polradar

Schriftliche Frage 154 von Robin Jünger (AfD): Welche konkreten Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für digitale Infrastrukturprojekte (z. B. Mobilfun…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 154 von Robin Jünger (AfD): Welche konkreten Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für digitale Infrastrukturprojekte (z. B. Mobilfun… Frage 154 (Robin Jünger, AfD): Welche konkreten Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für digitale Infrastrukturprojekte (z. B. Mobilfunkmasten, Glasfaserleitungen) wurden seitens der Bundesregierung seit Anfang der Wahlperiode umgesetzt oder initiiert, insbesondere im Hinblick auf die föderale Zuständigkeitsverteilung und den Umgang mit kommunalen Sonderrechten (https:// deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/717479/ mutstatt-stillstand-warum-deutschland-beim-digitalpa kt-2030-liefern-muss)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 11. Dezember 2025: Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Beginn der Legislatur initiiert, dass der Telekommunikationsnetzausbau zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt wird. Das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG- Änderungsgesetz 2025) ist seit dem 30. Juli 2025 in Kraft. Es beschleunigt den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in der Fläche, indem Telekommunikationsnetzausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren bei der Abwägung widerstreitender öffentlicher Belange (z. B. Naturschutz, Denkmalschutz) regelmäßig Vorrang einzuräumen ist. Die Regelung zielt darauf ab, dass schneller (da eindeutiger Vorrang) entschieden wird und regelmäßig für den Netzausbau. Darüber hinaus plant die Bundesregierung weitere Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG). Hierzu hat sie bereits im Juli 2025 Eckpunkte veröffentlicht und diese mit Unternehmen, Verbänden und Behörden auf Bundes- und Landesebene konsultiert (https://bmds.bund.de/ fileadmin/BMDS/Dokumente/CDR_250715_Anlage_Eckpunkte_TKG_ Anpassung.pdf). Gegenstand der Änderung sollen auch Maßnahmen zur weiteren Vereinfachung und Beschleunigung des Telekommunikationsnetzausbaus sein. Geplant ist insbesondere die Einführung eines Anzeigeverfahrens alternativ zum wegerechtlichen Zustimmungsverfahren nach § 127 TKG und die Stärkung der (nur anzeigebedürftigen) geringfügigen Baumaßnahmen. Flankierend dazu sieht die Verordnung (EU) 2024/1309 (Gigabit Infrastructure Act) einheitliche Genehmigungsfristen und -fiktionen sowie digitale Antragsverfahren für alle Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsnetzausbau vor, die unmittelbar Rechtswirkungen für Bund, Länder und Kommunen entfalten (vgl. https://bmds.bund.de/themen/digitale-infrastrukturen/telekommunikatio nsrecht-und-sicherheit/faq-gigabit-infrastrukturverordnung, Nr. 20 bis 22). Das BMDS hat außerdem Eckpunkte für Umstellung von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen erarbeitet und zur Konsultation gestellt. Ziel ist es, möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu identifizieren, Transparenz über noch offene Fragestellungen und Aufgaben zu erlangen sowie einen kooperativen Ansatz zwischen allen an der Kupfer- Glas-Migration beteiligten Akteuren voranzutreiben.

Relationen