Schriftliche Frage 109 von Stefan Henze (AfD): Wie viele neue Ladestationen müssten nach Kenntnis der Bundesregierung entlang deutscher Autobahnen errichtet werden, damit die Bundesregier…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 109 von Stefan Henze (AfD): Wie viele neue Ladestationen müssten nach Kenntnis der Bundesregierung entlang deutscher Autobahnen errichtet werden, damit die Bundesregier…
Frage 109 (Stefan Henze, AfD):
Wie viele neue Ladestationen müssten nach Kenntnis der Bundesregierung entlang deutscher Autobahnen errichtet werden, damit die Bundesregierung eine zukunftsfähige und flächendeckende Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Lastkraftwagen als gewährleistet ansieht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 22. Dezember 2025:
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr bewertet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) kontinuierlich den Bedarf an Lkw- Ladeinfrastruktur auf Grundlage verschiedener Einflussparameter. Hierbei spielen insbesondere Verkehrsprognosen, Prognosen zum Fahrzeughochlauf und Mautdaten eine zentrale Rolle. Insgesamt werden für das Jahr 2035 entlang der Bundesautobahn annähernd 50.000 Ladevorgänge pro Tag von batterieelektrischen Lkw erwartet. Dies entspricht bis zu 16.000 Ladepunkten, wobei ein Großteil hiervon Übernacht-Ladepunkte mit geringeren Ladeleistungen sein werden. Für einen schnellen Markthochlauf von E-Lkw ist ein zeitnaher Aufbau von entsprechender Ladeinfrastruktur erforderlich. Die Bundesregierung arbeitet daher gemeinsam mit der NLL und der Autobahn GmbH des Bundes an der Umsetzung eines Schnellladenetzes für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf bundeseigenen Flächen entlang der Bundesautobahnen. Dieses Lkw-Schnellladenetz wird rund 350 Standorte mit rund 4.200 Ladepunkten umfassen, die batterieelektrischen Lkw das schnelle Zwischenladen und das Übernachtladen ermöglichen werden. Das Lkw-Schnellladenetz stellt eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw in Abständen von ca. 60 km, im Einklang mit den Vorgaben der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) für 2030 sicher. Die Netzanschlussleistungen der Standorte sind bereits für eine weitere Skalierung bis 2035 ausgelegt. Das skalierte Lkw-Schnellladenetz kann insbesondere durch leistungsstarke Megawatt-Ladeinfrastruktur rund zwei Drittel der insgesamt anfallenden Ladevorgänge bedienen. Zur Deckung des Gesamtladebedarfs werden privatwirtschaftliche Investitionen in Lkw-Ladeinfrastruktur auf Flächen entlang der Autobahnen, wie z. B. auf Autohöfen, die das Lkw- Schnellladenetz ergänzen, ausdrücklich begrüßt.
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