-Mitglied an einem Infostand der Partei am 16. März 2025 (www.butenunbinnen.de/nachrichten/angriff-afdbremen-walle-100.html) durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und wenn ja, auf welche Weise (bitte mit Tatzeit, Tatort, Sachverhalt, verwirklichte Straftatbestände, Zähldelikt, Phänomenbereich, allen Ober- und Unterthemenfeldern, allen Angriffszielen, dem Datum der erstmaligen Aufnahme der Tat in die PMK- Datenbank, dem Sachverhalt wie in Anlage 1 zu der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. September 2025: Für die Tatzeit 16. März 2025 wurde keine Straftat im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet. Ein Sachverhalt wurde jedoch für den 15. März 2025 mit folgenden Daten erfasst: Tatzeit: 15. März 2025 Tatort: Bremen Zähldelikt: § 224 des Strafgesetzbuchs Phänomenbereich: PMK -links- Oberthemenfelder: Konfrontation/Politische Einstellung, Antifaschismus Unterthemenfelder: gegen rechts, Antifaschismus Oberangriffsziele: Person, Partei Unterangriffsziele: Parteirepräsentant/Parteimitglied, AfD Erstmeldung: 26. Mai 2025 Der Bundesregierung ist eine Übermittlung der erfragten Sachverhaltsdarstellungen der Länder auch unter Berücksichtigung des besonderen Gewichts des Parlamentarischen Fragerechts aus den folgenden Gründen nicht möglich: Die Kurzsachverhaltsdarstellungen, die im Rahmen des KPMD-PMK an das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle übermittelt werden, beruhen auf der Zusammenstellung von Informationen aus den polizeilichen Ermittlungen, die die ermittlungsführenden Länder an das BKA als Zentralstelle übermitteln. In den Sachverhaltsdarstellungen werden neben dem Tatgeschehen auch temporäre Ermittlungsergebnisse abgebildet. Da es sich beim KPMD-PMK um eine Eingangsstatistik handelt und daher die Ermittlungen bei der Erstellung der Zusammenstellung der Erkenntnisse zum Tatgeschehen in der Regel noch nicht abgeschlossen sind, können regelmäßig Informationen enthalten sein, die im Falle des Bekanntwerdens den ungehinderten Fortgang der Ermittlungen gefährden können.

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