polradar

Schriftliche Frage 119 von Robin Jünger (AfD): Nach welchen konkreten Kriterien (z. B. rechtlichen, technischen, organisatorischen, haushalterischen und ethischen) bestimmt die Bundesregi…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 119 von Robin Jünger (AfD): Nach welchen konkreten Kriterien (z. B. rechtlichen, technischen, organisatorischen, haushalterischen und ethischen) bestimmt die Bundesregi… Frage 119 (Robin Jünger, AfD): Nach welchen konkreten Kriterien (z. B. rechtlichen, technischen, organisatorischen, haushalterischen und ethischen) bestimmt die Bundesregierung, ab welchem Automatisierungsgrad der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung nicht mehr vertretbar ist, z. B. mit Blick auf menschliche Letztverantwortung, Nachvollziehbarkeit, Rechtsbehelfsfähigkeit, Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit, IT-Sicherheit, Fehlerhaftung und parlamentarische Kontrollierbarkeit, und welche verbindlichen Grenzen oder Ausschlussbereiche für vollständig oder weitgehend KI-basierte Verwaltungsentscheidungen plant die Bundesregierung insoweit festzulegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 8. Mai 2026: Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung erfolgt im Rahmen der gelten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere der KI-Verordnung (KI-VO), des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen Fachgesetzen.

Relationen