Schriftliche Frage 74 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe hat die KUKA Aktiengesellschaft (einschließlich Tochtergesellschaften) in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils Förderungen von d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Text
Schriftliche Frage 74 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe hat die KUKA Aktiengesellschaft (einschließlich Tochtergesellschaften) in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils Förderungen von d…
Frage 74 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welcher Höhe hat die KUKA Aktiengesellschaft (einschließlich Tochtergesellschaften) in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils Förderungen von der Bundesregierung oder nachgeordneten Bundesbehörden erhalten, inklusive Hermesbürgschaften, Fördermittel für Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Mittel aus der Bund- Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (bitte nach Jahr, Art der Förderung, bewilligter und ausgezahlter Summe aufschlüsseln) und mit welchen Auflagen (ebenfalls aufgeschlüsselt nach jeweiliger Förderung) waren/sind diese verbunden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Januar 2026:
Soweit dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden konnte, hat die KUKA Aktiengesellschaft einschließlich ihrer deutschen Tochterunternehmen in den Jahren 2019 bis 2025 die untenstehenden kumulierten Zuwendungen erhalten. Die ausgezahlten Summen entsprechen den bewilligten Summen. Jahr Art der Förderung Ausgezahlte Summe 2019 Projektförderung 789.418 Euro 2020 Projektförderung 805.162 Euro Jahr Art der Förderung Ausgezahlte Summe 2021 Projektförderung 1.012.981 Euro 2022 Projektförderung 590.929 Euro 2023 Projektförderung 217.844 Euro 2024 Projektförderung 26.712 Euro 2025 Projektförderung 2.805 Euro Es wurden keine Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bewilligt. Informationen zu etwaigen Auflagen liegen nicht zentral vor. Exportkreditgarantien Staatliche Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) bieten Schutz vor wirtschaftlich und politisch bedingten Forderungsausfällen bei Exportgeschäften in Schwellen- und Entwicklungsländer, für die private Kreditversicherungsunternehmen keinen Versicherungsschutz bieten. Exportkreditgarantien stehen deutschen Exportunternehmen und den exportfinanzierenden Banken auf der Basis risikobasierter Prämien zur Verfügung. Exportkreditgarantien sind daher keine Subventionen. In den Jahren 2019 bis 2025 (per 1. Dezember 2025) hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien für deutsche Lieferungen und Leistungen der KUKA AG bzw. deren Tochterunternehmen in Höhe von 9,5 Mio. Euro übernommen. Dabei handelt es sich um eine im Jahr 2023 übernommene Einzeldeckung für eine Lieferung in die Türkei in Höhe von 6,5 Mio. Euro sowie über Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro unter der Ausfuhrpauschalgewährleistung (APG). Mit der APG können Exportgeschäfte mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (zwölf Monate Kredit) in einem pauschalierten Verfahren abgesichert werden.
Relationen
- asked ← Johannes Wagner (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung