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Schriftliche Frage 63 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung im Rahmen des investitionsrechtlichen Prüfverfahrens zum Erwerb von Covestro durch das emiratische (VAE) Staatsunter…

dip / schriftliche_frage 02.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 63 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung im Rahmen des investitionsrechtlichen Prüfverfahrens zum Erwerb von Covestro durch das emiratische (VAE) Staatsunter… Frage 63 (Maren Kaminski, Die Linke): Hat die Bundesregierung im Rahmen des investitionsrechtlichen Prüfverfahrens zum Erwerb von Covestro durch das emiratische (VAE) Staatsunternehmen ADNOC Medien- und NGO-Berichte über mutmaßliche Verstöße des Erwerbers gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder das Kriegswaffenkontrollgesetz konkret geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. Einfluss auf das Genehmigungsverfahren, und wenn nein, wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die Anforderungen der Investitionsprüfung gemäß dem Außenwirtschaftsrecht erfüllt wurden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 30. Dezember 2025: Soweit sich Ihre Frage auf ein konkretes Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu dem geführten Investitionsprüfverfahren als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.1 Sie können dort eingesehen werden.

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