Schriftliche Frage 43 von Bernd Schattner (AfD): Warum verweigert die Bundesregierung die Veröffentlichung zumindest einer geschwärzten oder anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundes…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 43 von Bernd Schattner (AfD): Warum verweigert die Bundesregierung die Veröffentlichung zumindest einer geschwärzten oder anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundes…
Frage 43 (Bernd Schattner, AfD):
Warum verweigert die Bundesregierung die Veröffentlichung zumindest einer geschwärzten oder anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD, obwohl dies unter Wahrung der Geheimhaltungsinteressen möglich wäre und das öffentliche Interesse an Transparenz über die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ evident ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025:
Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit nicht öffentlich. Eine (amtliche) Veröffentlichung, auch einer anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, widerspräche der Stillhaltezusage, die gegenüber dem Gericht abgegeben wurde. Zudem liefe eine Veröffentlichung des Gutachtens den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung zuwider. Trotz der zwischenzeitlichen Veröffentlichung des (unautorisiert dort vorhandenen) Gutachtens in einzelnen Medien könnte der Straftatbestand des § 353b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht – erfüllt sein, da das Gutachten als Verschlusssache eingestuft ist.
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