Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen (Antwort zu Drs. 21/654)
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Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen (Antwort zu Drs. 21/654)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/847
21. Wahlperiode 10.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Schuhmann und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/654 –
Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Jahren von 2000 bis Juli 2024 wurden 2,13 Millionen Tonnen Mais aus
der Ukraine nach Deutschland importiert (Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13455). Das entspricht in
etwa einem Achtel der eigenen deutschen Maisproduktion.
In der Ukraine darf kein genverändertes Getreide produziert werden. Die
Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 20/13455 darauf hingewiesen, dass „auch
Lebensmittel und Futtermittel, die aus Drittländern – wie der Ukraine – in dieEU
eingeführt werden, die in der EU geltenden Anforderungen nach dem
Lebensmittel- und Futtermittelrecht einhalten müssen.“
Dennoch wurde in Ungarn 2024 nicht als solches gekennzeichnetes
gentechnisch verändertes Saatgut für Mais aus der Ukraine festgestellt und
beschlagnahmt (www.tridge.com/news/hungary-will-destroy-40-tons-of-genetically-m
odifi). Auch in Deutschland wurden in diesem Zeitraum nicht
gekennzeichnete genetisch veränderte Organismen (GVO) in Maissaatgut aus der Ukraine
festgestellt. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11938 wie folgt bestätigt: „Zwischen dem
1. Februar 2022 und dem 31. Mai 2024 untersuchten die zuständigen
Landesbehörden 24 Saatgutproben mit der Ukraine als Erzeugerland oder weiterem
Erzeugerland. Alle Untersuchungen fanden an Maissaatgut statt. In einer
Probe wurden Anteile eines gentechnisch veränderten Organismus nachgewiesen.
Das Saatgut ist nicht zur Aussaat gelangt“ (ebd.) Auch in Österreich wurden
2024 zwei nicht entsprechend gekennzeichnete Proben, u. a. aus Rumänien,
positiv auf GVO getestet (www.baes.gv.at/fileadmin/baes/SaatundPflanzgut/Z
ulassung/Gentechnikfreiheit/GVO_Monitoring_Barrrierefrei_2024_v2.pdf).
Diese Fälle lassen die Fragesteller annehmen, dass die nach positivem Test aus
dem Verkehr gezogenen Saatguten nicht die einzigen Lieferungen mit nicht
entsprechend gekennzeichneten GV-Maissaatgut (GV = genetisch verändert)
in die EU gewesen sind. Es wirft in ihren Augen die Frage auf, ob nicht nur
GV-Saatgut, sondern möglicherweise auch unbemerkt GV-Mais als
Nahrungsmittel oder Tierfutter in die EU exportiert worden ist. Dies läuft der
Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 sowie Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 zuwider und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 10. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Bundesregierung obliegt die Pflicht, dies zu überprüfen, um die
Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD kümmern sich die Landesbehörden um die Qualitätsprüfung von
importiertem Getreide. Diese Prüfungen beinhalten auch die Prüfung auf
gentechnische Veränderungen. Die für die Kontrolle von Lebensmitteln zuständigen
Behörden der Länder würden demnach zwar dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ergebnisse von Untersuchungen
übermitteln. Jedoch lägen der Bundesregierung – insbesondere bei
importierten Futtermitteln – keine aufgeschlüsselten Daten vor (Bundestagsdrucksache
20/11938).
Beim Import von GVO in die EU sind vor allem Futtermittel von Bedeutung.
Entlang der Lieferkette, von Saatgut im Ursprungsland bis zur Nutzung des
Endprodukts durch die Konsumenten, sind viele unterschiedliche Akteure
beteiligt. Derzeit ist die Nachverfolgbarkeit von Futtermittellieferungen vor
allem für die Sicherstellung von gentechnikfreien Produkten und Bio-Produkten
von Bedeutung. Diese Nachverfolgung wird auch durch Laborkontrollen
unterstützt. Die momentane Praxis der Nachverfolgbarkeit ist allerdings primär
auf die Qualität des Produkts ausgelegt und spezifische Informationen mit
Bezug zu potenziell enthaltenen GVO (z. B. der enthaltenen Sorten laut Katalog)
liegen zum Teil nicht vor.
1. Wie viel Mais wurde vom 1. Januar 2024 bis heute aus der Ukraine nach
Deutschland importiert (bitte nach Nahrungsmittel und Futtermittel
aufschlüsseln)?
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2024 2 546 Tonnen Mais aus der
Ukraine importiert. Bis Mai 2025 wurden 1 016 Tonnen Mais aus der Ukraine
importiert. Daten zum Produkteinsatz liegen der Bundesregierung nicht vor.
2. Über welche Wege wird Mais als Nahrungs- und Futtermittel aus der
Ukraine nach Deutschland importiert?
Mais aus der Ukraine gelangt sowohl über Land (per Bahn und Lkw) als auch
über See nach Deutschland.
3. Über welche Verteilzentren wird der Mais auf den verschiedenen
Importwegen geführt?
Getreide aus der Ukraine (und damit auch Mais) wird zusammen mit Getreide
aus anderen Ländern über die üblichen Handelswege und Logistiknetzwerke
(z. B. Getreidesilos, Mühlen und Lagerhallen) Deutschlands verteilt.
4. Gab es im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel
(RASFF) seit dem 1. Januar 2024 bis heute nach Kenntnis der
Bundesregierung Meldungen zu gentechnisch verändertem Getreide, speziell zu
Mais und Maissaatgut aus der Ukraine (bitte ggf. ausführen)?
Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel
(RASFF) wurden seit dem 1. Januar 2024 zwei Meldungen in Zusammenhang
mit gentechnischen Veränderungen in Feldfrüchten aus der Ukraine erstellt. Sie
betrafen nicht zugelassenen Leinsamen in einem Futtermittel und einen
Kennzeichnungsverstoß bei Sojabohnenextraktionsschrot.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Funde von Anteilen von gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) in Saatgut nicht über das RASFF gemeldet
werden. In Deutschland durchgeführte amtliche Kontrollen von Saatgut auf
GVO Anteile werden in einer behördeninternen Datenbank der Länder erfasst,
zu der das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Zugang hat. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Seit dem 1. Januar 2024 wurde eine positiv auf GVO-Anteile getestete
Maissaatgutpartie mit Herkunft Ukraine über diese Datenbank gemeldet.
5. Gab es im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel
seit dem 1. Januar 2024 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung
Meldungen zu gentechnisch verändertem Getreide und gentechnisch
veränderten Feldfrüchten und speziell zu Mais und Maissaatgut aus anderen
Erzeugerländern (bitte ggf. ausführen)?
Seit dem 1. Januar 2024 wurden (zusätzlich zu den zwei in der Antwort zu
Frage 4 genannten Meldungen) 22 RASFF-Meldungen in Zusammenhang mit
gentechnischen Veränderungen in Getreide und Feldfrüchten aus anderen
Erzeugerländern erstellt. 18 Meldungen betrafen gentechnische Veränderungen in
Reiserzeugnissen aus China (zwölf), Vietnam (fünf) und Pakistan (eine). Je
eine Meldung betrafen gentechnische Veränderungen in Miso aus China,
gentechnisch veränderte Leinsamen aus der Russischen Föderation, gentechnische
Veränderungen in einer Pfannkuchen- und Panademischung aus der Republik
Korea und eine weitere Meldung gentechnisch veränderten Mais aus
Rumänien.
Ergänzend ist anzumerken, dass seit dem 1. Januar 2024, neben der unter der
Antwort zu Frage 4 genannten Maissaatgutpartie, drei weitere positiv auf
GVO-Anteile getestete Maissaatgutpartien über die oben genannte
behördeninterne Datenbank für die Ergebnisse der Saatgut-GVO-Untersuchungen der
Länder gemeldet wurden. Erzeugerländer dieser Saatgutpartien waren Frankreich
und Österreich.
6. Wie viele Stichproben zur Untersuchung von Getreide- und Feldfrüchte-
Importen für Nahrungsmittel auf GVO wurden seit dem 1. Januar 2024
bis heute in den Landesbehörden durchgeführt, und in wie vielen Fällen
gab es positive Befunde?
a) Im Falle von positiven Befunden, aus welchem Herkunftsland
stammten die genommenen Proben?
b) Im Falle von positiven Befunden, welche Maßnahmen ordnete das
BVL an?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 27. Juni 2025 sind in der Datenbank
des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 317
Proben mit 898 Ergebnissen zu den Bereichen „Getreide und getreideähnliche
Pflanzen“, „Gemüse, auch tiefgefroren“, „Kartoffeln und stärkehaltige Wurzeln
und Knollen“, „Obst“, „Pilze“, „Nüsse, andere Früchte mit holziger Schale und
Ölsamen“ eingegangen, die auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen
untersucht wurden und nicht dem Ursprungsland „Deutschland“ entsprachen.
Es gab keine positiven Befunde.
Die amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut liegen
in der Verantwortung der Bundesländer. Diese entscheiden, wo und in welchem
Umfang Proben entnommen und untersucht werden. Auch liegt es in der
Verantwortung der Bundesländer, im Falle zu beanstandender Nachweise
gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut
Maßnahmen anzuordnen.
7. Wie viele Stichproben zur Untersuchung von Getreide, insbesondere
Mais, als Futtermittel auf GVO wurden seit dem 1. Januar 2024 bis heute
in den Landesbehörden durchgeführt, und in wie vielen Fällen gab es
positive Befunde?
a) Im Falle von positiven Befunden, aus welchem Herkunftsland
stammten die genommenen Proben?
b) Im Falle von positiven Befunden, welche Maßnahmen ordnete das
BVL an?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Länder sind für die Futtermittelüberwachung zuständig und führen die
amtlichen Kontrollen im Futtermittelsektor auf Grundlage des zwischen Bund und
Ländern abgestimmten Kontrollprogramms Futtermittel durch. Leitgedanke bei
der Erstellung und Fortschreibung des Kontrollprogramms ist der bereits im
Jahr 2001 von den Amtschefs der Länder formulierte ziel- und risikoorientierte
Ansatz. Das Kontrollprogramm unterstützt die Gewährleistung einer in
Deutschland einheitlichen Kontrolltätigkeit durch die Länder.
Sämtliche Untersuchungen der amtlichen Futtermittelkontrolle werden als
Überblick in der Futtermitteljahresstatistik dargestellt. Für das Jahr 2024 liegt
die Futtermitteljahresstatistik noch nicht vor. Im Jahr 2023 wurden seitens der
amtlichen Futtermittelüberwachung 141 Proben bei Getreidekörnern, deren
Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse auf gentechnisch veränderte Organismen
untersucht. Nicht vorschriftsmäßige Befunde wurden nicht festgestellt.
Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Stand 27. Juni 2025 wurden dem BVL
zudem 29 Proben mit 87 Ergebnissen zu „Reis gepufft“ als Futtermittel
übermittelt, die auf GVO untersucht wurden. Alle Ergebnisse waren negativ.
Es liegt, wie bereits in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, in der Verantwortung
der Bundesländer, im Falle zu beanstandender Nachweise gentechnischer
Veränderungen in Lebensmitteln, Futtermitteln und Saatgut Maßnahmen
anzuordnen.
8. Wo, und in welchem Umfang werden die Stichproben für die
Überprüfung durch die Landesbehörden entnommen?
9. Nach welchen Kriterien werden die Proben entnommen, und gibt es
dafür eine bundeseinheitliche Regelung?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Grundsätze der amtlichen Überwachung sind in Abschnitt 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb)
bundeseinheitlich geregelt. Dazu zählen u. a. die Zahl der jährlich zu entnehmenden
amtlichen Proben bei Lebensmitteln und Futtermitteln sowie die Grundsätze der
amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung.
Die AVV RÜb legt im Einklang mit EU-Recht fest, dass die amtliche Kontrolle
– und somit auch die Probenahme – grundsätzlich risikobasiert erfolgen muss.
Anhand eines für die zuständigen Behörden der Länder verbindlich
anzuwendenden risikobasierten Beurteilungssystems wird das Risikopotenzial, das für
Verbraucherinnen und Verbraucher von (Lebensmittel- bzw. Futtermittel-)
Betrieben und Anlagen ausgeht, eingestuft und daraus die jeweils verbindliche
Regelkontrollfrequenz abgeleitet. In den Anlagen 1 und 3 AVV RÜb findet sich
unter anderem ein Leitfaden zur Anwendung der risikobasierten Beurteilung
von Lebens- bzw. Futtermittelbetrieben.
Die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen werden jedes Jahr im Jahresbericht
zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP) veröffentlicht und können
auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) unter dem Link www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebe
nsmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/02_MNKP/l
m_mnkp_node.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Bei Futtermitteln wird auf Grundlage des Kontrollprogramms Futtermittel
jährlich eine Futtermitteljahresstatistik erstellt. Auf die Antwort zu Frage 7 wird
verwiesen.
Über diese Kontrollzahlen hinaus liegen der Bundesregierung keine
Informationen zu den Kontrollen der amtlichen Lebensmittel- und
Futtermittelüberwachung der Länder, wie beispielsweise zum Probenahmeort, vor, da die
Zuständigkeit für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung gemäß der
grundgesetzlichen Kompetenzordnung in Deutschland bei den Ländern liegt.
10. Über welches Meldesystem informieren die Landesbehörden das
Bundesamt für Ernährungssicherheit und Verbraucherschutz, und in welchem
Umfang und welchen zeitlichen Intervallen?
Die amtlichen Kontrollen von Saatgut auf GVO-Anteile werden von den
Bundesländern (als eigene Aufgabe) durchgeführt. Sie erfassen ihre Kontrollen in
einer behördeninternen Datenbank. Die Einträge umfassen Informationen zu
allen von ihnen beprobten Saatgutpartien und die Ergebnisse der durchgeführten
Laboranalysen. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Das BVL wird
einmal wöchentlich über die (in der vorangegangenen Woche) neu
durchgeführten Einträge informiert. Im Fall eines Nachweises von GVO in einer
Saatgutpartie (GVO-Positivfund), wird das BVL sofort informiert, sobald das
positive Untersuchungsergebnis in der Datenbank veröffentlicht wurde. Entspricht
das Lebensmittel oder Futtermittel nicht den Anforderungen an das
Lebensmittel- oder Futtermittel nach Verordnung (EG) 2017/625, so erfolgt die
Erstellung einer Meldung über das iRASFF im RASFF- bzw. AAC-Netzwerk
(Administrative Assistance and Cooperation System).
11. Wie groß ist der Anteil der stichprobenartig untersuchten Liefermengen
im Verhältnis zur Gesamtimportmenge?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die positive Stichprobe in Maissaatgut
im Jahr 2024 angesichts des generellen Verbots von GVO in der Ukraine,
und sieht die Bundesregierung deshalb Anlass zu einer Ausweitung bzw.
Intensivierung der Stichprobenkontrollen zur Sicherstellung der
Lebensmittelsicherheit und Einhaltung der Verordnungen, und wenn nein,
warum nicht?
In wichtigen Exportländern werden auch gentechnisch veränderte Pflanzen
angebaut, die in der EU keine Zulassung haben. Vor diesem Hintergrund gibt es
amtliche Kontrollen auf das Vorhandensein von GVO in der Lebensmittelkette.
Wie aus der Antwort zu den Fragen 4 und 5 ersichtlich, sind Funde
unzulässiger GVO-Verunreinigungen dabei auf verschiedene Ursprungsländer, so auch
Frankreich und Österreich, und nicht im Speziellen oder mit besonderer
Häufigkeit der Ukraine, zuzuordnen. Das Kontrollsystem in der Form des Saatgut-
Monitorings auf GVO zeigt sich stets effizient und effektiv. Vereinzelte Funde
geben nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell keinen Anlass, die
Kontrollen (für die die Bundesländer zuständig sind) bzw. die Anzahl und Art
auszuweiten.
13. Liegt der Bundesregierung eine detaillierte Auflistung der im Jahr 2024
und bisher im Jahr 2025 auf GVO geprüften Stichproben von Getreide-
und Maisimporten mit Angaben der prüfenden Behörde, des
Erzeugerlandes, der Sorte, der Liefermenge, aus der die Stichprobe gezogen
wurde, und des Untersuchungsergebnisses vor, werden diese Informationen
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, und wenn nein, warum nicht?
Die in den Jahren 2024 und 2025 an das BVL gemeldeten untersuchten Proben
zu Getreide- und Maisimporten für Lebens- und Futtermittel enthalten Angaben
zur prüfenden Behörde, Erzeugerland, Pflanzenart und Untersuchungsergebnis.
Die Angabe der Liefermenge, aus der die Stichprobe gezogen wurde, liegt dem
BVL nicht vor, da es keine Berichtspflicht gibt, diese Information zu melden.
Diese gemeldeten Daten werden der Öffentlichkeit in Form von Berichten auf
der BVL-Webseite und in Form von Einzeldaten unter dem Link www.govdat
a.de zugänglich gemacht, sofern sie im Rahmen eines Kontrollprogramms an
das BVL übermittelt wurden.
Zu Saatgut hat das BVL Kenntnis von den von den Ländern durchgeführten
amtlichen Kontrollen von Saatgutpartien mit nicht deutscher
Anerkennungsnummer, die in der oben genannten Datenbank über Saatgut-GVO-
Untersuchungen enthalten sind. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Die
Datenbankeinträge enthalten Informationen zum Labor, das die Untersuchung
durchgeführt hat, zum Erzeugerland, zur Sorte und zum
Untersuchungsergebnis. Informationen über die Liefermenge, aus der die Probenahme erfolgt ist,
liegen dem BVL nicht vor. Die Kontrollen von Saatgut liegen in der
Verantwortung der Länder. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG)
informiert auf ihren Internetseiten über die bundesweit durchgeführten
Saatgutkontrollen auf GVO (www.lag-gentechnik.de/Saatgut.html), und das BVL
veröffentlicht einmal jährlich eine Fachmeldung zu den durchgeführten
Saatgutkontrollen (www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/06_gentechnik/202
4/2024_11_26_Gentechnik_und_Saatgut-2024.html). Dort finden sich auch
Angaben zur Anzahl der durchgeführten Untersuchungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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