Emissionen durch den Standbetrieb von Lastkraftwagen auf Rastanlagen (Antwort zu Drs. 21/7472)
Text
Emissionen durch den Standbetrieb von Lastkraftwagen auf Rastanlagen (Antwort zu Drs. 21/7472)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7648
21. Wahlperiode 17.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7472 –
Emissionen durch den Standbetrieb von Lastkraftwagen auf Rastanlagen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nutzung von Park- und Rastanlagen entlang der Bundesfernstraßen durch
den Straßengüterverkehr ist seit Jahren durch eine erhebliche Überlastung
gekennzeichnet. In einem Dossier des Deutschen Gewerkschaftsbundes Faire
Mobilität heißt es, bei Nutzung von Park- und Rastplätzen kommt es bereits
seit Jahren zu Engpässen bei Lkw-Stellplätzen und das hat sich auch im Jahr
2025 laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat nicht verändert (www.faire-m
obilitaet.de/fachinformationen/brancheninformationen/internationaler-strassen
transport/arbeitsbedingungen/, www.dvr.de/presse/fehlende-lkw-stellplaetze).
Dabei wird vermehrt beobachtet, dass Stellflächen nicht nur für die
vorgeschriebenen Ruhezeiten genutzt werden, sondern auch dauerhaft durch
abgestellte Auflieger ohne Zugmaschine oder längerfristig abgestellte Gespanne
blockiert werden (Dauerparker; www.fba.bund.de/DE/Meldungen/20220216_
OWI.html, www.dekra.net/de/stopp-fuer-dauerhaftes-abstellen-von-auflieg
ern/). Die Folge ist eine zusätzliche Verschärfung der ohnehin angespannten
Parksituation. Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer haben dadurch
Schwierigkeiten, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten
einzuhalten. In der Praxis führt dies häufig zu Ausweichverhalten wie dem
Parken auf Ein- und Ausfädelstreifen oder anderen ungeeigneten Flächen, was
erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit mit sich bringt (www.faire-mobilit
aet.de/fachinformationen/brancheninformationen/internationaler-strassentrans
port/arbeitsbedingungen/, www.adac.de/news/lkw-parken-raststaetten-2025/).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang
Dauerparken auf Rastanlagen stattfindet, welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden
und wie sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitsbedingungen der
Fahrerinnen und Fahrer verbessert werden können.
Des Weiteren betreiben während ihrer – unter anderem in der Verordnung
EG Nr. 561/2006 gesetzlich vorgeschriebenen – Ruhezeiten zahlreiche
Lastkraftwagen auf Rastanlagen entlang der Bundesfernstraßen in Deutschland
Dieselaggregate zur Kühlung von Aufliegern sowie Motoren zur
Stromversorgung des Fahrerhauses („Cabin Power“). Das führt zu einem hohen
Kraftstoffverbrauch, wodurch erhebliche Mengen an CO2-, Stickoxid- und
Feinstaubemissionen sowie Lärmbelastungen entstehen (https://cedelft.eu/publications/e
lectrical-trailer-cooling-during-rest-periods//).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 17. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Unter anderem wurden in einem Arbeitspapier des vom Bundesministerium
für Verkehr eingesetzten Expertenforums für klimafreundliche Mobilität und
Infrastruktur (EKMI) Maßnahmen zur Treibhausgasminderung evaluiert.
Dabei wird festgehalten, dass eine „Ruhezeitenkonforme Ladeinfrastruktur,
ausreichend Lkw-Stellplätze und Aufenthaltsqualität an Ladepunkten […]
mitgedacht werden“ sollen. Das soll unter anderem durch geringere Lärmbelastung
und Erschütterungen erfolgen (Arbeitsbericht Expertenforum
klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur, Juli 2025, S. 18)
Es besteht technisch die Möglichkeit, Kühltrailer sowie Bordstromsysteme
von Lkws während der Standzeiten über externe Stromanschlüsse zu
versorgen und dadurch den Betrieb von Dieselaggregaten zu vermeiden.
Am 28. Juli 2025 wurde dem Bundesministerium für Verkehr nach Kenntnis
der Fragestellenden ein entsprechender Vorschlag zur Elektrifizierung von
Lkw-Stellplätzen übermittelt. Dieser Vorgang wird im
Bundesverkehrsministerium unter dem Aktenzeichen Z 24‑MK 402 EKMI – Elektrifizierung von
Lkw-Stellplätzen – geführt.
Nach Kenntnis der Fragesteller liegt bislang keine Antwort des
Bundesverkehrsministeriums auf dieses Schreiben vor.
1. Wie viele Lkw-Stellplätze gehen durch sogenannte Dauerparker entlang
der Bundesfernstraßen
a) auf bewirtschafteten Rastanlagen,
b) auf unbewirtschafteten Rastanlagen sowie
c) auf Autohöfen
verloren?
2. In welchem Umfang wird systematisch erfasst, ob Lkw-Stellplätze an
Autobahnparkplätzen und Rastanlagen durch Dauerparker (Auflieger
ohne Zugmaschine, längerfristig abgestellte Gespanne) blockiert
werden?
3. Welche bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu Kontrollen, zur
Begrenzung von Höchstparkzeiten und zur Ahndung zweckfremder
Nutzung werden konsequent geprüft und angewendet (bitte begründen)?
4. Welche weiteren Schritte gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um
die Lkw-Stellplätze entlang der Bundesfernstraßen wieder
vollumfänglich verfügbar zu machen (bitte begründen)?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Gebrauch der Bundesfernstraßen, zu dem auch die gewidmeten
Verkehrsflächen auf Rastanlagen der Bundesautobahnen gehören, ist jedermann im
Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr
gestattet (Gemeingebrauch). Auch der ruhende Verkehr gehört zum
Gemeingebrauch. Straßenverkehrsrechtlich werden für das Parken auf Rastanlagen an
Bundesautobahnen in der Regel keine zeitlichen Beschränkungen getroffen.
Diese wären durch die zuständigen Polizeibehörden faktisch auch kaum zu
kontrollieren.
Die Möglichkeit, eine Parkraumbewirtschaftung mittels kostenpflichtigen
Zugangssystemen für Parkdauern über 24 Stunden zu verwirklichen, würde einen
erheblichen Aufwand verursachen und ohne Schrankensysteme o. Ä. nicht
kontrollierbar sein. Diese Systeme wären aber für die Mehrzahl der Lkw-Fahrer,
die nicht so lange parken, überflüssig und für das Ziel attraktiver
Arbeitsbedingungen kontraproduktiv, zumal die Verhinderung eines Missbrauchs angesichts
der wenigen Fälle auf den allgemeinen Lkw-Stellplatzmangel nur minimale
Auswirkungen hätte.
Wenn in Einzelfällen Lkw auf einer Rastanlage für eine Zeit abgestellt sind, die
die Lenk- und Ruhezeiten in erheblichem Maße überschreitet, bestehen
Anhaltspunkte für eine Verlagerung der Gewerbefläche in den öffentlichen
Verkehrsraum und somit für eine unerlaubte Sondernutzung nach § 8 Absatz 1 des
Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Für die Beendigung einer solchen
unerlaubten Sondernutzung ist nach § 8 Absatz 7a FStrG die Autobahn GmbH des
Bundes zuständig. Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist nach § 23
Absatz 3 FStrG das Fernstraßen-Bundesamt zuständig. Die Autobahn GmbH
des Bundes führt keine systematische Erfassung von Fahrzeugen
(einschließlich abgestellter Zugmaschinen, Anhänger oder Auflieger) durch, die mehrere
Tage auf Rastanlagen verbleiben. Zur Nutzung und Auslastung der abseits der
Autobahn privat betriebenen Autohöfe liegen der Bundesregierung keine
Angaben vor.
5. Welchen Status hat der im Bundesministerium für Verkehr unter dem
Aktenzeichen Z 24 MK 402 EKMI – Elektrifizierung von Lkw-
Stellplätzen – geführte Vorgang vom 28. Juli 2025?
Der Vorgang wurde abschließend bearbeitet.
6. Welche Vorgänge wurden im Bereich Elektrifizierung von Lkw-
Stellplätzen aufgrund des vom Bundesministerium für Verkehr eingesetzten
Expertenforums für klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur
eingeleitet?
Wesentliche Arbeitsergebnisse des EKMI fanden als Teil des
Klimaschutzprogramms 2026 Berücksichtigung im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030, der den
zentralen strategischen Rahmen der Bundesregierung für den weiteren Ausbau
der Ladeinfrastruktur in Deutschland bildet. Dazu zählen die Förderprogramme
für Ladeinfrastruktur in Depots und Betriebshöfen für E-Lkw sowie für den
Aufbau öffentlich zugänglicher Lkw-Ladeinfrastruktur beispielsweise auf
Autohöfen und in Gewerbegebieten, die derzeit umgesetzt werden. Ebenfalls in
der Umsetzung befindet sich die Ausschreibung für das Lkw-Schnellladenetz.
An etwa 350 bewirtschafteten und unbewirtschafteten Autobahn-Rastanlagen
sollen rund 4 200 Ladepunkte für das schnelle Zwischenladen und das
Übernachtladen von schweren Nutzfahrzeugen entstehen.
7. Gibt es eine fachliche Bewertung zu einer Elektrifizierung von Lkw-
Stellplätzen durch das Bundesverkehrsministerium (wenn ja, bitte
anfügen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen.
8. Wie viele Lkw-Stellplätze bestehen derzeit entlang der
Bundesfernstraßen
a) auf bewirtschafteten Rastanlagen,
b) auf unbewirtschafteten Rastanlagen sowie
c) auf Autohöfen?
Im Lkw-Stellplatzinformationsdienst (SID) sind auf 1 838 Rastanlagen an
Bundesautobahnen (BAB) 65 635 Lkw-Parkmöglichkeiten berücksichtigt. Eine
Aufteilung auf bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen liegt nicht
vor. Darüber hinaus bestehen an den Bundesstraßen rd. 750 Lkw-
Parkmöglichkeiten. Im Rahmen der Untersuchung „Lkw-Parksituation im Umfeld der BAB
2023“ wurden für die 261 erfassten Autohöfe 19 680 Lkw-
Abstellmöglichkeiten identifiziert.
9. Wie viele zusätzliche Lkw-Stellplätze sind in den kommenden Jahren
a) auf bewirtschafteten Rastanlagen,
b) auf unbewirtschafteten Rastanlagen sowie
c) auf Autohöfen
geplant?
Die Autobahn GmbH plant in den Jahren 2026 bis 2028 die Errichtung von 850
neuen Lkw-Parkständen auf bewirtschafteten Rastanlagen und von 875 neuen
Lkw-Parkstände auf unbewirtschafteten Rastanlagen. Zu den Autohöfen
verfügt die Bundesregierung über keine Angaben.
10. In welchem Umfang wird bei der Planung zusätzlicher Lkw-Stellplätze
der Bedarf an sicherer und menschenwürdiger Infrastruktur für Pausen
und längere Aufenthalte der Fahrerinnen und Fahrer stärker
berücksichtigt?
Die Verbesserung der Situation der Lkw-Fahrer, die ihre Ruhezeiten einhalten
müssen, hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Die Aktivitäten sind in
dem 5-Punkte-Plan des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) gebündelt. Der
Schaffung zusätzlicher Lkw-Parkstände an den Rastanlagen an BAB durch die
Autobahn GmbH des Bundes kommt eine hohe Bedeutung zu. Gleichzeitig
verfolgt die Autobahn GmbH die Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf den
unbewirtschafteten Rastanlagen u. a. mit dem „Konzept zur bundeseinheitlichen
Gestaltung der WC-Gebäude auf unbewirtschafteten Rastanlagen“ sowie mit
einem optimierten Reinigungskonzept, mit dem die Reinigungshäufigkeit der
WC-Anlagen von bisher ein bis zwei Mal täglich auf zukünftig zwei bis fünf
Mal täglich mehr als verdoppelt wird.
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Auftraggeberinnen und
Auftraggeber sowie große Logistikketten entlang der Liefer- und
Transportketten ihrer Verantwortung für ausreichende eigene Abstell- und
Betriebshofkapazitäten nachkommen und die hierfür entstehenden Kosten
nicht auf die öffentliche Infrastruktur abgewälzt werden?
Eine bundesrechtliche Verpflichtung für Unternehmen des Güterverkehrs oder
Auftraggeber entlang der Liefer- und Transportketten zur Vorhaltung
ausreichender eigener Abstell- und Betriebshofkapazitäten besteht nicht. Die
Bereitstellung entsprechender Flächen erfolgt unter Beachtung der planungs- und
baurechtlichen Vorgaben sowie im Rahmen der unternehmerischen
Eigenverantwortung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.
12. Wie viele Lkws parken durchschnittlich täglich auf Rastanlagen entlang
der Bundesfernstraßen in Deutschland (bitte nach durchschnittlich
täglich parkenden Lkws
a) auf bewirtschafteten Rastanlagen,
b) auf unbewirtschafteten Rastanlagen sowie
c) auf Autohöfen
aufschlüsseln)?
Aus der Erhebung „Lkw-Parksituation im Umfeld der BAB 2023“ liegen
nachfolgende Erkenntnisse über den Maximalwert in der Nacht als
Momentaufnahme vor. Dabei handelt es sich um den Mittelwert aus drei Erhebungsnächten
der nachts abgestellten Lkw (Zeitfenster der Erhebungen: 22–3 Uhr.
Bundesweite Vollerhebung an 2 202 Standorten).
Anlagentyp Mittelwert max. Anzahl abgestellter
Lkw (drei Nächte)
Bewirtschaftete Rastanlagen 41 984
Unbewirtschaftete Rastanlagen 39 447
Autohöfe 19 314
Gesamt ~102 100
13. Wie hoch ist der Anteil international zugelassener Lkws auf Rastanlagen
entlang der Bundesfernstraßen?
14. Wie wurde der Anteil international zugelassener Lkws auf Rastanlagen
entlang der Bundesfernstraßen ermittelt?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Kühl-
Lkws beziehungsweise Kühltrailern an den auf Rastanlagen entlang der
Bundesfernstraßen parkenden Lkws (bitte getrennt nach deutscher und
internationaler Zulassung angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
16. Von welcher durchschnittlichen Standdauer pro Tag geht die
Bundesregierung bei parkenden Lkws auf Rastanlagen entlang der
Bundesfernstraßen aus (bitte getrennt nach deutscher und internationaler Zulassung
angeben)?
Die durchschnittliche Parkdauer von Lkw auf Rastanlagen, differenziert nach
Art der Fahrtunterbrechung, ist Gegenstand der aktuellen Nachfrageprognose.
Die Ergebnisse der Studie liegen noch nicht vor.
17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen
Kraftstoffverbrauch und die CO2-, Feinstaub- und NOx-Emissionen durch den Betrieb
von
a) dieselbetriebenen Kühlaggregaten im Standbetrieb auf Rastanlagen
entlang der Bundesfernstraßen und
b) durch den Motorlauf zur Stromversorgung des Fahrerhauses („Cabin
Power“)
im Standbetrieb auf Rastanlagen der Bundesfernstraßen?
18. Welche Datengrundlagen und Studien legt die Bundesregierung ihrer
Bewertung der Emissionen aus dem Standbetrieb von Lkws zugrunde?
19. Bezieht die Bundesregierung internationale Transitverkehre und
Kabotage in ihre Emissionsbetrachtung für Infrastrukturmaßnahmen an
Rastanlagen ein?
Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.
20. Welche Kosten pro eingesparter Tonne CO2 erwartet die
Bundesregierung bei einer Elektrifizierung von Lkw-Stellplätzen?
21. Wie stehen diese Kosten nach Einschätzung der Bundesregierung im
Verhältnis zu anderen Maßnahmen zur CO2-Minderung im
Verkehrssektor?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch den Aufbau der Ladeinfrastruktur werden keine direkten CO2-
Emissionsreduktionen erzielt, sie ermöglicht aber die CO2-Emissionsreduktionen
durch die Nutzung batterieelektrischer Nutzfahrzeuge. Die Ausweisung von
Kosten der Elektrifizierung der Lkw-Stellplätze pro eingesparter Tonne CO2
kann daher nicht erfolgen.
22. Welche Planungen oder Konzepte verfolgt die Bundesregierung derzeit,
um Rastanlagen, insbesondere auch unbewirtschaftete Rastanlagen, mit
Netzanschlüssen auszustatten?
Das BMV arbeitet gemeinsam mit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur
und der Autobahn GmbH des Bundes an der Umsetzung eines
Schnellladenetzes für E-Lkw auf bundeseigenen Flächen entlang der Bundesautobahnen.
Aufgebaut werden an ca. 350 Standorten bis zum Jahr 2030 rund 4 200
Ladepunkte. Die Netzanschlussbegehren für alle ca. 350 Standorte des Lkw-
Schnellladenetzes an unbewirtschafteten und bewirtschafteten Rastanlagen wurden
frühzeitig bereits bis Ende 2024 beim zuständigen Netzbetreiber durch die Autobahn
GmbH des Bundes gestellt, um ein mögliches Verzögerungsrisiko für den
Aufbau zu minimieren.
23. Wie schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Netzanschlüssen an
Rastanlagen ein?
Für das Lkw-Schnellladenetz wurde an den rund 350 Standorten eine
Netzanschlussleistung von in Summe 2,8 GVA beantragt. Die Autobahn GmbH hat
daher frühzeitig mit der Bestellung der für den Bedarf der 2030er-Jahre
erforderlichen Netzanschlüsse begonnen. Eine Liste mit den vorläufig geplanten
Standorten ist auf der Homepage der Autobahn GmbH verfügbar.
24. Welche elektrischen Anschlussleistungen sind typischerweise
erforderlich bzw. geplant?
Im Rahmen des Lkw-Schnellladenetzes werden Netzanschlussleistungen durch
die Autobahn GmbH des Bundes zwischen 2,2 MVA und 25,5 MVA beantragt,
wobei die Netzanschlussleistung im Durchschnitt 8 MVA beträgt. Die
beantragten Leistungen orientieren sich an den Bedarfsprognosen für die 2030er
Jahre. Diese langfristige Betrachtung ermöglicht es den Netzbetreibern, den
erforderlichen Netzausbaubedarf frühzeitig abschätzen zu können. Der Ausbau
erfolgt schrittweise und zunächst entlang des Bedarfs von 2026 über das Jahr
2030 bis zum Jahr 2035.
25. Wie hoch sieht die Bundesregierung das Ergänzungspotenzial durch
elektrische Versorgungseinrichtungen für Lkws im Standbetrieb (z. B. 22
bis 44 Kilowatt [kW]) und den Ausbau von Hochleistungs-
Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkws („Overnight Charging“) und als
mögliche Backup-Versorgung bei Ausfällen oder Nichtverfügbarkeit von
Schnellladeinfrastruktur?
An den bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen ist eine
Kombination aus MCS-, CCS400- und CCS100-Ladeinfrastruktur vorgesehen. Die
Technologien sollen flexibel für unterschiedliche Ladevorgänge und Bedarfe
einsetzbar sein, wobei MCS- und CCS400-Ladeinfrastruktur insbesondere das
schnelle Zwischenladen in den vorgeschriebenen Lenkpausen ermöglichen
wird. An den rund 350 Standorten wird die Errichtung und der Betrieb von
rund 1 800 MCS-Ladepunkten sowie rund 2 400 CCS-Ladepunkten für den
Straßengüterverkehr angestrebt. Die Anforderungen an die Verfügbarkeit der
Ladeinfrastruktur werden im Rahmen der Ausschreibungen entsprechend hoch
angesetzt.
26. Welche Steuer- und Abgabenmehreinnahmen erwartet die
Bundesregierung, wenn große Teile des im Straßengüterverkehr verbrauchten
Diesels, der nach Kenntnis verschiedener Studien im Ausland getankt und
versteuert wird, jedoch in Deutschland verbraucht wird (Transitverkehr
und Kabotage), während der Standzeiten durch Strom ersetzt wird?
27. In welchem Verhältnis stehen diese potenziellen Steuermehreinnahmen
zum geschätzten Investitionsbedarf für Stromanschlüsse an Lkw-
Stellplätzen?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
28. Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung beim Markthochlauf
batterieelektrischer Lkws sowie vollelektrischer Kühlaggregate in den
kommenden Jahren?
Bei den schweren Nutzfahrzeugen über 12 Tonnen (EG-Klasse N3) lässt sich
anhand der Daten des Kraftfahrtbundesamtes in den vergangenen Jahren ein
Anstieg der Neuzulassungen für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen,
darunter auch batterieelektrische Lkw, beobachten. Während ihr Anteil an den
Neuzulassungen zu Beginn des Jahres 2025 bei circa 2 Prozent lag, stieg dieser
Wert im zweiten Quartal 2026 auf etwa fünf Prozent. Bei den neu zugelassenen
klimafreundlichen schweren Nutzfahrzeugen verdoppelte sich der Bestand
zwischen Januar 2025 und Januar 2026. Die Bundesregierung geht davon aus, dass
dieser Trend anhält. Um den weiteren Markthochlauf von klimafreundlichen
Nutzfahrzeugen besser abschätzen zu können, werden im Auftrag des BMV
alle zwei Jahre kartellrechtskonforme Gespräche mit europäischen Herstellern
von schweren Nutzfahrzeugen durchgeführt. Den Ergebnissen der Gespräche
aus dem Jahr 2024 zufolge gehen die Hersteller davon aus, dass 2030 rund drei
Viertel der Neuzulassungen in Deutschland emissionsfrei oder emissionsarm
sein werden. Der prognostizierten Markthochlauf von vollelektrischen
Kühlaggregaten ist nicht Bestandteil der Gespräche.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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