Schriftliche Frage 33 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung mit der massiven Kritik an der Sicherheit des bisherigen Verfahrens (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ei…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 33 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung mit der massiven Kritik an der Sicherheit des bisherigen Verfahrens (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ei…
Frage 33 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie gedenkt die Bundesregierung mit der massiven Kritik an der Sicherheit des bisherigen Verfahrens (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ei d-karte-sicherheitsrisiko-deutschland-betrueger-fo lgen-li.3347462) und dem jüngsten Beschluss des Deutschen Städtetags „eID-Karte aussetzen“ umzugehen, der bei der 460. Sitzung am 21. Januar 2026 in Dresden verabschiedet wurde und der einen vorübergehenden Stopp der Ausstellung EU-Bürgerkarten mit eID-Funktion fordert, solange die Bundesregierung diese Risiken und schwerwiegenden sicherheitspolitischen Defizite bei der Identitätsfeststellung nicht behebt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. Februar 2026:
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Forderung des Deutschen Städtetags zur Kenntnis genommen. Die Antragsbearbeitung für die Ausstellung von eID-Karten erfolgt aufgrund der Festlegung des Grundgesetzes (Artikel 83) und des Gesetzgebers in den von den Ländern bestimmten örtlichen eID-Karte-Behörden, wozu auch die Echtheitsprüfung vorgelegter Ausweisdokumente als Teil der Identitätsprüfung gehört. Dem BMI sind aktuelle Ermittlungen in Berlin bekannt zu dem Verdacht, dass mittels gestohlener Ausweisdokumente betrügerisch eID-Karten erlangt, Bankkonten eröffnet und Firmen gegründet worden sein sollen. Das BMI sensibilisiert die Länder regelmäßig zu diesem Themenfeld und ist mit ihnen im Austausch. Es bleibt allerdings die Tätigkeit der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters vor Ort, für den sorgfältigen Lichtbildabgleich und die Identifizierung der antragstellenden Person zu sorgen. Dies ist stets erforderlich, um den möglichen Missbrauch eines echten, einwandfreien ausländischen Identitätsdokuments durch eine andere Person zu verhindern. Wird mit einem gestohlenen Ausweisdokument eine Verwaltungsleistung wie die Ausgabe einer eID-Karte beantragt, bietet eine sogenannte Sachfahndungsanfrage bei der Polizei eine zusätzliche Sicherheit. Hierbei wird geprüft, ob die vorgelegten Ausweisdokumente als gestohlen gemeldet wurden.
Relationen
- asked ← Konstantin von Notz (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung