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Schriftliche Frage 23 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wurde die Ministerialdirigentin Maria Bering, stellvertretende Amtschefin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (B…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 23 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wurde die Ministerialdirigentin Maria Bering, stellvertretende Amtschefin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (B… Frage 23 (Awet Tesfaiesus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wurde die Ministerialdirigentin Maria Bering, stellvertretende Amtschefin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), als Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung gewählt, und warum liegt der Vorsitz bei der stellvertretenden Amtschefin des BKM, wenn die Zuständigkeit für die Stiftung beim Bundesministerium des Innern liegt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Januar 2026: Die Wahl zum Vorsitz des Stiftungsrats der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) erfolgte am 10. November 2025, dem Tag der konstituierenden Sitzung des 4. Stiftungsrates der SFVV. Grundlage ist das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (DHMG). Der die SFVV betreffende Abschnitt 2 des DHMG legt in § 19 Absatz 7 zum Vorsitz im Stiftungsrat fest: „Den Vorsitz hat das auf Vorschlag der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gewählte Mitglied.“ Die rechtliche Verselbständigung der SFVV wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt, in dem Zusammenhang wird auch der Vorsitz des Stiftungsrates an das Bundesministerium des Innern übergehen.

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