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Schriftliche Frage 182 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung den nationalen Klima-Sozialplan gemäß den Vorgaben zum Europäischen Klima-Sozialfonds bei der Europäischen Kom…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 182 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung den nationalen Klima-Sozialplan gemäß den Vorgaben zum Europäischen Klima-Sozialfonds bei der Europäischen Kom… Frage 182 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung den nationalen Klima-Sozialplan gemäß den Vorgaben zum Europäischen Klima-Sozialfonds bei der Europäischen Kommission einreichen, nachdem die Frist am 30. Juni 2025 verstrichen ist, und welche inhaltlichen Schwerpunkte sind im Plan vorgesehen, insbesondere hinsichtlich der angekündigten Ausweitung bestehender Maßnahmen (bitte die wesentlichen Maßnahmen, deren Umfang und Finanzierung konkret benennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 10. Dezember 2025: Die Bundesregierung arbeitet am nationalen Klima-Sozialplan. Die Struktur und die Inhalte des Klima-Sozialplans sind in Anhang V der Verordnung (EU) 2023/955 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegt. Die Bundesregierung stellt sicher, dass die Maßnahmen, die in den Klima- Sozialplan aufgenommen werden, den Vorgaben der Verordnung genügen. Welche Maßnahmen in den Klima-Sozialplan aufgenommen werden, ist Teil der Beratungen innerhalb der Bundesregierung.

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