Frage von René Springer (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von René Springer (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des G7-Kredits für die Ukraine Garantien, Haftungszusagen oder sonstige Gewährleistungen übernommen, und welche weiteren Bürgschaften oder Garantien hat die Bundesrepublik darüber hinaus aktuell für Zahlungsverpflichtungen der Ukraine übernommen (bitte die neun höchsten Bürgschaften nach Art der Bürgschaft, begünstigtem Zweck und jeweiliger Höhe aufschlüsseln)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde:
Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Garantien oder sonstigen Sicherheitsverpflichtungen im Rahmen der sogenannten Extraordinary-Revenue-Acceleration-Darlehensinitiative der G7 übernommen. Der EU-Beitrag zur Umsetzung der G7-Initiative wurde als außerordentliche Makrofinanzhilfe an die Ukraine ausgezahlt. Diese ist über den EU-Haushalt abgesichert.
Die Bundesregierung hat für Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure in die Ukraine vom 01.01. bis 01.12.2025 Exportkreditgarantien in Höhe von rund 690,1 Millionen Euro übernommen. Die Deckungsübernahmen erfolgten im Wesentlichen im Rahmen eines standardisierten Sammeldeckungsverfahrens zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 360 Tage Kredit). Aussagen zur Aufteilung des resultierenden Deckungsvolumens auf einzelne Sektoren bzw. Geschäfte sind im Bereich der Sammeldeckungen nicht möglich. Die abgesicherten Risiken bestehen bisher ausschließlich auf private ukrainische Besteller.
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