Schriftliche Frage 126 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob Bestandteile des französischen Modells einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für eine Umset…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 126 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob Bestandteile des französischen Modells einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für eine Umset…
Frage 126 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob Bestandteile des französischen Modells einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für eine Umsetzung in Deutschland zu erwägen sind, und wenn ja, welche Bestandteile eignen sich für eine Umsetzung in Deutschland, und welche eignen sich nicht (bitte jeweils begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. Dezember 2025:
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Umsetzung des Konzepts des Koalitionsvertrags zur Elementarschadenversicherung mit dem französischen Modell der Elementarschadenversicherung ebenso auseinander wie mit den diesbezüglichen Regelungen anderer Rechtsordnungen. Dabei sind auch die jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Rechtordnungen miteinzubeziehen. Welche Ansätze anderer Rechtsordnungen Impulse für die Fortentwicklung des deutschen Rechts liefern können, prüft die Bundesregierung derzeit.
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