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Schriftliche Frage 50 von Bernd Schattner (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den gewalttätigen Protesten am 29. November 2025 in Gießen beim Parteitag der AfD, wo unte…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 50 von Bernd Schattner (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den gewalttätigen Protesten am 29. November 2025 in Gießen beim Parteitag der AfD, wo unte… Frage 50 (Bernd Schattner, AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den gewalttätigen Protesten am 29. November 2025 in Gießen beim Parteitag der AfD, wo unter anderem Bundestagsabgeordnete von Protestierenden verletzt und Autoscheiben eingeschlagen wurden, und wurden Gruppierungen bei diesen Protesten teilweise von vom Bund errichteten Stiftungen finanziert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Dezember 2025: Strafrechtliche Ermittlungen werden grundsätzlich in Zuständigkeit der Länder geführt. Konsequenzen für festgenommene Personen liegen somit im Zuständigkeitsbereich der örtlich zuständigen Strafverfolgungsund Justizbehörden. Davon abgesehen ist für die Bundesregierung eine Verletzung des staatlichen Gewaltmonopols nicht hinnehmbar. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich die Gewalt gegen Repräsentanten des Staates oder gegen Personen, die sich für unsere Demokratie engagieren, für politische Ämter kandidieren oder diese ausüben, Polizeibeamte, Rettungskräfte oder andere Personen richtet. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, in Abstimmung von Bund und Ländern eine Strategie gegen Linksextremismus zu erarbeiten (Zeilen 2733– 2734), und die Absicht bekräftigt, den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe zu verschärfen und einen erweiterten Schutz für Kommunalpolitiker sowie für das Allgemeinwohl Tätige zu prüfen (Zeilen 2861– 2864). Die Bundesregierung bereitet aktuell einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Zur Frage nach „Gruppierungen bei diesen Protesten, die teilweise von vom Bund errichteten Stiftungen finanziert“ sein sollen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

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