Schriftliche Frage 193 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Aussagekraft der veröffentlichten COVID-19- Sterbezahlen vor dem Hintergrund, dass laut Me…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 193 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Aussagekraft der veröffentlichten COVID-19- Sterbezahlen vor dem Hintergrund, dass laut Me…
Frage 193 (Kay-Uwe Ziegler, AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Aussagekraft der veröffentlichten COVID-19- Sterbezahlen vor dem Hintergrund, dass laut Meldestatistik des Robert Koch-Instituts die Mehrheit der Fälle als „an COVID-19“ klassifiziert wird, jedoch keine systematische Todesursachenübermittlung erfolgt, und plant sie, die IfSG- Meldungen mit der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes zu verknüpfen, um eine bessere Evidenzbasis zu schaffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 11. Dezember 2025:
Für die Bewertung der epidemiologischen Situation hat das Robert Koch-Institut (RKI) während der gesamten COVID-19-Pandemie Surveillancedaten aus verschiedenen Datenquellen genutzt. Die Anzahl der Todesfälle, die über das Meldesystem gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfasst wurden, war unter Berücksichtigung der bekannten Limitationen eine wichtige Information für die Bewertung der Lage. Diese Angaben wurden u. a. durch Daten zur Krankheitsschwere aus der syndromischen Surveillance akuter respiratorischer Erkrankungen sowie Daten zur Übersterblichkeit ergänzt; siehe Wochenberichte des RKI, abrufbar unter: www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskran kheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Situationsberichte/Wochenbericht/ Wochenberichte.html. Daten aus einem dem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt „Deutsches Register für COVID-19- Obduktionen“ zeigen zudem, dass bei den bis Oktober 2021 in das Register eingetragenen Obduktionsfällen in 86 Prozent die zugrundeliegende Todesursache COVID-19 war. Die Daten der Todesursachenstatistik werden vom Statistischen Bundesamt im Spätsommer eines Jahres für das Vorjahr veröffentlicht. Die Daten werden aggregiert veröffentlicht. Somit kann keine einzelfallbezogene Verknüpfung der Daten der Verstorbenen aus der Todesursachenstatistik mit den IfSG-Meldungen erfolgen.
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