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Frage von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Was tut das Bundesministerium für Gesundheit gegen die dauerhafte und mehrfache Belastung von großen Teilen der Bevölkerung mit Schadstoffen wie per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), polychlorierten Biphenylen (PCB), Metallen und Pestiziden, die laut Aussage der Bundesregierung „besorgniserregend“ ist und „langfristige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann“ (siehe Bundestagsdrucksache 21/5463)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die zitierte Aussage bezieht sich auf die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES). Darin untersucht das Umweltbundesamt die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch Umwelteinflüsse wie Chemikalien und Lärm. Maßnahmen zur Vermeidung von Belastungen der Bevölkerung mit den genannten Schadstoffen treffen die Bundesministerien nach dem Ressortprinzip jeweils im Bereich ihrer Ressortverantwortung. Das Bundesministerium für Gesundheit ist nach dem Infektionsschutzgesetz dafür zuständig, die für den Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlichen Anforderungen an die Beschaffenheit und Überwachung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) sowie von Wasser zum Schwimmen oder Baden in Becken oder Teichen zu bestimmen. In der insoweit erlassenen Trinkwasserverordnung sind für Metalle sowie für Pestizide seit vielen Jahren Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt. Die Stoffgruppe PCB spielt nach Kenntnis des Bundesministeriums für Gesundheit keine relevante Rolle im Trinkwasser. Aus Schwimm- und Badebeckenwasser stammt nur ein verschwindend geringer Anteil der Belastung der Bevölkerung mit den zitierten Stoffen. In Bezug auf perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) wurde mit Geltung ab dem 12. Januar 2026 die EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) umgesetzt, in der ein Parameterwert von 100 Nanogramm pro Liter (0,1 Mikrogramm pro Liter) für die Summe der Konzentrationen von 20 bestimmten Einzelsubstanzen für das Trinkwasser vorgegeben wurde. Die Bundesregierung setzt sich in Bezug auf die Stoffgruppe PFAS ferner für einen differenzierten Umgang ein und hat gemeinsam mit weiteren EU-Mitgliedstaaten ein Beschränkungsverfahren im Rahmen der REACH-Verordnung angestoßen. Dadurch soll ein EU-weiter Ausstieg aus PFAS erreicht werden mit Ausnahmen für Verwendungsbereiche, wo dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung technischer Alternativen und sozio-ökonomischer Aspekte nicht machbar oder sinnvoll ist. Im Rahmen des Beschränkungsverfahrens läuft derzeit die Phase der unabhängigen Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur, die Ende 2026 abgeschlossen werden soll.

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