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Sicherstellung der EU-Standards bei Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Mercosur-Staaten

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5153 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Sicherstellung der EU-Standards bei Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Mercosur-Staaten Deutscher Bundestag Drucksache 21/5153 21. Wahlperiode 01.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD Sicherstellung der EU-Standards bei Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Mercosur-Staaten Die EU-Kommission bekannte sich im Dezember 2019 in der „Farm to Fork Strategy“ zu 50 Prozent Reduzierung des Gesamtverbrauchs chemischer Pflanzenschutzmittel sowie des Einsatzes gefährlicher Pflanzenschutzmittel bis 2030 (www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-a-european-green-deal/file-far m-to-fork-strategy?sid=10001). Weiterhin hat sie sich im Oktober 2020 selbst verpflichtet, die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu unterbinden, die selbst in der EU verboten sind. Andererseits setzt sie ein Handelsabkommen in Kraft, das genau diese Ziele konterkarieren könnte. Das EU-Mercosur-Handelsabkommen birgt bei nicht minutiöser Kontrolle die Gefahr, den Handel und vor allem den Export von in der EU nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln durch den Wegfall von Zöllen zu befeuern. „Wir exportieren Pestizide, die in der EU verboten sind, nur um sie dann über importierte Lebensmittel wieder auf unsere Teller zu bringen“, so die französische Europaabgeordnete Manon Aubry (https://de.euronews.com/my-europe/2026/01/29/m ercosur-abkommen-giftige-lebensmittel). Tatsächlich ist die Gefahr real, dass es durch das Abkommen zu einem Massenimport von Produkten, die mit gefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, kommen könnte. Ein wahrer „Giftkreislauf“, wie eine Feldstudie konstatierte (www.greenpeace.de/publi kationen/GiftcocktailEU-Mercosur.Limetten-Studie.pdf). Die Europäische Union hat im Jahr 2024 fast 122 000 Tonnen in der EU verbotene oder nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel weltweit exportiert. Davon circa 18 000 Tonnen in die Mercosur-Staaten und etwa 15 000 Tonnen davon nach Brasilien (www.publiceye.ch/de/themen/pestizide/massive-zunahme-der-e xporte-aus-der-eu). Zahlreiche Studien zeichnen das Bild einer flächendeckenden und intensiven Ausbringung von teilweise in der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln im südamerikanischen Raum mit wenig Problembewusstsein für die gesundheitlichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln sowohl im Einsatz als auch als Rückstände in Lebensmitteln, das auch von der dortigen Politik teilweise nicht zureichend unterbunden wird (https://pan-germany.org/pestizide/be sorgnis-ueber-rapide-steigenden-pestizideinsatz-in-bolivien-auch-kleinbauern-s etzen-hochgefaehrliche-pestizide-ein/). In einer Untersuchung der Unterschiede der Standards bei Pflanzenschutzmitteln zwischen der EU und Brasilien wurde konstatiert, dass Brasilien bis Ende November 2025 die Verwendung von 330 pestiziden Wirkstoffen zugelassen hatte, davon 60 Prozent, die in der EU nicht zugelassen waren (www.batimes.com.ar/news/economy/how-the-eu-and-merco sur-agro-powerhouse-brazil-differ-on-pesticides.phtml). Darüber hinaus gibt es große Unterschiede bei den behördlich zulässigen Grenzwerten für Rückstände im Trinkwasser: In der EU dürfen nur 0,1 Mikrogramm Pestizidrückstände gesamt pro Liter Trinkwasser enthalten sein. Die Grenzwerte in Brasilien liegen bei 500 Mikrogramm bei Carbendazim und 90 Mikrogramm bei Thiodicarb (https://bvsms.saude.gov.br/bvs/saudelgis/gm/2021/prt0888_07_05_202 1.html). Vor diesem Hintergrund besteht die Sorge, ob die EU ihr Versprechen zur Einhaltung der EU-SPS (Sanitary and Phytosanitary)-Standards mit Inkrafttreten des Mercosur-Abkommens für die Einfuhren von landwirtschaftlichen Produkten effektiv und effizient einlösen kann. Bereits im Vorfeld gab es wiederholt massive Kritik und Angst vor Importen von übermäßig stark belasteten Nahrungsmitteln. So kritisierte die polnische Europaabgeordnete Ewa Zajączkowska-Hernik, dass das Abkommen „keine wirklichen Schutzmechanismen für Landwirte und Verbraucher“ biete und es zur „Einfuhr von Lebensmitteln führen wird, die giftige Substanzen enthalten, die in der EU verboten sind“ (https://de.euronews.com/my-europe/2026/01/29/mercosur-abkommen-gi ftige-lebensmittel). Als Reaktion darauf hat die Europäische Kommission am 27. Januar 2026 die Einsetzung einer Taskforce zur Stärkung der Einfuhrkontrollen im Bereich der Lebensmittelsicherheit angekündigt. Doch die vom Kommissar für Gesundheit und Tierwohl, Olivér Várhelyi, angekündigten Kontrollinstrumente sind in den Augen der Fragesteller eher theoretischer Natur, wenn er konkret nur von „Harmonisierung der Kontrollen“, „Ausarbeitung und Empfehlung von Maßnahmen“ und der „Ermittlung, wo zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind“, spricht (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-setzt-tas kforce-zur-starkung-der-einfuhrkontrollen-im-bereich-der-lebensmittelsicherhei t-2026-01-27_de). Zusammengefasst zielen diese Kontrollen auf eine Überwachung der Produktionssysteme in den Exportländern ab, um sicherzustellen, dass die EU-Standards eingehalten werden, bevor die Waren ihren Ursprungshafen verlassen. Die Kontrollen übernehmen somit Behörden von Drittländern. Vorfälle in der Vergangenheit beweisen, dass Bedenken über die Sicherheitsgarantie für solch ein Vorgehen angebracht sind. Eine im Jahr 2024 durchgeführte Prüfung der Europäischen Kommission in Brasilien ergab beispielsweise, dass Rindfleisch, das in die EU exportiert wurde, nicht rückverfolgbar war, obwohl dies bereits eigentlich für den EU-Import zwingend dokumentationspflichtig ist (www.ifa.ie/campaigns/latest-eu-report-exposes-lack-of-controls-in-brazil/). Daraufhin musste Brasilien die Ausfuhr von Rindfleisch aussetzen. Auf die Frage des Abgeordneten Bernd Schuhmann in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 28. Januar 2026 (Plenarprotokoll 21/55) nach der konkreten Regelung der Importkontrollen tätigte Bundesminister Alois Rainer die Aussage, dass „die dahin geltenden Kontrollen auch auf europäischer Ebene dementsprechend durchgeführt werden“. In die Mercosur-Staaten chemische Mittel für die Schädlingsbekämpfung zu exportieren, die für die eigene Verwendung nicht zugelassen oder verboten sind, dann aber zu erwarten, dass diese dort beim flächendeckenden Einsatz keine Spuren und Rückstände in den damit hergestellten landwirtschaftlichen Produkten hinterlassen, und dies dann nur von den Kontrollsystemen dieser Drittländer prüfen und bestätigen zu lassen, ist nach Ansicht der Fragesteller ein Widerspruch in sich und dazu geeignet, das Vertrauen der Verbraucher zu untergraben. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Sieht die Bundesregierung – wie in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgeführt – einen Zusammenhang zwischen dem Export von teilweise in der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln und einem Import von mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belasteten Lebensmitteln, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?  2. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zulässigkeiten, Produktionsstandards und Sensibilitäten hinsichtlich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der EU und in Mercosur-Staaten das Risiko, dass mit Start des Mercosur-Handels Gemüse, Obst, Fleisch und andere landwirtschaftliche Produkte aus den Mercosur-Staaten in die EU und nach Deutschland exportiert werden, die nicht den EU-SPS- Standards entsprechen könnten?  3. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zum Vorhaben der Auslagerung der Kontrollen des EU-SPS-Standards an lokale Behörden der exportierenden Drittländer im Hinblick auf Genauigkeit, Verlässlichkeit, Unbestechlichkeit und Wahrhaftigkeit der Ergebnisse, und wenn ja, welche ist dies (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  4. Sieht die Bundesregierung die Kontrollleistung zur Einhaltung des EU- SPS-Standards von Behörden in Mercosur-Staaten in puncto Qualität und Genauigkeit als gleichrangig an mit Kontrollen in Deutschland oder anderen mit Deutschland vergleichbaren EU-Staaten?  5. Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass keine nicht dem EU-SPS- Standard entsprechenden Lebensmittel aus Mercosur-Ländern nach Deutschland eingeführt werden und in den Verkauf gelangen, und wie gedenkt sie das ggf. zu tun?  6. Welche Risiken für die Bevölkerung sieht die Bundesregierung durch den Import von landwirtschaftlichen Produkten, sollten diese nicht den EU- SPS-Standards entsprechen?  7. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zum Vorwurf eines „Giftkreislaufes“ durch den Export von in der EU nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und dem Nachweis von Rückständen ebendieser zuvor exportierten Pflanzenschutzmittel auf importierten landwirtschaftlichen Produkten, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht die Bundesregierung durch das Ergebnis der Untersuchung Handlungsbedarf (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?  8. Sieht die Bundesregierung in der Antwort des Bundesministers bezüglich „dementsprechender Kontrollen auf europäischer Ebene“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) einen Widerspruch zu ihrer eigenen Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/847, in der sie die Länder für die geltenden Kontrollen verantwortlich macht?  9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufteilung der Importqualitätskontrolle auf EU-Ebene und nationaler Zuständigkeit geregelt? 10. Welche Mittel stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die EU- Kommission und/oder die Bundesregierung für den Auf- und Ausbau von Prüfkapazitäten auf europäischer und nationaler Ebene zur Verfügung? 11. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Ländern und/oder in der EU aufzubauenden Prüfkapazitäten in der Lage sein, ihren Auftrag vollumfänglich und in ausreichendem Maße auszuführen? 12. Sollen im Zusammenhang mit dem Mercosur-Abkommen die Risikobewertung, die Häufigkeit sowie die Zahl der Strichproben erhöht werden gemäß der Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), wonach die Einfuhrkontrollen „risikobasiert, regelmäßig und mit einer angemessenen Häufigkeit durchzuführen“ sind, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht? 13. Wie viele Einzelprüfungen wurden seitdem in Einfuhrkontrollen von landwirtschaftlichen Produkten aus den Mercosur-Staaten in Deutschland vorgenommen, und in wie vielen Fällen gab es positive Befunde (bitte nach Produkt, Herkunftsland, Jahr aufschlüsseln) a) im Falle von positiven Befunden, und welche Maßnahmen wurden entsprechend angeordnet, b) im Falle von positiven Befunden, und welche Auswirkungen hatten diese auf die Risikoeinschätzung und die zukünftige Häufigkeit von Stichproben, c) im Falle keiner positiven Befunde, und wurden die Eignung und Wirksamkeit der Prüfprinzipien evaluiert? 14. Wie will die Bundesregierung im Zuge der Qualitätsprüfung von zusätzlichen Zehntausenden Tonnen importierten Lebensmitteln unter der Regie der bisherigen Zuständigkeit der Länder konkret gewährleisten, und a) wie viele weitere Prüflabore sollen eröffnet werden, wie viele weitere Laborplätze werden aufgebaut werden, wie viele Prüfkapazitäten werden neu geschaffen, b) wie viel Geld stellt die Bundesregierung dafür zur Verfügung, bleibt dies in ihrer Verantwortung allein den Bundesländern überlassen, c) welche Haushaltstitel stehen für diese zusätzlichen Mittel zur Verfügung? 15. Welche Sicherheitsgarantien kann die Bundesregierung dafür geben, dass die festgelegten physischen und chemischen Prüfungen von Einfuhren tatsächlich in erforderlichem Umfang und Intensität qualitativ zuverlässig durchgeführt werden, damit für die Bevölkerung keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen? 16. Beabsichtigt die Bundesregierung – in Nachfolge des Kabinetts Olaf Scholz, das 2023 in der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/7054 eben jene Absicht ankündigte –, eine Verordnung zu erlassen, welche die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln, die in der EU nicht genehmigte oder verbotene Wirkstoffe enthalten, verbietet oder einschränkt? a) Wenn ja, wann soll die Verordnung nach Kenntnis der Bundesregierung in Kraft treten? b) Wenn nein, warum hält die Bundesregierung eine solche Verordnung für nicht mehr erforderlich? 17. Welche Maßnahmen gemäß der Selbstverpflichtung der EU-Kommission vom Oktober 2020, die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu unterbinden, die in der EU verboten sind, unternimmt die Bundesregierung als Hauptsitzland wichtiger Pflanzenschutzmittelexporteure wie Bayer und BASF, um die EU-Kommission bei der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung zu unterstützen? Berlin, den 30. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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