Schriftliche Frage 77 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bleibt das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ in seiner jetzigen Form, d. h. die beiden Förderrichtlinien zur Bezuschussung der Investit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 77 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bleibt das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ in seiner jetzigen Form, d. h. die beiden Förderrichtlinien zur Bezuschussung der Investit…
Frage 77 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bleibt das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ in seiner jetzigen Form, d. h. die beiden Förderrichtlinien zur Bezuschussung der Investitionskosten sowie der laufenden Mehrkosten für die Haltungsformen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio, finanziert aus dem Einzelplan 10, bis zum regulären Ende des Förderzeitraums (31. Dezember 2030) erhalten, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 30. Mai 2025:
Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und haben vereinbart, sich für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit einzusetzen. Diese wichtigen Ziele tragen auch die Überlegungen zu einer etwaigen Weiterentwicklung der Förderung. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ trat am 1. März 2024 in Kraft, die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ folgte am 1. April 2024. Eine Entscheidung über eine etwaige Weiterentwicklung dieser Förderinstrumente ist noch nicht getroffen worden.
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