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Schriftliche Frage 27 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern unterstützt die Bundesregierung im Zusammenhang mit rechtswidrig erlangten Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln die Forderungen de…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 27 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern unterstützt die Bundesregierung im Zusammenhang mit rechtswidrig erlangten Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln die Forderungen de… Frage 27 (Sascha Lensing, AfD): Inwiefern unterstützt die Bundesregierung im Zusammenhang mit rechtswidrig erlangten Einbürgerungen und Aufenthaltstiteln die Forderungen des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft [www.n-tv.de/politik/Einbuergerungen-un d-die-Aufenthalts-Vergabe-muessen-pausieren--ar ticle26018464.html], „sämtliche Verfahren für die Einbürgerung, aber auch für die Aufenthaltstitelvergabe, die auf diesen Zertifikaten fußen, zu stoppen, ehe man da noch weiter einbürgert oder eben Aufenthaltstitel vergibt, die möglicherweise auf gefälschten Grundlagen basieren“, „Ausländerbehörden, die diese Aufenthaltstitel erteilt haben, natürlich jetzt noch mal prüfen [zu lassen], ob denn das, was da vorgelegt wurde, tatsächlich ein echtes Dokument war oder nicht“ und „eigentlich alle noch mal [anzuschreiben] mit der Bitte, das Original-Dokument noch mal vorzulegen“ [...], und inwiefern gibt es in diesem Zusammenhang bereits Gespräche mit den Ländern, zwecks Abstimmung eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. September 2025: Nach Auffassung der Bundesregierung besteht keine rechtliche Grundlage, die Vergabe aller Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen auszusetzen. Die Vollzugsbehörden der Länder sind sensibilisiert, verstärkt die Echtheit der vorgelegten Zertifikate zu prüfen bzw. zu verifizieren, ob die bescheinigten Kenntnisse tatsächlich vorliegen. Hierzu hat das Bundesministerium des Innern bereits mit Länderrundschreiben vom 18. August 2025 seine Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht verschärft und darauf hingewiesen, dass vor der Einbürgerung grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erfolgen und mit dem Antragsteller ein Gespräch geführt werden soll. Dadurch kann u. a. festgestellt werden, ob die bescheinigten Sprachkenntnisse überhaupt vorhanden sein können. Die Anwendungshinweise sind für die Länder rechtlich zwar nicht bindend, jedoch hat die Praxis der vergangenen Jahre gezeigt, dass die Länder sich daran orientieren. Aufenthaltsrechtlich ergibt sich allgemein die Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache zur Überprüfung der Identität der Person, die einen Aufenthaltstitel beantragt (Erfassung biometrischer Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild). Auf diesem Weg bietet die persönliche Vorsprache u. a. die Möglichkeit, etwaige Nachfragen zum aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu adressieren. Dabei kann u. a. festgestellt werden, ob die bescheinigten Sprachkenntnisse überhaupt vorhanden sein können. Darüber hinaus sehen in geeigneten Fällen die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz das Erfordernis des persönlichen Erscheinens des Ausländers vor und halten die Ausländerbehörde dazu an, sich selbst davon zu überzeugen, dass der Ausländer über die gesetzlich geforderten Mindestsprachkenntnisse tatsächlich verfügt. Stellt sich nach Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Einbürgerung heraus, dass über die jeweiligen Voraussetzungen getäuscht wurde, kann der Aufenthaltstitel bzw. die Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Der Vollzug der aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen obliegt den Ländern, mithin auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Rücknahme vorliegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet den Behörden bei der Prüfung der Echtheit der Zertifikate des „Deutschtests für Zuwanderer“ (DTZ) und des Tests „Leben in Deutschland“ (LiD) Unterstützung an. Zur Verhinderung von Fälschungen wird zudem eine Verschärfung der Sicherheitsmerkmale dieser sowie weiterer Zertifikate geprüft. Das Bundesministerium des Innern ist weiterhin damit befasst, Erkenntnisse zu dem Phänomen gefälschter Zertifikate zu gewinnen, die ggfs. Grundlage für weitere Maßnahmen sein können und steht in Gesprächen mit den Ländern zu dieser Problematik.

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