Sicherstellung der EU-Standards bei Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Mercosur-Staaten
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Sicherstellung der EU-Standards bei Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Mercosur-Staaten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5153
21. Wahlperiode 01.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bernd Schuhmann, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Dr. Michael Blos, Olaf
Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan
Schröder und der Fraktion der AfD
Sicherstellung der EU-Standards bei Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse
aus den Mercosur-Staaten
Die EU-Kommission bekannte sich im Dezember 2019 in der „Farm to Fork
Strategy“ zu 50 Prozent Reduzierung des Gesamtverbrauchs chemischer
Pflanzenschutzmittel sowie des Einsatzes gefährlicher Pflanzenschutzmittel bis 2030
(www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-a-european-green-deal/file-far
m-to-fork-strategy?sid=10001). Weiterhin hat sie sich im Oktober 2020 selbst
verpflichtet, die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu unterbinden, die selbst
in der EU verboten sind. Andererseits setzt sie ein Handelsabkommen in Kraft,
das genau diese Ziele konterkarieren könnte.
Das EU-Mercosur-Handelsabkommen birgt bei nicht minutiöser Kontrolle die
Gefahr, den Handel und vor allem den Export von in der EU nicht zugelassenen
Pflanzenschutzmitteln durch den Wegfall von Zöllen zu befeuern. „Wir
exportieren Pestizide, die in der EU verboten sind, nur um sie dann über importierte
Lebensmittel wieder auf unsere Teller zu bringen“, so die französische
Europaabgeordnete Manon Aubry (https://de.euronews.com/my-europe/2026/01/29/m
ercosur-abkommen-giftige-lebensmittel). Tatsächlich ist die Gefahr real, dass
es durch das Abkommen zu einem Massenimport von Produkten, die mit
gefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, kommen könnte. Ein
wahrer „Giftkreislauf“, wie eine Feldstudie konstatierte (www.greenpeace.de/publi
kationen/GiftcocktailEU-Mercosur.Limetten-Studie.pdf).
Die Europäische Union hat im Jahr 2024 fast 122 000 Tonnen in der EU
verbotene oder nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel weltweit exportiert. Davon
circa 18 000 Tonnen in die Mercosur-Staaten und etwa 15 000 Tonnen davon
nach Brasilien (www.publiceye.ch/de/themen/pestizide/massive-zunahme-der-e
xporte-aus-der-eu). Zahlreiche Studien zeichnen das Bild einer
flächendeckenden und intensiven Ausbringung von teilweise in der EU verbotenen
Pflanzenschutzmitteln im südamerikanischen Raum mit wenig Problembewusstsein für
die gesundheitlichen Risiken von Pflanzenschutzmitteln sowohl im Einsatz als
auch als Rückstände in Lebensmitteln, das auch von der dortigen Politik
teilweise nicht zureichend unterbunden wird (https://pan-germany.org/pestizide/be
sorgnis-ueber-rapide-steigenden-pestizideinsatz-in-bolivien-auch-kleinbauern-s
etzen-hochgefaehrliche-pestizide-ein/). In einer Untersuchung der Unterschiede
der Standards bei Pflanzenschutzmitteln zwischen der EU und Brasilien wurde
konstatiert, dass Brasilien bis Ende November 2025 die Verwendung von 330
pestiziden Wirkstoffen zugelassen hatte, davon 60 Prozent, die in der EU nicht
zugelassen waren (www.batimes.com.ar/news/economy/how-the-eu-and-merco
sur-agro-powerhouse-brazil-differ-on-pesticides.phtml). Darüber hinaus gibt es
große Unterschiede bei den behördlich zulässigen Grenzwerten für Rückstände
im Trinkwasser: In der EU dürfen nur 0,1 Mikrogramm Pestizidrückstände
gesamt pro Liter Trinkwasser enthalten sein. Die Grenzwerte in Brasilien liegen
bei 500 Mikrogramm bei Carbendazim und 90 Mikrogramm bei Thiodicarb
(https://bvsms.saude.gov.br/bvs/saudelgis/gm/2021/prt0888_07_05_202
1.html).
Vor diesem Hintergrund besteht die Sorge, ob die EU ihr Versprechen zur
Einhaltung der EU-SPS (Sanitary and Phytosanitary)-Standards mit Inkrafttreten
des Mercosur-Abkommens für die Einfuhren von landwirtschaftlichen
Produkten effektiv und effizient einlösen kann. Bereits im Vorfeld gab es wiederholt
massive Kritik und Angst vor Importen von übermäßig stark belasteten
Nahrungsmitteln. So kritisierte die polnische Europaabgeordnete Ewa
Zajączkowska-Hernik, dass das Abkommen „keine wirklichen
Schutzmechanismen für Landwirte und Verbraucher“ biete und es zur „Einfuhr von
Lebensmitteln führen wird, die giftige Substanzen enthalten, die in der EU verboten
sind“ (https://de.euronews.com/my-europe/2026/01/29/mercosur-abkommen-gi
ftige-lebensmittel).
Als Reaktion darauf hat die Europäische Kommission am 27. Januar 2026 die
Einsetzung einer Taskforce zur Stärkung der Einfuhrkontrollen im Bereich der
Lebensmittelsicherheit angekündigt. Doch die vom Kommissar für Gesundheit
und Tierwohl, Olivér Várhelyi, angekündigten Kontrollinstrumente sind in den
Augen der Fragesteller eher theoretischer Natur, wenn er konkret nur von
„Harmonisierung der Kontrollen“, „Ausarbeitung und Empfehlung von
Maßnahmen“ und der „Ermittlung, wo zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind“,
spricht (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-setzt-tas
kforce-zur-starkung-der-einfuhrkontrollen-im-bereich-der-lebensmittelsicherhei
t-2026-01-27_de). Zusammengefasst zielen diese Kontrollen auf eine
Überwachung der Produktionssysteme in den Exportländern ab, um sicherzustellen,
dass die EU-Standards eingehalten werden, bevor die Waren ihren
Ursprungshafen verlassen. Die Kontrollen übernehmen somit Behörden von Drittländern.
Vorfälle in der Vergangenheit beweisen, dass Bedenken über die
Sicherheitsgarantie für solch ein Vorgehen angebracht sind. Eine im Jahr 2024 durchgeführte
Prüfung der Europäischen Kommission in Brasilien ergab beispielsweise, dass
Rindfleisch, das in die EU exportiert wurde, nicht rückverfolgbar war, obwohl
dies bereits eigentlich für den EU-Import zwingend dokumentationspflichtig ist
(www.ifa.ie/campaigns/latest-eu-report-exposes-lack-of-controls-in-brazil/).
Daraufhin musste Brasilien die Ausfuhr von Rindfleisch aussetzen. Auf die
Frage des Abgeordneten Bernd Schuhmann in der Fragestunde des Deutschen
Bundestages am 28. Januar 2026 (Plenarprotokoll 21/55) nach der konkreten
Regelung der Importkontrollen tätigte Bundesminister Alois Rainer die
Aussage, dass „die dahin geltenden Kontrollen auch auf europäischer Ebene
dementsprechend durchgeführt werden“.
In die Mercosur-Staaten chemische Mittel für die Schädlingsbekämpfung zu
exportieren, die für die eigene Verwendung nicht zugelassen oder verboten
sind, dann aber zu erwarten, dass diese dort beim flächendeckenden Einsatz
keine Spuren und Rückstände in den damit hergestellten landwirtschaftlichen
Produkten hinterlassen, und dies dann nur von den Kontrollsystemen dieser
Drittländer prüfen und bestätigen zu lassen, ist nach Ansicht der Fragesteller
ein Widerspruch in sich und dazu geeignet, das Vertrauen der Verbraucher zu
untergraben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung – wie in der Vorbemerkung der Fragesteller
ausgeführt – einen Zusammenhang zwischen dem Export von teilweise in
der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln und einem Import von mit
Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belasteten Lebensmitteln, wenn
ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund unterschiedlicher
Zulässigkeiten, Produktionsstandards und Sensibilitäten hinsichtlich des
Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der EU und in Mercosur-Staaten
das Risiko, dass mit Start des Mercosur-Handels Gemüse, Obst, Fleisch
und andere landwirtschaftliche Produkte aus den Mercosur-Staaten in die
EU und nach Deutschland exportiert werden, die nicht den EU-SPS-
Standards entsprechen könnten?
3. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zum
Vorhaben der Auslagerung der Kontrollen des EU-SPS-Standards an lokale
Behörden der exportierenden Drittländer im Hinblick auf Genauigkeit,
Verlässlichkeit, Unbestechlichkeit und Wahrhaftigkeit der Ergebnisse, und
wenn ja, welche ist dies (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Sieht die Bundesregierung die Kontrollleistung zur Einhaltung des EU-
SPS-Standards von Behörden in Mercosur-Staaten in puncto Qualität und
Genauigkeit als gleichrangig an mit Kontrollen in Deutschland oder
anderen mit Deutschland vergleichbaren EU-Staaten?
5. Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass keine nicht dem EU-SPS-
Standard entsprechenden Lebensmittel aus Mercosur-Ländern nach
Deutschland eingeführt werden und in den Verkauf gelangen, und wie
gedenkt sie das ggf. zu tun?
6. Welche Risiken für die Bevölkerung sieht die Bundesregierung durch den
Import von landwirtschaftlichen Produkten, sollten diese nicht den EU-
SPS-Standards entsprechen?
7. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zum
Vorwurf eines „Giftkreislaufes“ durch den Export von in der EU nicht
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und dem Nachweis von Rückständen
ebendieser zuvor exportierten Pflanzenschutzmittel auf importierten
landwirtschaftlichen Produkten, und wenn ja, wie lautet diese, und sieht die
Bundesregierung durch das Ergebnis der Untersuchung Handlungsbedarf
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Sieht die Bundesregierung in der Antwort des Bundesministers bezüglich
„dementsprechender Kontrollen auf europäischer Ebene“ (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) einen Widerspruch zu ihrer eigenen Antwort
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/847, in der sie die
Länder für die geltenden Kontrollen verantwortlich macht?
9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufteilung der
Importqualitätskontrolle auf EU-Ebene und nationaler Zuständigkeit geregelt?
10. Welche Mittel stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-
Kommission und/oder die Bundesregierung für den Auf- und Ausbau von
Prüfkapazitäten auf europäischer und nationaler Ebene zur Verfügung?
11. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Ländern
und/oder in der EU aufzubauenden Prüfkapazitäten in der Lage sein, ihren
Auftrag vollumfänglich und in ausreichendem Maße auszuführen?
12. Sollen im Zusammenhang mit dem Mercosur-Abkommen die
Risikobewertung, die Häufigkeit sowie die Zahl der Strichproben erhöht werden
gemäß der Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften über die
Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH), wonach die Einfuhrkontrollen „risikobasiert, regelmäßig und
mit einer angemessenen Häufigkeit durchzuführen“ sind, wenn ja, in
welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
13. Wie viele Einzelprüfungen wurden seitdem in Einfuhrkontrollen von
landwirtschaftlichen Produkten aus den Mercosur-Staaten in Deutschland
vorgenommen, und in wie vielen Fällen gab es positive Befunde (bitte nach
Produkt, Herkunftsland, Jahr aufschlüsseln)
a) im Falle von positiven Befunden, und welche Maßnahmen wurden
entsprechend angeordnet,
b) im Falle von positiven Befunden, und welche Auswirkungen hatten
diese auf die Risikoeinschätzung und die zukünftige Häufigkeit von
Stichproben,
c) im Falle keiner positiven Befunde, und wurden die Eignung und
Wirksamkeit der Prüfprinzipien evaluiert?
14. Wie will die Bundesregierung im Zuge der Qualitätsprüfung von
zusätzlichen Zehntausenden Tonnen importierten Lebensmitteln unter der Regie
der bisherigen Zuständigkeit der Länder konkret gewährleisten, und
a) wie viele weitere Prüflabore sollen eröffnet werden, wie viele weitere
Laborplätze werden aufgebaut werden, wie viele Prüfkapazitäten
werden neu geschaffen,
b) wie viel Geld stellt die Bundesregierung dafür zur Verfügung, bleibt
dies in ihrer Verantwortung allein den Bundesländern überlassen,
c) welche Haushaltstitel stehen für diese zusätzlichen Mittel zur
Verfügung?
15. Welche Sicherheitsgarantien kann die Bundesregierung dafür geben, dass
die festgelegten physischen und chemischen Prüfungen von Einfuhren
tatsächlich in erforderlichem Umfang und Intensität qualitativ zuverlässig
durchgeführt werden, damit für die Bevölkerung keine gesundheitlichen
Gefahren ausgehen?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung – in Nachfolge des Kabinetts Olaf
Scholz, das 2023 in der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache
20/7054 eben jene Absicht ankündigte –, eine Verordnung zu erlassen,
welche die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln, die in der EU nicht
genehmigte oder verbotene Wirkstoffe enthalten, verbietet oder einschränkt?
a) Wenn ja, wann soll die Verordnung nach Kenntnis der
Bundesregierung in Kraft treten?
b) Wenn nein, warum hält die Bundesregierung eine solche Verordnung
für nicht mehr erforderlich?
17. Welche Maßnahmen gemäß der Selbstverpflichtung der EU-Kommission
vom Oktober 2020, die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu
unterbinden, die in der EU verboten sind, unternimmt die Bundesregierung als
Hauptsitzland wichtiger Pflanzenschutzmittelexporteure wie Bayer und
BASF, um die EU-Kommission bei der Umsetzung dieser
Selbstverpflichtung zu unterstützen?
Berlin, den 30. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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