polradar

Schriftliche Frage 112 von Rocco Kever (AfD): Sieht die Bundesregierung angesichts von Berichten über den Einsatz von in der Europäischen Union nicht zugelassenen oder verbotenen Pflanze…

dip / schriftliche_frage 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 112 von Rocco Kever (AfD): Sieht die Bundesregierung angesichts von Berichten über den Einsatz von in der Europäischen Union nicht zugelassenen oder verbotenen Pflanze… Frage 112 (Rocco Kever, AfD): Sieht die Bundesregierung angesichts von Berichten über den Einsatz von in der Europäischen Union nicht zugelassenen oder verbotenen Pflanzenschutzmitteln in der ukrainischen Landwirtschaft ein Risiko, dass Rückstände solcher Stoffe über aus der Ukraine eingeführte Agrarerzeugnisse oder daraus hergestellte Lebensmittel auf den deutschen Markt gelangen, und wenn nein, aufgrund welcher Erkenntnisse schließt sie ein solches Risiko aus (vgl. https://agronews.ua/en/new s/nearly-40-of-ukrainian-farmlands-are-treated-wi th-pesticides-banned-in-the-eu/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 13. August 2026: Lebensmittel und Futtermittel, die in die Europäische Union (EU) verbracht werden, müssen den jeweils einschlägigen EU-rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und die Einhaltung der betreffenden Anforderungen liegt nach Artikel 17 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Nummern 3 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zunächst bei den Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen. Sie haben Eigenkontrollsysteme einzurichten und entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Die für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder führen risikobasiert Probenahmen von Lebensmitteln und Futtermitteln zur Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln durch, so auch bei Erzeugnissen aus Drittstaaten. Auf dieser Grundlage sind der Bundesregierung gemäß den dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den Ländern übermittelten Daten nachfolgende Informationen verfügbar: Insgesamt wurden im Jahr 2024 in Deutschland 16.359 Proben von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht, davon waren 2.694 Proben aus Drittstaaten. Darin enthalten sind auch Proben mit Herkunft aus der Ukraine. Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten konnten in diesen Proben nicht festgestellt werden. Eine Gesamtauswertung für das Jahr 2025 ist derzeit noch nicht verfügbar. Weitere Informationen können auf der Internetseite des BVL unter dem Link www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_A ufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/07_PSMRueckstaend e/01_nb_psm_2024_tabellen/nbpsm_2024_tabellen_node.html eingesehen werden. Auch im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) ist kein gehäuftes Auftreten von mit Pflanzenschutzmittelrückständen belasteten Lebens- und Futtermitteln mit Herkunft aus der Ukraine zu verzeichnen. Insofern weisen die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse zu den oben genannten Erzeugnissen mit Herkunft Ukraine nicht auf ein erhöhtes Risiko durch Pflanzenschutzmittelrückstände hin.

Relationen