Chancenkarte Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/692)
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Chancenkarte Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/692)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1963
21. Wahlperiode 02.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Tobias Matthias Peterka, Ulrike Schielke-
Ziesing, Robert Teske, Peter Bohnhof, Achim Köhler, Thomas Stephan, Bernd
Schuhmann, Jan Feser, Sascha Lensing, Lars Haise, Dr. Daniel Zerbin, Hans-
Jürgen Goßner und der Fraktion der AfD
Chancenkarte Deutschland
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/692)
Die Chancenkarte wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2024 nach § 20a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eingeführt. Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD „Chancenkarte Deutschland“ (Bundestagsdrucksache
21/486) hat die Bundesregierung am 27. Juni 2025 auf Bundestagsdrucksache
21/692 geantwortet. Dabei zeigte sich, dass zahlreiche Daten zur tatsächlichen
Nutzung und Wirkung der Chancenkarte entweder nicht erhoben werden oder
sich nicht aus den vorhandenen Statistiken ablesen lassen. Daraus ergeben sich
weitere Fragen für die Fragesteller.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass lediglich der
„Standort der Auslandvertretung, bei der der Antrag [für die
Chancenkarte] gestellt wurde“ erfasst wird (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/692), in Zukunft eine Erfassung
von Personenmerkmalen der Chancenkartenantragsteller wie Alter,
Geschlecht, Schulbildung oder Herkunftsland, und wenn ja, welcher Behörde
wird die Datenerhebung sowie die Datenauswertung obliegen?
2. Plant die Bundesregierung, die Datenerfassung so anzupassen, dass eine
Unterscheidung zwischen Chancenkarteninhabern, die als Fachkräfte nach
§ 18 Absatz 3 AufenthG gelten, und solchen, die über das Punktesystem
(§ 20b AufenthG) qualifiziert sind, künftig möglich ist, und wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt soll diese Datenerfassung starten?
3. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um valide Daten zur
Einreise von Personen mit Chancenkarte zu erheben, weil diese derzeit im
Ausländerzentralregister (AZR) nicht verlässlich abgebildet sind?
4. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung – etwa durch
Selbstauskünfte, Angaben im Rahmen von Anträgen auf Verlängerung
oder Daten der Bundesagentur für Arbeit – zur tatsächlichen
Arbeitsaufnahme von Chancenkarteninhabern (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitstelle,
nach Branche und Alter, Geschlecht und Herkunftsland der Inhaber der
Chancenkarte aufschlüsseln)?
5. Wie viele Chancenkarteninhaber konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang erfolgreich in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden
(bitte nach Vollzeit- und Teilzeitstelle, nach Branche und Alter,
Geschlecht und Herkunftsland der Inhaber der Chancenkarte aufschlüsseln)?
6. Wie ist die prozentuale Verteilung der Chancenkarteninhaber zwischen
Akademikern und sonstigen Berufen (insbesondere Handwerk), und wie
ist die jeweilige Verteilung bei denjenigen, die in den Arbeitsmarkt
integriert werden konnten?
7. In wie vielen Fällen wurde der Aufenthalt von Chancenkarteninhabern
über die Geltungsdauer hinaus verlängert, und zu welchen Zwecken
erfolgte dies jeweils?
8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, in denen
Chancenkarteninhaber nach Einreise ein Asylverfahren beantragt haben, und wenn ja,
wie viele?
9. Plant die Bundesregierung, künftig statistisch zu erfassen, in welchem
Umfang Familiennachzug zu Chancenkarteninhabern erfolgt, und wenn
ja, zu welchem Zeitpunkt soll diese Datenerfassung starten?
10. In wie vielen Fällen wurden trotz des entsprechenden Verbots
Sozialleistungen vonseiten der Inhaber der Chancenkarte bezogen (bitte unterteilt
nach einzelnen Arten von Sozialleistungen und unter Nennung des
Gesamtkostenumfangs aufschlüsseln)?
11. Weshalb ist die Evaluierung der Chancenkarte erst nach drei Jahren
vorgesehen, und weshalb wurden keine jährlichen Zwischenberichte
eingeplant?
12. Welche Kennzahlen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in die
Evaluierung der Chancenkarte einfließen (z. B. Beschäftigungsquote,
Qualifikationsniveau der aufgenommenen Beschäftigungen, Rückkehrquote,
Zahl der Folgeaufenthaltstitel, Zahl der Familiennachzüge, Belastungen
der Verwaltung), insbesondere vor dem Hintergrund, dass der
Bundesregierung weder Daten zum Familiennachzug von Chancenkarteninhabern
(vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/692) noch Daten
zur Aufnahme einer unbefristeten Beschäftigung von
Chancenkarteninhabern (vgl. Antwort zu Frage 5, ebd.) oder „valide Erkenntnisse“ zur
Einreise von Personen vorliegen, denen die Chancenkarte bewilligt wurde
(vgl. Antwort zu Frage 4, ebd.)?
13. Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die Chancenkarte im Lichte
der bisherigen Erfahrungen zeitnah nachzuschärfen (z. B. hinsichtlich
Sprachvoraussetzungen, Anforderungen an den Lebensunterhalt oder
Beschränkungen des Familiennachzugs), und wenn ja, welche
Nachschärfungen sollen konkret vorgenommen werden?
Berlin, den 24. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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