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Schriftliche Frage 194 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Wie viele der dem Robert Koch-Institut gemeldeten COVID-19-Todesfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Gesundheitsämter al…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 194 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Wie viele der dem Robert Koch-Institut gemeldeten COVID-19-Todesfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Gesundheitsämter al… Frage 194 (Kay-Uwe Ziegler, AfD): Wie viele der dem Robert Koch-Institut gemeldeten COVID-19-Todesfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Gesundheitsämter als „an COVID-19 verstorben“ und wie viele als „mit SARS-CoV-2 infiziert verstorben“ klassifiziert, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Meldepflichten nach den §§ 6 und 11 des Infektionsschutzgesetzes künftig um Angaben zur im Totenschein dokumentierten Todesursache zu ergänzen, damit diese Unterscheidung systematisch erfolgen kann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 9. Dezember 2025: Bei 78 Prozent der für die Meldejahre 2020 bis 2024 gemäß Referenzdefinition an das Robert Koch-Institut übermittelten verstorbenen COVID-19-Fälle war angegeben, dass sie aufgrund von COVID-19 verstorben sind (Datenstand Infektionsepidemiologisches Jahrbuch 2024: 1. März 2025). Eine Ergänzung der Meldepflicht nach den §§ 6 und 11 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird nicht befürwortet. Die Erfassung der Angaben auf dem Totenschein zu Todesursachen und den Umständen des Todes erfolgt nach Maßgabe des Bevölkerungsstatistikgesetzes durch die statistischen Ämter der Länder und das Statistische Bundesamt. Das Statistische Bundesamt stellt die Ergebnisse jährlich in einer Todesursachenstatistik zur Verfügung.

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