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Schriftliche Frage 39/40 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Linksextremisten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Remigration Summi…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des BMI betroffen (bitte auflisten)?.

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Schriftliche Frage 39/40 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Linksextremisten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Remigration Summi… Frage 39 (Jan Wenzel Schmidt, AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Linksextremisten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Remigration Summit 2025“ am 17. Mai 2025 nach Mailand gereist sind, und wenn ja, wurden dabei Personen an der Ausreise gehindert (bitte die Anzahl sowie ggf. zusammenfassend die Begründungen der Ausreiseverweigerungen angeben)? Frage 40 (Jan Wenzel Schmidt, AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche strafrechtliche Ermittlungen gegen deutsche Linksextremisten im Zusammenhang mit dem „Remigration Summit 2025“ am 17. Mai 2025 in Mailand vor (bitte ggf. Anzahl der Tatverdächtigen und Straftatbestände angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Juni 2025: Die Fragen 39 und 40 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass deutsche Linksextremisten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Remigration Summit 2025“ am 17. Mai 2025 an der Ausreise gehindert wurden. Unabhängig davon können keine Auskünfte zu strafrechtlichen Ermittlungen – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden: Würde eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten bei anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Zuständigkeit der Länder kann die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskunft erteilen.

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