Schriftliche Frage 16 von Peter Bohnhof (AfD): Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung angesichts offenbar massenhaft gefälschter Sprachzertifikat…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 16 von Peter Bohnhof (AfD): Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung angesichts offenbar massenhaft gefälschter Sprachzertifikat…
Frage 16 (Peter Bohnhof, AfD):
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung angesichts offenbar massenhaft gefälschter Sprachzertifikate und Integrationstests (z. B. „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und „Leben in Deutschland“) im Hinblick auf Erkennen und Verhinderung solcher Fälschungen und die Rücknahme von Erlaubnissen zum Aufenthalt bzw. zur Niederlassung und Einbürgerung, die durch Vorlage solcher Fälschungen erschlichen worden sind, und wenn ja, welchen (vgl. www.focus.de/politik/ermoeglichen-auslaen dern-einbuergerung-recherchen-enthuellen-doku menten-betrug_f1c90c84-a585-471d-ba99-14292 0825a86.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025:
Die Bundesregierung nimmt diese Vorfälle sehr ernst. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet den Behörden bei der Prüfung der Echtheit der Zertifikate des „Deutsch-Tests für Zuwanderer“ (DTZ) und des Tests „Leben in Deutschland“ (LiD) Unterstützung (siehe www.bamf.de/DE/Themen/Integration/AkteureEhrenamtlicheInteress ierte/SprachnachweiseZertifikate/sprachnachweise_zertifikate-nod e.html) an. Zur Verhinderung von Fälschungen wird zudem eine Verschärfung der Sicherheitsmerkmale dieser sowie weiterer anzuerkennender Zertifikate geprüft. Das Bundesministerium des Innern hat im August 2025 seine Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht verschärft, indem grundsätzlich vor der Einbürgerung eine persönliche Vorsprache erfolgen und mit dem Antragsteller ein Gespräch geführt werden soll. Dadurch kann u. a. festgestellt werden, ob die bescheinigten Sprachkenntnisse überhaupt vorhanden sein können. Stellt sich nach Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Einbürgerung heraus, dass über die jeweiligen Voraussetzungen getäuscht wurde, kann der Aufenthaltstitel bzw. die Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung obliegt der Vollzug der aufenthaltsrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen den Ländern, mithin auch die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Rücknahme vorliegen.
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