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Schriftliche Frage 20 von Peter Bohnhof (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung der eID-Karte (Bundestagsdrucksache 19/9078), ohne dass zuvor alle ausstellenden Meldebehörd…

dip / schriftliche_frage 19.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 20 von Peter Bohnhof (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung der eID-Karte (Bundestagsdrucksache 19/9078), ohne dass zuvor alle ausstellenden Meldebehörd… Frage 20 (Peter Bohnhof, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung der eID-Karte (Bundestagsdrucksache 19/9078), ohne dass zuvor alle ausstellenden Meldebehörden in die Lage versetzt worden sind, das zur Ausstellung einer eID-Karte vorgelegte Ausweisdokument auf Richtigkeit zu überprüfen (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eid-karte-sicher heitsrisiko-deutschland-betrueger-folgen-li.334 7462)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Dezember 2025: Die eID-Karte ermöglicht es in Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, digitale Verwaltungsleistungen mit Vertrauensniveau hoch in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise Präsenztermine in den Behörden zu verringern. Die Antragsbearbeitung umfasst neben der Feststellung der Echtheit vorgelegter Ausweisdokumente (Prüfung auf Verfälschung oder Totalfälschung) und anlassbezogen einem Abgleich mit der Sachfahndung vor allem auch die Identifizierung der Person (Abgleich des Lichtbilds mit der anwesenden Person) und erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den von den Ländern benannten eID-Karte-Behörden. Dokumentenprüfgeräte in diesen Behörden können dabei die Echtheitsprüfung eines vorgelegten inländischen/ausländischen Ausweisdokuments unterstützen. Im Ergebnis bleibt allerdings die Tätigkeit der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters für den sorgfältigen Lichtbildabgleich und die Identifizierung der antragstellenden Person stets erforderlich, um den möglichen Missbrauch eines echten, einwandfreien ausländischen Identitätsdokuments durch eine andere Person zu verhindern oder eine Sachfahndungsabfrage zum vorgelegten echten Ausweisdokument zu veranlassen. Insoweit die Polizei aufgrund konkret auftretender Kriminalitätsphänome Sicherheitsrisiken für bestimmte Regionen analysiert hat und den betroffenen örtlichen eID-Karte-Behörden empfiehlt und zugleich anbietet, bei der Vorlage von ausländischen Identitätsdokumenten aus bestimmten Staaten eine Sachfahndungsabfrage zu veranlassen oder – sofern noch nicht vorhanden – Dokumentenprüfgeräte zu nutzen, sollte die Landespolizei ihre Handlungsempfehlung landesintern kommunizieren, damit die Handlungsempfehlungen von den eID-Karte-Behörden geprüft und umgesetzt werden können.

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